Rechtsprechung
VG Augsburg, 29.11.2018 - Au 6 K 18.31623 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GG Art. 16a; AsylG § 3, § 4; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7; VwGO § 92 Abs. 1, Abs. 3
Kein internationaler Schutz und kein Abschiebungsverbot für türkische Staatsangehörige kurdischer Volkszugehörigkeit - rewis.io
Kein internationaler Schutz und kein Abschiebungsverbot für türkische Staatsangehörige kurdischer Volkszugehörigkeit
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- EGMR, 21.01.2011 - 30696/09
Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen
Auszug aus VG Augsburg, 29.11.2018 - Au 6 K 18.31623
Unter Heranziehung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Art. 15b RL 2011/95/EU und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 3 EMRK ist als unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG eine absichtliche, d.h. vorsätzliche Zufügung schwerer körperlicher oder seelischer Leiden zu verstehen, die im Hinblick auf Intensität und Dauer eine hinreichende Schwere aufweisen (vgl. nur EGMR, U.v. 21.1.2011 - 30696/09 - NVwZ 2011, 413 Rn. 220 m.w.N.;… EGMR U.v. 25.7.2006 - 54810/00 - NJW 2006, 3117 Rn. 67;… BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - NVwZ 2013, 1167 Rn. 22 ff. m.w.N.), Eine erniedrigende Behandlung setzt als Schweregrad eine Demütigung oder Herabsetzung voraus, die im Opfer Gefühle von Furcht, Todesangst und Minderwertigkeit verursacht und geeignet sind, diese Person zu erniedrigen oder zu entwürdigen und möglicherweise ihren psychischen oder moralischen Widerstand zu brechen. - EGMR, 11.07.2006 - 54810/00
Einsatz von Brechmitteln; Selbstbelastungsfreiheit (Schutzbereich; faires …
Auszug aus VG Augsburg, 29.11.2018 - Au 6 K 18.31623
Unter Heranziehung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Art. 15b RL 2011/95/EU und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 3 EMRK ist als unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG eine absichtliche, d.h. vorsätzliche Zufügung schwerer körperlicher oder seelischer Leiden zu verstehen, die im Hinblick auf Intensität und Dauer eine hinreichende Schwere aufweisen (…vgl. nur EGMR, U.v. 21.1.2011 - 30696/09 - NVwZ 2011, 413 Rn. 220 m.w.N.; EGMR U.v. 25.7.2006 - 54810/00 - NJW 2006, 3117 Rn. 67;… BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - NVwZ 2013, 1167 Rn. 22 ff. m.w.N.), Eine erniedrigende Behandlung setzt als Schweregrad eine Demütigung oder Herabsetzung voraus, die im Opfer Gefühle von Furcht, Todesangst und Minderwertigkeit verursacht und geeignet sind, diese Person zu erniedrigen oder zu entwürdigen und möglicherweise ihren psychischen oder moralischen Widerstand zu brechen. - BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VG Augsburg, 29.11.2018 - Au 6 K 18.31623
Unter Heranziehung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Art. 15b RL 2011/95/EU und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 3 EMRK ist als unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG eine absichtliche, d.h. vorsätzliche Zufügung schwerer körperlicher oder seelischer Leiden zu verstehen, die im Hinblick auf Intensität und Dauer eine hinreichende Schwere aufweisen (…vgl. nur EGMR, U.v. 21.1.2011 - 30696/09 - NVwZ 2011, 413 Rn. 220 m.w.N.;… EGMR U.v. 25.7.2006 - 54810/00 - NJW 2006, 3117 Rn. 67; BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - NVwZ 2013, 1167 Rn. 22 ff. m.w.N.), Eine erniedrigende Behandlung setzt als Schweregrad eine Demütigung oder Herabsetzung voraus, die im Opfer Gefühle von Furcht, Todesangst und Minderwertigkeit verursacht und geeignet sind, diese Person zu erniedrigen oder zu entwürdigen und möglicherweise ihren psychischen oder moralischen Widerstand zu brechen.
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2018 - A 11 S 924/17
Afghanistan: kein Abschiebungsverbot für leistungsfähige, erwachsene Männer - …
Auszug aus VG Augsburg, 29.11.2018 - Au 6 K 18.31623
Es muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (vgl. zum Ganzen VGH BW, U.v. 25.4.2018 - A 11 S 924/17 - juris Rn. 32 ff.). - VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30285
Schlechte humanitäre Bedingungen können eine auf eine Bevölkerungsgruppe bezogene …
Auszug aus VG Augsburg, 29.11.2018 - Au 6 K 18.31623
Dies ist auch der Fall, wenn es dem Betroffenen nicht (mehr) gelingen würde, seine elementaren Bedürfnisse wie Nahrung, Hygiene und Unterkunft, zu befriedigen (vgl. BayVGH, U.v. 21.25.2014 - 13a B 14.30285 - Asylmagazin 2015, 197) und die aus zu erwartenden schwierigen Lebensbedingungen resultierenden Gefährdungen im Einzelfall eine solche Intensität aufweisen, dass auch ohne konkret drohende Maßnahmen von einer unmenschlichen Behandlung auszugehen ist. - EGMR, 13.12.2016 - 41738/10
Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat, …
Auszug aus VG Augsburg, 29.11.2018 - Au 6 K 18.31623
Dann ergibt sich aus Art. 3 EMRK die Verpflichtung für den Konventionsstaat, den Betroffenen nicht in dieses Land abzuschieben (vgl. EGMR, U.v. 13.12.2016 - 41738/10 - NVwZ 2017, 1187 ff. Rn. 173 m.w.N.). - EuGH, 02.03.2010 - C-175/08
Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände, …
Auszug aus VG Augsburg, 29.11.2018 - Au 6 K 18.31623
Die solchen früheren Handlungen oder Bedrohungen nach Art. 4 Abs. 4 RL 2011/95/EU zukommende Beweiskraft ist von den zuständigen Behörden unter der sich aus Art. 9 Abs. 3 RL 2011/95/EU ergebenden Voraussetzung zu berücksichtigen, dass diese Handlungen oder Bedrohungen eine Verknüpfung mit dem Verfolgungsgrund aufweisen, den der Betreffende für seinen Antrag auf Schutz geltend macht (vgl. zum Ganzen BVerwG, B.v. 6.7.2012 - 10 B 18/12 - juris Rn. 5 unter Bezugnahme auf EuGH, U.v. 2.3.2010 - Rs. C-175/08 u.a. - juris Rn. 93;… BVerwG, U.v. 5.5.2009 - 10 C 21/08 - juris Rn. 25). - BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
Auszug aus VG Augsburg, 29.11.2018 - Au 6 K 18.31623
Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23/12 - juris Rn. 32). - BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …
Auszug aus VG Augsburg, 29.11.2018 - Au 6 K 18.31623
Hat der Asylbewerber seine Heimat jedoch unverfolgt verlassen, kann sein Asylantrag nur Erfolg haben, wenn ihm auf Grund von Nachfluchttatbeständen politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 5.09 - BVerwGE 136, 377/382 Rn. 18) droht. - BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10
Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der …
Auszug aus VG Augsburg, 29.11.2018 - Au 6 K 18.31623
Für die Beurteilung der Frage, ob die Furcht des Betroffenen vor Verfolgung begründet i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG ist, gilt einheitlich der Prognosemaßstab der tatsächlichen Gefahr ("real risk"), der demjenigen der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, U.v. 1.6.2011 - 10 C 25/10 - juris) entspricht. - BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
- BVerwG, 05.05.2009 - 10 C 21.08
Beweiserleichterung; Beweislastumkehr; Familienflüchtlingsschutz; …
- OVG Sachsen, 07.04.2016 - 3 A 557/13
Türkei; Asyl; Flüchtling; PKK; Sippenhaft; Wehrdienst; Gruppenverfolgung; legale …
- BVerwG, 06.07.2012 - 10 B 18.12
Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzungen für die Erstreckung der …
- BVerwG, 24.02.2015 - 1 B 31.14
Nachweis einer gegenwärtigen Gefahr politischer Verfolgung für einen …
- VG Aachen, 05.03.2018 - 6 K 3554/17
Asyl; Türkei; politische Verfolgung; Gülen; Militärdienst; Kurde; …
- VGH Bayern, 22.09.2015 - 9 ZB 14.30399
Asylrecht Türkei; rechtliches Gehör; Beweiswürdigung