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   VG München, 03.12.2020 - M 21b S 20.5613   

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VG München, 03.12.2020 - M 21b S 20.5613 (https://dejure.org/2020,39687)
VG München, Entscheidung vom 03.12.2020 - M 21b S 20.5613 (https://dejure.org/2020,39687)
VG München, Entscheidung vom 03. Dezember 2020 - M 21b S 20.5613 (https://dejure.org/2020,39687)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 143b Abs. 3; BBG § 28, § 78, § 92, § 126 Abs. 4, § 61 Abs. 1; PostPersRG § 2 Abs. 2, § 4 Abs. 1
    Klage gegen Versetzung an einen anderen Dienstort, hier: Postbeamtin in Postnachfolgeunternehmen

  • rewis.io

    Klage gegen Versetzung an einen anderen Dienstort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 6 CS 19.1724

    Zumutbare Nachteile bei Versetzung einer seit Jahren beschäftigungslosen Beamtin

    Auszug aus VG München, 03.12.2020 - M 21b S 20.5613
    Ist der Verwaltungsakt dagegen nicht offensichtlich rechtswidrig, dann überwiegt - auch im Hinblick auf die durch den Bundesgesetzgeber in § 126 Abs. 4 BBG vorgenommene Wertung - in der Regel das Vollziehungsinteresse der Antragsgegnerin (vgl. auch BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 8).

    Davon geht die Kammer bei der in ... ansässigen Organisationseinheit TPS mangels entgegenstehender Anhaltspunkte aus (vgl. dazu instruktiv VG Schleswig, B.v. 9.11.2020 - 12 B 44/20 - juris Rn. 14 ff. m.w.N.; ähnlich auch BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - Rn. 10).

    Darüber hinaus bestehen gewichtige dienstliche Gründe für die Versetzung vor allem in dem Ziel, der seit geraumer Zeit beschäftigungslosen, dabei allerdings voll alimentierten Antragstellerin nunmehr eine (Dauer-)Beschäftigung zu vermitteln (vgl. bereits BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 12; B.v. 10.4.2018 - 6 ZB 18.324 - juris Rn. 7; B.v. 23.3.2017 - 6 B 16.1627 - juris Rn. 32; B.v. 9.7.2014 - 6 ZB 13.1467 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Denn dadurch wird zugleich der Beschäftigungsanspruch der Antragstellerin aus Art. 33 Abs. 5 GG erfüllt und damit ein - seit Jahren andauernder - rechtswidriger Zustand beseitigt (BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 12).

    Der Dienstherr ist darüber hinaus nicht verpflichtet, dem Beamten eine freie Stelle an seinem bisherigen Dienstort zu suchen, freizuräumen oder gar neu zu schaffen (BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 21).

    Das gilt insbesondere auch für die Belastungen, die auf einem Ortswechsel durch das ganze Bundesgebiet beruhen, denn jeder Bundesbeamte muss grundsätzlich damit rechnen, an verschiedenen Dienstorten in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt zu werden (st. Rspr.; vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Dass ein - nicht gewünschter - Ortswechsel den Beamten und seine Familie belastet und auch gesundheitlich ungünstiger ist als der gewünschte Verbleib am bisherigen Ort, liegt im Rahmen der regelmäßigen Nachteile einer Versetzung, die grundsätzlich in Kauf genommen werden müssen (BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 16).

    Denn einerseits hat der Beamte finanzielle Mehrbelastungen hinzunehmen, wenn er sich aus persönlichen Gründen entscheidet, seinen bisherigen Familienmittelpunkt beizubehalten und am neuen Dienstort (nur) einen Zweitwohnsitz zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2012 - 6 CS 12.531 - juris Rn. 19; B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 15).

    Denn die Antragstellerin kann auch unter Berücksichtigung ihrer Lebenssituation nicht die ungeschmälerte Fortzahlung ihrer Besoldung unter gleichzeitiger Verschonung von der Dienstleistungspflicht verlangen (BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 19; OVG Münster, B.v. 15.5.2020 - 1 B 1649/19 - juris Rn. 30).

    Letztlich kommt es aber auf die Frage der gesundheitlichen Auswirkungen für die Kinder nicht entscheidungserheblich an, weil die Antragstellerin jedenfalls auf die aufgezeigten Möglichkeiten nach § 92 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a) BBG verwiesen werden kann (vgl. ebenso BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 19).

    Nötigenfalls muss sich die Antragstellerin aber auch darauf verweisen lassen, von der familienbedingten Freistellung nach § 92 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a) BBG Gebrauch zu machen (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 24) oder aber, wenn sie am bisherigen Dienstort nicht mehr beschäftigt werden kann, jedoch aus privaten Gründen den notwendigen Dienstortwechsel nicht auf sich nehmen möchte, diesen Konflikt letztlich durch ihr freiwilliges Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis zu beenden (BayVGH, B.v. 6.7.2004 - 3 CS 04.239 - juris Rn. 2).

    In Streitigkeiten um die Rechtmäßigkeit einer Versetzung ist in ständiger Spruchpraxis des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes für das Hauptsacheverfahren der Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG von 5.000 Euro zugrunde zu legen (BayVGH, B.v. 24.7.2014 - 6 ZB 12.2055 - juris Rn. 12), der für das Eilverfahren nach Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs halbiert wird (BayVGH, B.v. 24.5.2016 - 6 CS 16.821 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 10.8.2016 - 6 CS 16.1371 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 25).

  • VG Schleswig, 09.11.2020 - 12 B 44/20

    Versetzung

    Auszug aus VG München, 03.12.2020 - M 21b S 20.5613
    Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 PostPersRG gilt § 126 Abs. 4 BBG ebenfalls bei Postnachfolgeunternehmen (VG Schleswig, B.v. 9.11.2020 - 12 B 44/20 - juris Rn. 5).

    Davon geht die Kammer bei der in ... ansässigen Organisationseinheit TPS mangels entgegenstehender Anhaltspunkte aus (vgl. dazu instruktiv VG Schleswig, B.v. 9.11.2020 - 12 B 44/20 - juris Rn. 14 ff. m.w.N.; ähnlich auch BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - Rn. 10).

    Ein dienstlicher Grund liegt regelmäßig schon dann vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (VG Schleswig, B.v. 9.11.2020 - 12 B 44/20 - juris Rn. 24).

  • VG Hamburg, 25.01.2013 - 20 E 3343/12

    Zur Frage der örtlichen Zuständigkeit in beamtenrechtlichen Streitigkeiten des §

    Auszug aus VG München, 03.12.2020 - M 21b S 20.5613
    Die beschäftigungslose Antragstellerin verfügte jedoch bis zu ihrer Versetzung über keinen dienstlichen Wohnsitz, weil ihr während der Zeit ihrer Beschäftigungslosigkeit kein Dienstposten übertragen war und die bloße Zuordnung zu einer (Dienst-)Stelle zum Zwecke der Ausübung von Dienstherrenbefugnissen für die Begründung eines dienstlichen Wohnsitzes insoweit nicht ausreicht (vgl. VG Hannover, B.v. 18.11.2010 - 13 B 5198/10 - juris Rn. 17; VG Hamburg, B.v. 25.1.2013 - 20 E 3343/12 - juris Rn. 4).

    Auch kommt es nicht auf eine zeitlich vor der Beschäftigungslosigkeit liegende Tätigkeit an (VG Hamburg, B.v. 25.1.2013 - 20 E 3343/12 - juris Rn. 4).

    Somit ist für die örtliche Zuständigkeit hier auf den (bürgerlichen) Wohnsitz der Antragstellerin in München abzustellen (vgl. auch VG Schleswig, B.v. 15.11.2019 - 12 B 78/18 - BeckRS 2019, 30988 Rn. 20; VG Hamburg, B.v. 25.1.2013 - 20 E 3343/12 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 18.18

    Heimatnahe Versetzung; unzulässige Antragsänderung; Berufstätigkeit der Ehefrau

    Auszug aus VG München, 03.12.2020 - M 21b S 20.5613
    Auch aus der Berufstätigkeit des Ehegatten am bisherigen Wohnort folgt regelmäßig keine Unzumutbarkeit der Versetzung (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2004 - 3 CS 04.239 - juris Rn. 2; VG Ansbach, B.v. 21.10.2010 - AN 11 S 10.02114 - juris Rn. 48; für die Versetzung eines Soldaten: BVerwG, B.v. 17.4.2019 - 1 WB 18/18 - juris Rn. 35).

    Mag die Antragstellerin dies auch als besondere persönliche Härte empfinden, weil sie während der beschäftigungslosen Zeit bisher problemlos zur Betreuung ihrer Kinder in der Lage war, so ist die Antragstellerin dadurch objektiv nicht mehr oder minder betroffen als alle anderen Beamte mit minderjährigen Kindern (vgl. ebenso BVerwG, B.v. 17.4.2019 - 1 WB 18/18 - juris Rn. 35).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2020 - 1 B 1649/19
    Auszug aus VG München, 03.12.2020 - M 21b S 20.5613
    Auf Grund dieser gesetzlichen Wertung ist es grundsätzlich und so auch im Fall der Antragstellerin nicht zu beanstanden, einen beschäftigungslosen, aber voll alimentierten Beamten, der keinen Antrag nach § 92 BBG stellt, durch Versetzung eine Beschäftigung zu übertragen, die der privaten Entscheidung zur Kinderbetreuung zuwiderläuft (vgl. auch OVG Münster, B.v. 25.9.2013 - 1 B 571/13 - juris Rn. 20; B.v. 7.6.2018 - 1 B 346/18 - juris Rn. 19; B.v. 15.5.2020 - 1 B 1649/19 - juris Rn. 30; VGH Mannheim, B.v. 20.6.2017 - 4 S 869/17 - juris Rn. 27).

    Denn die Antragstellerin kann auch unter Berücksichtigung ihrer Lebenssituation nicht die ungeschmälerte Fortzahlung ihrer Besoldung unter gleichzeitiger Verschonung von der Dienstleistungspflicht verlangen (BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 19; OVG Münster, B.v. 15.5.2020 - 1 B 1649/19 - juris Rn. 30).

  • VGH Bayern, 09.02.2012 - 6 B 11.417

    Bundesbeamtenrecht; Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes;

    Auszug aus VG München, 03.12.2020 - M 21b S 20.5613
    Dem Dienstherrn kommt insoweit ein Organisationsermessen zu und es ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass er in dieser Frage die Antragstellerin ungleich behandelt oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (vgl. BayVGH, U.v. 9.2.2012 - 6 B 11.417 - juris Rn. 19).

    Auch aus § 16 Abs. 1 Satz 2 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) ergibt sich im Hinblick auf den Aspekt der familienbezogenen Telearbeit nichts anderes, weil kein entsprechender Antrag auf Telearbeit gestellt wurde und das Bundesgleichstellungsgesetz auf Postnachfolgeunternehmen keine Anwendung findet (BayVGH, U.v. 9.2.2012 - 6 B 11.417 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 06.07.2004 - 3 CS 04.239
    Auszug aus VG München, 03.12.2020 - M 21b S 20.5613
    Auch aus der Berufstätigkeit des Ehegatten am bisherigen Wohnort folgt regelmäßig keine Unzumutbarkeit der Versetzung (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2004 - 3 CS 04.239 - juris Rn. 2; VG Ansbach, B.v. 21.10.2010 - AN 11 S 10.02114 - juris Rn. 48; für die Versetzung eines Soldaten: BVerwG, B.v. 17.4.2019 - 1 WB 18/18 - juris Rn. 35).

    Nötigenfalls muss sich die Antragstellerin aber auch darauf verweisen lassen, von der familienbedingten Freistellung nach § 92 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a) BBG Gebrauch zu machen (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 24) oder aber, wenn sie am bisherigen Dienstort nicht mehr beschäftigt werden kann, jedoch aus privaten Gründen den notwendigen Dienstortwechsel nicht auf sich nehmen möchte, diesen Konflikt letztlich durch ihr freiwilliges Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis zu beenden (BayVGH, B.v. 6.7.2004 - 3 CS 04.239 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 23.03.2017 - 6 B 16.1627

    Versetzung eines bei einem Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten an 268

    Auszug aus VG München, 03.12.2020 - M 21b S 20.5613
    Darüber hinaus bestehen gewichtige dienstliche Gründe für die Versetzung vor allem in dem Ziel, der seit geraumer Zeit beschäftigungslosen, dabei allerdings voll alimentierten Antragstellerin nunmehr eine (Dauer-)Beschäftigung zu vermitteln (vgl. bereits BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 12; B.v. 10.4.2018 - 6 ZB 18.324 - juris Rn. 7; B.v. 23.3.2017 - 6 B 16.1627 - juris Rn. 32; B.v. 9.7.2014 - 6 ZB 13.1467 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Das gilt umso mehr, wenn diese Personalmaßnahme - wie hier - wesentlich auch das Ziel verfolgt, einem zuletzt beschäftigungslosen, aber voll alimentierten Beamten eine dauerhafte Beschäftigung zu übertragen (BayVGH, B.v. 23.3.2017 - 6 B 16.1627 - juris Rn. 32).

  • OVG Saarland, 19.01.2017 - 1 B 310/16

    Zuweisung eines neuen abstrakt funktionellen Aufgabenkreises eines bei dem

    Auszug aus VG München, 03.12.2020 - M 21b S 20.5613
    Das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes richtet sich hier nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO, weil es sich bei der streitgegenständlichen Maßnahme um einen Verwaltungsakt, nämlich eine Versetzung, und nicht lediglich um eine nach § 123 Abs. 1 VwGO zu überprüfende Umsetzung handelt (vgl. auch OVG Saarland, B.v. 19.1.2017 - 1 B 310/16 - juris Rn. 4 ff.).

    Bei den Beamten der Postnachfolgeunternehmen, deren berufliche Tätigkeit (lediglich) als Dienst gilt (vgl. § 4 Abs. 1 PostPersRG), tritt an die Stelle des neuen abstrakt-funktionellen Amtes der neue, ebenfalls abstrakt zu verstehende Aufgabenbereich und an die Stelle des Dienststellen- oder Behördenwechsels der Betriebswechsel (OVG Saarland, B.v. 19.1.2017 - 1 B 310/16 - juris Rn. 4 m.w.N.).

  • VG Bayreuth, 08.08.2019 - B 5 S 19.631

    Zumutbarkeit einer Versetzung

    Auszug aus VG München, 03.12.2020 - M 21b S 20.5613
    Im Übrigen dürfte die lediglich zugunsten der Antragstellerin wirkende Verlegung des Versetzungszeitpunktes in die Zukunft schon nicht in ihre Rechte eingreifen (VG Bayreuth, B.v. 8.8.2019 - B 5 S 19.631 - juris Rn. 38 ff.; vgl. ferner VG Berlin v. 13.8.2015 - VG 5 L 158.15 sogar für den Fall der Änderung des Dienstortes wegen zwischenzeitlichen Umzugs der Behörde).

    Dass die Versetzung im Beschluss der Einigungsstelle der aufnehmenden Organisationseinheit schon zum 1. September 2020 avisiert war (vgl. VV Bl. 147), dann aber erst zum 1. Dezember 2020 verfügt wurde, wirkt sich ebenfalls nur zugunsten der Antragstellerin aus, weil sie hierdurch länger in München verbleiben konnte und verletzt sie daher nicht in ihren Rechten (vgl. ebenso VG Bayreuth, B.v. 8.8.2019 - B 5 S 19.631 - juris Rn. 38 ff.), zumal im Übrigen anzunehmen ist, dass durch eine derart kurze zeitliche Verschiebung von nur drei Monaten der Beschluss der Einigungsstelle nicht durch tatsächliche Veränderungen überholt war und demnach auch in Bezug auf den Versetzungstermin zum 1. Dezember 2020 von dieser so gefasst worden wäre.

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 C 7.11

    Polizeivollzugsbeamter; Dienstunfähigkeit; Polizeidienstunfähigkeit;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 - 4 S 869/17

    Zuweisung eines Telekom-Beamten; pflegebedürftige Angehörige

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2018 - 1 B 346/18

    Prüfung einer wohnortnahen Verwendung eines Beamten wegen der Pflege seines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2013 - 1 B 571/13

    Gewährleistung einer amtsangemessenen Beschäftigung der Beamten im Bereich der

  • VGH Bayern, 24.05.2016 - 6 CS 16.821

    Versetzung im Bundesbeamtenrecht

  • VGH Bayern, 24.07.2014 - 6 ZB 12.2055

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Post AG; Versetzung; Personenbezogener

  • VGH Bayern, 10.08.2016 - 6 CS 16.1371

    Rechtmäßige Versetzung an einen anderen Beschäftigungsort - Telekom

  • VGH Bayern, 06.07.2012 - 6 CS 12.531

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post

  • VG Ansbach, 21.10.2010 - AN 11 S 10.02114

    Eilantrag eines der DT AG zugewiesenen Beamten gegen Zuweisung einer Tätigkeit

  • VGH Bayern, 10.04.2018 - 6 ZB 18.324

    Rechtmäßige Versetzung eines Beamten zur Vermeidung von Beschäftigungslosigkeit

  • VGH Bayern, 09.07.2014 - 6 ZB 13.1467

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post

  • VG Schleswig, 25.11.2019 - 12 B 78/18

    Abänderungsantrag nach § 80 Abs. 7 S. 2 VwGO

  • VG Hannover, 18.11.2010 - 13 B 5198/10

    Amt; amtsangemessene Beschäftigung; Deutsche Telekom; örtliche Zuständigkeit;

  • VGH Bayern, 01.02.2021 - 6 CS 20.3152

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versetzung aus dienstlichen Gründen

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 3. Dezember 2020 - M 21b S 20.5613 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Hamburg, 04.06.2021 - 5 Bs 46/21

    Umsetzung eines im Bereich der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamten;

    Soweit in der Rechtsprechung bei der Prüfung der örtlichen gerichtlichen Zuständigkeit angenommen wird, dass Beamte, die einem Postnachfolgeunternehmen zugeteilt und dort beschäftigungslos sind, über keinen dienstlichen Wohnsitz im Sinne des § 52 Nr. 4 Satz 1 VwGO verfügten und somit deren bürgerlicher Wohnsitz für die örtliche gerichtliche Zuständigkeit maßgeblich sei (vgl. VG Hannover, Beschl. v. 18.11.2010, 13 B 5198/10, juris Rn. 17; VG Hamburg, Beschl. v. 25.1.2013, 20 E 3343/12, juris Rn. 4; VG München, Beschl. v. 3.12.2020, M 21b S 20.5613, juris Rn. 16), ist dies in dem hier interessierenden Zusammenhang unerheblich (und vom Beschwerdegericht auch im Hinblick auf seine eigene örtliche Zuständigkeit nicht mehr zu prüfen, vgl. § 83 Satz 1 VwGO i. V. m. § 17 a Abs. 5 GVG, vgl. etwa Lückemann in: Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, § 17 a GVG Rn. 18).
  • VG Köln, 21.11.2023 - 15 K 3733/23

    Örtliche Zuständigkeit, Dienstposten, beschäftigungslos, Telekom

    vgl. etwa VG München, Beschluss vom 03.12.2020 - M 21b S 20.5613 -, Rn. 16, juris; VG Hannover, Beschluss vom 18.11.2010 - 13 B 5198/10 - Rn. 17, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2013 - 20 E 3343/12 -, Rn. 4, juris.
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