Rechtsprechung
VG Neustadt, 05.07.2017 - 4 L 603/17.NW |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 229 BGB, § 859 BGB, § 903 BGB, § 4 Abs 4 HaSiG RP 2006, § 1 HafenV RP
Einstweiliger Antrag gegen Sperrung der Hafenstraße im Landeshafen von Wörth - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Betreiber eines Containerterminals im Hafen von Wörth wehrt sich mit Erfolg gegen Verbotsverfügung, innerhalb des Hafengeländes die Straße für den öffentlichen Verkehr zu sperren
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Betreiber eines Containerterminals im Hafen von Wörth wehrt sich mit Erfolg gegen Verbotsverfügung, innerhalb des Hafengeländes die Straße für den öffentlichen Verkehr zu sperren
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (22)
- VGH Bayern, 26.02.2013 - 8 B 11.1708
Sperrung eines nicht gewidmeten Fußwegs durch Grundstückseigentümer, tatsächlich …
Auszug aus VG Neustadt, 05.07.2017 - 4 L 603/17
Auf diesen Flächen gilt dann auf Grund dessen die Straßenverkehrsordnung (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 8 CS 04.3275 -, juris; Bay. VGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - 8 B 11.1708 -, BayVBl 2013, 629).Diese Fläche ist als (unbewegliche) "Sache" im Sinn des § 903 BGB zu qualifizieren (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - 8 B 11.1708 -, BayVBl 2013, 629).
Ein Eigentümer kann zur Wahrnehmung seiner Rechte aber die von der Rechtsordnung vorgesehenen behördlichen und gerichtlichen Mittel ergreifen und sich einen entsprechenden Rechtstitel verschaffen (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - 8 B 11.1708 -, BayVBl 2013, 629 m.w.N.).
Dass die tatsächlich-öffentliche Verkehrsfläche durch das Straßenverkehrsrecht geschützt ist, ist in diesem Zusammenhang unerheblich, weil die Zustimmung des Verfügungsberechtigten zur Nutzung der Fläche durch die Allgemeinheit, wenn sie nicht unwiderruflich erteilt wurde, grundsätzlich jederzeit widerrufen werden kann (Bay. VGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - 8 B 11.1708 -, BayVBl 2013, 629).
117 In der Hauptsache wäre vorliegend eine Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO statthaft (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - 8 B 11.1708 -, BayVBl 2013, 629).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2013 - 4 A 1065/12
Verpflichtung des Betreibers einer Stadthafens zur Kontrolle oder Sperrung des …
Auszug aus VG Neustadt, 05.07.2017 - 4 L 603/17
Sie bezweckt über die bis dato bestehenden Regelwerke zum Schutz vor terroristischen Angriffen hinaus einen möglichst umfassenden Schutz für das Seeverkehrsgewerbe und die Hafenwirtschaft und erfasst den gesamten Hafen als Schutzobjekt (ausführlich dazu s. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Juni 2013 - 4 A 1065/12 -, DVBl 2013, 1204).Das schließt das Recht ein, den Zutritt nur zu bestimmten Zwecken zu erlauben oder von Bedingungen abhängig zu machen und die Einhaltung dieser Zwecke mittels eines Hausverbots durchzusetzen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Juni 2013 - 4 A 1065/12 -, DVBl 2013, 1204).
- VGH Bayern, 11.01.2005 - 8 CS 04.3275
Sperrung einer tatsächlich öffentlichen Verkehrsfläche durch den Eigentümer
Auszug aus VG Neustadt, 05.07.2017 - 4 L 603/17
Auf diesen Flächen gilt dann auf Grund dessen die Straßenverkehrsordnung (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 8 CS 04.3275 -, juris; Bay. VGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - 8 B 11.1708 -, BayVBl 2013, 629).Denn auch diese Eigenschaft kann endgültig nur in den von der Rechtsordnung bereitgestellten behördlichen und gerichtlichen Verfahren beseitigt werden (vgl. § 230 Abs. 1 BGB; Bay. VGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 8 CS 04.3275 -, juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - 13 B 238/17
Anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Europarecht
Auszug aus VG Neustadt, 05.07.2017 - 4 L 603/17
Aber auch in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren kann grundsätzlich die vorläufige Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO begehrt werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juni 2017 - 13 B 238/17 -, juris m.w.N.). - BVerwG, 15.02.2000 - 3 C 14.99
Anlieger; Anliegerverkehr; Schutz von Anliegern vor Verkehrslärm; …
Auszug aus VG Neustadt, 05.07.2017 - 4 L 603/17
Bei Anbringung des Zusatzzeichens "frei für Anlieger" sind neben den Eigentümern oder Nutzungsberechtigten eines Grundstücks, welches an der Straße "anliegt" auch alle Personen berechtigt, die zu einem Anlieger Beziehungen irgendwelcher Art unterhalten oder anknüpfen wollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 2000 - 3 C 14/99 -, NJW 2000, 2121). - BVerwG, 28.11.2007 - 9 C 10.07
Normerlassklage; Tätigwerden des Normgebers; Erlass einer Rechtsverordnung; …
Auszug aus VG Neustadt, 05.07.2017 - 4 L 603/17
Nach Auffassung der Kammer fehlt der Antragstellerin jedoch die nach § 42 Abs. 2 VwGO analog erforderliche Antragsbefugnis (zur Anwendbarkeit des § 42 Abs. 2 VwGO auf die Feststellungsklage s. z.B. BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 9 C 10/07 -, NVwZ 2008, 423). - VGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 2 S 2505/14
Heranziehung eines sich nur als dinglich Berechtigten Gerierenden zur …
Auszug aus VG Neustadt, 05.07.2017 - 4 L 603/17
Die Frage wird von Rechtsprechung und Literatur überwiegend verneint (s. z.B. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 2 S 2505/14 -, juris;… Wahl/Schütz in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Oktober 2016, § 42 Abs. 2 Rn. 37). - VG Bremen, 11.04.2011 - 5 V 2085/10
Zusatzschild Bewohner frei - Einrichtung von Bewohnerparkzonen
Auszug aus VG Neustadt, 05.07.2017 - 4 L 603/17
Auch Gewerbetreibende und ihre Kunden gehören nach diesem Verständnis zu der Verkehrsteilnehmergruppe, die von der Regelung "Anlieger frei" erfasst werden (s. VG Bremen, Beschluss vom 11. April 2011 - 5 V 2085/10 -, juris). - VG Neustadt, 14.06.2016 - 4 L 403/16
Vietnamesische Staatsangehörige wehrt sich mit Erfolg gegen Schließung ihrer …
Auszug aus VG Neustadt, 05.07.2017 - 4 L 603/17
Vielmehr ist die Kammer (s. zuletzt Beschluss vom 14. Juni 2016 - 4 L 403/16.NW -, GewArch 2016, 353) der Meinung, dass eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Aussetzungsverfahren eine Nachholung der Anhörung dann bewirken kann, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (vgl. z.B. Bay. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 -, NWVBl 2014, 322; OVG Sachsen, Beschluss vom 2. Februar 2012 - F 7 B 278/11 -, juris). - BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09
Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr; …
Auszug aus VG Neustadt, 05.07.2017 - 4 L 603/17
Auch teilt das Gericht nicht die weitere Ansicht, wonach Äußerungen und Stellungnahmen von Beteiligten im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich keine nachträgliche Anhörung im Sinne des § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG seien (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 C 14/09 -, NVwZ 2011, 115; Hess. VGH, Beschluss vom 23. September 2011 - 6 B 1701/11 -, NVwZ-RR 2012, 163). - BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07
Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2014 - 15 B 69/14
Ausreichende Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs. …
- VGH Hessen, 23.09.2011 - 6 B 1701/11
Heilung eines Anhörungsfehlers
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2013 - 16 B 718/13
Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung der Fahrerlaubnis …
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12
Flughafen Mendig darf vorläufig als Autotestzentrum genutzt werden
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - 8 B 10342/14
Kein Baustopp für US-Satellitenanlage in Landstuhl
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.1998 - 1 M 135/97
Sondernutzung; Sperrung; Öffentlicher Verkehr; Polizeiliche Generalklausel; …
- VGH Bayern, 17.11.2014 - 7 CS 14.275
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
- VGH Bayern, 08.10.2015 - 15 CS 15.1740
Beschwerde; Baueinstellung; Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; …
- OVG Sachsen, 02.02.2012 - F 7 B 278/11
Sofortvollzug, Anhörung, Vorausbau, Teilnehmergemeinschaft, Ausführung, …
- VG Greifswald, 22.02.2000 - 2 B 114/98
- VG Neustadt, 09.05.2000 - 4 L 925/00
- VG Neustadt, 15.11.2018 - 5 L 1337/18
Vorläufiges Verbot der Dienstgeschäfte für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige
Vielmehr ist die Kammer (s. zuletzt Beschluss vom 15. Januar 2018 - 5 L 1315/17.NW -) ebenso wie die 3. und 4. Kammer des Gerichts (s. Beschlüsse vom 01. September 2015 - 3 L 726/15.NW -, juris und vom 5. Juli 2017 - 4 L 603/17.NW -, juris) der Meinung, dass eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Aussetzungsverfahren eine Nachholung der Anhörung dann bewirken kann, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (vgl. z.B. Bay. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 -, NWVBl 2014, 322; OVG Sachsen, Beschluss vom 02. Februar 2012 - F 7 B 278/11 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Januar 1979 - 2 B 268/78 -, AS RP-SL 15, 167;… Kallerhoff/Mayen in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 28 Rn. 70;… Herrmann, in: BeckOK VwVfG, Bader/Ronellenfitsch, Stand Oktober 2018, § 28 Rn. 48).