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   VG Oldenburg, 29.02.2012 - 11 A 1512/11   

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VG Oldenburg, 29.02.2012 - 11 A 1512/11 (https://dejure.org/2012,932)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 29.02.2012 - 11 A 1512/11 (https://dejure.org/2012,932)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 11 A 1512/11 (https://dejure.org/2012,932)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Absehen von der Passpflicht - insbes. Syrien

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 25 Abs 5 AufenthG; § 5 Abs 3 S 2 AufenthG; § 5 Abs 1 AufenthG
    Passpflicht; Absehen von Passpflicht; Erfüllung der Passpflicht

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 5, AufenthG § 81 Abs. 1, AufenthG § 11 Abs. 1, GG Art. 6 S. 1, EMRK Art. 8, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 4, AufenthG § 10 Abs. 3 S. 2, AsylVfG § 30 Abs. 1
    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Aufenthaltserlaubnis, Passpflicht, syrische Staatsangehörige, Syrien, Syrer, Antragserfordernis, familiäre Lebensgemeinschaft, Ausnahmefall, Ermessen, Ermessensausfall, Regelerteilungserfordernis, Rückkehrberechtigung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 7.08

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Anwendungsbereich; rückwirkende Erteilung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.02.2012 - 11 A 1512/11
    Ein Ausländer hat ein schutzwürdiges Interesse an einer Entscheidung über die Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum nach Antragstellung, wenn für seine weitere aufenthaltsrechtliche Stellung erheblich sein kann, von welchem Zeitpunkt an er den Aufenthaltstitel besitzt (st. Rspr. des BVerwG, vgl. z. B. Urteil vom 9. Juni 2009 - 1 C 7/08 -, InfAuslR 2009, 378 ff. - zit. nach juris Rn. 13; Urteil vom 15. Juli 1997 - 1 C 15/96 -, InfAuslR 1998, 10 ff. - zit. nach juris Rn. 12).

    Dies schließt es zugleich aus, den Aufenthaltstitel für einen vor der Antragstellung liegenden Zeitraum zu erteilen (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 2. September 2010 - 1 B 18/10 -, zit. nach juris Rn. 9; Urteil vom 9. Juni 2009 - 1 C 7/08 -, InfAuslR 2009, 378 ff. - zit. nach juris Rn. 13,: möglich ist die "Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum nach der Antragstellung" ).

  • VG Oldenburg, 23.06.2011 - 11 B 1310/11

    Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Gründe; faktischer Inländer; Integration; Schutz

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.02.2012 - 11 A 1512/11
    Die Mutter der Klägerin erhob hiergegen eine Klage (11 A 591/11), deren aufschiebende Wirkung die erkennende Kammer mit Beschluss vom 23. Juni 2011 - 11 B 1310/11 - anordnete.

    Der Ablehnungsbescheid vom 18. April 2011, der diese Fiktionswirkung zunächst beendet hatte, wurde vom Beklagten wieder aufgehoben, nachdem die Kammer Bedenken gegen seine Rechtsmäßigkeit geäußert hatte (vgl. Beschluss vom 23. Juni 2011 - 11 B 1310/11 -).

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.02.2012 - 11 A 1512/11
    Ein solcher Ausnahmefall ist in Bezug auf die Lebensunterhaltssicherung nämlich anzunehmen, wenn die familiäre Lebensgemeinschaft - wie hier (s.o.) - nur in Deutschland gelebt werden kann (BVerwG, Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32/07 -, InfAuslR 2009, 8 ff. - zit. nach juris Rn. 27).
  • BVerwG, 02.09.2010 - 1 B 18.10

    Anspruch; Aufenthaltserlaubnis; Beweiswürdigung; Denkgesetze; Erfüllung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.02.2012 - 11 A 1512/11
    Dies schließt es zugleich aus, den Aufenthaltstitel für einen vor der Antragstellung liegenden Zeitraum zu erteilen (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 2. September 2010 - 1 B 18/10 -, zit. nach juris Rn. 9; Urteil vom 9. Juni 2009 - 1 C 7/08 -, InfAuslR 2009, 378 ff. - zit. nach juris Rn. 13,: möglich ist die "Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum nach der Antragstellung" ).
  • BVerwG, 15.07.1997 - 1 C 15.96

    Ausländerrecht - Frist des § 35 Abs. 1 AuslG , Anrechnung der Zeiten einer

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.02.2012 - 11 A 1512/11
    Ein Ausländer hat ein schutzwürdiges Interesse an einer Entscheidung über die Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum nach Antragstellung, wenn für seine weitere aufenthaltsrechtliche Stellung erheblich sein kann, von welchem Zeitpunkt an er den Aufenthaltstitel besitzt (st. Rspr. des BVerwG, vgl. z. B. Urteil vom 9. Juni 2009 - 1 C 7/08 -, InfAuslR 2009, 378 ff. - zit. nach juris Rn. 13; Urteil vom 15. Juli 1997 - 1 C 15/96 -, InfAuslR 1998, 10 ff. - zit. nach juris Rn. 12).
  • VG Oldenburg, 13.12.2010 - 11 A 249/10

    Einbürgerung, in Deutschland geborener Kinder; Einbürgerung, Europäisches

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.02.2012 - 11 A 1512/11
    Daher muss die Frage, ob sich das Übereinkommen seinem Inhalt nach überhaupt unmittelbar an innerstaatliche Behörden und Gerichte richtet, nicht weiter vertieft werden (vgl. dazu verneinend das Urteil der Kammer vom 13. Dezember 2010 - 11 A 249/10 - juris).
  • OVG Bremen, 20.05.2020 - 2 B 34/20
    Daher greift die Sperre des § 10 Abs. 1 AufenthG - anders als beim Asylfolge- oder Zweitantrag (§§ 71, 71a AsylG ) - zum Beispiel nicht, wenn der Ausländer nach bestandskräftigem Abschluss eines Asylverfahrens einen nur auf die Feststellung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG beschränkten Wiederaufgreifensantrag stellt (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 11.6.2013 - 5 K 476/12, juris Rn. 31; VG Oldenburg, Urt. v. 29.2.2012 - 11 A 1512/11, juris Rn. 38; Müller, in: Hofmann, AuslR, 2. Aufl. 2016, § 10 AufenthG Rn. 10).
  • VG Hamburg, 11.06.2013 - 5 K 476/12

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zwecks Schutzes des Familienlebens und des

    Hinsichtlich bloßer Folgeschutzgesuche, d. h. Anträge eines abgelehnten Asylbewerbers an das Bundesamt, wie im Fall der Klägerin zu 4) nur das Verfahren zur Feststellung von Abschiebeverboten nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG wieder aufzugreifen, wird die Auffassung vertreten, dass diese Verfahren nicht von § 10 Abs. 1 AufenthG umfasst seien (so Storr/Wenger/Eberle/ Albrecht/Harms, Kommentar zum Zuwanderungsrecht, 2. Auflage, 2008 § 10 Rn. 4; vgl. auch VG Oldenburg, Urt. v. 29.2.2012, 11 A 1512/11, [...] Rn. 38 sowie VG Greifswald, Urt. v. 21.3.2013, 2 A 587/11, [...] Rn. 16).
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