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   VGH Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 S 2583/17   

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https://dejure.org/2018,10392
VGH Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 S 2583/17 (https://dejure.org/2018,10392)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.04.2018 - 11 S 2583/17 (https://dejure.org/2018,10392)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. April 2018 - 11 S 2583/17 (https://dejure.org/2018,10392)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslösen des Eintritts der Erlaubnisfiktion durch Beantragung der Erteilung eines Aufenthaltstitels eines legal mit einem gültigen Schengen-Visum eines anderen Mitgliedstaats eingereisten Ausländers vor Ablauf der Geltungsdauer

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG §81 Abs. 3, AufenthG §81 Abs. 6, AufenthG § 6 Abs. 1
    Schengen-Visum, Fiktionswirkung, unerlaubte Einreise, Schengener Grenzkodex, Schengener Durchführungsübereinkommen, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 81 Abs 3 S 1 AufenthG 2004, § 81 Abs 4 AufenthG 2004, § 39 Nr 3 AufenthV, Art 19 Abs 1 SchÜbkDÜbk, Art 6 Abs 1 EUV 2016/399
    Erteilung einer Fiktionsbescheinigung bei Einreise mit einem von einem EU-Mitgliedstaat ausgestellten Schengen-Visum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslösen des Eintritts der Erlaubnisfiktion durch Beantragung der Erteilung eines Aufenthaltstitels eines legal mit einem gültigen Schengen-Visum eines anderen Mitgliedstaats eingereisten Ausländers vor Ablauf der Geltungsdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2018, 583 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 CS 12.2679

    Erfordernis eines nationalen Visums für einen längerfristigen Aufenthalt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 S 2583/17
    Soweit der Senat im Beschluss vom 21. Juli 2014 (11 S 1009/14 -, juris; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 21.02.2013 - 10 CS 12.2679 -, juris; NiedersOVG, Beschluss vom 31.10.2011 - 11 ME 315/11 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2014 - OVG 3 S 4.14 -, juris) ohne weitere vertiefte Problematisierung der Fragestellung ebenfalls dieser Auffassung gefolgt war, hält er hieran nicht mehr fest.

    Allerdings bleibt eine Ungereimtheit, auf die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 21.02.2013 - 10 CS 12.2679 -, juris, Rn. 13) hinweist.

  • VG Stuttgart, 19.10.2017 - 9 K 6090/15

    Erteilung einer ausländerrechtlichen Fiktionsbescheinigung für Inhaber eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 S 2583/17
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19. Oktober 2017 - 9 K 6090/15 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19. Oktober 2017 - 9 K 6090/15 - zu ändern und die Beklagte zu verurteilen, ihm eine Bescheinigung über eine Erlaubnisfiktion im Sinne des § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG auszustellen.

  • OVG Niedersachsen, 31.10.2011 - 11 ME 315/11

    Auslösen der Fortbestandsfiktion des § 81 Abs. 4 AufenthG durch ein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 S 2583/17
    Soweit der Senat im Beschluss vom 21. Juli 2014 (11 S 1009/14 -, juris; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 21.02.2013 - 10 CS 12.2679 -, juris; NiedersOVG, Beschluss vom 31.10.2011 - 11 ME 315/11 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2014 - OVG 3 S 4.14 -, juris) ohne weitere vertiefte Problematisierung der Fragestellung ebenfalls dieser Auffassung gefolgt war, hält er hieran nicht mehr fest.

    Denn in der dem Gesetzentwurf beigegebenen Begründung, die allerdings - wie regelmäßig - nicht vom Gesetzgeber selbst stammt, wird knapp Bezug genommen auf einen Beschluss des NiedersOVG vom 31. Oktober 2011 (11 ME 315/11 -, juris), dem ein von Schweden ausgestelltes Schengen-Visum zugrunde lag (vgl. BT-Drucks. 17/13022, S. 30).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015 - 18 B 387/15

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines in einem anderen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 S 2583/17
    Angesichts der Unbestimmtheit und Interpretationsbedürftigkeit der verwendeten Begrifflichkeiten ("ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts", "Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit etc.") ist hier aus den genannten rechtstaatlichen Gründen eine behördliche Entscheidung über die Beendigung der Rechtmäßigkeit (die Annullierung oder Aufhebung des Visums nach Art. 34 Abs. 1 oder 2 Visakodex oder auch eine Ausweisung § 53 AufenthG) unerlässlich (in diesem Sinne auch Westphal/Stoppa, Ausländerrecht für die Polizei, 3. Aufl., S. 217 und 228; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG § 14 Stand Oktober 2014 Rn. 18 (1); a.A. aber ohne nähere Problematisierung der Frage OVGNW, Beschluss vom 11.11.2015 - 18 B 387/15 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 11 S 2438/11

    Einreise eines Staatsangehörigen eines für Kurzaufenthalte von der Visumspflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 S 2583/17
    Es besteht jedoch, soweit ersichtlich, Konsens dahingehend, dass anders als bei sog. Positivstaatern im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Satz 1 EU-VisaVO derartigen überschießenden subjektiven Vorstellungen keine Relevanz zukommt (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 14.09.2011 - 11 S 2438/11 -, InfAuslR 2011, 443 und ausführlich Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 14 Stand Oktober 2014, Rn. 14 ff. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2011 - 18 B 1662/10

    Berechtigung zum Aufenthalt im Bundesgebiet auf Grund des von einem anderen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 S 2583/17
    Bemerkenswerterweise entspricht es wohl allgemeiner Meinung, dass der Besitz eines nationalen Titels eines anderen Schengen-Staates, sei es ein nationales Visum, sei es ein sonstiger Aufenthaltstitel, die beide ein Aufenthaltsrecht in den anderen Schengen-Staaten vermitteln können (vgl. Art. 21 Abs. 1 und Abs. 2a SDÜ), allein auf § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG hinführt und nicht auf Absatz 4 Satz 1; dieser Auffassung liegt explizit oder auch nur implizit die Vorstellung zugrunde, dass derartige behördliche Erlaubnisse eines anderen Schengen-Staats keine Aufenthaltstitel im Sinne des Absatzes 3 Satz 1 sein können und hier - in Abgrenzung zu Absatz 4 Satz 1 - mit Aufenthaltstitel nur ein solcher gemeint sein kann, der nach den Vorgaben des Aufenthaltsgesetzes von einer deutschen Ausländerbehörde oder Auslandsvertretung erteilt wurde (vgl. in diesem Sinne etwa Ziff. 81.3.0 AVwV-AufenthG, wonach die Rechtmäßigkeit nach allgemeinen Kriterien festzustellen ist und nur beispielhaft auf die Konstellation des Art. 20 Abs. 1 SDÜ verwiesen wird; vgl. weiter Zeitler, in: HTK-AuslR, § 81 zu Abs. 3 und 4 Stand Januar 2018, Rn. 13 f. und 35; Hofmann, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl., § 81 AufenthG Rn. 34; vgl. auch Hailbronner, Ausländerrecht, § 81 AufenthG Stand Mai 2017, Rn. 13 ff., der keine Beschränkung der die Rechtmäßigkeit vermittelnden Umstände anspricht; OVGNW, Beschluss vom 06.01.2011 - 18 B 1662/10 -, juris Rn. 4; vgl. auch ausdrücklich BR-Drs. 659/05, S. 6 mit dem weiteren Hinweis darauf, dass auch das Schengen-Visum - entgegen dem damals geltenden gemeinschaftsrechtlichen Verständnis - als Aufenthaltstitel im Sinne des nationalen Aufenthaltsrechts zu verstehen ist).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 11 S 1009/14

    Entfallen der Fortgeltungsfiktion - Standstill-Klausel - Sprachkenntnisse und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 S 2583/17
    Soweit der Senat im Beschluss vom 21. Juli 2014 (11 S 1009/14 -, juris; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 21.02.2013 - 10 CS 12.2679 -, juris; NiedersOVG, Beschluss vom 31.10.2011 - 11 ME 315/11 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2014 - OVG 3 S 4.14 -, juris) ohne weitere vertiefte Problematisierung der Fragestellung ebenfalls dieser Auffassung gefolgt war, hält er hieran nicht mehr fest.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - 3 S 4.14

    Fiktionsbescheinigung; Fiktionswirkung; Schengen-Visum; Besuchsvisum;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 S 2583/17
    Soweit der Senat im Beschluss vom 21. Juli 2014 (11 S 1009/14 -, juris; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 21.02.2013 - 10 CS 12.2679 -, juris; NiedersOVG, Beschluss vom 31.10.2011 - 11 ME 315/11 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2014 - OVG 3 S 4.14 -, juris) ohne weitere vertiefte Problematisierung der Fragestellung ebenfalls dieser Auffassung gefolgt war, hält er hieran nicht mehr fest.
  • VG Karlsruhe, 09.06.2022 - 19 K 1524/22

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen die Ablehnung eines Antrages auf

    21 aa) Aus dem Umstand, dass die Einreise und der Aufenthalt des Antragstellers im Schengenraum seit seiner Einreise bis zur Antragstellung aufgrund von Art. 20 SDÜ, Art. 6 SGK, Art. 4 Abs. 1 VO (EU) Nr. 2018/1806 (EU-VisaVO) i.V.m. Anhang II zu dieser Verordnung sowie § 15 AufenthV insbesondere im Sinne der § 14, 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG legal gewesen sein könnte und der Antragsteller auch nicht ausreisepflichtig gewesen sein könnte im Sinne des § 50 Abs. 1 AufenthG (siehe zur Frage, ob es für die Rechtmäßigkeit von Einreise und Aufenthalt nach den zitierten unionsrechtlichen Vorschriften auf den beabsichtigten Aufenthaltszweck und die beabsichtigte Aufenthaltsdauer im Zeitpunkt der Einreise ankommt bejahend: OVG Bremen, Beschluss vom 12.10.2021 - 2 LA 332/21 - juris und OVG Hamburg, Beschluss vom 01.06.2018 - 1 Bs 126/17 - InfAuslR 2018, 400 und verneinend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.04.2018 - 11 S 2583/17 - InfAuslR 2018, 278), ist nicht zu schließen, dass der Aufenthalt des Antragstellers im Sinne von § 81 Abs. 3 AufenthG rechtmäßig gewesen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2018 - 11 S 816/18

    Eintritt der Erlaubnisfiktion bei Aufenthaltstitelerteilungantrag an mit gültigem

    Entfällt diese infolge der Ablehnung des Antrags, ist statthafter Rechtsbehelf im Eilrechtsschutzschutzverfahren gegen die Ablehnung ein Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO (Fortführung von VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.04.2018 - 11 S 2583/17 -, juris).

    Beantragt indes ein Ausländer, der mit einem gültigen Schengen-Visum eines anderen Mitgliedstaats legal einreist, vor Ablauf der Geltungsdauer die Erteilung eines Aufenthaltstitels, löst dieses den Eintritt der Erlaubnisfiktion des § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG aus (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.04.2018 - 11 S 2583/17 -, juris).

  • VG Neustadt, 26.11.2019 - 2 L 1064/19

    Sinn und Zweck des AufenthG 2004 § 36a Abs 2 S 1 Nr 2; Anwendung der

    Denn der unter der Geltung eines französischen Schengenvisums für Kurzaufenthalte am 19. Juni 2019 gestellte Antrag auf Ehegattenzusammenführung hat das Recht aus § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG, sich bis zur Entscheidung der Behörde über den Aufenthaltserlaubnisantrag vorläufig im Bundesgebiet aufhalten zu dürfen (sog. Fiktionswirkung), gemäß § 81 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 AufenthG nicht begründet (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. November 2019 - 1 C 22.18 -, Pressemitteilung Nr. 86/2019; a.A. vorhergehend VGH BW, Urteil vom 6. April 2018 - 11 S 2583/17 -, juris, s. auch OVG RP, Beschluss vom 9. Mai 2019 - 7 B 10493/19 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.11.2021 - 13 ME 426/21

    Auslösung einer Fortbestandsfiktion bei den Schengen-Visa i.R.d. Antrags eines

    Dieser Zustand fand jedoch seine Grundlage jeweils gerade in den von der Deutschen Botschaft Kiew erteilten Schengen-Visa vom 11. März 2014 und damit in (sogar deutschen) Aufenthaltstiteln im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG, wodurch der Rückgriff auf § 81 Abs. 3 AufenthG von vornherein gesperrt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.2019, a.a.O., Rn. 24 f.; a.A. jedenfalls für von anderen Mitgliedstaaten erteilte Schengen-Visa VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 6. April 2018 - 11 S 2583/17 -, InfAuslR 2018, 278, juris Rn. 23 ff.; offenbar generell a.A. Winkelmann/Kolber, a.a.O., Rn. 49).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.2019 - 7 B 10493/19

    Ausländer; Besitz eines Kurzzeitvisums; Erlaubnis zu einem dauerhaften Aufenthalt

    Es bedarf keiner Erörterung, ob § 81 Abs. 4 AufenthG nicht einschlägig und damit § 81 Abs. 3 AufenthG anwendbar ist, falls das Visum nicht von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde (so VGH BW, Urteil vom 6. April 2018 - 11 S 2583/17 -, Rn. 25 f.; Beschluss vom 18. Juni 2018 - 11 S 818/18 -, Rn. 3; beide juris).
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