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   VGH Baden-Württemberg, 23.03.2020 - 12 S 299/19   

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VGH Baden-Württemberg, 23.03.2020 - 12 S 299/19 (https://dejure.org/2020,7362)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.03.2020 - 12 S 299/19 (https://dejure.org/2020,7362)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. März 2020 - 12 S 299/19 (https://dejure.org/2020,7362)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung; Materielle Rechtswidrigkeit; Rücknahmeanspruch; Rücknahmeermessen; Recht auf Wiederkehr

  • rechtsportal.de

    Reduzierung des in § 48 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG normierten Rücknahmeermessens auf Null bei Beruhen einer ohne gerichtliche Überprüfung bestandskräftig gewordenen Ausweisung auf einem Verstoß gegen Art. 8 EMRK

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2020, 642 Asylmagazin 2020, 243 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (39)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2009 - 11 S 2472/08

    Verlust eines unbefristeten Aufenthaltsrechts durch nicht lediglich formell

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2020 - 12 S 299/19
    Liege - wie hier - eine auf die konkrete Ausweisung bezogene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte nicht vor, so führe nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in den Urteilen vom 04.11.2009 (11 S 2472/08) und 28.06.2007 (13 S 1045/07) ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention nicht bereits als solcher zu einer Reduzierung des Rücknahmeermessens auf Null.

    Ein solcher Kausalzusammenhang bestehe nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 04.11.2009 - 11 S 2472/08 -) nicht mehr, wenn einem ausgewiesenen Ausländer in seinem Herkunftsstaat zunächst die wirtschaftliche und soziale Wiedereingliederung gelungen sei und er später aus anderen Gründen - etwa einer schweren Wirtschaftskrise - in prekäre Lebensumstände gerate, die ihn veranlassten, seine Rückkehr nach Deutschland zu betreiben.

    Die vom Verwaltungsgericht für seine Auffassung in Bezug genommenen Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 04.11.2009 (11 S 2472/08) und 28.06.2007 (13 S 1045/07) sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.10.2009 (1 C 26.08), das im Übrigen einen Fall betroffen habe, in dem die Rechtmäßigkeit der Ausweisung zuvor gerichtlich festgestellt worden sei, würden übersehen, dass bei einem Verstoß der Ausweisung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention die Realisierung der Rückkehr in das Bundesgebiet aus Art. 8 Abs. 1 EMRK heraus geboten sei.

    Das Verwaltungsgericht ist - auch unter Berücksichtigung der verschiedenen Fallgruppen eines Rücknahmeanspruchs (vgl. etwa Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl., § 48 Rn. 79 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.11.2009 - 11 S 2472/08 - juris Rn. 46) - aufgrund einer umfassenden Prüfung im vorliegenden Fall zu dem Ergebnis gelangt, dass die Aufrechterhaltung der Ausweisung nicht schlechthin unerträglich ist.

    Mit Blick auf die spezielle Regelung in Art. 46 Abs. 1 EMRK ist es daher konsequent, bei Ausweisungen, bei denen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte selbst einen Verstoß gegen Art. 8 EMRK festgestellt hat, einen Rücknahmeanspruch zu bejahen (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 04.11.2009 - 11 S 2472/08 - juris Rn. 50; VG Freiburg, Urteil vom 01.10.2007 - 1 K 893/06 - InfAuslR 2008, 252), im Übrigen aber außerhalb dieser besonderen Konstellation aus einem Verstoß gegen Art. 8 EMRK keinen Rücknahmeanspruch abzuleiten.

    Das Verwaltungsgericht hat bei der Prüfung, ob die Aufrechterhaltung der Ausweisung schlechthin unerträglich ist, die aktuellen Lebensumstände des Ausländers eingestellt, soweit noch ein Ursachenzusammenhang mit der Ausweisung besteht (vgl. zu diesem Erfordernis VGH Baden-Württemberg, 04.11.2009 - 11 S 2472/08 - juris Rn. 52).

  • BVerwG, 20.03.2008 - 1 C 33.07

    Ausweisung; Ausweisungsermessen; Ausweisungswirkungen; Ermessen; Rücknahme;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2020 - 12 S 299/19
    Die Prinzipien der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Bestandskraft von Verwaltungsakten stehen vielmehr gleichberechtigt nebeneinander, sofern dem anzuwendenden Fachrecht nicht ausnahmsweise eine andere Wertung zu entnehmen ist (BVerwG, Urteile vom 20.03.2008 - 1 C 33.07 - juris Rn. 12 und vom 17.01.2007 - 6 C 32.06 - juris Rn. 13).

    Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge gibt es keinen Grund für die Annahme, das Ermessen bei der Entscheidung über die Rücknahme einer Ausweisung erweise sich durch die Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes als positiv intendiert (BVerwG, Urteile vom 20.03.2008 - 1 C 33.07 - juris Rn. 12 und vom 23.10.2007 - 1 C 10.07 - juris Rn. 32).

    Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit besteht jedoch ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung schlechthin unerträglich ist, was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 20.11.2018 - 1 C 23.17 - juris Rn. 26, vom 10.10.2018 - 1 C 26.17 - juris Rn. 31 und vom 20.03.2008 - 1 C 33.07 - juris Rn. 13).

    Im Rahmen der Entscheidung über die Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts kommt einem Verstoß gegen Art. 8 EMRK daher keine weitergehende Wirkung zu als einer Verletzung sonstigen materiellen nationalen Rechts oder gar einem Grundrechtsverstoß (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.06.2007 - 13 S 1045/07 - juris Rn. 30; siehe auch BVerwG, Urteil vom 20.03.2008 - 1 C 33.07 - juris 12 ff.; das BVerwG hat mit dieser Entscheidung das zuvor genannte Urteil des Verwaltungsgerichtshofs bestätigt; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 28.01.2008 - 1 B 57.07 - juris Rn. 3, nach dem ein Anspruch aus Art. 8 EMRK auf Rücknahme einer rechtswidrigen bestandskräftigen Ausweisungsverfügung zu verneinen ist).

    Im Übrigen ergeben sich aus dem Äquivalenz- und Effektivitätsprinzip (vgl. näher etwa EuGH, Urteile vom 06.10.2015 - C-69/14 - Tarsia - juris Rn. 27 und vom 19.09.2006 - C-392/04 und C-422/04 - Germany und Arcor - juris Rn. 57 ff.; Baumeister in Obermayer/Funke-Kaiser, VwVfG, 5. Aufl., § 48 Rn. 14 f.) für das Rechtsregime der Rücknahme einer Ausweisung hier keine weitergehenden Anforderungen (BVerwG, Urteile vom 20.03.2008 - 1 C 33.07 - juris Rn. 17 und vom 23.10.2007 - 1 C 10.07 - juris Rn. 36).

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2020 - 12 S 299/19
    Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge gibt es keinen Grund für die Annahme, das Ermessen bei der Entscheidung über die Rücknahme einer Ausweisung erweise sich durch die Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes als positiv intendiert (BVerwG, Urteile vom 20.03.2008 - 1 C 33.07 - juris Rn. 12 und vom 23.10.2007 - 1 C 10.07 - juris Rn. 32).

    Selbst wenn man mit Blick auf Art. 14 ARB 1/80 eine Unionsrechtswidrigkeit der Ausweisung des Klägers hier unterstellen würde, hat sich ausgehend von diesen Kriterien das Ermessen nach § 48 LVwVfG schon deshalb nicht zu Gunsten der Rücknahme verdichtet, weil die Ausweisungsverfügung ohne eine inhaltliche gerichtliche Prüfung bestandskräftig wurde (zu dieser Folge vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.2007 - 1 C 10.07 - juris Rn. 36; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.12.2008 - 11 S 1453/07 - juris Rn. 63).

    Im Übrigen ergeben sich aus dem Äquivalenz- und Effektivitätsprinzip (vgl. näher etwa EuGH, Urteile vom 06.10.2015 - C-69/14 - Tarsia - juris Rn. 27 und vom 19.09.2006 - C-392/04 und C-422/04 - Germany und Arcor - juris Rn. 57 ff.; Baumeister in Obermayer/Funke-Kaiser, VwVfG, 5. Aufl., § 48 Rn. 14 f.) für das Rechtsregime der Rücknahme einer Ausweisung hier keine weitergehenden Anforderungen (BVerwG, Urteile vom 20.03.2008 - 1 C 33.07 - juris Rn. 17 und vom 23.10.2007 - 1 C 10.07 - juris Rn. 36).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2007 - 13 S 1045/07

    Rücknahme einer bestandskräftigen Ausweisungsverfügung; Verstoß gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2020 - 12 S 299/19
    Liege - wie hier - eine auf die konkrete Ausweisung bezogene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte nicht vor, so führe nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in den Urteilen vom 04.11.2009 (11 S 2472/08) und 28.06.2007 (13 S 1045/07) ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention nicht bereits als solcher zu einer Reduzierung des Rücknahmeermessens auf Null.

    Die vom Verwaltungsgericht für seine Auffassung in Bezug genommenen Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 04.11.2009 (11 S 2472/08) und 28.06.2007 (13 S 1045/07) sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.10.2009 (1 C 26.08), das im Übrigen einen Fall betroffen habe, in dem die Rechtmäßigkeit der Ausweisung zuvor gerichtlich festgestellt worden sei, würden übersehen, dass bei einem Verstoß der Ausweisung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention die Realisierung der Rückkehr in das Bundesgebiet aus Art. 8 Abs. 1 EMRK heraus geboten sei.

    Im Rahmen der Entscheidung über die Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts kommt einem Verstoß gegen Art. 8 EMRK daher keine weitergehende Wirkung zu als einer Verletzung sonstigen materiellen nationalen Rechts oder gar einem Grundrechtsverstoß (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.06.2007 - 13 S 1045/07 - juris Rn. 30; siehe auch BVerwG, Urteil vom 20.03.2008 - 1 C 33.07 - juris 12 ff.; das BVerwG hat mit dieser Entscheidung das zuvor genannte Urteil des Verwaltungsgerichtshofs bestätigt; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 28.01.2008 - 1 B 57.07 - juris Rn. 3, nach dem ein Anspruch aus Art. 8 EMRK auf Rücknahme einer rechtswidrigen bestandskräftigen Ausweisungsverfügung zu verneinen ist).

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2020 - 12 S 299/19
    Unionsrecht verlangt nicht, dass eine Verwaltungsbehörde verpflichtet werden muss, eine unionsrechtswidrige bestandskräftige Entscheidung in jedem Fall zurückzunehmen (grundlegend EuGH, Urteile vom 13.01.2004 - C-453/00 - Kühne u. Heitz - juris Rn. 24 und vom 12.02.2008 - C-2/06 - Kempter - juris Rn. 37; vgl. auch EuGH, Urteil vom 06.10.2015 - C-69/14 - Tarsia - juris Rn. 28 ff.).

    Ausgehend von diesem Grundsatz hat der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 13.01.2004 (aaO Rn. 26 ff.) und 12.02.2008 (aaO Rn. 38 ff.) die nachfolgenden Kriterien aufgestellt, bei denen eine Überprüfung und Aufhebung einer bestandskräftigen unionsrechtswidrigen Verwaltungsentscheidung durch das Unionsrecht gefordert ist: (1) Es besteht eine Befugnis der Verwaltungsbehörde nach nationalem Recht zur Rücknahme der bestandkräftigen Verwaltungsentscheidung, (2) die Bestandskraft ist infolge eines Urteils eines nationalen Gerichts eingetreten, dessen Entscheidungen nicht mit Rechtsmitteln anfechtbar sind, (3) das Urteil beruht auf einer Auslegung des Unionsrechts, die, wie ein später ergangenes Urteil des Gerichtshofs zeigt, unrichtig war und die erfolgt ist, ohne dass der Gerichtshof angerufen wurde, obwohl der Tatbestand der Vorlagepflicht erfüllt war, wobei es nicht erforderlich ist, dass die Beteiligten die unionsrechtlichen Fragen vor dem nationalen Gericht aufgeworfen haben und (4) der Betroffene sich, unmittelbar nachdem er Kenntnis von der besagten Entscheidung des Gerichtshofs erlangt hat, an die Verwaltungsbehörde gewandt hat.

  • EuGH, 12.02.2008 - C-2/06

    Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2020 - 12 S 299/19
    Unionsrecht verlangt nicht, dass eine Verwaltungsbehörde verpflichtet werden muss, eine unionsrechtswidrige bestandskräftige Entscheidung in jedem Fall zurückzunehmen (grundlegend EuGH, Urteile vom 13.01.2004 - C-453/00 - Kühne u. Heitz - juris Rn. 24 und vom 12.02.2008 - C-2/06 - Kempter - juris Rn. 37; vgl. auch EuGH, Urteil vom 06.10.2015 - C-69/14 - Tarsia - juris Rn. 28 ff.).

    Ausgehend von diesem Grundsatz hat der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 13.01.2004 (aaO Rn. 26 ff.) und 12.02.2008 (aaO Rn. 38 ff.) die nachfolgenden Kriterien aufgestellt, bei denen eine Überprüfung und Aufhebung einer bestandskräftigen unionsrechtswidrigen Verwaltungsentscheidung durch das Unionsrecht gefordert ist: (1) Es besteht eine Befugnis der Verwaltungsbehörde nach nationalem Recht zur Rücknahme der bestandkräftigen Verwaltungsentscheidung, (2) die Bestandskraft ist infolge eines Urteils eines nationalen Gerichts eingetreten, dessen Entscheidungen nicht mit Rechtsmitteln anfechtbar sind, (3) das Urteil beruht auf einer Auslegung des Unionsrechts, die, wie ein später ergangenes Urteil des Gerichtshofs zeigt, unrichtig war und die erfolgt ist, ohne dass der Gerichtshof angerufen wurde, obwohl der Tatbestand der Vorlagepflicht erfüllt war, wobei es nicht erforderlich ist, dass die Beteiligten die unionsrechtlichen Fragen vor dem nationalen Gericht aufgeworfen haben und (4) der Betroffene sich, unmittelbar nachdem er Kenntnis von der besagten Entscheidung des Gerichtshofs erlangt hat, an die Verwaltungsbehörde gewandt hat.

  • EuGH, 06.10.2015 - C-69/14

    Târșia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze der Äquivalenz und der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2020 - 12 S 299/19
    Unionsrecht verlangt nicht, dass eine Verwaltungsbehörde verpflichtet werden muss, eine unionsrechtswidrige bestandskräftige Entscheidung in jedem Fall zurückzunehmen (grundlegend EuGH, Urteile vom 13.01.2004 - C-453/00 - Kühne u. Heitz - juris Rn. 24 und vom 12.02.2008 - C-2/06 - Kempter - juris Rn. 37; vgl. auch EuGH, Urteil vom 06.10.2015 - C-69/14 - Tarsia - juris Rn. 28 ff.).

    Im Übrigen ergeben sich aus dem Äquivalenz- und Effektivitätsprinzip (vgl. näher etwa EuGH, Urteile vom 06.10.2015 - C-69/14 - Tarsia - juris Rn. 27 und vom 19.09.2006 - C-392/04 und C-422/04 - Germany und Arcor - juris Rn. 57 ff.; Baumeister in Obermayer/Funke-Kaiser, VwVfG, 5. Aufl., § 48 Rn. 14 f.) für das Rechtsregime der Rücknahme einer Ausweisung hier keine weitergehenden Anforderungen (BVerwG, Urteile vom 20.03.2008 - 1 C 33.07 - juris Rn. 17 und vom 23.10.2007 - 1 C 10.07 - juris Rn. 36).

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2020 - 12 S 299/19
    Der Zulassungsgrund liegt daher vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18.06.2019 - 1 BvR 587/17 - juris Rn. 32, vom 08.05.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33 und vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 - juris Rn. 16), es sei denn, es lässt sich im Einklang mit dem eingeschränkten Zweck des Zulassungsverfahrens zuverlässig feststellen, dass das Verwaltungsgericht die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden hat und die angestrebte Berufung deshalb keinen Erfolg haben wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 - juris Rn. 40; BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 7 ff.).

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn es für ihre Entscheidung maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechts- oder Tatsachenfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18.06.2019 - 1 BvR 587/17 - juris Rn. 33 f. und vom 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - juris Rn. 25; Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl., § 124 Rn. 41 ff.).

  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltstitel; Erlöschen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2020 - 12 S 299/19
    Dies folge aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.10.2009 (1 C 26.08).

    Die vom Verwaltungsgericht für seine Auffassung in Bezug genommenen Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 04.11.2009 (11 S 2472/08) und 28.06.2007 (13 S 1045/07) sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.10.2009 (1 C 26.08), das im Übrigen einen Fall betroffen habe, in dem die Rechtmäßigkeit der Ausweisung zuvor gerichtlich festgestellt worden sei, würden übersehen, dass bei einem Verstoß der Ausweisung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention die Realisierung der Rückkehr in das Bundesgebiet aus Art. 8 Abs. 1 EMRK heraus geboten sei.

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2020 - 12 S 299/19
    1) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der vom Antragsteller dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 8 und vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - juris Rn. 9).

    Der Zulassungsgrund liegt daher vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18.06.2019 - 1 BvR 587/17 - juris Rn. 32, vom 08.05.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33 und vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 - juris Rn. 16), es sei denn, es lässt sich im Einklang mit dem eingeschränkten Zweck des Zulassungsverfahrens zuverlässig feststellen, dass das Verwaltungsgericht die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden hat und die angestrebte Berufung deshalb keinen Erfolg haben wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 - juris Rn. 40; BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 7 ff.).

  • BVerfG, 06.06.2018 - 2 BvR 350/18

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Versagung der

  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

  • BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft des Gebührenbescheides;

  • EuGH, 19.09.2006 - C-392/04

    i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

  • BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 23.17

    Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

  • BVerwG, 17.01.2012 - 1 C 1.11

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltstitel; Ausreise; freiwillige Ausreise;

  • BVerwG, 10.10.2018 - 1 C 26.17

    Aufenthaltnahme; Aufnahmebescheid; Ausreise; Bekenntnis; Bestandskraft;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2016 - 11 S 2480/15

    Streitwert für eine Anfechtungsklage gegen eine Ausweisung eines vormals eine

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2008 - 11 S 1453/07

    Zum Anspruch eines Unionbürgers auf Rücknahme einer ausländerrechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2016 - 11 S 1296/16

    Streitwert bei Anfechtungsklage gegen Ausweisung eines assoziationsberechtigten

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2019 - 11 S 45/19

    Wert des Streitgegenstands einer Anfechtungsklage gegen eine Ausweisung

  • BVerwG, 28.01.2008 - 1 B 57.07

    Anspruch auf Rücknahme einer rechtswidrigen bestandskräftigen

  • VG Freiburg, 01.10.2007 - 1 K 893/06

    Rückwirkende Rücknahme einer Ausweisungsentscheidung

  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 1181/10
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

  • BVerwG, 13.09.2005 - 1 C 7.04

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

  • BVerfG, 15.11.2017 - 2 BvR 902/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung des Anspruchs auf

  • BVerwG, 12.11.2002 - 7 AV 4.02

    Berücksichtigung von nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung

  • VG Dresden, 09.04.2013 - 2 K 490/12
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