Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.02.2017 - 22 ZB 16.593   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,5848
VGH Bayern, 17.02.2017 - 22 ZB 16.593 (https://dejure.org/2017,5848)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.02.2017 - 22 ZB 16.593 (https://dejure.org/2017,5848)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Februar 2017 - 22 ZB 16.593 (https://dejure.org/2017,5848)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,5848) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVwVfG Art. 54 S. 2, Art. 55; BBodSchG § 4, § 9 Abs. 2 S. 1, § 10 Abs. 1, § 12, § 13 Abs. 1, § 14 S. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2, § 16 Abs. 1, § 24 Abs. 1; BayVwVfG Art. 55
    Vergleichsvertrag über Sanierung - Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergleichsvertrag über die Durchführung von bodenschutzrechtlichen Untersuchungsmaßnahmen wegen einer Altlast; Rückerstattungsbegehren einer Zahlung für Untersuchungs- und Planungskosten gemäß der Kostenregelung des Vertrags; Auslegung einer Anrechnungsklausel im ...

  • rewis.io

    Vergleichsvertrag über Sanierung - Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergleichsvertrag zur Durchführung bodenschutzrechtlicher Untersuchungen und Sanierungsplanungen; Kostentragungspflicht der Sanierungsverantwortlichen; Auslegung einer Anrechnungsklausel im Vergleichsvertrag; Ausschluss der Anrechnung der Kosten bodenschutzrechtlicher ...

  • rechtsportal.de

    Vergleichsvertrag über die Durchführung von bodenschutzrechtlichen Untersuchungsmaßnahmen wegen einer Altlast; Rückerstattungsbegehren einer Zahlung für Untersuchungs- und Planungskosten gemäß der Kostenregelung des Vertrags; Auslegung einer Anrechnungsklausel im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2017 - 22 ZB 16.593
    Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 16.2.2000 - 1 BvR 242/91, 315/99 - BVerfGE 102, 1 [4, 14]) um eine ergänzende Klarstellung der sicherheitsrechtlichen "Pflicht zur Gefahrenabwehr auf eigene Kosten" (vgl. auch BVerwG, U.v. 12.7.2006 - 10 C 9/05 - BVerwGE 126, 222 Rn. 25).

    Dieser Grundsatz beansprucht grundsätzlich - ggf. unter Wahrung verfassungsrechtlich gebotener Grenzen (vgl. hinsichtlich der Zustandsstörerhaftung BVerfG, B.v. 16.2.2000 - 1 BvR 242/91, 315/99 - BVerfGE 102, 1) - auch dann Geltung, wenn wie hier gegenüber den zur Durchführung Verpflichteten keine hoheitliche Anordnung ergeht, sondern Art und Weise der Durchführung der Maßnahmen in einem Vergleich geregelt werden.

  • BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05

    Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2017 - 22 ZB 16.593
    Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 16.2.2000 - 1 BvR 242/91, 315/99 - BVerfGE 102, 1 [4, 14]) um eine ergänzende Klarstellung der sicherheitsrechtlichen "Pflicht zur Gefahrenabwehr auf eigene Kosten" (vgl. auch BVerwG, U.v. 12.7.2006 - 10 C 9/05 - BVerwGE 126, 222 Rn. 25).

    Zudem findet § 24 Abs. 1 Satz 1 BBodSchG auch Anwendung auf bei der Vollzugsbehörde anfallende Auslagen, wenn diese z.B. bodenbezogene Maßnahmen wie hier selbst beauftragt; auch insoweit handelt es sich nach Sinn und Zweck dieser Regelung um Kosten in ihrem Sinne (BVerwG, U.v. 12.7.2006 - 10 C 9/05 - BVerwGE 126, 222 Rn. 21).

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2017 - 22 ZB 16.593
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641; Eyermann/Happ, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2017 - 22 ZB 16.593
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - NVwZ-RR 2004, 542).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2017 - 22 ZB 16.593
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - NVwZ-RR 2004, 542).
  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 14.04

    Schädliche Bodenveränderung; Gefährdungsabschätzung; Untersuchungsanordnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2017 - 22 ZB 16.593
    Liegen diese Ausnahmetatbestände nicht vor, so ist im Gegenschluss eine Kostenerstattung an denjenigen, der zu einer Voruntersuchung und einer Sanierungsplanung herangezogen wurde, grundsätzlich unzulässig (vgl. VGH BW, B.v. 11.8.2015 - 10 S 1131/15 - GewArch 2015, 506 Rn. 30), wenn nicht z.B. ein gesetzlich nicht geregelter, jedoch vergleichbarer Fall vorliegt, auf den ein Ausnahmetatbestand analog anwendbar ist (vgl. BVerwG, U.v. 17.2.2005 - 7 C 14/04 - BVerwGE 123, 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 1131/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung von bodenschutzrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2017 - 22 ZB 16.593
    Liegen diese Ausnahmetatbestände nicht vor, so ist im Gegenschluss eine Kostenerstattung an denjenigen, der zu einer Voruntersuchung und einer Sanierungsplanung herangezogen wurde, grundsätzlich unzulässig (vgl. VGH BW, B.v. 11.8.2015 - 10 S 1131/15 - GewArch 2015, 506 Rn. 30), wenn nicht z.B. ein gesetzlich nicht geregelter, jedoch vergleichbarer Fall vorliegt, auf den ein Ausnahmetatbestand analog anwendbar ist (vgl. BVerwG, U.v. 17.2.2005 - 7 C 14/04 - BVerwGE 123, 7).
  • VGH Bayern, 16.09.2016 - 22 ZB 16.304

    Erfolglose Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2017 - 22 ZB 16.593
    Die ergänzend zu den vorstehend angesprochenen Darlegungen erfolgte pauschale Bezugnahme der Klägerinnen auf ihren gesamten außergerichtlichen und erstinstanzlichen Vortrag (Schriftsatz vom 7.4.2016, S. 1 Abs. 3) genügt nicht dem Darlegungsgebot, das die Prüfung durch das Berufungsgericht im Zulassungsverfahren erleichtern soll (vgl. BayVGH, B.v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.10.2015 - 22 ZB 15.1770

    Bodenverunreinigung, Untersuchungsanordnung, Gefährdungsabschätzung,

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2017 - 22 ZB 16.593
    Die Anforderungen an den Nachweis der Verursachung dürfen hier nämlich nicht zu hoch angesetzt werden, weil in dieser Phase die in Altlastenfällen typische Nachweisproblematik besonders ausgeprägt ist und zeitnahes Handeln besonders geboten ist (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 29.10.2015 - 22 ZB 15.1770 - GewArch 2016, 163 Rn. 29).
  • VGH Bayern, 29.05.2017 - 22 ZB 17.529

    Erfolglose Klage der Standortgemeinde gegen Windkraftanlagen - Fiktion des

    Mit dieser pauschalen Bezugnahme auf den erstinstanzlichen Vortrag genügt der Kläger nicht dem Darlegungsgebot, das die Prüfung durch das Berufungsgericht im Zulassungsverfahren erleichtern soll (vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2017 - 22 ZB 16.593 - juris Rn. 29, B.v. 17.1.2017 - 22 ZB 16.95 - juris Rn. 9 und B.v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - juris Rn. 4 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht