Bundes-Bodenschutzgesetz
| Dritter Teil - Ergänzende Vorschriften für Altlasten (§§ 11 - 16) |
(1) Neben den im Zweiten Teil dieses Gesetzes vorgesehenen Anordnungen kann die zuständige Behörde zur Erfüllung der Pflichten, die sich aus dem Dritten Teil dieses Gesetzes ergeben, die erforderlichen Anordnungen treffen.
(2) Soweit ein für verbindlich erklärter Sanierungsplan im Sinne des § 13 Abs. 6 nicht vorliegt, schließen Anordnungen zur Durchsetzung der Pflichten nach § 4 andere die Sanierung betreffende behördliche Entscheidungen mit Ausnahme von Zulassungsentscheidungen für Vorhaben, die § 1 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder kraft Landesrechts einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, mit ein, soweit sie im Einvernehmen mit der jeweils zuständigen Behörde erlassen und in der Anordnung die miteingeschlossenen Entscheidungen aufgeführt werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20.07.2017
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 29.07.2017 | Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung | 20.07.2017 |
untersuchungen und Sanierungsplanung § 14Behördliche Sanierungsplanung § 15Behördliche Überwachung, Eigenkontrolle § 16Ergänzende Anordnungen zur Altlastensanierung
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Rechtsprechung zu § 16 BBodSchG
28 Entscheidungen zu § 16 BBodSchG in unserer Datenbank:
- VG Schleswig, 15.02.2024 - 6 B 20/23
Anteilige Kostentragung des Bundes für Sanierung im Bereich Wikingeck und Schlei ...
- VGH Baden-Württemberg, 16.08.2022 - 10 S 2801/21
Bodenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Betreibers eine ...
Zum selben Verfahren:
- VG Sigmaringen, 05.08.2021 - 5 K 3006/20
Sanierungsanordnung
- VG Sigmaringen, 05.08.2021 - 5 K 3006/20
- OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2026 - 5 LB 7/25
Keine Kostenbeteiligung des Bundes an der Sanierung des Wikingecks
- VGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 10 S 1901/15
Gefahrenabwehr im bodenschutzrechtlichen Verfahren - Rückbau einer ...
- BGH, 29.09.2016 - I ZR 11/15
Bodenschutzrechtlicher Ausgleichsanspruch: Haftung des Gesamtrechtsnachfolgers ...
- VG Würzburg, 12.01.2016 - W 4 K 15.560
Erfolglose Klage gegen bodenschutzrechtliche Anordnung zur Grundwassersanierung
- BGH, 18.10.2012 - III ZR 312/11
Bodenschutz: Beginn der Verjährung des bodenschutzrechtlichen Ausgleichsanspruchs
- VGH Bayern, 17.02.2017 - 22 ZB 16.593
Vergleichsvertrag über Sanierung - Frage der Kostentragung
- VG Augsburg, 16.02.2012 - Au 2 K 10.929
Landesbeamtenrecht; dienstliche Beurteilung; Einvernehmen der aufnehmenden ...
Querverweise
Auf § 16 BBodSchG verweisen folgende Vorschriften:
- Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
- Schlußvorschriften
- § 24 (Kosten)
- Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchAG)
- Allgemeine Bestimmungen
- § 4 (Ergänzende Vorschriften bei schädlichen Bodenveränderungen)