Rechtsprechung
VGH Bayern, 22.04.2020 - 20 NE 20.837 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 47 Abs. 6; IfSG § 28 Abs. 1, § 32; 2.BayIfSMV § 2 Abs. 1 S. 2
Eilrechtsschutz gegen bayerische Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie - rewis.io
Eilrechtsschutz gegen bayerische Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Corona-Pandemie; einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; Sportstätten; Folgenabwägung; COVID 19; Infektionsschutz; Betriebsuntersagung; Normenkontrollantrag; Infektionsschutzmaßnahmenverordnung; Bayerische Corona-Verordnung
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14
Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …
Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 20 NE 20.837
Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - juris Rn. 12;… zustimmend OVG NRW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - juris Rn. 9).Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - juris Rn. 12).
- VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20
Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige …
Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 20 NE 20.837
Bei einer Abwägung zeitlich eng befristeter (und vom Verordnungsgeber fortlaufend auf ihre Verhältnismäßigkeit zu evaluierender) Eingriffe in die Grundrechte der Normadressaten u.a. auf persönliche Freiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) mit dem Grundrecht behandlungsbedürftiger, teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG setzt sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durch (so im Ergebnis auch BVerfG, B.v. 10.4.2020 - 1 BvQ 28/20 - http://www.bverfg.de/e/qk20200410_1bvq00 2820. html; B.v. 9.4.2020 - 1 BvQ 29/20 - http://www.bverfg.de/e/qk20200409_1 bvq002920.html; B.v. 7.4.2020 - 1 BvR 755/20 - juris; BayVerfGH, E.v. 26.3.2020, Vf. 6-VII-20, juris Rn. 13 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20
Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des …
Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 20 NE 20.837
Weil jedoch die angegriffene Bestimmung der 2. BayIfSMV in erheblichen Maß in das Grundrecht der Betreiber der Freizeiteinrichtungen aus Art. 12 Abs. 1 GG eingreift, auf das der Antragsteller selbst sich als Nutzer der Sporteinrichtungen nicht mit Erfolg berufen kann und die Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit und die ihrer Ermächtigungsgrundlage (vgl. zum Eingriff in die Berufsfreiheit durch allgemeine Betriebsschließungen kritisch VGH BW B.v. 9.4.2020 - 1 S 925/20 - bisher nicht veröffentlicht) angesichts der Komplexität des Gegenstands nur nach eingehender Prüfung in einem Hauptsacheverfahren erfolgen kann, sind die Erfolgsaussichten in der Hauptsache derzeit als offen anzusehen (…vgl. BVerfG, B.v. 10.4.2020 - 1 BvR 802/20 - juris Rn. 11).
- BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20
Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die …
Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 20 NE 20.837
Bei einer Abwägung zeitlich eng befristeter (und vom Verordnungsgeber fortlaufend auf ihre Verhältnismäßigkeit zu evaluierender) Eingriffe in die Grundrechte der Normadressaten u.a. auf persönliche Freiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) mit dem Grundrecht behandlungsbedürftiger, teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG setzt sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durch (so im Ergebnis auch BVerfG, B.v. 10.4.2020 - 1 BvQ 28/20 - http://www.bverfg.de/e/qk20200410_1bvq00 2820. html; B.v. 9.4.2020 - 1 BvQ 29/20 - http://www.bverfg.de/e/qk20200409_1 bvq002920.html; B.v. 7.4.2020 - 1 BvR 755/20 - juris;… BayVerfGH, E.v. 26.3.2020, Vf. 6-VII-20, juris Rn. 13 ff.). - BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20
Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 20 NE 20.837
Bei einer Abwägung zeitlich eng befristeter (und vom Verordnungsgeber fortlaufend auf ihre Verhältnismäßigkeit zu evaluierender) Eingriffe in die Grundrechte der Normadressaten u.a. auf persönliche Freiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) mit dem Grundrecht behandlungsbedürftiger, teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG setzt sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durch (so im Ergebnis auch BVerfG, B.v. 10.4.2020 - 1 BvQ 28/20 - http://www.bverfg.de/e/qk20200410_1bvq00 2820. html; B.v. 9.4.2020 - 1 BvQ 29/20 - http://www.bverfg.de/e/qk20200409_1 bvq002920.html; B.v. 7.4.2020 - 1 BvR 755/20 - juris;… BayVerfGH, E.v. 26.3.2020, Vf. 6-VII-20, juris Rn. 13 ff.). - VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 CS 20.611
Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels wegen Corona-Virus (Covid-19)
Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 20 NE 20.837
Weiter hat sich der Senat mit Beschluss vom 30. März 2020 (20 CS 20.611 - juris) zur Rechtmäßigkeit von Geschäftsschließungen anlässlich der Corona-Pandemie auf Grundlage der Allgemeinverfügung des Antragsgegners vom 16. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 143) im Hinblick auf das Vorliegen einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage geäußert. - BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvQ 29/20
Erfolgloser Eilantrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 1 …
Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 20 NE 20.837
Bei einer Abwägung zeitlich eng befristeter (und vom Verordnungsgeber fortlaufend auf ihre Verhältnismäßigkeit zu evaluierender) Eingriffe in die Grundrechte der Normadressaten u.a. auf persönliche Freiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) mit dem Grundrecht behandlungsbedürftiger, teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG setzt sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durch (so im Ergebnis auch BVerfG, B.v. 10.4.2020 - 1 BvQ 28/20 - http://www.bverfg.de/e/qk20200410_1bvq00 2820. html; B.v. 9.4.2020 - 1 BvQ 29/20 - http://www.bverfg.de/e/qk20200409_1 bvq002920.html; B.v. 7.4.2020 - 1 BvR 755/20 - juris;… BayVerfGH, E.v. 26.3.2020, Vf. 6-VII-20, juris Rn. 13 ff.). - BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvR 802/20
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Regelungen …
Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 20 NE 20.837
Weil jedoch die angegriffene Bestimmung der 2. BayIfSMV in erheblichen Maß in das Grundrecht der Betreiber der Freizeiteinrichtungen aus Art. 12 Abs. 1 GG eingreift, auf das der Antragsteller selbst sich als Nutzer der Sporteinrichtungen nicht mit Erfolg berufen kann und die Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit und die ihrer Ermächtigungsgrundlage (vgl. zum Eingriff in die Berufsfreiheit durch allgemeine Betriebsschließungen kritisch VGH BW B.v. 9.4.2020 - 1 S 925/20 - bisher nicht veröffentlicht) angesichts der Komplexität des Gegenstands nur nach eingehender Prüfung in einem Hauptsacheverfahren erfolgen kann, sind die Erfolgsaussichten in der Hauptsache derzeit als offen anzusehen (vgl. BVerfG, B.v. 10.4.2020 - 1 BvR 802/20 - juris Rn. 11). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 480/19
Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz
Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 20 NE 20.837
Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (…vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NRW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - juris Rn. 9). - VGH Bayern, 09.04.2020 - 20 NE 20.663
Bayerische Corona Verordnung: Kein Erfolg eines dagegen gerichteten Eilantrages …
Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 20 NE 20.837
Der Senat hat sich bereits in mehreren Eilentscheidungen (BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 20 NE 20.63 - juris; B.v. 9.4.2020 - 20 NE 20.663 - BeckRS 2020, 5446; 20 NE 20.688 - BeckRS 2020, 5449; 20 NE 20.704 - BeckRS 2020, 5450) mit der Außervollzugsetzung von Teilregelungen der 1. BayIfSMV auseinandergesetzt. - VGH Bayern, 09.04.2020 - 20 NE 20.704
Eilantrag gegen Verbot des Gottesdienstbesuchs abgelehnt
- VGH Bayern, 09.04.2020 - 20 NE 20.688
Erfolgloser Eilantrag einer Partei gegen Bayerische Corona-Verordnung
- VGH Bayern, 28.05.2020 - 20 NE 20.1073
Erfolgloser Eilantrag eines Bootsverleihers wegen den Vollzug der Vierten …
aa) Die Erfolgsaussichten in der Hauptsache sind derzeit als offen anzusehen, weil die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit und der Ermächtigungsgrundlage der angegriffenen Bestimmung (…vgl. zu allgemeinen Betriebsschließungen kritisch VGH BW B.v. 9.4.2020 - 1 S 925/20 - juris Rn. 41 ff.) angesichts der Komplexität des Gegenstands nur nach eingehender Prüfung in einem Hauptsacheverfahren erfolgen kann (BayVGH, B.v. 22.4.2020 - 20 NE 20.837 - juris Rn. 17;… vgl. auch BVerfG, B.v. 9.4.2020 - 1 BvR 802/20 - juris Rn. 11). - VG München, 27.05.2020 - M 26 E 20.2101
Erfolgloser Eilantrag gegen die Schließung eines Fitnessstudios im Zusammenhang …
- VGH Bayern, 09.08.2021 - 20 N 20.899
Kostenentscheidung nach erledigtem Normenkontrollantrag gegen …
Ob die ausnahmslose Untersagung des Betriebs sämtlicher Freizeiteinrichtungen ohne Rücksicht auf das mit ihnen jeweils verbundene Infektionsrisiko durch § 4 Abs. 1 3. BayIfSMV einer rechtlichen Prüfung standhalten wird, erscheint bei summarischer Beurteilung offen (vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2020 - 20 NE 20.837 - juris Rn. 17 und den Beschluss im Eilverfahren der Antragsteller vom 19.5.2020 - 20 NE 20.898 - Rn. 3).