Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.05.2005 - 8 N 04.3217   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5627
VGH Bayern, 24.05.2005 - 8 N 04.3217 (https://dejure.org/2005,5627)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.05.2005 - 8 N 04.3217 (https://dejure.org/2005,5627)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - 8 N 04.3217 (https://dejure.org/2005,5627)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5627) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung einer Planfeststellung durch einen isolierter Straßenbebauungsplan; Anlass für die Festsetzung von überbaubaren Grundstücksflächen bei isolierten Straßenplanung durch einen Bebauungsplan; Mangel eines Bebauungsplans bei fehlender Regelung der Verwirklichung von ...

  • Judicialis

    VwGO § 47; ; BauGB § ... 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 5; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 214 Abs. 3 a.F.; ; BayStrWG Art. 3 Abs. 1; ; BayStrWG Art. 23 Abs. 3; ; BayStrWG Art. 38 Abs. 3; ; BayStrWG Art. 58; ; BayStrWG Art. 59

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht - Normenkontrolle, isolierte Straßenplanung durch Bebauungsplan, Festsetzung der Straßenklasse, Planrechtfertigung, Abwägung der Betroffenheit landwirtschaftlicher Betriebe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Isolierte Straßenplanung durch Bebauungsplan?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (25)

  • VGH Bayern, 30.04.2003 - 8 N 01.3009

    Straßenplanung für Güterverkehrszentrum (GVZ) Raum Augsburg unwirksam

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2005 - 8 N 04.3217
    Soweit es sich - wie hier - um eine nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zulässige isolierte Straßenplanung durch Bebauungsplan handelt (vgl. BVerwGE 38, 152; 94, 100), besteht für die Festsetzung von überbaubaren Grundstücksflächen dagegen regelmäßig kein Anlass (vgl. BayVGH vom 30.4.2003 BayVBl 2004, 625/629).

    Das Tatbestandsmerkmal der Regelung der an den Verkehrsflächen gelegenen überbaubaren Grundstücksflächen nach Art. 38 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Art. 23 Abs. 3 BayStrWG ist nämlich nur zu erfüllen, wenn dafür ein planerischer Bedarf besteht, weil der Plangeber im Bebauungsplan dort eine Bebauung zulassen will oder bereits bebaute Bereiche in seine Planung einbezieht (vgl. BayVGH vom 30.4.2003 a.a.O. S. 629).

    Besteht dieser Bedarf nicht, entfällt die Erfüllung des genannten Tatbestandsmerkmals, ohne dass dies in Bezug auf die Ersetzungswirkung nach Art. 38 Abs. 3 Satz 1 BayStrWG nachteilig wäre (vgl. BayVGH vom 30.4.2003 a.a.O. S. 629).

    Zwar weist ein Bebauungsplan einen offensichtlichen Mangel auf, wenn er nicht genau regelt, welche Straßenklasse an welcher Stelle durch das festgesetzte Straßenbauvorhaben verwirklicht werden soll (vgl. BayVGH vom 24.2.1999 BayVBl 2000, 242; vom 8.8.2001 BayVBl 2002, 495/497; vom 30.4.2003 a.a.O. S. 627).

  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00

    Disziplinarverfahren - Verfassungsbeschwerde - Lehrer - Sexueller Mißbrauch -

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2005 - 8 N 04.3217
    Zwar weist ein Bebauungsplan einen offensichtlichen Mangel auf, wenn er nicht genau regelt, welche Straßenklasse an welcher Stelle durch das festgesetzte Straßenbauvorhaben verwirklicht werden soll (vgl. BayVGH vom 24.2.1999 BayVBl 2000, 242; vom 8.8.2001 BayVBl 2002, 495/497; vom 30.4.2003 a.a.O. S. 627).

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Senats eine Straßenplanung rechtswidrig sein, wenn eine kreisangehörige Gemeinde in der Rolle als Straßenbaulastträger (Art. 9 Abs. 1 BayStrWG) eine Straße mit überörtlicher Verkehrsbedeutung und somit mit Netzfunktion im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BayStrWG plant und bauen will (vgl. BayVGH vom 24.2.1999 a.a.O.; vom 8.8.2001 a.a.O.).

    Ein Bebauungsplan, der sich in der Festsetzung von Verkehrsflächen erschöpft, kommt dabei insbesondere zur Planung von Ortsumgehungen in Betracht (vgl. BVerwGE 110, 302; BayVGH vom 8.8.2001 a.a.O.).

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2005 - 8 N 04.3217
    Zwar weist ein Bebauungsplan einen offensichtlichen Mangel auf, wenn er nicht genau regelt, welche Straßenklasse an welcher Stelle durch das festgesetzte Straßenbauvorhaben verwirklicht werden soll (vgl. BayVGH vom 24.2.1999 BayVBl 2000, 242; vom 8.8.2001 BayVBl 2002, 495/497; vom 30.4.2003 a.a.O. S. 627).

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Senats eine Straßenplanung rechtswidrig sein, wenn eine kreisangehörige Gemeinde in der Rolle als Straßenbaulastträger (Art. 9 Abs. 1 BayStrWG) eine Straße mit überörtlicher Verkehrsbedeutung und somit mit Netzfunktion im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BayStrWG plant und bauen will (vgl. BayVGH vom 24.2.1999 a.a.O.; vom 8.8.2001 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 23.12.1998 - 26 N 98.1675

    Maßgeblicher Zeitpunkt der städtebaulichen Rechtfertigung einer Bauleitplanung;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2005 - 8 N 04.3217
    Zum anderen ist das Problem erst lange nach dem maßgeblichen Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses durch den Antragsgegner (§ 10 Abs. 1, § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB a.F.), auf den es auch für die Frage der Planrechtfertigung regelmäßig ankommt (vgl. BayVGH vom 23.12.1998 BayVBl 1999, 531/532), virulent geworden.
  • VGH Bayern, 14.08.2002 - 8 ZB 02.1293
    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2005 - 8 N 04.3217
    Soweit der Antragsteller indes seine Pachtflächen nicht durch entsprechende vertragliche Bindungen nach §§ 585 ff. BGB langfristig rechtlich gesichert hat, hat er die Nachhaltigkeit seiner Betriebsführung in diesem Umfang selbst eingeschränkt, so dass insoweit eine geltend gemachte Existenzgefährdung auch nur mit vermindertem Gewicht in die Abwägung eingestellt zu werden braucht (vgl. BayVGH vom 14.8.2002 Az. 8 ZB 02.1293 - juris).
  • VGH Bayern, 18.03.2003 - 8 A 01.40116
    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2005 - 8 N 04.3217
    Selbst bei einem Verlust von Eigentumsflächen oder von durchwegs langfristig gesicherten Pachtflächen eines Vollerwerbsbetriebs ist erst ab einer Grenze von 5 % Betriebsflächenverlust näher zu prüfen, ob ein solcher gesunder landwirtschaftlicher Betrieb durch die Abtretungsverluste infolge eines Straßenbauvorhabens gefährdet werden kann (vgl. BayVGH vom 10.11.1998 Az. 8 A 96.40115 -juris; vom 18.3.2003 Az. 8 A 01.40116, UA S. 8).
  • VGH Bayern, 10.11.1998 - 8 A 96.40115
    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2005 - 8 N 04.3217
    Selbst bei einem Verlust von Eigentumsflächen oder von durchwegs langfristig gesicherten Pachtflächen eines Vollerwerbsbetriebs ist erst ab einer Grenze von 5 % Betriebsflächenverlust näher zu prüfen, ob ein solcher gesunder landwirtschaftlicher Betrieb durch die Abtretungsverluste infolge eines Straßenbauvorhabens gefährdet werden kann (vgl. BayVGH vom 10.11.1998 Az. 8 A 96.40115 -juris; vom 18.3.2003 Az. 8 A 01.40116, UA S. 8).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2005 - 8 N 04.3217
    Dem Bebauungsplan kommt zwar im Gegensatz zum Planfeststellungsbeschluss keine enteignungsrechtliche Vorwirkung zu (vgl. BVerfGE 74, 264); dies gilt auch bei der isolierten Straßenplanung durch Bebauungsplan (vgl. BVerwG vom 11.3.1998 NVwZ 1998, 845).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2005 - 8 N 04.3217
    Das unter dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG stehende Privateigentum gehört aber im Rahmen einer hoheitlichen Planungsentscheidung immer in herausgehobener Weise zu den nach § 1 Abs. 6 BauGB a.F. abzuwägenden Belangen (vgl. BVerwGE 61, 295/301 ff.; BVerwG vom 21.3.2002 NuR 2003, 222).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2005 - 8 N 04.3217
    Soweit es sich - wie hier - um eine nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zulässige isolierte Straßenplanung durch Bebauungsplan handelt (vgl. BVerwGE 38, 152; 94, 100), besteht für die Festsetzung von überbaubaren Grundstücksflächen dagegen regelmäßig kein Anlass (vgl. BayVGH vom 30.4.2003 BayVBl 2004, 625/629).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01

    Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot;

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 39.95

    Fernstraßenrecht: Wertminderung von Außenbereichsgrundstücken durch Autobahnbau,

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung

  • BVerwG, 16.08.1995 - 4 B 92.95

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Umweltverträglichkeitsprüfung -

  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 64.70

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen von sich in der Festsetzung einer Verkehrsfläche

  • BVerwG, 11.03.1998 - 4 BN 6.98

    Bebauungsplan; Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche; Abwägungsgebot;

  • BVerfG, 16.12.2002 - 1 BvR 171/02

    Verletzung von GG Art 14 Abs 1 S 1 durch Enteignung eines Grundstücks zum Zwecke

  • BVerwG, 15.05.1996 - 11 VR 3.96

    Eisenbahnverkehrsrecht: Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 2.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

    Deshalb kann die Planfeststellungsbehörde regelmäßig bei einer Landinanspruchnahme bis zu diesem Anhaltswert ohne Einholung eines landwirtschaftlichen Sachverständigengutachtens davon ausgehen, dass eine vorhabenbedingte Existenzgefährdung oder -vernichtung des in Rede stehenden landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebs nicht eintritt (BVerwG, Urteil vom 14. April 2010 - 9 A 13.08 - BVerwGE 136, 332 Rn. 27 mit Verweis auf VGH München, Urteil vom 24. Mai 2005 - 8 N 04.3217 - VGHE 58, 155 m.w.N).
  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 13.08

    Staatsgrenzen überschreitende Straßenplanung; Behördenzuständigkeit;

    Deshalb kann die Planfeststellungsbehörde regelmäßig bei einer Landinanspruchnahme bis zu diesem Anhaltswert ohne Einholung eines landwirtschaftlichen Sachverständigengutachtens davon ausgehen, dass eine vorhabenbedingte Existenzgefährdung oder -vernichtung des in Rede stehenden landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebs nicht eintritt (vgl. etwa VGH München, Urteil vom 24. Mai 2005 - 8 N 04.3217 - VGHE 58, 155 m.w.N).
  • VGH Bayern, 27.09.2005 - 8 N 03.2750

    Normenkontrolle, vorhabenbezogener Bebauungsplan, isolierte Straßenplanung

    Dabei ist auch Art. 38 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Art. 23 Abs. 3 BayStrWG dahingehend zu verstehen, dass bei einer isolierten Straßenplanung durch Bebauungsplan für die Festsetzung von überbaubaren Grundstücksflächen regelmäßig kein Anlass besteht (vgl. BayVGH vom 30.4.2003 BayVBl 2004, 625/629; vom 24.5.2005 - 8 N 04.3217).

    Besonderer Vereinbarungen bedarf es hierzu nicht, da die Straßenbaulast in einem derartigen Fall unverändert bleibt (vgl. BayVGH vom 24.5.2005 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 09.09.2014 - 8 A 13.40047

    Einwand der Existenzgefährdung oder -vernichtung bei landwirtschaftlichen

    Bei einem Abtretungsverlust von weniger als 5% der Eigentumsflächen oder langfristig gesicherten Pachtflächen eines gesunden landwirtschaftlichen (Vollerwerbs-)Betriebs kann die Planfeststellungsbehörde regelmäßig auch ohne Einholung eines landwirtschaftlichen Sachverständigengutachtens davon ausgehen, dass eine vorhabenbedingte Existenzgefährdung oder -vernichtung nicht eintritt (vgl. BVerwG vom 14.4.2010 NVwZ 2010, 1295 [RdNr. 27]; BayVGH vom 24.5.2005 BayVBl 2007, 564/565).

    Diese Umstände sprechen wesentlich dafür, dass der Nebenerwerbsbetrieb überhaupt nicht lebensfähig ist, weil er schon im Hinblick auf den Eigenkapitalbedarf nur einen geringfügigen Zuerwerb sichert (BayVGH, U.v. 24.5.2005 - 8 N 04.3217 - VGH n.F. 58, 155/164) und auch nur geringfügige Arbeitszeitreserven des Klägers zu 1) für die landwirtschaftliche Betätigung zur Verfügung stehen.

    Ein solcher Nebenerwerbsbetrieb genießt in der Abwägung der Planfeststellungsbehörde kein Gewicht und vermag sich deshalb gegen die von der Behörde angeführten Verkehrsbelange (PFB S. 276 f.) nicht durchzusetzen (vgl. BayVGH, U.v. 24.5.2005 - 8 N 04.3217 - VGH n.F. 58, 155/164 f.).

  • VG Augsburg, 06.05.2009 - Au 6 K 07.515

    Enteignung zum Bau einer Ortsumfahrung; Straßenbaulast an einer Kreisstraße;

    Davon unberührt bleibt jedoch die originäre gemeindliche Aufgabe der Planungszuständigkeit im Rahmen der Bauleitplanung nach § 1 Abs. 3 BauGB, wobei für isolierte Straßenbebauungspläne keine Besonderheiten gelten (vgl. BayVGH vom 24.5.2005, Az. 8 N 04.3217, BayVBl. 2007, S. 564/565 f.).

    Damit fehlte zum Zeitpunkt der behördlichen Vorabentscheidung vom 5. April 2007 eine ausreichende Prognose, welche die Planung rechtfertigte (vgl. zur Notwendigkeit einer qualifizierten Verkehrsuntersuchung im Rahmen einer gemeindlichen Bauleitplanung für eine Umgehungsstraße: BayVGH vom 24.5.2005, Az. 8 N 04.3217, BayVBl. 2007, S. 564/566).

  • VG Augsburg, 06.05.2009 - Au 6 K 07.516

    Enteignung zum Bau einer Ortsumfahrung; Straßenbaulast an einer Kreisstraße;

    Davon unberührt bleibt jedoch die originäre gemeindliche Aufgabe der Planungszuständigkeit im Rahmen der Bauleitplanung nach § 1 Abs. 3 BauGB, wobei für isolierte Straßenbebauungspläne keine Besonderheiten gelten (vgl. BayVGH vom 24.5.2005, Az. 8 N 04.3217, BayVBl. 2007, S. 564/565 f.).

    Damit fehlte zum Zeitpunkt der behördlichen Vorabentscheidung vom 5. April 2007 eine ausreichende Prognose, welche die Planung rechtfertigte (vgl. zur Notwendigkeit einer qualifizierten Verkehrsuntersuchung im Rahmen einer gemeindlichen Bauleitplanung für eine Umgehungsstraße: BayVGH vom 24.5.2005, Az. 8 N 04.3217, BayVBl. 2007, S. 564/566).

  • VGH Bayern, 14.08.2008 - 1 N 06.2623

    Normenkontrolle; Straßenbebauungsplan; Erforderlichkeit der Planung;

    Diese von der Rechtsprechung für die Fachplanung entwickelten Grundsätze gelten für eine Straßenplanung durch Bebauungsplan entsprechend (OVG BB vom 18.1.2006 - 2 A .05 - juris RdNr. 37; VGH BW vom 11.7.1995 UPR 1996, 115; vgl. auch BayVGH vom 24.5.2005 BayVBl 2007, 564).
  • VGH Hessen, 05.12.2019 - 2 C 1823/15

    Vorerst kein Neubau der Ortsumgehung Lampertheim-Rosengarten im Zuge der B 47

    Bis zu diesem Anhaltswert ist auch ohne eingehende Prüfung durch Einholung eines betriebswirtschaftlichen Gutachtens regelmäßig davon auszugehen, dass eine vorhabenbedingte Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebs nicht eintritt (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. April 2010, a. a. O., Rn. 27; und vom 9. Juni 2010 - 9 A 20.08 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 208, zit. nach juris Rn. 153; Bayerischer VGH, Urteile vom 24. Mai 2005 - 8 N 04.3217 -, zit. nach juris Rn. 74; und vom 14. August 2002 - 8 ZB 02.1293 -, zit. nach juris Rn. 14 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 09.07.2019 - 2 C 720/14

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumfahrung

    Bis zu diesem Anhaltswert ist auch ohne eingehende Prüfung durch Einholung eines betriebswirtschaftlichen Gutachtens regelmäßig davon auszugehen, dass eine vorhabenbedingte Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebs nicht eintritt (BVerwG, Urteil vom 14. April 2010, a.a.O., Rn. 27; BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 A 20.08 -, juris Rn. 153; BayVGH, Urteil vom 24. Mai 2005 - 8 N 04.3217 -, juris Rn. 74; BayVGH, Urteil vom 14. August 2002 - 8 ZB 02.1293 -, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.06.2016 - 8 A 14.40011

    Ortsumgehung bei Münchberg (Landkreis Hof)

    Bei einem Abtretungsverlust von - wie hier - weniger als 5 Prozent der Eigentumsflächen oder langfristig gesicherten Pachtflächen eines gesunden landwirtschaftlichen (Vollerwerbs-)Betriebs kann die Planfeststellungsbehörde regelmäßig auch ohne die Einholung eines landwirtschaftlichen Sachverständigengutachtens davon ausgehen, dass eine vorhabenbedingte Existenzgefährdung oder -vernichtung nicht eintritt (vgl. BVerwG, U. v. 14.4.2010 - 9 A 13.08 - BVerwGE 136, 332 Rn. 27 unter Bezugnahme auf BayVGH, U. v. 24.5.2005 - 8 N 04.3217 - VGHE 58, 155/164 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 16.10.2017 - 8 ZB 16.154

    Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebs durch ein

  • VGH Bayern, 04.04.2017 - 8 B 16.44

    Planfeststellung für Ortsumgehung und Existenzgefährdung für landwirtschaftlichen

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40011

    Ordnungsgemäße Klagebegründung bei pauschaler Bezugnahme auf im

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2010 - 1 KN 266/08

    Einwand gegen Logistikzentrum abgelehnt

  • VGH Bayern, 21.07.2009 - 1 B 06.517

    Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Sachbescheidungsinteresse

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40023

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40024

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40022

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 16.10.2017 - 8 ZB 16.407

    Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Straßenbauvorhaben -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht