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   VGH Hessen, 05.01.2023 - 9 B 234/22.T   

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VGH Hessen, 05.01.2023 - 9 B 234/22.T (https://dejure.org/2023,610)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.01.2023 - 9 B 234/22.T (https://dejure.org/2023,610)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Januar 2023 - 9 B 234/22.T (https://dejure.org/2023,610)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 34 Abs 2 BNatSchG, ... § 39 Abs 5 S 1 Nr 2 BNatSchG, § 44 Abs 1 Nr 1 BNatSchG, § 44 Abs 1 Nr 2 BNatSchG, § 44 Abs 1 Nr 3 BNatSchG, § 44 Abs 5 S 2 Nr 1 BNatSchG, § 12 Abs 1 BImSchG, § 11 Abs 1 S 1 BWaldG, § 80 Abs 5 VwGO, § 80a Abs 3 VwGO
    Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Vergrämung der Haselmaus von Eingriffsflächen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Arbeiten im Windpark Reinhardswald können teilweise fortgesetzt werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 12.02.2020 - 9 B 3008/19

    Beschwerde gegen Zwischenentscheidung

    Auszug aus VGH Hessen, 05.01.2023 - 9 B 234/22
    Dabei sind die Folgen, die einträten, wenn der Verwaltungsakt vollzogen würde und der Eilantrag später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die Vollziehung ausgesetzt und der Eilantrag später abgelehnt würde (ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 24. September 2020 - 9 B 2223/20 -, Beschlussabdruck Seite 3 und vom 12. Februar 2020 - 9 B 3008/19 -, zit. nach juris Rn. 3 m. w. N.).

    Das vorliegende Verfahren beinhaltet kein insoweit selbstständiges Nebenverfahren (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 12. Februar 2020, a. a. O., Rn. 11 und vom 4. Februar 2020 - 9 B 315/20 -, m. w. N.).

  • VGH Hessen, 14.01.2021 - 9 B 2223/20

    Drei Windenergieanlagen des Windparks Wotan bei Trendelburg-Langenthal dürfen

    Auszug aus VGH Hessen, 05.01.2023 - 9 B 234/22
    Dabei sind die Folgen, die einträten, wenn der Verwaltungsakt vollzogen würde und der Eilantrag später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die Vollziehung ausgesetzt und der Eilantrag später abgelehnt würde (ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 24. September 2020 - 9 B 2223/20 -, Beschlussabdruck Seite 3 und vom 12. Februar 2020 - 9 B 3008/19 -, zit. nach juris Rn. 3 m. w. N.).

    Auf die Folgen der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts kommt es dagegen nicht an, wenn das Eilverfahren voraussichtlich deshalb erfolglos sein wird, weil der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist (vgl. Beschluss des Senats vom 24. September 2020, a. a. O.).

  • EuGH, 28.10.2021 - C-357/20

    Magistrat der Stadt Wien (Grand hamster - II) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus VGH Hessen, 05.01.2023 - 9 B 234/22
    Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Oktober 2021 - C-357/20 - (Feldhamster II) führt vorliegend zu keinem weitergehenden Schutz.
  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Auszug aus VGH Hessen, 05.01.2023 - 9 B 234/22
    Zwar ist durch die Rechtsprechung zum Verbot des § 34 Abs. 2 BNatSchG geklärt, dass hierfür im Einzelfall auch ökologische Beziehungsgefüge zwischen den Rand- und Pufferzonen eines FFH-Gebiets und den an das Gebiet angrenzenden Flächen oder dort anzutreffenden Pflanzen- und Tierarten für den günstigen Erhaltungszustand des Gebiets beachtlich sein können, hierbei insbesondere auch Beeinträchtigungen charakteristischer Arten eine Rolle spielen können, selbst wenn sie diesen außerhalb des FFH-Gebiets widerfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5/14 -, BVerwGE 154, 73, zit. nach juris Rn. 132 m. w. N.; zu den nach § 34 Abs. 2 BNatSchG beachtlichen Kausalzusammenhängen vgl. auch BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12/19 -, BVerwGE 170, 33, zit. nach juris Rn. 399).
  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12

    Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret;

    Auszug aus VGH Hessen, 05.01.2023 - 9 B 234/22
    Maßgebend ist entsprechend den §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der erklärte Wille der Behörde, wie ihn der Adressat oder der durch die Erklärung Begünstigte oder Betroffene einschließlich eines Drittbetroffenen von seinem Standpunkt aus bei verständiger Würdigung verstehen konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2013 - 8 C 21/12 -, BVerwGE 148, 146, zit. nach juris Rn. 14; Stelkens in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 10. Auflage 2023, § 35 Rn. 71; Ramsauer in: Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 23. Auflage 2022, § 37 Rn. 12, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Auszug aus VGH Hessen, 05.01.2023 - 9 B 234/22
    Zwar ist durch die Rechtsprechung zum Verbot des § 34 Abs. 2 BNatSchG geklärt, dass hierfür im Einzelfall auch ökologische Beziehungsgefüge zwischen den Rand- und Pufferzonen eines FFH-Gebiets und den an das Gebiet angrenzenden Flächen oder dort anzutreffenden Pflanzen- und Tierarten für den günstigen Erhaltungszustand des Gebiets beachtlich sein können, hierbei insbesondere auch Beeinträchtigungen charakteristischer Arten eine Rolle spielen können, selbst wenn sie diesen außerhalb des FFH-Gebiets widerfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5/14 -, BVerwGE 154, 73, zit. nach juris Rn. 132 m. w. N.; zu den nach § 34 Abs. 2 BNatSchG beachtlichen Kausalzusammenhängen vgl. auch BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12/19 -, BVerwGE 170, 33, zit. nach juris Rn. 399).
  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht

    Auszug aus VGH Hessen, 05.01.2023 - 9 B 234/22
    Erforderlich und ausreichend ist im Artenschutzrecht eine am Maßstab praktischer Vernunft ausgerichtete Prüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2018 - 9 A 8/17 -, BVerwGE 163, 380, zit. nach juris Rn. 123 m. w. N.).
  • BVerwG, 12.11.2020 - 4 VR 6.20

    Ablehnung eines Hängebeschlusses

    Auszug aus VGH Hessen, 05.01.2023 - 9 B 234/22
    Eine Zwischenentscheidung ist danach in der Regel geboten, wenn zu befürchten wäre, dass bis zur Entscheidung im gerichtlichen Eilverfahren unter Verletzung des verfassungsrechtlichen Gebots des effektiven Rechtsschutzes vollendete Tatsachen geschaffen werden oder sonst schwere und unabwendbare Nachteile drohen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. November 2020 - 4 VR 6/20 -, zit. nach juris Rn. 2 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 10.03.2022 - 9 B 1348/20

    Windpark Constantia Forst II bei Gründau und Wächtersbach kann gebaut werden

    Auszug aus VGH Hessen, 05.01.2023 - 9 B 234/22
    Diese nachträgliche Änderung der Sachlage zugunsten des Vorhabens hat der Senat bei seiner Entscheidungsfindung zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 10. März 2022 - 9 B 1348/20 -, zit. nach juris Rn. 43 m. w. N.).
  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

    Auszug aus VGH Hessen, 05.01.2023 - 9 B 234/22
    Es könne derzeit nicht sicher prognostiziert werden, dass die von der Beigeladenen landschaftspflegerisch vorgesehenen Schutzmaßnahmen dem Tötungsrisiko für die Haselmaus (Muscardinus avellanarius) derart begegneten, dass das baubedingte Risiko für diese Art unter die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts maßgebliche Signifikanzschwelle (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 -, BVerwGE 156, 215, zit. nach juris Rn. 83 f. m. w. N.) abgesenkt werde.
  • VGH Hessen, 11.05.2022 - 9 B 234/11

    Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Vergrämung der Haselmaus von

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