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   VGH Hessen, 20.03.1991 - 2 TH 317/91   

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https://dejure.org/1991,7139
VGH Hessen, 20.03.1991 - 2 TH 317/91 (https://dejure.org/1991,7139)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.03.1991 - 2 TH 317/91 (https://dejure.org/1991,7139)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. März 1991 - 2 TH 317/91 (https://dejure.org/1991,7139)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 5 VwGO, § 146 Abs 1 VwGO, § 148 Abs 1 VwGO, § 149 Abs 1 S 2 VwGO, § 572 Abs 3 ZPO
    Statthaftigkeit der Beschwerde - einstweilige Aussetzung der Vollziehung - naturschutzrechtliche Verbandsklage gegen eine fernstraßenrechtliche Planfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 22.03.1990 - 4 TG 724/90

    Beschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit einer

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1991 - 2 TH 317/91
    Da das Gesetz eine derartige Bestimmung hinsichtlich verwaltungsgerichtlicher Aussetzungsentscheidungen nicht -- insbesondere auch nicht in § 146 Abs. 2 VwGO -- enthält, sind entsprechende Beschlüsse mit dem Rechtsmittel der Beschwerde angreifbar (so auch der 4. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluß vom 22. März 1990 -- 4 TG 724/90 --, Leitsatz in DVBl. 1990 Seite 722, mit zahlreichen Nachweisen).

    Die durch Satz 2 der Vorschrift zugelassene Durchbrechung dieses Grundsatzes kommt deshalb nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich einerseits dann, wenn bereits bei der in diesem Verfahrensstadium allein möglichen summarischen Vorabprüfung offenkundig ist, daß die Entscheidung des Verwaltungsgerichts rechtsfehlerhaft ist, andererseits dann, wenn unter Berücksichtigung aller für und gegen die Aussetzung sprechenden Umstände zu erkennen ist, daß die vorzeitige Vollziehung -- vorliegend mit der Folge eines sofortigen Bauverbots für das 1988 begonnene Straßenbauvorhaben -- entweder den unterlegenen Antragsgegner unzumutbar belastet oder sonst die Wahrung besonders gewichtiger und eindeutiger überwiegender Interessen der Allgemeinheit oder eines sonstigen Beteiligten vereitelt (vgl. Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl. 1986, Rz. 348, 804; Kopp, a.a.O.; Beschluß des 4. Senats des Hess. VGH vom 22. März 1990, a.a.O.; Beschluß des 6. Senats des Hess. VGH vom 2. Oktober 1985 -- Ma 41 G 4381/84 T --).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1985 - NC 9 S 1524/85

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen zur Aussetzung der Vollziehung gerichtlicher

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1991 - 2 TH 317/91
    Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, durch die ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines mit der Beschwerde angefochtenen Beschlusses nach § 149 Abs. 1 Satz 2 VwGO abgelehnt wird, ist die Beschwerde auch dann gegeben, wenn das Beschwerdegericht im Rahmen seiner eigenen, nach allgemeiner Auffassung durch §§ 173 VwGO i.V.m. 572 Abs. 3 ZPO begründeten Aussetzungskompetenz eine derartige Entscheidung -- nach Eintritt des Devolutiveffekts gemäß § 148 Abs. 1 VwGO -- selbst treffen kann (vgl. Kopp, VwGO, 8. Aufl. 1989, § 149 Rz. 3 m. w. N.; Redeker/von Oertzen, VwGO, 9. Aufl. 1988, § 149 Rz. 4; a.A.: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 25. Juni 1985 -- NC 9 S 1524/85 u.a. --, DVBl. 1986 Seite 287 = NVwZ 1986, Seite 934).
  • VGH Hessen, 07.08.2003 - 9 Q 1781/03

    Das Beschwerdegericht kann die Vollziehung eines angefochtenen

    Ein verwaltungsgerichtlicher Beschluss, der einem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO stattgibt, stellt auch eine Entscheidung dar, die im Sinne des § 570 Abs. 3 Halbsatz 2 ZPO einer Vollziehung fähig ist (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 20. Dezember 1985 - OVG 2 S 153.85 -, DÖV 1986, 615; vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 10. Dezember 1981 - 22 CS 81 A/2589 - NVwZ 1982, 685; Hess. VGH, Beschluss vom 20. März 1991 - 2 TH 317/91 -, DVBl. 1991, 1319 zu § 149 Abs. 1 Satz 2 VwGO).
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