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   VGH Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 8 S 1997/03   

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VGH Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 8 S 1997/03 (https://dejure.org/2004,4378)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.04.2004 - 8 S 1997/03 (https://dejure.org/2004,4378)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. April 2004 - 8 S 1997/03 (https://dejure.org/2004,4378)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Plangenehmigung für die Verbreiterung einer Landesstraße; Verlust der Abwehrrechte aufgrund einer Einverständniserklärung; Gebote der Gesetzmäßigkeit und der Gemeinwohldienlichkeit der Enteignung; Einverständnis mit der Inanspruchnahme des Grundeigentums; Hinreichende ...

  • Judicialis

    LVwVfG § 74 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1; ; StrG § 37 Abs. 2; ; StrG § 37 Abs. 8; ; StrG § 40 Satz 1; ; BGB § 130 Abs. 1; ; BGB § 130 Abs. 3; ; BGB § 183 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Treu und Glauben, Sonstiges allgemeines Verwaltungsrecht, Enteignungsrecht, Straße Planung - Plangenehmigung, Einverständniserklärung, Inanspruchnahme des Eigentums, Erklärungsempfänger, Erklärungsinhalt, Widerruf, Treu und Glauben, widersprüchliches Verhalten, nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 377
  • VBlBW 2004, 341
  • ZfBR 2005, 291 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 8 S 1997/03
    Der Eigentumsschutz gegenüber einer mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung versehenen Entscheidung des Fachplanungsrechts verwirklicht sich zunächst einmal dadurch, dass das Vorhaben den Zielsetzungen des Fachplanungsgesetzes dient, gemessen daran "vernünftigerweise geboten" ist und die konkret verfolgten öffentlichen Interessen nach ihrem Gewicht für sich genommen geeignet sind, entgegenstehende Eigentumsrechte zu überwinden (sog. Planrechtfertigung, vgl. BVerwGE 71, 166, 168 m.w.N.; st. Rspr.).

    Es bedarf keiner näheren Ausführungen, dass diese Ziele der Verkehrssicherheit und der Flüssigkeit des Verkehrs sowohl generell als auch gemessen am konkreten Bedarf im vorliegenden Fall geeignet sind, den Gemeinwohlbezug des Vorhabens im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG herzustellen (zum ausreichenden Gemeinwohlbezug von Straßenbauvorhaben vgl. BVerwGE 71, 166, 168; 84, 123, 130 ff.; vgl. auch Kopp/Ramsauer, VwVfG, a.a.O., § 74 Rn. 33).

    Ob die konkrete Planung insgesamt rechtmäßig ist und ob das Wohl der Allgemeinheit die Enteignung gerade auch des Eigentums der Kläger rechtfertigt, ergibt sich abschließend erst aufgrund einer Abwägung der von der konkreten Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (vgl. BVerwGE 71, 166, 170; 72, 15, 24 f.; vgl. dazu auch BVerfG, Kammerbeschl. vom 9.6.1987 - 1 BvR 418/87, NVwZ 1987, 967).

  • BVerfG, 09.06.1987 - 1 BvR 418/87

    Enteignungsrechtliche Vorwirkungen des Planfeststellungsbeschlusses - Flughafen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 8 S 1997/03
    Ob die konkrete Planung insgesamt rechtmäßig ist und ob das Wohl der Allgemeinheit die Enteignung gerade auch des Eigentums der Kläger rechtfertigt, ergibt sich abschließend erst aufgrund einer Abwägung der von der konkreten Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (vgl. BVerwGE 71, 166, 170; 72, 15, 24 f.; vgl. dazu auch BVerfG, Kammerbeschl. vom 9.6.1987 - 1 BvR 418/87, NVwZ 1987, 967).

    Sie ist von der Enteignungsermächtigung des § 40 StrG gedeckt, weil die Maßnahmen nach § 11 NatSchG notwendig sind, um das - seinerseits dem Wohl der Allgemeinheit dienende - Straßenbauvorhaben realisieren zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.1996 - 4 A 29.95, NVwZ 1997, 486; zu der auch die Anforderungen planerischer Konfliktbewältigung einschließenden Reichweite fachgesetzlicher Enteignungsermächtigungen vgl. auch BVerfG, Kammerbeschl. vom 9.6.1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83

    Wasserstraßen - Planfeststellung - Raumordnungsrecht - Voraussetzungen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 8 S 1997/03
    Ob die konkrete Planung insgesamt rechtmäßig ist und ob das Wohl der Allgemeinheit die Enteignung gerade auch des Eigentums der Kläger rechtfertigt, ergibt sich abschließend erst aufgrund einer Abwägung der von der konkreten Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (vgl. BVerwGE 71, 166, 170; 72, 15, 24 f.; vgl. dazu auch BVerfG, Kammerbeschl. vom 9.6.1987 - 1 BvR 418/87, NVwZ 1987, 967).

    Das hier einschlägige Abwägungsgebot des § 37 Abs. 5 Satz 1 StrG ist vorliegend nicht verletzt; die Zulassungsbehörde hat weder die Bedeutung der dem konkreten Vorhaben entgegenstehenden öffentlichen und privaten Belange verkannt noch einen Ausgleich der für und wider das Vorhaben streitenden Belange vorgenommen, die zu der objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwGE 72, 15, 24 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1994 - 8 S 1196/94

    Eigentumsentzug durch straßenrechtliche Plangenehmigung gemäß StrG BW § 37 Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 8 S 1997/03
    12/1830, S. 21; ebenso zu den gleichen Vorschriften der §§ 17, 19 FStrG Marschall/Schroeter/Kastner, BFernStrG, 5. Aufl., § 17 Rn. 195, S. 631; vgl. auch Schmitz/Wessendorf, NVwZ 1996, 955, 960; ebenso bereits Senatsurteil v. 15.7.1994 - 8 S 1196/94 -, NuR 1996, 34 zu § 37 Abs. 2 StrG a.F., der noch keine Klarstellung der enteignungsrechtlichen Vorwirkung enthielt; anderer Auffassung wohl - noch zur alten Fassung - 5. Senat des erkennenden Gerichtshofs im Urteil v. 10.11.1992 - 5 S 517/91 -, NuR 1994, 192).

    Jedenfalls bei solchen Vorhaben können die betroffenen öffentlichen und privaten Belange auch im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren hinreichend ermittelt und bewertet und durch Abwägung zu einer am Gemeinwohl nach Art. 14 Abs. 3 GG ausgerichteten Entscheidung verarbeitet werden (vgl. bereits Senatsurteil vom 15.7.1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.11.2001 - 9 VR 9.01

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage bei Ergehen einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 8 S 1997/03
    Dies folge auch aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.11.2001 - 9 VR 9.01 -, wonach maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Plangenehmigung und damit auch für das Vorliegen der notwendigen Einverständniserklärungen der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung sei.

    Der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.11.2001 - 9 VR 9/01 - lässt sich für die gegenteilige Auffassung der Kläger nichts entnehmen; sie betrifft nur die Frage des maßgeblichen Zeitpunkts für die Beurteilung (unter anderem) der Wirksamkeit der Einverständniserklärung, besagt jedoch nichts über die Wirksamkeitsvoraussetzungen selbst.

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 8 S 1997/03
    Es kann dahinstehen, ob der damit geltend gemachte Verfahrensmangel schon deshalb irrelevant ist, weil er sich nicht auf den konkreten Zugriff auf das Grundeigentum der Kläger auswirken kann (vgl. BVerwGE 67, 74, 77 f.; 74, 109, 112 ff.; 77, 86, 91; st. Rspr.).

    Der konkrete Eigentumsentzug beruht auch nicht auf einer Verletzung strikter Rechtsvorschriften (grundlegend zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Enteignung BVerwGE 67, 74, 76 ff.; st. Rspr.).

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 29.95

    Fernstraßenrecht - Enteignung von für Ersatzmaßnahmen nach Landesbaturschutzrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 8 S 1997/03
    Sie ist von der Enteignungsermächtigung des § 40 StrG gedeckt, weil die Maßnahmen nach § 11 NatSchG notwendig sind, um das - seinerseits dem Wohl der Allgemeinheit dienende - Straßenbauvorhaben realisieren zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.1996 - 4 A 29.95, NVwZ 1997, 486; zu der auch die Anforderungen planerischer Konfliktbewältigung einschließenden Reichweite fachgesetzlicher Enteignungsermächtigungen vgl. auch BVerfG, Kammerbeschl. vom 9.6.1987, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1992 - 5 S 517/91

    Zum Folgenbeseitigungsanspruch bei Inanspruchnahme von Anliegergrundstücksflächen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 8 S 1997/03
    12/1830, S. 21; ebenso zu den gleichen Vorschriften der §§ 17, 19 FStrG Marschall/Schroeter/Kastner, BFernStrG, 5. Aufl., § 17 Rn. 195, S. 631; vgl. auch Schmitz/Wessendorf, NVwZ 1996, 955, 960; ebenso bereits Senatsurteil v. 15.7.1994 - 8 S 1196/94 -, NuR 1996, 34 zu § 37 Abs. 2 StrG a.F., der noch keine Klarstellung der enteignungsrechtlichen Vorwirkung enthielt; anderer Auffassung wohl - noch zur alten Fassung - 5. Senat des erkennenden Gerichtshofs im Urteil v. 10.11.1992 - 5 S 517/91 -, NuR 1994, 192).
  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 8 S 1997/03
    Es bedarf keiner näheren Ausführungen, dass diese Ziele der Verkehrssicherheit und der Flüssigkeit des Verkehrs sowohl generell als auch gemessen am konkreten Bedarf im vorliegenden Fall geeignet sind, den Gemeinwohlbezug des Vorhabens im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG herzustellen (zum ausreichenden Gemeinwohlbezug von Straßenbauvorhaben vgl. BVerwGE 71, 166, 168; 84, 123, 130 ff.; vgl. auch Kopp/Ramsauer, VwVfG, a.a.O., § 74 Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1989 - 8 S 2755/89

    Verzicht auf nachbarliche Rechte - Rechtsnachfolger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 8 S 1997/03
    Es bedeutet nämlich inhaltlich den endgültigen Verzicht auf die aus dem Eigentum folgenden Abwehrrechte gegen die Zulassung des Vorhabens, die als grundstücksbezogene öffentlich-rechtliche Erklärung im Übrigen auch den Rechtsnachfolger bindet (vgl. jeweils zur Zustimmungserklärung des Nachbarn nach § 55 LBO Senatsurteile vom 22.12.1989 - 8 S 2755/89 - , VBlBW 1990, 188 und vom 18.9.1974, a.a.O.; Urteile des erkennenden Gerichtshofs vom 1.4.1982 - 5 S 278/82, NVwZ 1983, 229 und vom 16.8.1978 - III 470/78, BRS 33 Nr. 176; zum Verfahrenscharakter der Einverständniserklärung vgl. BT-Drs.
  • BVerwG, 06.03.1987 - 4 C 11.83

    BBauG als alleinige Rechtsgrundlage für eine Enteignung zu ausschließlich

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1990 - 8 S 1714/90

    Baurecht: Einwendungsverzicht gegen Nachbarbauvorhaben

  • BVerwG, 21.03.1986 - 4 C 48.82

    Anspruch des betroffenen Grundstückseigentümers auf hinreichende Beachtung

  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.1982 - 5 S 278/82

    Nachbarschutz: Fensterabstandsvorschriften, Zustimmungserklärung

  • BVerwG, 09.04.1987 - 4 B 73.87

    Bundesbahn - Planfeststellungsbehörde - Vorhabenträger - Rechtsstaatsprinzip

  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.1980 - 8 S 103/80

    Verzichtserklärung des Nachbarn auf Abwehrrechte; Anfechtung wegen Drohung

  • BVerwG, 17.03.1998 - 4 B 25.98

    Nichtzulassung der Revision; Beschwerde; unzulässige oder unbegründete Berufung;

  • VG Karlsruhe, 15.06.2010 - 5 K 1964/09

    Unwesentliche Rechtsbeeinträchtigung durch Teilflächeninanspruchnahme für

    Ob eine nur unwesentliche Rechtsbeeinträchtigung im Sinne des § 37 Abs. 2 Satz 1 StrG gegebene ist, bestimmt sich, wenn Teilflächen von Grundstücken in Anspruch genommen werden, nicht nach der absoluten Größe der benötigten Flächen, sondern nach einem Vergleich der Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks vor und nach dem Eigentumsentzug (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 15.12.1995 - 4 A 19.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 106; VGH Mannheim, Urt. v. 06.04.2004 - 8 S 1997/03 - VBlBW 2004, 341; VG Karlsruhe Urt. v. 17.07.2001 - 9 K 3426/00 -).

    Dieses Verfahren ist nicht etwa in Fällen enteignungsrechtlicher Vorwirkung ausgeschlossen (vgl. dazu, auch im Folgenden: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.04.2004 - 8 S 1997/03 - VBlBW 2004, 341 = juris, Rdnr. 35 ff; vgl. auch bereits VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.07.1994 - 8 S 1196/94 - NuR 1996, 34; zweifelnd neuerdings VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.08.2009 - 3 S 1679/08 - VBlBW 2010, 37 = juris, Rdnr. 38).

    In den bisher bekannt gewordenen einschlägigen Gerichtsentscheidungen lag die anteilige Inanspruchnahme von Grundstücken jeweils und überwiegend deutlich geringer (BVerwG, Beschl. v. 15.12.1995 - 4 A 19.95 - a.a.O.: etwa 5 %. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.04.2004 - 8 S 1997/03 - a.a.O.: zwischen 1 und 2 %).

    Einer Verkehrszählung oder gar Verkehrsprognose bedarf es im Allgemeinen für einen Radweg nicht (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.04.2004 - 8 S 1997/03 - a.a.O. Rdnr. 39).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 11 D 118/10

    Plangenehmigung für die Erneuerung von 110-kV-Hochspannungsfreileitungen

    vgl. zu § 37 Abs. 2 Satz 1 StrG Bad.-Württ.: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6. April 2004 - 8 S 1997/03 -, NVwZ-RR 2005, 377 (379 f.) = juris, Rn. 36.
  • OVG Niedersachsen, 28.08.2013 - 1 LA 235/11

    Widerruflichkeit der Zustimmung des Nachbarn zu einem Bauvorhaben in

    Das Verwaltungsgericht hat insofern in Übereinstimmung mit der seit längerem einhelligen Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der - soweit ersichtlich - ganz überwiegenden Auffassung in der Literatur entschieden, dass ein Widerruf in entsprechender Anwendung von § 130 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 BGB nur bis zum Zugang der Zustimmungserklärung bei der Baugenehmigungsbehörde erklärt werden kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 3.11.2005 - 2 BV 04.1756 u.a. -, juris Rn. 8; OVG LSA, Beschl. v. 4.2.2002 - 2 M 328/01 -, juris Rn. 8; OVG Rl.-Pf., Urt. v. 25.2.1987 - 8 A 27/86 -, juris Ls. 1; mit etwas anderer Begründung auch OVG NRW, Beschl. v. 20.1.2000 - 7 B 2103/99 -, juris Rn. 12; ebenso für das Immissionsschutzrecht OVG NRW, Urt. v. 14.3.2012 - 8 D 48/11.AK -, juris Rn. 113 ff., und für das Planfeststellungsrecht VGH Ba.-Wü., Urt. v. 6.4.2004 - 8 S 1997/03 -, juris Rn. 30; aus der Literatur ebenso Schmaltz, in: Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 8. Aufl. 2006, § 72 Rn. 35, 131; Molodovsky, in: Koch/Molodovsky/Famers, BayBauO, Art. 66 Rn. 183 ; wohl auch Dirnberger, in: Simon/Busse, BayBauO, Art. 66 Rn. 132 ff. ; anders aber Jäde, UPR 2005, 161 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2012 - 8 D 47/11

    Widerruf einer Verzichtserklärung für ein sog. Altkraftwerk nach § 20 Abs. 3 S. 1

    vgl. etwa Bay.VGH (Großer Senat), Beschluss vom 3. November 2005 - 2 BV 04.1756, 2 BV 04.1758, 2 BV 04.1759 -, DÖV 2006, 303, juris, Rn. 12 m.w.N. (zur fingierten Zustimmung nach Art. 71 Abs. 1 Satz 2 BayBO); OVG NRW, Beschluss vom 16. Juli 2009 - 14 A 1745/07 -, juris, Rn. 4 ff. (Verzichtserklärung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs); VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6. April 2004 - 8 S 1997/03 -, NVwZ-RR 2005, 377, juris, Rn. 30 (Widerruf der Einverständniserklärung des Eigentümers im Planfeststellungsverfahren); OVG LSA., Beschluss vom 4. Februar 2002 - 2 M 328/01 -, juris, Rn. 8 (Verzicht auf Nachbarrechte im Baurecht); VG München, Beschluss vom 28. September 2007 - M 1 S 07.3589 -, juris, Rn. 27 (Verzicht auf die Fahrerlaubnis); aus der Literatur vgl. etwa Gurlit, in: Erichsen/Ehlers (Hrsg.), Allgemeines Verwaltungsrecht, 14. Auflage 2010, § 28 Rn. 12; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Auflage 2011, § 53, Rn. 50 f.
  • OLG Dresden, 27.01.2021 - U 6/20
    Soweit sich die Verfügungsklägerin auf Fundstellen in Kommentierungen zum Verwaltungsverfahrensgesetz beruft, die für - in hier ohnehin nicht vorliegenden - Verwaltungsverfahren meinen, das für Anträge an Behörden nicht darauf abzustellen sei, ob zu erwarten sei, dass dieser noch am gleichen Tag zur Kenntnis genommen werde, sondern allein der Zeitpunkt entscheide, zu dem es eingehe (BeckOK VwVfG/Heßhaus, 49. Ed. 1.10.2020, VwVfG § 22 Rn. 19; Stelkens/Bonk/Sachs/Schmitz, 9. Aufl. 2018, VwVfG § 22 Rn. 50; so auch VGH München, NJOZ 2006, 2957, beck-online), wird auch insoweit anderes vertreten: Der VGH Mannheim meint, dass der Zeitpunkt des Zugangs einer baurechtlichen Einverständniserklärung eines Eigentümers bei der Baubehörde von der Möglichkeit der Kenntnisnahme abhänge (NVwZ-RR 2005, 377, beck-online).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2013 - 8 S 2154/11

    Neubau eines Regelklärbeckens neben Bundesautobahn; Wahl des Plangenehmigungs-

    Ergibt dieser Vergleich, dass die bisherige Möglichkeit zur Bewirtschaftung und Nutzung des Grundstücks infolge des Eigentumsentzugs allenfalls geringfügig vermindert oder erschwert wird, liegt in der Regel eine nur unwesentliche Rechtsbeeinträchtigung vor (Senatsurteil vom 06.04.2004 - 8 S 1997/03 - NVwZ-RR 2005, 377 (379 f.)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2012 - 8 D 48/11

    Widerruf einer Verzichtserklärung für ein sog. Altkraftwerk nach § 20 Abs. 3 S. 1

    vgl. etwa Bay.VGH (Großer Senat), Beschluss vom 3. November 2005 - 2 BV 04.1756, 2 BV 04.1758, 2 BV 04.1759 -, DÖV 2006, 303, juris, Rn. 12 m.w.N. (zur fingierten Zustimmung nach Art. 71 Abs. 1 Satz 2 BayBO); OVG NRW, Beschluss vom 16. Juli 2009 - 14 A 1745/07 -, juris, Rn. 4 ff. (Verzichtserklärung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs); VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6. April 2004 - 8 S 1997/03 -, NVwZ-RR 2005, 377, juris, Rn. 30 (Widerruf der Einverständniserklärung des Eigentümers im Planfeststellungsverfahren); OVG LSA., Beschluss vom 4. Februar 2002 - 2 M 328/01 -, juris, Rn. 8 (Verzicht auf Nachbarrechte im Baurecht); VG München, Beschluss vom 28. September 2007 - M 1 S 07.3589 -, juris, Rn. 27 (Verzicht auf die Fahrerlaubnis); aus der Literatur vgl. etwa Gurlit, in: Erichsen/Ehlers (Hrsg.), Allgemeines Verwaltungsrecht, 14. Auflage 2010, § 28 Rn. 12; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Auflage 2011, § 53, Rn. 50 f.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 8 C 10152/04

    Hangsicherung durch die Deutsche Bahn - OVG weist Klage von Boppard ab

    Ein diesbezüglicher Abwägungsausfall kommt in Betracht, wenn die Klägerin ihr Einverständnis mit der Inanspruchnahme ihrer Grundstücke entweder im Hinblick auf § 311b BGB nicht wirksam erklärt (s. dazu aber Bad.-Württemberg. VGH, Urteil vom 06. April 2004 - 8 S 1997/03 - sowie Dürr in Knack, aaO., Rn 155) oder aber hinsichtlich der Grundstücke Gemarkung B. Flur ... Nr. ... und Gemarkung B. S. Flur ... Nr. ... mit Schreiben vom 02. Mai 2003 wirksam zurückgenommen hätte.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2004 - 8 C 10152/04

    Planfeststellung; Plangenehmigung; Eisenbahn; Eisenbahnrecht; Eisenbahnanlage;

    Ein diesbezüglicher Abwägungsausfall kommt in Betracht, wenn die Klägerin ihr Einverständnis mit der Inanspruchnahme ihrer Grundstücke entweder im Hinblick auf § 311b BGB nicht wirksam erklärt (s. dazu aber Bad.-Württemberg. VGH, Urteil vom 06. April 2004 - 8 S 1997/03 - sowie Dürr in Knack, aaO., Rn 155) oder aber hinsichtlich der Grundstücke Gemarkung B. Flur ... Nr. ... und Gemarkung B. S. Flur ... Nr. ... mit Schreiben vom 02. Mai 2003 wirksam zurückgenommen hätte.
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