Straßengesetz
| Erster Teil - Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 42) |
| 7. Abschnitt - Planung, Planfeststellung, Plangenehmigung, Enteignung und Vorzeitige Besitzeinweisung (§§ 36 - 40a) |
1Die Enteignung zugunsten eines Trägers der Straßenbaulast ist zulässig, wenn für das Vorhaben ein Plan gemäß § 37 festgestellt oder genehmigt und dieser vollziehbar ist. 2In diesen Fällen ist die Enteignung auch zulässig, soweit sie zur Instandsetzung oder Erneuerung (Erhaltung) notwendig ist. 3Zur Durchführung des Verfahrens über die Höhe der Entschädigung nach § 27 Abs. 3 des Landesenteignungsgesetzes ist die Planfeststellung oder die Plangenehmigung nicht erforderlich.
Hinweis der Redaktion:Wortlautkorrektur gegenüber der amtlichen Neubekanntmachung: Hier "des Verfahrens" statt "der Verfahrens".
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Straßengesetzes vom 12.11.2020 (GBl. S. 1039), in Kraft getreten am 01.01.2021.
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Rechtsprechung zu § 40 StrG
18 Entscheidungen zu § 40 StrG in unserer Datenbank:
- VG Stuttgart, 21.03.2011 - 5 K 3343/10
Aus dem Bundesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung lässt sich generell ...
- VGH Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 8 S 1997/03
Anfechtung einer Plangenehmigung - Widerruf der Einverständniserklärung des ...
- VGH Baden-Württemberg, 15.07.1994 - 8 S 1196/94
Eigentumsentzug durch straßenrechtliche Plangenehmigung gemäß StrG BW § 37 Abs 2 ...
- VG Stuttgart, 27.04.2007 - 12 K 3334/06
Einwendungsausschluss im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.1992 - 5 S 517/91
Zum Folgenbeseitigungsanspruch bei Inanspruchnahme von Anliegergrundstücksflächen ...
- VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1483/03
Planfeststellung für den Bau einer Landesmesse
- VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1577/03
Planfeststellungsbeschluss für den Bau einer Landesmesse
- VGH Baden-Württemberg, 13.02.1995 - 5 S 1701/94
Entschädigungsvorbehalt im Planfeststellungsbeschluß nach VwVfG BW § 74 Abs 2 S 2 ...
- VGH Baden-Württemberg, 01.10.1999 - 5 S 1921/99
Faktischer Straßenbau - Rechtsschutz
- VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1885/99
Planfeststellungsverfahren: Präklusion von Einwendungen
Querverweise
Auf § 40 StrG verweisen folgende Vorschriften:
- Straßengesetz (StrG)
- Allgemeine Bestimmungen
- Planung, Planfeststellung, Plangenehmigung, Enteignung und Vorzeitige Besitzeinweisung
- § 40a (Vorzeitige Besitzeinweisung)
Redaktionelle Querverweise zu § 40 StrG:
- Straßengesetz (StrG)
- Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußbestimmungen
- Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 60 (Entschädigung)