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   VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 3314/08   

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https://dejure.org/2009,6317
VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 3314/08 (https://dejure.org/2009,6317)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.09.2009 - 6 S 3314/08 (https://dejure.org/2009,6317)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. September 2009 - 6 S 3314/08 (https://dejure.org/2009,6317)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betrieb einer Rettungsleitstelle durch GmbH - Vermittlung von Einsätzen im Krankentransport

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betrieb einer Rettungsleitstelle von einer durch einen Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes geführten GmbH; Vermittlung von Einsätzen im Krankentransport i.S.v. § 6 Abs. 3 S. 1 Rettungsdienstgesetz (RDG) bei direkter Beauftragung durch einen Patienten und Mitteilung ...

  • Judicialis

    RDG § 6 Abs. 1 Satz 1; ; RDG § 6 Abs. 3 Satz 1; ; RDG § 20 Abs. 1 Nr. 3; ; RDG § 28 Abs. 4; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 291; ; BGB § 387; ; KAG § 3 Abs. 1 Nr. 5; ; KAG § 45

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betrieb einer Rettungsleitstelle von einer durch einen Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes geführten GmbH; Vermittlung von Einsätzen im Krankentransport i.S.v. § 6 Abs. 3 S. 1 Rettungsdienstgesetz (RDG) bei direkter Beauftragung durch einen Patienten und Mitteilung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 60, 88
  • VBlBW 2010, 125
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 131/08

    Festsetzung des Leitstellenentgelts durch Verwaltungsakt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 3314/08
    Zudem hat der Senat mit Urteil vom heutigen Tag (6 S 131/08) in einem ebenfalls zwischen den Beteiligten geführten Rechtsstreit ausgeführt, dass die hier streitigen Ansprüche der Rettungsleitstelle auf Zahlung für die Vermittlung von Einsätzen im Krankentransport erhobener Entgelte öffentlich-rechtlicher Natur sind.

    Denn die Klägerin, die auf Grund des § 6 Abs. 1 RDG, § 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst vom 10.06.1975 (GBl. S. 379) in Verbindung mit der Vereinbarung gemäß § 5 Abs. 1 dieses Gesetzes zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung Baden-Württemberg und dem Deutschen Roten Kreuz, Landesverband Baden-Württemberg mit seiner Bergwacht Württemberg sowie dem Deutschen Roten Kreuz, Landesverband Südbaden vom 22.04.1976 mit hoheitlichen Befugnissen für die Lenkung der Einsätze im Rettungsdienstbereich beliehen ist (Beschluss des Senats vom 21.04.2004 - 6 S 17/04 -, juris; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2005 - 2 U 25/05 -, juris), ist in dem Beleihungsakt für den Entgeltanspruch aus § 6 Abs. 3 Satz 1 RDG nicht ausdrücklich zum Handeln durch Verwaltungsakt ermächtigt worden und deswegen nicht befugt, diese Ansprüche durch einen Leistungsbescheid festzusetzen (vgl. dazu ebenfalls ausführlich: Urteil des Senats vom heutigen Tag - 6 S 131/08 -).

    Das Leitstellenentgelt wird hier aber weder durch einen einseitigen hoheitlichen Akt (Verwaltungsakt) festgesetzt, noch kann es auf diesem Wege geltend gemacht werden (dazu Urteil des Senats vom heutigen Tag - 6 S 131/08 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2004 - 6 S 17/04

    Passivlegitimation und Rechtsweg bei Gleichbehandlungsanspruch nach § 6 Abs 1 S 1

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 3314/08
    Denn die Klägerin, die auf Grund des § 6 Abs. 1 RDG, § 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst vom 10.06.1975 (GBl. S. 379) in Verbindung mit der Vereinbarung gemäß § 5 Abs. 1 dieses Gesetzes zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung Baden-Württemberg und dem Deutschen Roten Kreuz, Landesverband Baden-Württemberg mit seiner Bergwacht Württemberg sowie dem Deutschen Roten Kreuz, Landesverband Südbaden vom 22.04.1976 mit hoheitlichen Befugnissen für die Lenkung der Einsätze im Rettungsdienstbereich beliehen ist (Beschluss des Senats vom 21.04.2004 - 6 S 17/04 -, juris; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2005 - 2 U 25/05 -, juris), ist in dem Beleihungsakt für den Entgeltanspruch aus § 6 Abs. 3 Satz 1 RDG nicht ausdrücklich zum Handeln durch Verwaltungsakt ermächtigt worden und deswegen nicht befugt, diese Ansprüche durch einen Leistungsbescheid festzusetzen (vgl. dazu ebenfalls ausführlich: Urteil des Senats vom heutigen Tag - 6 S 131/08 -).

    Denn Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes vom 15.07.1998, a.a.O., auf den sich der Beklagte stützt, enthält nur Regelungen zum Bestandsschutz eines privaten Unternehmers für den Betrieb der Notfallrettung, nicht aber für den Bereich des Krankentransports (zur Verfassungsmäßigkeit dieser Bestandsschutzregelungen vgl. Beschluss des Senats vom 21.04.2004, a.a.O.).

  • OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 25/05

    Amtshaftung: Benachteiligung bei der Zuteilung von Krankentransporten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 3314/08
    Denn die Klägerin, die auf Grund des § 6 Abs. 1 RDG, § 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst vom 10.06.1975 (GBl. S. 379) in Verbindung mit der Vereinbarung gemäß § 5 Abs. 1 dieses Gesetzes zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung Baden-Württemberg und dem Deutschen Roten Kreuz, Landesverband Baden-Württemberg mit seiner Bergwacht Württemberg sowie dem Deutschen Roten Kreuz, Landesverband Südbaden vom 22.04.1976 mit hoheitlichen Befugnissen für die Lenkung der Einsätze im Rettungsdienstbereich beliehen ist (Beschluss des Senats vom 21.04.2004 - 6 S 17/04 -, juris; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2005 - 2 U 25/05 -, juris), ist in dem Beleihungsakt für den Entgeltanspruch aus § 6 Abs. 3 Satz 1 RDG nicht ausdrücklich zum Handeln durch Verwaltungsakt ermächtigt worden und deswegen nicht befugt, diese Ansprüche durch einen Leistungsbescheid festzusetzen (vgl. dazu ebenfalls ausführlich: Urteil des Senats vom heutigen Tag - 6 S 131/08 -).

    Auch haben die Parteien der Vereinbarung vom 22.04.1976 auf Grund der nachfolgenden Änderungen der gesetzlichen Regelungen zum Rettungsdienstrecht keinen Anlass gesehen, gemäß bzw. entsprechend der Regelung des § 60 LVwVfG eine Anpassung des Inhalts der Vereinbarung an die geänderten Verhältnisse zu verlangen oder den Vertrag zu kündigen (zur Einordnung der Vereinbarung vom 22.04.1976 als öffentlich-rechtlicher Vertrag vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 3314/08
    Zwar kann gemäß §§ 387 ff. BGB gegen eine öffentlich-rechtliche Forderung aufgerechnet werden (vgl. § 395 BGB; BVerwG, Urteil vom 27.10.1982 - 3 C 6.82 -, NJW 1983, 775).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 23.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftsicherheitsgebühr;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 3314/08
    Denn bei dem hier geltend gemachten Anspruch auf Leitstellenentgelte nach § 6 Abs. 3 Satz 1 RDG stehen Gläubiger und Schuldner nicht in einem vertraglichen Austauschverhältnis gegenüber; für eine entsprechende Anwendung des § 288 Abs. 2 BGB gibt es keine ausreichende Analogiebasis (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.03.2004 - 3 C 23.03 -, NVwZ 2004, 2916).
  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 33.07

    Aktien; Schädigung an; Bemessungsgrundlage Entschädigung; Beteiligung an

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 3314/08
    § 291 Satz 1 BGB ist im öffentlichen Recht entsprechend anwendbar, wenn das einschlägige Fachgesetz - wie hier - keine gegenteilige Regelung enthält (BVerwG, Urteil vom 17.07.2009 - 5 C 33.07 -, juris m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.1992 - 9 S 99/92

    Beiträge zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte: sonstige öffentlich-rechtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 3314/08
    Unter dem hier nur in Betracht kommenden Begriff der öffentlich-rechtlichen Abgabe fallen alle Geldleistungen, die dem Bürger durch einseitigen hoheitlichen Akt zu Gunsten einer juristischen Person des öffentlichen Rechts auferlegt werden, um ihren der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienenden Finanzbedarf zu decken (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.04.1992 - 9 S 99/92 -, VBlBW 1992, 480; Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 45 Nr. 1).
  • BVerwG, 01.02.2003 - 3 C 24.02
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 3314/08
    Entgegen der Ansicht des Beklagten vermag der Senat nicht zu erkennen, dass sich aus dem im Revisionsverfahren 3 C 24.02 vom Bundesverwaltungsgericht vorgeschlagenen und dann geschlossenen Vergleich etwas anders ergeben sollte.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2002 - 4 S 995/02

    Nebenbestimmung zur Genehmigung zum Betrieb von Krankentransport

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 3314/08
    Demgemäß kann nach der Regelung in § 6 Abs. 1 Satz 1 RDG ein Krankentransport rechtlich zulässig nicht durchgeführt werden, ohne dass er von der Rettungsleitstelle vermittelt wurde; der Krankentransportunternehmer darf mithin Beförderungsaufträge nur dann entgegennehmen, wenn die Rettungsleitstelle sie vermittelt hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.06.2002 - 4 S 995/02 -, ESVGH 52, 227).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 6 S 2165/13

    Festlegung des Entgelts für die Vermittlung von Einsätzen im Rettungsdienst;

    Der Senat hat § 5 Abs. 1 RettDG und die Vereinbarung vom 22.04.1976 so interpretiert, dass damit auch die erforderlichen Befugnisse übertragen wurden und übertragen werden durften und dass der DRK-Vertragspartner der auf Landesebene zu treffenden Vereinbarung zur (auch einseitigen) Weiterübertragung der Aufgaben und Befugnisse des Rettungsdienstes einschließlich einer, wie zum Betrieb von Leitstellen (vgl. Senat, Beschluss vom 21.04.2004 - 6 S 17/04 -, juris), erfolgenden Beleihung (u.a.) an seine Kreisverbände zulässigerweise ermächtigt werden kann und durch die Vereinbarung vom 22.04.1976 hierzu auch ermächtigt wurde (Senat, Urteil vom 29.09.2009 - 6 S 3314/08 -, juris).

    Zwar ist der Träger der Rettungsleitstelle Beliehener (vgl. Senat, Beschluss vom 21.04.2004 - 6 S 17/04 - ; Urteil vom 29.09.2009 - 6 S 3314/08 -, juris).

    Soweit der Kläger geltend macht, ihm stehe als Beliehenem ein Anspruch auf kostendeckende Vergütung zu, mag dahinstehen, ob dies in dieser Allgemeinheit richtig ist (ein solcher Anspruch wird jedenfalls in den vom Kläger hierfür angeführten Urteilen des Senats vom 21.04.2004 - 6 S 17/04 und vom 29.09.2009 - 6 S 3314/08 - ebenso wenig angenommen wie in dem ebenfalls angeführten Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 30.01.2003 - 5 S 492/01 -, alle juris).

  • VG Oldenburg, 07.12.2011 - 11 A 625/11

    Genehmigung qualifizierter Krankentransporte

    Sie dient der besseren Koordination und Disposition der Rettungsmittel und wirkt damit Kostensteigerungen entgegen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 12. Juni 2002 - 4 S 995/02 - juris, Rn. 12; Urteil vom 29. September 2009 - 6 S 3314/08 - juris, Rn. 25).

    Dementsprechend hat auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 29. September 2009 a.a.O., Rn. 25) ausgeführt, dass nach der früheren Rechtslage in diesem Bundesland eine entsprechende Nebenbestimmung nicht zulässig gewesen wäre.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 131/08

    Festsetzung des Leitstellenentgelts durch Verwaltungsakt

    Die Akten des Berufungsverfahrens 6 S 3314/08 (Leistungsklage der Beklagten gegen die Klägerin auf Zahlung von Leitstellenentgelten) und die dort vorgelegten Akten wurden beigezogen.
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