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   VerfGH Bayern, 12.08.2020 - 34-VII-20   

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https://dejure.org/2020,22361
VerfGH Bayern, 12.08.2020 - 34-VII-20 (https://dejure.org/2020,22361)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 12.08.2020 - 34-VII-20 (https://dejure.org/2020,22361)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 12. August 2020 - 34-VII-20 (https://dejure.org/2020,22361)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bayerischer Verfassungsgerichtshof PDF

    Keine Außervollzugsetzung der Einreise-Quarantäneverordnung sowie von Vorschriften der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    IfSG § 28 Abs. 1 S. 1, § 29, § 30 Abs. 1 S. 2, § 32 S. 1 ,; DelV § 9 Nr. 5; EQV § 1 Abs. 4, § 2 Abs. 1; VfGHG Art. 22, Art. 27 Abs. 1 S. 1
    Außervollzugsetzung der Einreise-Quarantäneverordnung sowie von Vorschriften der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

  • rewis.io

    Außervollzugsetzung der Einreise-Quarantäneverordnung sowie von Vorschriften der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

  • RA Kotz

    Außervollzugsetzung Einreise-Quarantäneverordnung - Bayerische InfektionsschutzmaßnahmenVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Außervollzugsetzung der Einreise-Quarantäneverordnung sowie von Vorschriften ...

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.08.2020 - 34-VII-20
    Das Robert-Koch-Institut, dessen Einschätzung besonderes Gewicht beizumessen ist (VerfGH vom 26.3.2020 NVwZ 2020, 624 Rn. 16), teilt - im Gegenteil - in seiner aktuellen Risikobewertung mit, dass die Fallzahl, die seit etwa Mitte März bis Anfang Juli rückläufig gewesen sei, seitdem stetig zunehme, und dass es zunehmend wieder zu einzelnen Ausbruchsgeschehen komme, die erhebliche Ausmaße erreichen könnten.
  • VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.08.2020 - 34-VII-20
    Der Normgeber darf, wie bereits in den Entscheidungen zu den früheren Eilanträgen hervorgehoben, besonders bei Massenerscheinungen generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen; Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen in Kauf genommen werden, solange sich für das insgesamt gefundene Regelungsergebnis ein plausibler, sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (vgl. VerfGH vom 15.5.2014 VerfGHE 67, 73 Rn. 103 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 28.07.2020 - 20 NE 20.1609

    Corona - Beherbergungsverbot für Gäste aus inländischem Risikogebiet vorläufig

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.08.2020 - 34-VII-20
    Ob eine solche dynamische Verweisung ohne Angabe der konkreten Fundstelle im Internet genügt (kritisch insoweit BayVGH vom 28.7.2020 - 20 NE 20.1609 - juris Rn. 42 ff.), bedarf weiterer Prüfung im Popularklageverfahren.
  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.08.2020 - 34-VII-20
    Zudem besteht wegen der nach wie vor unsicheren Entscheidungsgrundlage ein tatsächlicher Einschätzungsspielraum (vgl. VerfGH vom 3.7.2020 - Vf. 34-VII-20 - juris Rn. 17; BVerfG vom 13.5.2020 - 1 BvR 1021/20 - juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2020 - 13 B 968/20

    Pflicht zur häuslichen Quarantäne für Auslandsrückkehrer im Rahmen der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.08.2020 - 34-VII-20
    Dass der Verordnungsgeber die Risikogebiete nicht selbst verbindlich festlegt, sondern auf die Bestimmung durch andere, mit besonderer Fachkunde ausgestattete Behörden verweist und deren Festlegung mitsamt künftigen Änderungen als Bestandteil der Verordnung übernimmt, ist nicht von vornherein unzulässig (vgl. OVG NW vom 13.7.2020 - 13 B 968/20.NE - juris Rn. 92 ff.).
  • VerfGH Bayern, 04.04.2017 - 3-VII-16

    Erfolglose Popularklage gegen Rechtsverordnung zur Festlegung der Gebiete, in

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.08.2020 - 34-VII-20
    Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV ist vielmehr erst verletzt, wenn ein bayerischer Normgeber offensichtlich den Bereich der Rechtsordnung des Bundes verlässt und Landesrecht eindeutig ohne Rechtsetzungsbefugnis schafft (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.6.2015 VerfGHE 68, 139 Rn. 43; vom 4.4.2017 BayVBl 2017, 553 Rn. 26; vom 17.7.2020 - Vf. 23-VII-19 - juris Rn. 37).
  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 11 ME 139/20

    Beschränkung, versammlungsrechtliche; Corona-Virus; Coronavirus; COVID-19;

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.08.2020 - 34-VII-20
    Der Verweis auf einen Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zu versammlungsrechtlichen Beschränkungen (vom 26.6.2020 - 11 ME 139/20 - juris) genügt dazu nicht, auch nicht hinsichtlich des in § 7 Abs. 1 Satz 1 6. BayIfSMV enthaltenen zwingenden Abstandsgebots bei Versammlungen unter freiem Himmel.
  • VerfGH Bayern, 17.07.2020 - 23-VII-19

    Unbegründete Popularklage gegen Bebauungsplan

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.08.2020 - 34-VII-20
    Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV ist vielmehr erst verletzt, wenn ein bayerischer Normgeber offensichtlich den Bereich der Rechtsordnung des Bundes verlässt und Landesrecht eindeutig ohne Rechtsetzungsbefugnis schafft (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.6.2015 VerfGHE 68, 139 Rn. 43; vom 4.4.2017 BayVBl 2017, 553 Rn. 26; vom 17.7.2020 - Vf. 23-VII-19 - juris Rn. 37).
  • VerfGH Thüringen, 01.03.2021 - VerfGH 18/20

    Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl. der Thüringer

    VerfGH 18/20 48 2020 - Vf. 34-VII-20 -, juris Rn. 16, letztere konkret hinsichtlich einer Verordnung nach dem Infektionsschutzgesetz).
  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

    Gegenüber den somit bestehenden Gefahren für Leib und Leben, vor denen zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG verpflichtet ist, müssen die Interessen der von den Kontaktbeschränkungen und Schließung von Gastronomie Betroffenen derzeit zurücktreten (vgl. auch BVerfG, B.v. 15.7.2020 - 1 BvR 1630/20 - juris Rn. 25; BayVerfGH, E.v. 12.8.2020 - Vf.-34-VII-20 - juris Rn. 24 m.w.N.; BVerfG, B.v. 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20 -, abrufbar unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidung en/DE/2020/11/rk20...20.html).
  • VGH Bayern, 19.01.2021 - 20 NE 21.76

    Bayernweites Alkoholverbot außer Vollzug gesetzt

    Gegenüber den bestehenden Gefahren für Leib und Leben, vor denen zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet ist, müssen die Interessen der von den Kontaktbeschränkungen Betroffenen derzeit zurücktreten (vgl. auch BVerfG, B.v. 15.7.2020 - 1 BvR 1630/20 - juris Rn. 25; BayVerfGH, E.v. 12.8.2020 - Vf.-34-VII-20 - juris Rn. 24 m.w.N.; BVerfG, B.v. 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20 - juris Rn. 12 ff.).
  • VerfGH Bayern, 14.09.2020 - 70-IVa-20

    Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen Maßnahmen der

    Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der auf die persönliche Anwesenheit im Maximilianeum bezogenen Maßnahme ist auch nicht nachvollziehbar, inwiefern eine Differenzierung nach der regionalen Herkunft der Abgeordneten geboten sein sollte (vgl. auch VerfGH vom 12.8.2020 - Vf. 34-VII-20 - juris Rn. 20).

    Das Tragen eines Mundschutzes ist jedenfalls nicht augenscheinlich ungeeignet, um den Zweck zu erfüllen, Infektionen durch unerkannte Träger zu verringern (VerfGH vom 8.5.2020 - Vf. 34-VII-20 - juris Rn. 25; vgl. auch VGH vom 7.9.2020 - 20 NE 20.1981 - Rn. 32 ff. m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 59-VII-20

    Verfassungsmäßigkeit von Regelungen der EinreiseQuarantäneverordnung des

    Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen, die sich im Zusammenhang mit Differenzierungen ergeben, müssen in Kauf genommen werden, solange sich für das insgesamt gefundene Regelungsergebnis ein plausibler, sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (VerfGHE 55, 57/61; 59, 219/228; VerfGH vom 15.5.2014 VerfGHE 67, 73 Rn. 103; vom 12.08.2020 - Vf. 34-VII-20 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 28.09.2020 - 20 NE 20.2142

    Eilrechtsschutz gegen Quarantänemaßnahmen für Einreisende aus ausländischen

    Da es bislang nur in wenigen bayerischen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten zu einer Überschreitung des Werts von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen gekommen ist und solche nur von kürzerer Dauer waren, ist nicht erkennbar, dass der Verordnungsgeber die Grenzen der zulässigen Typisierung und Pauschalierung beim Erlass der landesweit geltenden Verordnung überschritten hätte (vgl. auch BayVerfGH, E.v. 12.8.2020 - Vf. 34-VII-20 - juris Rn. 20; NdsOVG, B.v. 5.6.2020 - 13 MN 195/20 - juris Rn. 21).

    Damit hätte er selbst ein zumutbares Mittel in der Hand, um die Belastungen einer häuslichen Quarantäne abzuwenden oder erheblich abzumildern (BVerfG, E.v. 18.6.2020 - 1 BvQ 69/20 - juris Rn. 12; BayVerfGH, E.v. 12.8.2020 - Vf. 34-VII-20 - juris Rn. 26; OVG NW, B.v. 28.8.2020 - 13 B 1232/20.NE - juris Rn. 89).

    cc) Bei Gesamtsicht überwiegen danach die Interessen der Gesamtbevölkerung am Schutz vor einer Weiterverbreitung des Coronavirus gegenüber dem Interesse des Antragstellers, ohne Quarantäneverpflichtung in Staaten und Regionen zu reisen, für die ein erhöhtes Infektionsrisiko mit dem Coronavirus besteht (vgl. auch BVerfG, E.v. 18.6.2020 - 1 BvQ 69/20 - juris Rn. 14; BayVerfGH, E.v. 12.8.2020 - Vf. 34-VII-20 - juris Rn. 26; OVG NW, B.v. 28.8.2020 - 13 B 1232/20.NE - juris Rn. 89; NdsOVG, B.v. 5.6.2020 - 13 MN 195/20 - juris Rn. 38; OVG Thüringen, B.v. 15.6.2020 - 3 EN 375/20 - juris Rn. 74 ff.; VGH BW, B.v. 16.7.2020 - 1 S 1792/00 - juris Rn. 37).

  • VGH Bayern, 04.11.2021 - 25 NE 21.2686

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Erkrankung, Normenkontrollantrag, Versorgung,

    Der Normgeber darf im Bereich des Infektionsschutzrechts - als besonderem Gefahrenabwehrrecht (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 16.11 - juris Rn. 32) - besonders bei Massenerscheinungen, die sich wie das gegenwärtige Infektionsgeschehen auf eine Vielzahl von Fallgestaltungen auswirken, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen; Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen in Kauf genommen werden, solange sich für das insgesamt gefundene Regelungsergebnis ein plausibler, sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (vgl. BayVerfGH, E.v. 12.8.2020 - Vf. 34-VII-20 - juris Rn. 20; E.v. 22.3.2021 - Vf. 23-VII-21 - juris Rn. 39 jew. m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 25.10.2023 - 70-IVa-20

    Maßnahmen der Landtagspräsidentin zur Pandemiebewältigung im Maximilianeum im

    Aufgrund ihrer Einschätzungsprärogative war sie auch weder dazu verpflichtet, als Ersatz für eine (dicht schließende) Mund-Nasen-Bedeckung das Tragen eines zwar bequemeren, aber in seiner Schutzwirkung damals noch wenig erprobten sog. Face Shields zuzulassen, noch musste sie hinsichtlich der Maskenpflicht nach der Herkunftsregion der Abgeordneten und den dafür jeweils ermittelten Inzidenzen differenzieren (vgl. auch VerfGH vom 12.8.2020 - Vf. 34-VII-20 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 28.10.2021 - 25 NE 21.2596

    Zur Masken- und Testpflicht an Schulen

    Der Normgeber darf im Bereich des Infektionsschutzrechts - als besonderem Gefahrenabwehrrecht (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 16.11 - juris Rn. 32) - besonders bei Massenerscheinungen, die sich wie das gegenwärtige Infektionsgeschehen auf eine Vielzahl von Fallgestaltungen auswirken, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen; Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen in Kauf genommen werden, solange sich für das insgesamt gefundene Regelungsergebnis ein plausibler, sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (vgl. BayVerfGH, E.v. 12.8.2020 - Vf. 34-VII-20 - juris Rn. 20; E.v. 22.3.2021 - Vf. 23-VII-21 - juris Rn. 39 jew. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.11.2021 - 25 NE 21.2562

    Rechtmäßigkeit der 3G-Regel während der Corona-Pandemie

    Der Normgeber darf im Bereich des Infektionsschutzrechts - als besonderem Gefahrenabwehrrecht (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 16.11 - juris Rn. 32) - besonders bei Massenerscheinungen, die sich wie das gegenwärtige Infektionsgeschehen auf eine Vielzahl von Fallgestaltungen auswirken, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen; Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen in Kauf genommen werden, solange sich für das insgesamt gefundene Regelungsergebnis ein plausibler, sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (vgl. BayVerfGH, E.v. 12.8.2020 - Vf. 34-VII-20 - juris Rn. 20; E.v. 22.3.2021 - Vf. 23-VII-21 - juris Rn. 39 jew. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.01.2021 - 20 NE 20.2933

    Ausgangsbeschränkungen in Bayern wegen Corona

  • VGH Bayern, 04.11.2021 - 25 NE 21.2561

    Rechtmäßigkeit der 3G-Regel während der Corona-Pandemie

  • VerfGH Bayern, 14.09.2020 - 70-IVA/20

    Tragen einer MundNasen-Bedeckung im Maximilianeum

  • VGH Bayern, 28.10.2021 - 25 NE 21.2579

    Eilantrag gegen Testpflicht von Schülerinnen und Schülern

  • VGH Bayern, 10.12.2020 - 20 NE 20.2482

    Betriebsschließung von Fitness-Studios wegen Corona

  • VGH Bayern, 07.10.2021 - 25 NE 21.2444

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Normenkontrollantrag, Gleichbehandlung, Geltungsdauer,

  • VGH Bayern, 11.01.2021 - 20 NE 20.3030

    Nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgrund der Corona-Pandemie

  • VGH Bayern, 06.11.2020 - 20 NE 20.2466

    Schließung von Freizeiteinrichtungen und Kontaktbeschränkungen wegen Corona

  • VGH Bayern, 11.01.2021 - 20 NE 20.3032

    Erfolgloser Eilantrag im Normenkontrollverfahren gegen die nächtliche

  • VGH Bayern, 19.01.2021 - 20 NE 21.129

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen § 4 Abs. 1 S. 1 und § 25 Abs. 1 der Elften

  • VGH Bayern, 16.11.2020 - 20 NE 20.2469

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren wegen Kontaktbeschränkungen

  • VGH Bayern, 19.01.2021 - 20 NE 21.92

    Coronabedingte Regelung einer Kontaktbeschränkung auf eine weitere Person eines

  • VGH Bayern, 12.01.2021 - 20 NE 20.3047

    Erfolgloser Eilantrag gegen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen zum Schutz vor

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