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   VerfGH Bayern, 15.11.2018 - 10-VI-17   

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https://dejure.org/2018,38325
VerfGH Bayern, 15.11.2018 - 10-VI-17 (https://dejure.org/2018,38325)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15.11.2018 - 10-VI-17 (https://dejure.org/2018,38325)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15. November 2018 - 10-VI-17 (https://dejure.org/2018,38325)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 313; BayStrWG Art. 51 Abs. 5; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1, § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; GVG § 21e
    Zu den Begründungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung verschiedener Verfahrensgrundrechte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mangels ausreichender Substanziierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Berufungsentscheidung; Fortführung des Winterdienstes für einen an dem Grundstück des Eigentümers vorbeiführenden Gehweg

  • rewis.io

    Zu den Begründungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung verschiedener Verfahrensgrundrechte

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 15.11.2000 - VIII ZR 324/99

    Wegfall der Geschäftsgrundlage beim Kauf eines Rückübertragungsanspruchs

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.11.2018 - 10-VI-17
    Die Rüge, das Landgericht habe "rechtsfehlerhaft die Auslegung des Erstgerichts beiseitegelassen und entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung angenommen, alle Vorstellungen der Parteien im notariellen Vertrag müssten protokolliert werden (zu alledem BGH, Urteil vom 15.11.2000 - VIII ZR 324/99)", genügt ebenfalls nicht dem Darlegungserfordernis.

    Klar wird nur, dass die Beschwerdeführerin unzutreffend eine Passage dieses Revisionsurteils (BGH vom 15.11.2000 - VIII ZR 324/99 - juris Rn. 23) auf das Berufungsverfahren überträgt.

  • VG Augsburg, 15.12.2010 - Au 6 K 10.631

    Winterdienstpflicht; kein Anspruch auf Befreiung von der Winterdienstpflicht oder

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.11.2018 - 10-VI-17
    Unter Berücksichtigung der vom Landgericht in Bezug genommenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, dass ein Anspruch auf Befreiung von der Winterdienstpflicht oder auf Übernahme durch die Gemeinde nicht bestehe (VG Augsburg vom 15.12.2010 - Au 6 K 10.631 - juris unter Verweis auf BayVGH vom 28.1.2008 BayVBl 2009, 563), mit der sich die Beschwerdeführerin nicht ausreichend auseinandersetzt, ist ein Verstoß gegen das Willkürverbot nicht ansatzweise dargelegt.

    c) Soweit die Beschwerdeführerin rügt, das Landgericht habe eine Überraschungsentscheidung getroffen, weil es auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg (Au 6 K 10.631) Bezug genommen habe, zu dem sich die Beschwerdeführerin nicht habe äußern können, ist die Verfassungsbeschwerde ebenfalls unzulässig.

  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 8 BV 05.2923

    Unentgeltliche Übernahme der Räumpflicht eines Anliegers durch Gemeinde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.11.2018 - 10-VI-17
    Wenn die Parteien das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Januar 2008 (Az. 8 BV 05.2923, BayVBl 2009, 563), wonach die dauerhafte Übernahme derartiger Leistungen ohne Vergütung nicht zulässig sei, vorausgesehen hätten, hätten sie den Vertrag nicht oder mit einem anderen Inhalt geschlossen.

    Unter Berücksichtigung der vom Landgericht in Bezug genommenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, dass ein Anspruch auf Befreiung von der Winterdienstpflicht oder auf Übernahme durch die Gemeinde nicht bestehe (VG Augsburg vom 15.12.2010 - Au 6 K 10.631 - juris unter Verweis auf BayVGH vom 28.1.2008 BayVBl 2009, 563), mit der sich die Beschwerdeführerin nicht ausreichend auseinandersetzt, ist ein Verstoß gegen das Willkürverbot nicht ansatzweise dargelegt.

  • VerfGH Bayern, 02.05.2018 - 58-VI-17

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Berufungsurteils am Maßstab des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.11.2018 - 10-VI-17
    Eine Grundrechtsverletzung kommt insoweit jedoch nur in Betracht, wenn einer Partei der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.9.1989 VerfGHE 42, 122/129 f.; vom 13.7.2010 VerfGHE 63, 119/126; vom 2.5.2018 - 58-VI-17 - juris Rn. 38).

    Die Entscheidung dürfte unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheinen; sie müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.8.2006 VerfGHE 59, 200/203 f.; vom 2.5.2018 - Vf. 58-VI-17 - juris Rn. 26).

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.11.2018 - 10-VI-17
    Das Berufungsgericht war indes bei der Auslegung der Umstände nicht darauf beschränkt, Verstöße gegen Auslegungsregeln oder gegen Denk- und Erfahrungsgesetze zu berücksichtigen (BGH vom 14.7.2004 BGHZ 160, 83/86 f.; Wulf in Vorwerk/Wolf, Beck'scher Online-Kommentar zur ZPO, § 529 Rn. 7).
  • VerfGH Bayern, 26.04.2005 - 97-VI-04
    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.11.2018 - 10-VI-17
    Zwar kann auch die Nichtberücksichtigung eines entscheidungserheblichen Beweisantrags einen Verstoß gegen Art. 91 Abs. 1 BV begründen, wenn das Gericht das Prozessrecht diesbezüglich in einer Weise auslegt und handhabt, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unvertretbar ist (vgl. VerfGH vom 26.4.2005 VerfGHE 58, 108/111; vom 19.8.2010 VerfGHE 63, 144/152; vom 25.05.2011 VerfGHE 64, 61/67).
  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.11.2018 - 10-VI-17
    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 45 m. w. N.; vom 8.12.2017 - Vf. 6-VI-17 - juris Rn. 35).
  • BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 191/15

    Kein Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.11.2018 - 10-VI-17
    Soweit sie ausführt, das Landgericht sei an die Feststellung des Amtsgerichts, dass ein konkludenter Vertragsschluss erfolgt sei, nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gebunden gewesen, verkennt sie, dass es sich bei der Frage, ob im vorliegenden Fall aus einer jahrzehntelangen Übung ein konkludenter Vertragsschluss abzuleiten ist, um eine Wertung handelt, für die die Bindung des § 529 Abs. 1 ZPO nicht gilt (BGH vom 29.6.2016 NJW 2016, 3015 Rn. 23).
  • VerfGH Bayern, 08.12.2017 - 6-VI-17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.11.2018 - 10-VI-17
    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 45 m. w. N.; vom 8.12.2017 - Vf. 6-VI-17 - juris Rn. 35).
  • BGH, 26.03.1986 - III ZR 114/85

    Rüge der nicht ordnungsgemäßen Besetzung des Berufungsgerichts; Mitwirkung eines

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.11.2018 - 10-VI-17
    Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit den Einzelheiten der einschlägigen Geschäftsverteilung sowie gegebenenfalls die Einholung von Erkundigungen und die Vornahme eigener Ermittlungen, um sich über das Vorgehen des Gerichts Aufklärung zu verschaffen; andernfalls handelt es sich um eine unbeachtliche Rüge "auf Verdacht" (BGH vom 20.6.1991 NJW 1992, 512; vom 26.3.1986 NJW 1986, 2115; BVerwG vom 20.2.2014 - 8 B 64.13 - juris Rn. 22 m. w. N.; vom 30.11.2004 - 1 B 48/04 -juris Rn. 3; BFH vom 14.2.2002 - I R 72-74/00 - juris Rn. 7; BSG vom 21.11.1989 NZA 1990, 663/664).
  • VerfGH Bayern, 29.09.1989 - 56-VI-88
  • BGH, 20.06.1991 - VII ZR 11/91

    Beweiskraft eines unklaren Empfangsbekenntnisses

  • BSG, 21.11.1989 - 11 BAr 121/88

    Verfahrensmangelund Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im

  • VerfGH Bayern, 09.02.1994 - 106-VI-92
  • VerfGH Bayern, 30.04.1992 - 61-VI-91
  • VerfGH Bayern, 13.07.2010 - 98-VI-09

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 86 Abs 1 S 2 Verf BY)

  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 19 C 10.1667

    Anrechnung der im Verwaltungsverfahren angefallenen Geschäftsgebühr auf

  • VerfGH Bayern, 03.05.2012 - 58-VI-11

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen zu einer Vorauszahlung auf

  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 64.13

    Anforderungen an die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zur Gewährleistung

  • VerfGH Bayern, 18.11.2014 - 64-VI-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen zum Bestehen eines

  • BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 2329/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines englischen Notars gegen die Versagung in

  • BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 873/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • VerfGH Bayern, 20.03.2018 - 64-VI-17

    Fehlende Substanziierung bei Verfassungsbeschwerde - Frage des Aktenrückgriffs

  • LG Kempten, 18.11.2016 - 51 S 1964/15

    Beweislast, Verpflichtung, Gemeinderatsbeschluss, Auflassung, Winterdienst

  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 56-VI-17

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch zivilgerichtliche Entscheidungen

    Der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang muss vollständig und nachvollziehbar derart dargelegt werden, dass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint (VerfGH vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 14).

    Es darf kein anderer als der Richter tätig werden und entscheiden, der nach den allgemeinen Normen und in den Geschäftsverteilungsplänen dafür vorgesehen ist (VerfGH vom 14.7.2014 VerfGHE 67, 175 Rn. 18; vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 18).

    Eine Grundrechtsverletzung kommt insoweit jedoch nur in Betracht, wenn einer Partei der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.9.1989 VerfGHE 42, 122/129 f.; vom 13.7.2010 VerfGHE 63, 119/126; vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 22).

    Eine diesbezügliche Grundrechtsrüge erfordert eine darauf bezogene Darlegung, die zumindest aufzeigen muss, dass die Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels nach dem einschlägigen Prozessrecht vorlagen (vgl. VerfGH vom 3.5.2012 - Vf. 58-VI-11 - juris Rn.65; vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 23; BVerfG vom 15.10.2015 NJW 2016, 1010 Rn. 11).

    Die Entscheidung dürfte unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheinen; sie müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.8.2006 VerfGHE 59, 200/203 f.; vom 15.11.2018 - 10-VI-17- juris Rn. 25).

  • VerfGH Bayern, 13.02.2020 - 23-VI-18

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Die Verfassungsbeschwerde muss aus sich heraus verständlich sein (VerfGH vom 2.2.1966 VerfGHE 19, 14/15; vom 10.2.2014 - Vf. 53-VI-12 - juris Rn. 17; vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 14).

    Der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang muss vollständig und nachvollziehbar derart dargelegt werden, dass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint (VerfGH vom 10.2.2014 - Vf. 53-VI-12 - juris Rn. 17; vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 14).

  • VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17

    Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen

    Eine solche Grundrechtsrüge erfordert deshalb eine darauf bezogene Darlegung, die aufzeigen muss, dass die Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels nach dem jeweiligen Prozessrecht vorliegen (vgl. VerfGH vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 23).
  • VerfGH Bayern, 23.01.2024 - 70-VI-22

    Verfassungsbeschwerde, Verletzung, Gutachten, Zahnarzt,

    Nach Ablauf dieser Frist können fehlende notwendige Bestandteile der Verfassungsbeschwerde nicht mehr nachgeschoben werden (VerfGH vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 15; vom 20.9.2022 - Vf. 1-VI-22 - juris Rn. 31; Müller, a. a. O., Art. 120 Rn. 44).
  • VerfGH Bayern, 13.01.2022 - 61-VI-19

    Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV

    Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV untersagt jede willkürliche Verschiebung von richterlichen Zuständigkeiten innerhalb der Justiz (VerfGH vom 14.7.2014 VerfGHE 67, 175 Rn. 18; vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 18).

    Eine Grundrechtsverletzung kommt insoweit jedoch nur in Betracht, wenn einer Partei der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.9.1989 VerfGHE 42, 122/129 f.; vom 13.7.2010 VerfGHE 63, 119/126; vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 22; vom 7.2.2019 - Vf. 60-VI-17 - juris Rn. 42).

  • VerfGH Bayern, 23.01.2024 - 18-VI-23

    Verfassungsbeschwerde, Berufung, Zulassungsverfahren, Gemeinde, Festsetzung,

    Der Beschwerdeführer muss seinen Substanziierungspflichten innerhalb der Zweimonatsfrist des Art. 51 Abs. 2 Satz 2 VfGHG genügen (vgl. VerfGH vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 15; vom 8.11.2019 - Vf. 48-VI-18 - juris Rn. 22; vom 9.8.2021 - Vf. 111-VI-20 - juris Rn. 41; vom 23.2.2022 BayVBl 2022, 407 Rn. 52).
  • VerfGH Bayern, 09.09.2020 - 75-VI-19

    Nachweis der Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes - Unzulässigkeit einer

    Die Rechtsverletzung muss so weit substanziiert werden, dass geprüft werden kann, ob die angefochtene Entscheidung auf ihr beruht (vgl. VerfGH vom 19.7.1979 VerfGHE 32, 91/92 m. w. N.; vom 17.3.2010 BayVBl 2011, 283; vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 14).

    Nimmt er aber auf Schriftstücke Bezug, die weder beigefügt noch bereits zuvor Bestandteile der Akten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens geworden sind, hat er zumindest ihren wesentlichen Inhalt anzugeben (vgl. VerfGHE 19, 14/15; vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 14).

    Der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang muss vollständig und nachvollziehbar derart dargelegt werden, dass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint (VerfGH vom 10.2.2014 - Vf. 53-VI-12 - juris Rn. 17; vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 14; vom 23.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 19).

  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 48-VI-18

    Vorschaltbeschwerde im Klageerzwingungsverfahren als vorrangiger Rechtsbehelf

    Die Verfassungsbeschwerde muss aus sich heraus verständlich sein (VerfGH vom 2.2.1966 VerfGHE 19, 14/15; vom 10.2.2014 - Vf. 53-VI-12 - juris Rn. 17; vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 14).

    Der Schriftsatz vom 11. Juli 2019 vermag den Substanziierungsmangel schon deshalb nicht zu heilen, weil er - nachdem dem Beschwerdeführer die Entscheidung vom 18. Oktober 2018 am 24. Oktober 2018 bekannt gegeben worden war -erst nach Ablauf der Verfassungsbeschwerdefrist des Art. 51 Abs. 2 Satz 2 VfGHG eingereicht wurde und nach Ablauf dieser Frist fehlende notwendige Bestandteile der Verfassungsbeschwerde nicht mehr nachgeschoben werden können (ständige Rechtsprechung; VerfGH vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 15).

  • VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 50-VI-18

    Nicht hinreichend substantiierte Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Die Verfassungsbeschwerde muss aus sich heraus verständlich sein (VerfGH vom 2.2.1966 VerfGHE 19, 14/15; vom 10.2.2014 - Vf. 53-VI-12 - juris Rn. 17; vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 14).

    Der Schriftsatz vom 12. Juli 2019 vermag den Substanziierungsmangel schon deshalb nicht zu heilen, weil er - nachdem dem Beschwerdeführer die Entscheidung vom 29. November 2018 am 4. Dezember 2018 bekannt gegeben worden war - erst nach Ablauf der Verfassungsbeschwerdefrist des Art. 51 Abs. 2 Satz 2 VfGHG eingereicht wurde und nach Ablauf dieser Frist fehlende notwendige Bestandteile der Verfassungsbeschwerde nicht mehr nachgeschoben werden können (ständige Rechtsprechung; VerfGH vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 15).

  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 51-VI-18

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens

    Die Verfassungsbeschwerde muss aus sich heraus verständlich sein (VerfGH vom 2.2.1966 VerfGHE 19, 14/15; vom 10.2.2014 - Vf. 53-VI-12 - juris Rn. 17; vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 14).

    Der Schriftsatz vom 15. Juli 2019 vermag den Substanziierungsmangel schon deshalb nicht zu heilen, weil er - nachdem dem Beschwerdeführer die Entscheidung vom 3. September 2018 nach seinen Angaben am 13. September 2018 bekannt gegeben worden war - erst nach Ablauf der Verfassungsbeschwerdefrist des Art. 51 Abs. 2 Satz 2 VfGHG eingereicht wurde und nach Ablauf dieser Frist fehlende notwendige Bestandteile der Verfassungsbeschwerde nicht mehr nachgeschoben werden können (ständige Rechtsprechung; VerfGH vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 15).

  • VerfGH Bayern, 04.01.2023 - 27-VI-22

    Verfassungsbeschwerde mangels Darlegung der Einhaltung des

  • VerfGH Bayern, 12.04.2021 - 14-VI-18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu einer

  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 77-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach einem Klageerzwingungsantrag

  • VerfGH Bayern, 09.08.2021 - 111-VI-20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Substantiierung

  • VerfGH Bayern, 15.09.2023 - 20-VI-21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Erinnerungsentscheidung

  • VerfGH Bayern, 06.08.2019 - 79-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

  • VerfGH Bayern, 16.07.2020 - 69-VI-17

    Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 47-VI-18

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Unterlassen einer

  • VerfGH Bayern, 16.11.2023 - 48-VI-22

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Bayern, 24.08.2022 - 9-VI-21

    Prüfungsumfang des Landesverfassungsgerichtes bei Verfassungsbeschwerden gegen

  • VerfGH Bayern, 07.02.2019 - 60-VI-17

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Berufungsurteils am Maßstab des

  • VerfGH Bayern, 22.12.2020 - 15-VI-19

    Unzulässige, nämlich völlig unsubstanziierte Urteilsverfassungsbeschwerde

  • VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 46-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach Klageerzwingungsantrag ohne

  • VerfGH Bayern, 05.03.2020 - 65-VI-18

    Verfassungsbeschwerde wegen Berufungsurteil des OLG wegen willkürlicher

  • VerfGH Bayern, 14.12.2021 - 91-VI-20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Aussetzung der Vollziehung steuerrechtlicher

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