Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 28.10.2020 - 41-VI-20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,34469
VerfGH Bayern, 28.10.2020 - 41-VI-20 (https://dejure.org/2020,34469)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 28.10.2020 - 41-VI-20 (https://dejure.org/2020,34469)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - 41-VI-20 (https://dejure.org/2020,34469)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,34469) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    OWiG § 80; GG Art. 103; StPO § 356a S. 2; VfGHG Art. 51 Abs. 2 S. 2
    Ahndung der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

  • rewis.io

    Ahnung der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11

    Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.10.2020 - 41-VI-20
    Da in einem solchen Fall die Zulässigkeit einer Anhörungsrüge die Kontrolle gerichtlicher Entscheidungen nur unnötig verdoppeln würde, wurde in den auf die Verabschiedung des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) vom 9. Dezember 2004 folgenden Jahren durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt, was grundsätzlich Gegenstand einer Anhörungsrüge sein kann und dass eine sekundäre Gehörsrüge nicht statthaft ist (Nachweise der Rechtsprechung in BVerfG vom 5.5.2008 NJW 2008, 2635/2636; vom 21.4.2013 - 1 BvR 423/11 - juris Rn. 8 ff.).

    Eine solche Anhörungsrüge ist offensichtlich unzulässig (BVerfG vom 21.4.2013 - 1 BvR 423/11 - juris Rn. 11).

  • VerfGH Bayern, 12.04.2017 - 5-VI-16

    Keine erneuter Fristlauf für die Verfassungsbeschwerde durch Entscheidung über

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.10.2020 - 41-VI-20
    a) Durch die Einlegung einer offensichtlich unzulässigen Anhörungsrüge oder eines anderen offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfs und die darauf ergehende gerichtliche Entscheidung wird nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs keine neue Beschwerdefrist in Lauf gesetzt (vgl. VerfGH vom 14.4.1989 VerfGHE 42, 50/52; vom 12.4.2017 BayVBl 2018, 86 Rn. 28; vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 12).

    Die Frage der offensichtlichen Unzulässigkeit eines Rechtsbehelfs wird vom Verfassungsgerichtshof eigenständig und ohne Bindung an die Entscheidung des Fachgerichts geprüft (VerfGH vom 19.10.2010 VerfGHE 63, 182/187; VerfGH BayVBl 2018, 86 Rn. 28; vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI- 16 - juris Rn. 12).

  • BVerfG, 10.07.2018 - 1 BvR 1360/16

    Nichtannahmebeschluss: Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge ist nicht Teil

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.10.2020 - 41-VI-20
    Dass das Bayerische Oberste Landesgericht die Anhörungsrüge des Beschwerdeführers nicht als unzulässig, sondern als jedenfalls unbegründet zurückgewiesen und die Frage der Zulässigkeit offengelassen hat, ist daher unerheblich (vgl. auch BVerfG vom 10.7.2018 - 1 BvR 1360/16 - juris Rn. 2).

    Aus Sicht einer vernünftigen und verständigen Prozesspartei war die Anhörungsrüge zweifelsfrei unzulässig (vgl. hierzu BVerfG vom 10.7.2018 - 1 BvR 1360/16 - juris Rn. 2).

  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder des Willkürverbots

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.10.2020 - 41-VI-20
    Da in einem solchen Fall die Zulässigkeit einer Anhörungsrüge die Kontrolle gerichtlicher Entscheidungen nur unnötig verdoppeln würde, wurde in den auf die Verabschiedung des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) vom 9. Dezember 2004 folgenden Jahren durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt, was grundsätzlich Gegenstand einer Anhörungsrüge sein kann und dass eine sekundäre Gehörsrüge nicht statthaft ist (Nachweise der Rechtsprechung in BVerfG vom 5.5.2008 NJW 2008, 2635/2636; vom 21.4.2013 - 1 BvR 423/11 - juris Rn. 8 ff.).
  • VerfGH Bayern, 19.10.2010 - 111-VI-09

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach zweiter Anhörungsrüge

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.10.2020 - 41-VI-20
    Die Frage der offensichtlichen Unzulässigkeit eines Rechtsbehelfs wird vom Verfassungsgerichtshof eigenständig und ohne Bindung an die Entscheidung des Fachgerichts geprüft (VerfGH vom 19.10.2010 VerfGHE 63, 182/187; VerfGH BayVBl 2018, 86 Rn. 28; vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI- 16 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 14.12.2018 - 2 BvR 1594/17

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Unterlassen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.10.2020 - 41-VI-20
    Es liegt daher hier der Fall der Rüge einer sogenannten sekundären Gehörsverletzung vor, die mangels Behauptung eines eigenständigen Gehörsverstoßes grundsätzlich unzulässig ist (VerfGH vom 2.10.2013 BayVBl 2014, 171; siehe auch VerfGH vom 7.8.2013 VerfGHE 66, 144/149 Rn. 22; BVerfG vom 23.10.2007 - 1 BvR 2208/07 - juris Rn. 4; vom 20.7.2011 BayVBl 2011, 772; vom 14.12.2018 - 2 BvR 1594/17 - juris Rn. 15; Degenhart in Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 103 Rn. 41 c).
  • VerfGH Bayern, 02.10.2013 - 7-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Entscheidung über offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.10.2020 - 41-VI-20
    Es liegt daher hier der Fall der Rüge einer sogenannten sekundären Gehörsverletzung vor, die mangels Behauptung eines eigenständigen Gehörsverstoßes grundsätzlich unzulässig ist (VerfGH vom 2.10.2013 BayVBl 2014, 171; siehe auch VerfGH vom 7.8.2013 VerfGHE 66, 144/149 Rn. 22; BVerfG vom 23.10.2007 - 1 BvR 2208/07 - juris Rn. 4; vom 20.7.2011 BayVBl 2011, 772; vom 14.12.2018 - 2 BvR 1594/17 - juris Rn. 15; Degenhart in Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 103 Rn. 41 c).
  • VerfGH Bayern, 08.07.2020 - 93-VI-19

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.10.2020 - 41-VI-20
    Die erhobene Anhörungsrüge war daher nicht geeignet, die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde offenzuhalten, zumal dem Beschwerdeführer zumindest die Erhebung einer fristwahrenden Verfassungsbeschwerde, gegebenenfalls verbunden mit dem Hinweis auf die hilfsweise fristwahrende Einlegung, möglich gewesen wäre (VerfGH vom 8.7.2020 - Vf. 93-VI-19 - juris Rn. 27; Heinrichsmeier, NVwZ 2010, 228/232; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 120 Rn. 74; Degenhardt in Sachs, GG, Art. 103 Rn. 41 a, d m. w. N.).
  • BGH, 24.10.2005 - 5 StR 269/05

    Anhörungsrüge; unzulässige Befangenheitsanträge gegen alle Richter eines Senats

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.10.2020 - 41-VI-20
    Denn eine völlig ungeeignete Begründung ist einer fehlenden Begründung grundsätzlich gleichzusetzen (BGH vom 24.10.2005 - 5 StR 269/05 - juris Rn. 2 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 02.05.2018 - 58-VI-17

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Berufungsurteils am Maßstab des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.10.2020 - 41-VI-20
    Mit der Begründung, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs grundsätzlich nicht begründet werden (VerfGH vom 23.9.2015 VerfGHE 68, 180 Rn. 45, vom 2.5.2018 - Vf. 58-VI-17 - juris Rn. 29; vom 21.8.2019 - Vf. 9-VI-18 - juris Rn. 36).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 2208/07

    Erschöpfung des Rechtswegs bei Gehörsverletzung

  • VerfGH Bayern, 18.07.2017 - 3-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung zum Studium der

  • BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 3269/10

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge bei Unanfechtbarkeit einer gerichtlichen

  • OLG Nürnberg, 18.10.2006 - 2 St OLG Ss 170/06

    Richterablehnung im Rahmen der Gehörsrüge

  • VerfGH Bayern, 14.04.1989 - 70-VI-87
  • OLG Bamberg, 07.06.2011 - 3 Ss 32/11

    Revision im Strafverfahren: Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen die Verwerfung

  • VerfGH Bayern, 21.08.2019 - 9-VI-18
  • VerfGH Bayern, 23.01.2024 - 18-VI-23

    Verfassungsbeschwerde, Berufung, Zulassungsverfahren, Gemeinde, Festsetzung,

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann auch nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (vgl. VerfGH vom 28.10.2020 - Vf. 41-VI-20 - juris Rn. 27; BayVBl 2021, 658 Rn. 27, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 20.04.2021 - 44-VI-20

    Verfassungsbeschwerde nach offensichtlich unzulässiger ablehnender Anhörungsrüge

    Nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs ist die Entscheidung über die Anhörungsrüge für den Beginn der Verfassungsbeschwerdefrist aber dann nicht maßgeblich, wenn sie offensichtlich unzulässig war (vgl. VerfGH vom 28.10.2020 - Vf. 41-VI-20 - juris Rn. 21 m. w. N.; vom 25.1.2021 - Vf. 4-VI-20 - juris Rn. 17).
  • VerfGH Bayern, 25.01.2021 - 4-VI-20

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Rüge der Verletzung des Anspruches auf

    Durch die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfs wird nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs keine neue Beschwerdefrist in Lauf gesetzt (vgl. VerfGH vom 23.9.2015 VerfGHE 68, 180 Rn. 28; vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 12; vom 28.10.2020 - Vf. 41-VI-20 - juris Rn. 21; Müller in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 6. Aufl. 2020, Art. 120 Rn. 49; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2016, Art. 120 Rn. 77).

    Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 8. Oktober 2019 war wegen ihrer - vom Verfassungsgerichtshof ohne Bindung an die Entscheidung des Fachgerichts zu beurteilenden (VerfGH vom 19.10.2010 VerfGHE 63, 182/187; vom 12.4.2017 BayVBl 2018, 86 Rn. 28; vom 28.10.2020 - Vf. 41-VI-20 - juris Rn. 21) - offensichtlichen Unzulässigkeit nicht geeignet, die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde offenzuhalten.

    Eine sogenannte "sekundäre Gehörsverletzung" kann nach gefestigter Rechtsprechung nicht zulässiger Gegenstand einer Anhörungsrüge sein (VerfGHE 66, 179/185; VerfGH vom 28.10.2020 - Vf. 41-VI-20 - juris Rn. 25; Vollkommer in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 321 a Rn. 7).

  • VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 63-VI-19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zum

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann auch nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (VerfGH vom 28.10.2020 - Vf. 41-VI-20 - juris Rn. 27 m. w. N.; BayVBl 2021, 658 Rn. 27).
  • VerfGH Bayern, 27.05.2020 - 81-VI-20

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Verfassungsbeschwerde, Vorhaben,

    Nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs ist die Entscheidung über die Anhörungsrüge für den Beginn der Verfassungsbeschwerdefrist aber dann nicht maßgeblich, wenn sie - wie hier - offensichtlich unzulässig war (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 28.10.2020 - Vf. 41-VI-20 - juris Rn. 21 m. w. N.; vom 25.1.2021 - Vf. 4-VI-20 - juris Rn. 17; vom 20.4.2021 BayVBl 2021, 516 Rn. 30).
  • VerfGH Bayern, 20.12.2021 - 5-VI-21

    Ablehnungsgesuch und Verfassungsbeschwerde unzulässig

    Die Frage der offensichtlichen Unzulässigkeit eines Rechtsbehelfs wird vom Verfassungsgerichtshof eigenständig und ohne Bindung an die Entscheidung des Fachgerichts geprüft (VerfGH vom 28.10.2020 - Vf. 41-VI-20 - juris Rn. 21 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht