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   VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 71-IV-21   

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VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 71-IV-21 (https://dejure.org/2022,22570)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18.08.2022 - 71-IV-21 (https://dejure.org/2022,22570)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18. August 2022 - 71-IV-21 (https://dejure.org/2022,22570)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung des Grundrechts auf Gleichbehandlung durch die Ablehnung des Antrags auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe

  • VerfGH Sachsen
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (21)

  • VerfGH Sachsen, 05.02.2021 - 207-IV-20

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung von Grundrechten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 71-IV-21
    Der Entscheidungsspielraum, der den Fachgerichten bei der Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht zukommt, ist jedoch überschritten, wenn die Anforderungen an die Erfolgsaussicht überspannt werden und dadurch der Zweck der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe verfehlt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. Februar 2021 - Vf. 207-IV-20; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 43-IV-17; Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 142-IV-15; st. Rspr.).

    Die Prüfung der Erfolgsaussichten soll insbesondere nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das summarische Verfahren der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. Februar 2021 - Vf. 207-IV-20; vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990, BVerfGE 81, 347 [357]).

  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 78-IV-18
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 71-IV-21
    Die vom Beschwerdeführer gegen die Kostenentscheidung eingelegte Beschwerde zum Oberlandesgericht Dresden (23 WF 447/18) sowie eine sich hieran anschließende Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof (Vf. 78-IV-18) blieben erfolglos.

    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. November 2018 - Vf. 78-IV-18; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 84-IV-18 [HS]/Vf. 85-IV-18 [e.A.]; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 142-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 71-IV-21
    Der Entscheidungsspielraum, der den Fachgerichten bei der Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht zukommt, ist jedoch überschritten, wenn die Anforderungen an die Erfolgsaussicht überspannt werden und dadurch der Zweck der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe verfehlt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. Februar 2021 - Vf. 207-IV-20; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 43-IV-17; Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 142-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 43-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 71-IV-21
    Der Entscheidungsspielraum, der den Fachgerichten bei der Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht zukommt, ist jedoch überschritten, wenn die Anforderungen an die Erfolgsaussicht überspannt werden und dadurch der Zweck der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe verfehlt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. Februar 2021 - Vf. 207-IV-20; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 43-IV-17; Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 142-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 84-IV-18

    Fürunwirksamerklären eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über die

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 71-IV-21
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. November 2018 - Vf. 78-IV-18; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 84-IV-18 [HS]/Vf. 85-IV-18 [e.A.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 71-IV-21
    Die Prüfung der Erfolgsaussichten soll insbesondere nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das summarische Verfahren der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. Februar 2021 - Vf. 207-IV-20; vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990, BVerfGE 81, 347 [357]).
  • VerfGH Sachsen, 28.08.2008 - 93-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 71-IV-21
    aa) Die in Art. 38 Satz 1 SächsVerf verbürgte Rechtsschutzgarantie gewährt dem Einzelnen als Individualgrundrecht einen Leistungsanspruch gegenüber dem Staat auf Bereitstellung gerichtlicher Verfahren zur Rechtsdurchsetzung und beinhaltet darüber hinaus die institutionelle Garantie einer Gerichtsbarkeit, die zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes in der Lage ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 64IV-18; Beschluss vom 28. August 2008 - Vf. 93-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 71-IV-21
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 60-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 71-IV-21
    Nach Art. 38 Satz 1 SächsVerf darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise und damit objektiv willkürlich erschwert werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 60-IV-13; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005, BVerfGE 112, 185 [207 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 9-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 71-IV-21
    Nach Art. 38 Satz 1 SächsVerf darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise und damit objektiv willkürlich erschwert werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 60-IV-13; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005, BVerfGE 112, 185 [207 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 173-IV-20
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

  • VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den

  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 10-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 16-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung der

  • VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 100-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 79-IV-17
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 34-IV-22
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 71-IV-21; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 40-IV-23

    Fristlose Kündigung gegenüber schuldunfähigem Mieter?

    Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 71-IV-21; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 20.10.2023 - 54-IV-23

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde durch die substantiierte Darlegung der

    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 40-IV-23 [HS]; Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 71-IV-21; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 106-IV-21
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 71-IV-21; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2023 - 55-IV-23
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 71-IV-21; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.08.2023 - 47-IV-23

    Zulassung von akustischen Kundgebungsmitteln für die vollständige Dauer einer

    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 71-IV-21; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 18-IV-22
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 71-IV-21; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 44-IV-22
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen der § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 71-IV-21; Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 117-IV-20; Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 133-IV-19; Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 65-IV-19) genügt.
  • VerfGH Sachsen, 03.08.2023 - 41-IV-23
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 71-IV-21; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
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