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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07, 2 BvL 9/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,613
BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07, 2 BvL 9/07 (https://dejure.org/2010,613)
BVerfG, Entscheidung vom 04.05.2010 - 2 BvL 8/07, 2 BvL 9/07 (https://dejure.org/2010,613)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Mai 2010 - 2 BvL 8/07, 2 BvL 9/07 (https://dejure.org/2010,613)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Vereinbarkeit von § 7 Abs 1 Nr 4 LuftSiG iVm § 4 Abs 1 S 2 Nr 3 LuftVG idF vom 11.01.2005 mit dem GG, soweit für Luftfahrer iSd § 4 Abs 1 S 1 iVm § 1 Abs 2 Nr 1, Nr 4 LuftVG (Privat- und Segelflugzeugführer) eine Zuverlässigkeitsüberprüfung erforderlich ist - insb keine ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 GG, Art 84 Abs 1 GG, Art 85 Abs 1 S 1 GG vom 28.08.2006, Art 85 Abs 2 S 1 GG, Art 87d Abs 2 GG
    Vereinbarkeit von § 7 Abs 1 Nr 4 LuftSiG iVm § 4 Abs 1 S 2 Nr 3 LuftVG idF vom 11.01.2005 mit dem GG, soweit für Luftfahrer iSd § 4 Abs 1 S 1 iVm § 1 Abs 2 Nr 1, Nr 4 LuftVG (Privat- und Segelflugzeugführer) eine Zuverlässigkeitsüberprüfung erforderlich ist - insb keine ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Regelungen zur Überprüfung der Zuverlässigkeit von Luftfahrern mit dem Grundgesetz; Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs im Rahmen des neu eingeführten § 29c Luftverkehrsgesetz (LuftVG); Übertragung von Aufgaben der ...

  • ra.de
  • aopa.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Regelungen zur Überprüfung der Zuverlässigkeit von Luftfahrern mit dem Grundgesetz; Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs im Rahmen des neu eingeführten § 29c Luftverkehrsgesetz ( LuftVG ); Übertragung von Aufgaben der ...

  • datenbank.nwb.de

    Vereinbarkeit von § 7 Abs 1 Nr 4 LuftSiG iVm § 4 Abs 1 S 2 Nr 3 LuftVG idF vom 11.01.2005 mit dem GG, soweit für Luftfahrer iSd § 4 Abs 1 S 1 iVm § 1 Abs 2 Nr 1, Nr 4 LuftVG (Privat- und Segelflugzeugführer) eine Zuverlässigkeitsüberprüfung erforderlich ist - insb keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Luftsicherheitsgesetz bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrates

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Luftsicherheitsgesetz

  • aopa.de (Nichtamtliche Pressemitteilung, 11.06.2010)

    Wir haben den Kampf gegen die ZÜP leider verloren

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Luftsicherheitsgesetz bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrates

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Luftsicherheitsgesetz bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrates - Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben beinhaltet keine grundlegende Umgestaltung der übertragenen Aufgaben der Länder

  • 123recht.net (Pressemeldung, 11.6.2010)

    Luftsicherheitsgesetz bestätigt // Terrorismusbekämpfung bedurfte nicht Zustimmung des Bundesrats

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 126, 77
  • NVwZ 2010, 1146
  • DÖV 2010, 697
 
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Wird zitiert von ... (70)Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07
    Diese Bestimmung dient dem Schutz der Verwaltungshoheit der Länder (vgl. BVerfGE 75, 108 ).

    Zwar wird im Sinne dieser Verfassungsbestimmung die Einrichtung der Behörden geregelt, wenn ein Gesetz die Länder zur Schaffung neuer Behörden verpflichtet (vgl. zum gleichlautenden Merkmal in Art. 84 Abs. 1 GG a.F. BVerfGE 75, 108 ).

    Erst recht stellt es keine Regelung der Behördeneinrichtung dar, dass das Gesetz mittelbar auf die Tätigkeit von Landesbehörden einwirkt, indem es, beispielsweise durch Erweiterung des Kreises der Personen, denen gegenüber die Verwaltungstätigkeit wahrzunehmen ist, die den Landesbehörden zufallenden Tätigkeiten quantitativ vermehrt (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 105, 313 ).

    Vor Vollzugslasten als solchen sind die Länder - wie im Bereich der Ausführung der Bundesgesetze als eigene Angelegenheit, so auch im Bereich der Bundesauftragsverwaltung - nicht durch das Erfordernis der Bundesratszustimmung zu Regelungen der Behördeneinrichtung geschützt (vgl. zu Art. 84 Abs. 1 GG a.F. BVerfGE 75, 108 ; 105, 313 ).

    Für eine Abweichung von dem Grundsatz, dass eine Zustimmung des Bundesrates nur dort erforderlich ist, wo das Grundgesetz sie ausdrücklich vorsieht (Enumerationsprinzip, vgl. BVerfGE 1, 76 ; 37, 363 ; 108, 370 ; zum Gebot strikter Auslegung vgl. auch BVerfGE 55, 274 ; 75, 108 ), sprechen keine durchgreifenden Gründe.

    Das in Art. 84 Abs. 1 GG a.F. vorgesehene Zustimmungserfordernis für Verfahrensregelungen entsprach daher der allgemeinen Funktion der Zustimmungserfordernisse nach Art. 84 und 85 GG, einen nicht vom Willen des Bundesrates gedeckten Einbruch in die verfassungsrechtliche Verwaltungszuständigkeit der Länder und die damit verbundene Systemverschiebung im föderalen Gefüge auszuschließen (vgl. BVerfGE 48, 127 ; 55, 274 ; 75, 108 ; 114, 196 ).

    Im Zusammenhang mit Art. 84 Abs. 1 GG a.F. ist geklärt, dass in der rein quantitativen Vermehrung der Aufgabenlast keine Festlegung des behördlichen Aufgabenkreises liegt, die die Zustimmung des Bundesrates unter dem Gesichtspunkt erfordern würde, dass damit die Einrichtung der Behörden geregelt wird (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 105, 313 ; siehe auch BVerfGE 55, 274 ).

    Zwingende Gründe, die - auch unter Berücksichtigung des Verbots einer erweiternden Auslegung von Zustimmungserfordernissen (vgl. BVerfGE 55, 274 ; 75, 108 ) - ein vom Wortlaut abweichendes Verständnis rechtfertigen könnten, sind nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73

    Bundesrat

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07
    Für eine Abweichung von dem Grundsatz, dass eine Zustimmung des Bundesrates nur dort erforderlich ist, wo das Grundgesetz sie ausdrücklich vorsieht (Enumerationsprinzip, vgl. BVerfGE 1, 76 ; 37, 363 ; 108, 370 ; zum Gebot strikter Auslegung vgl. auch BVerfGE 55, 274 ; 75, 108 ), sprechen keine durchgreifenden Gründe.

    Wo eine Systemverschiebung mangels konstitutiver Bedeutung der gesetzlichen Regelung nicht stattfindet, greift das Zustimmungserfordernis nicht ein (vgl. BVerfGE 10, 20 ; 37, 363 ; 114, 196 ).

    Zudem ist auch bei der Auslegung des Art. 87d Abs. 2 GG zu berücksichtigen, dass das Grundgesetz die Zustimmungsbedürftigkeit von Bundesgesetzen nur als Ausnahme und nur für Fälle einer besonders gewichtigen Berührung der föderalen Ordnung und des Interessenbereichs der Länder vorsieht (vgl. BVerfGE 1, 76 ; 37, 363 ; 61, 149 ).

    An der besonders gewichtigen Berührung der föderalen Ordnung und des Interessenbereichs der Länder, der die grundgesetzlichen Erfordernisse einer Zustimmung des Bundesrates Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 1, 76 ; 37, 363 ; 61, 149 ), fehlt es, wenn den Ländern ein Aufgabenbereich entzogen wird, der ihnen nach der primären grundgesetzlichen Aufgabenzuordnung (vgl. Art. 87d Abs. 1 Satz 1 GG) ohnehin nicht zugewiesen ist.

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07
    Das in Art. 84 Abs. 1 GG a.F. vorgesehene Zustimmungserfordernis für Verfahrensregelungen entsprach daher der allgemeinen Funktion der Zustimmungserfordernisse nach Art. 84 und 85 GG, einen nicht vom Willen des Bundesrates gedeckten Einbruch in die verfassungsrechtliche Verwaltungszuständigkeit der Länder und die damit verbundene Systemverschiebung im föderalen Gefüge auszuschließen (vgl. BVerfGE 48, 127 ; 55, 274 ; 75, 108 ; 114, 196 ).

    Sinn der grundgesetzlichen Erfordernisse einer Zustimmung des Bundesrates ist es, eine von der Verfassung zugelassene einfachgesetzliche Systemverschiebung im föderalen Gefüge, die die primären verfassungsrechtlichen Kompetenzzuordnungen zulasten der Länder verändert, an das Einvernehmen der Ländervertretung zu binden (vgl. BVerfGE 48, 127 ; 114, 196 ).

    Wo eine Systemverschiebung mangels konstitutiver Bedeutung der gesetzlichen Regelung nicht stattfindet, greift das Zustimmungserfordernis nicht ein (vgl. BVerfGE 10, 20 ; 37, 363 ; 114, 196 ).

    In systematischer Hinsicht spricht vielmehr für die wortlautgemäße Auslegung, dass auch die Zustimmungserfordernisse für Verfahrensregelungen gemäß Art. 84 Abs. 1 GG sich nicht auf die Aufhebung der Verfahrensregelung erstrecken (vgl. BVerfGE 114, 196 zu Art. 84 Abs. 1 GG a.F.).

  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07
    Für eine Abweichung von dem Grundsatz, dass eine Zustimmung des Bundesrates nur dort erforderlich ist, wo das Grundgesetz sie ausdrücklich vorsieht (Enumerationsprinzip, vgl. BVerfGE 1, 76 ; 37, 363 ; 108, 370 ; zum Gebot strikter Auslegung vgl. auch BVerfGE 55, 274 ; 75, 108 ), sprechen keine durchgreifenden Gründe.

    Das in Art. 84 Abs. 1 GG a.F. vorgesehene Zustimmungserfordernis für Verfahrensregelungen entsprach daher der allgemeinen Funktion der Zustimmungserfordernisse nach Art. 84 und 85 GG, einen nicht vom Willen des Bundesrates gedeckten Einbruch in die verfassungsrechtliche Verwaltungszuständigkeit der Länder und die damit verbundene Systemverschiebung im föderalen Gefüge auszuschließen (vgl. BVerfGE 48, 127 ; 55, 274 ; 75, 108 ; 114, 196 ).

    Im Zusammenhang mit Art. 84 Abs. 1 GG a.F. ist geklärt, dass in der rein quantitativen Vermehrung der Aufgabenlast keine Festlegung des behördlichen Aufgabenkreises liegt, die die Zustimmung des Bundesrates unter dem Gesichtspunkt erfordern würde, dass damit die Einrichtung der Behörden geregelt wird (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 105, 313 ; siehe auch BVerfGE 55, 274 ).

    Zwingende Gründe, die - auch unter Berücksichtigung des Verbots einer erweiternden Auslegung von Zustimmungserfordernissen (vgl. BVerfGE 55, 274 ; 75, 108 ) - ein vom Wortlaut abweichendes Verständnis rechtfertigen könnten, sind nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07
    Das in Art. 84 Abs. 1 GG a.F. vorgesehene Zustimmungserfordernis für Verfahrensregelungen entsprach daher der allgemeinen Funktion der Zustimmungserfordernisse nach Art. 84 und 85 GG, einen nicht vom Willen des Bundesrates gedeckten Einbruch in die verfassungsrechtliche Verwaltungszuständigkeit der Länder und die damit verbundene Systemverschiebung im föderalen Gefüge auszuschließen (vgl. BVerfGE 48, 127 ; 55, 274 ; 75, 108 ; 114, 196 ).

    Sinn der grundgesetzlichen Erfordernisse einer Zustimmung des Bundesrates ist es, eine von der Verfassung zugelassene einfachgesetzliche Systemverschiebung im föderalen Gefüge, die die primären verfassungsrechtlichen Kompetenzzuordnungen zulasten der Länder verändert, an das Einvernehmen der Ländervertretung zu binden (vgl. BVerfGE 48, 127 ; 114, 196 ).

    Dies ist der Fall, wenn sie der übertragenen Aufgabe einen neuen Inhalt und eine wesentlich andere Bedeutung und Tragweite verleihen (vgl. BVerfGE 48, 127 ).

    Einen neuen Inhalt und eine wesentlich andere Bedeutung und Tragweite (vgl. BVerfGE 48, 127 ) hat die bereits durch § 31 Abs. 2 Nr. 19 LuftVG a.F. übertragene Aufgabe des Schutzes vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs durch dieses Gesetz nicht erhalten.

  • BVerfG, 22.11.1951 - PBvV 1/51

    Steuerverwaltung

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07
    Für eine Abweichung von dem Grundsatz, dass eine Zustimmung des Bundesrates nur dort erforderlich ist, wo das Grundgesetz sie ausdrücklich vorsieht (Enumerationsprinzip, vgl. BVerfGE 1, 76 ; 37, 363 ; 108, 370 ; zum Gebot strikter Auslegung vgl. auch BVerfGE 55, 274 ; 75, 108 ), sprechen keine durchgreifenden Gründe.

    Zudem ist auch bei der Auslegung des Art. 87d Abs. 2 GG zu berücksichtigen, dass das Grundgesetz die Zustimmungsbedürftigkeit von Bundesgesetzen nur als Ausnahme und nur für Fälle einer besonders gewichtigen Berührung der föderalen Ordnung und des Interessenbereichs der Länder vorsieht (vgl. BVerfGE 1, 76 ; 37, 363 ; 61, 149 ).

    An der besonders gewichtigen Berührung der föderalen Ordnung und des Interessenbereichs der Länder, der die grundgesetzlichen Erfordernisse einer Zustimmung des Bundesrates Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 1, 76 ; 37, 363 ; 61, 149 ), fehlt es, wenn den Ländern ein Aufgabenbereich entzogen wird, der ihnen nach der primären grundgesetzlichen Aufgabenzuordnung (vgl. Art. 87d Abs. 1 Satz 1 GG) ohnehin nicht zugewiesen ist.

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07
    Erst recht stellt es keine Regelung der Behördeneinrichtung dar, dass das Gesetz mittelbar auf die Tätigkeit von Landesbehörden einwirkt, indem es, beispielsweise durch Erweiterung des Kreises der Personen, denen gegenüber die Verwaltungstätigkeit wahrzunehmen ist, die den Landesbehörden zufallenden Tätigkeiten quantitativ vermehrt (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 105, 313 ).

    Vor Vollzugslasten als solchen sind die Länder - wie im Bereich der Ausführung der Bundesgesetze als eigene Angelegenheit, so auch im Bereich der Bundesauftragsverwaltung - nicht durch das Erfordernis der Bundesratszustimmung zu Regelungen der Behördeneinrichtung geschützt (vgl. zu Art. 84 Abs. 1 GG a.F. BVerfGE 75, 108 ; 105, 313 ).

    Im Zusammenhang mit Art. 84 Abs. 1 GG a.F. ist geklärt, dass in der rein quantitativen Vermehrung der Aufgabenlast keine Festlegung des behördlichen Aufgabenkreises liegt, die die Zustimmung des Bundesrates unter dem Gesichtspunkt erfordern würde, dass damit die Einrichtung der Behörden geregelt wird (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 105, 313 ; siehe auch BVerfGE 55, 274 ).

  • BVerfG, 19.10.1982 - 2 BvF 1/81

    Amtshaftung - Staatshaftungsgesetz des Bundes nichtig

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07
    Zudem ist auch bei der Auslegung des Art. 87d Abs. 2 GG zu berücksichtigen, dass das Grundgesetz die Zustimmungsbedürftigkeit von Bundesgesetzen nur als Ausnahme und nur für Fälle einer besonders gewichtigen Berührung der föderalen Ordnung und des Interessenbereichs der Länder vorsieht (vgl. BVerfGE 1, 76 ; 37, 363 ; 61, 149 ).

    An der besonders gewichtigen Berührung der föderalen Ordnung und des Interessenbereichs der Länder, der die grundgesetzlichen Erfordernisse einer Zustimmung des Bundesrates Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 1, 76 ; 37, 363 ; 61, 149 ), fehlt es, wenn den Ländern ein Aufgabenbereich entzogen wird, der ihnen nach der primären grundgesetzlichen Aufgabenzuordnung (vgl. Art. 87d Abs. 1 Satz 1 GG) ohnehin nicht zugewiesen ist.

  • BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07

    Ruhegehalt Teilzeitbeamte

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07
    Damit ist den Anforderungen an die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der in Frage gestellten Vorschriften genügt (vgl. BVerfGE 105, 61 ; 107, 59 ; 121, 233 ; 121, 241 ).

    Rn. 123 Die Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Vorschriften ist gleichfalls in der erforderlichen Weise (vgl. BVerfGE 65, 265 ; 66, 265 ; 76, 100 ; 121, 241 , m.w.N.) näher dargelegt.

  • BVerfG, 28.01.1998 - 2 BvF 3/92

    Bundesgrenzschutz

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07
    Soweit unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 97, 198 ) die Auffassung vertreten werde, die Rückübertragung nach § 16 Abs. 3 Satz 2 und 3 LuftSiG stelle nur die verfassungsrechtliche Ausgangslage der bundeseigenen Verwaltung wieder her, könne dem nicht gefolgt werden.

    Die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 97, 198 ) zu der Frage, ob auch durch gesetzesvertretende Rechtsverordnung eine Rückübertragung der Aufgaben auf den Bund möglich ist, beruhten augenscheinlich auf der Grundannahme, dass eine Rückübertragung durch förmliches Bundesgesetz der Zustimmung des Bundesrates bedürfe.

  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08

    Vorlage zum neuen niedersächsischen Justizvollzugsgesetz unzulässig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2007 - 20 D 38/05

    Auferlegung von Sicherungsmaßnahmen nach dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) auf …

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvL 59/52

    Unterbringungsanspruch

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

    Luftsicherheitsgesetz

  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Steuerfreies Existenzminimum

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

  • BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 5/03

    Homologe Insemination

  • BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88

    Kalkar II

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Beschäftigungsförderungsgesetz

  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvF 1/58

    Preußischer Kulturbesitz

  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99

    Wehrpflicht I

  • BVerfG, 19.02.2002 - 2 BvG 2/00

    'Biblis A'

  • BVerfG, 02.03.1999 - 2 BvF 1/94

    Allgemeine Verwaltungsvorschriften

  • BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09

    Verfassungsmäßigkeit der Zuverlässigkeitsprüfung der Verkehrspiloten

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfahrensordnung für Höfesachen

  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 5/81

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83

    Anforderungen an eine Richtervorlage - Verfassungsfragen i.V.m. § 18a WoBindG

  • VG Darmstadt, 27.06.2007 - 5 E 1854/06

    Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes

  • VG Darmstadt, 27.06.2007 - 5 E 1495/06

    Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von …

    Grundsätzlich ist insoweit die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgeblich, soweit diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 126, 77 ; 127, 224 ; 131, 1 ; 133, 1 ; 138, 1 ).
  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Rn. 71 Das vorlegende Gericht ist in beiden Verfahren von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Normen überzeugt (vgl. BVerfGE 105, 61 ; 121, 241 ; 126, 77 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Rn. 60 Das vorlegende Gericht ist von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Normen auch überzeugt (vgl. BVerfGE 105, 61 ; 121, 241 ; 126, 77 jeweils m.w.N.).
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dejure.org Übersicht BVerfG

Rechtsprechung
   BFH, 19.02.2009 - IV R 8, 9/07, IV R 8/07, IV R 9/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3085
BFH, 19.02.2009 - IV R 8, 9/07, IV R 8/07, IV R 9/07 (https://dejure.org/2009,3085)
BFH, Entscheidung vom 19.02.2009 - IV R 8, 9/07, IV R 8/07, IV R 9/07 (https://dejure.org/2009,3085)
BFH, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - IV R 8, 9/07, IV R 8/07, IV R 9/07 (https://dejure.org/2009,3085)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de

    Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in "Ein-Objekt-Fällen" nicht ausreichend; geringe Indizwirkung eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Erwerb oder Bebauung und nachfolgender Veräußerung des Grundstücks sowie der Branchennähe des ...

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    EStG § 15 Abs. 2
    Kein Grundstückshandel bei bedingter Verkaufsabsicht

  • datenbank.nwb.de

    Bedingte Veräußerungsabsicht ist nicht ausreichend, wenn Drei-Objekt-Grenze nicht überschritten wird; enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Erwerb oder Bebauung und (nachfolgender) Veräußerung eines Grundstücks

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels bei der Errichtung und Veräußerung eines Mehrfamilienhauses; Einbeziehung der Drei-Objekt-Grenze zur Beurteilung der Gewerblichkeit von Grundstücksverkäufen; Auslegung des Begriffs der bedingten Veräußerungsabsicht

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerblicher Grundstückshandel
    Gewerblicher Grundstückshandel ohne Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze
    Allgemeines

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 2, GewStG § 2 Abs 1
    Drei-Objekt-Grenze; Gewerblicher Grundstückshandel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (18)

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 8/07
    Die vom BFH für die Beurteilung der Gewerblichkeit von Grundstücksverkäufen aufgestellte Drei-Objekt-Grenze (vgl. im Einzelnen Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.1. und 2. der Gründe) ist nicht überschritten.

    a) Verkauft der Steuerpflichtige weniger als vier Grundstücke, so kann nach den im Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 niedergelegten Grundsätzen ein gewerblicher Grundstückshandel nur unter besonderen Voraussetzungen vorliegen.

    Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass der Veräußerer Aktivitäten zur Erhöhung des Grundstückswertes --wie etwa die Bebauung-- zu einem Zeitpunkt entfaltet, zu dem zweifelsfrei erwiesen ist, dass das Grundstück aus seinem Vermögen ausscheiden soll oder bereits ausgeschieden ist (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.5.

    Zwar hat der Große Senat des BFH in seinem Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 darauf hingewiesen, auch der Umstand, dass das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erhebliche Leistungen für den Bau erbringe, die nicht wie unter Fremden abgerechnet würden, könne für eine gewerbliche Betätigung sprechen.

    a) Wie sich aus dem Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 (unter C.III.4. der Gründe) ergibt, kann das Vorhandensein einer unbedingten Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt des Erwerbs oder der Bebauung nicht allein aus dem zeitlichen Zusammenhang zwischen den jeweiligen Aktivitäten und der Veräußerung hergeleitet werden.

    Nach Ergehen des Beschlusses des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 gilt dasselbe mit der Einschränkung, dass bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze aus anderen Beweisanzeichen auf das unzweifelhafte Vorliegen einer von Anfang an bestehenden Veräußerungsabsicht geschlossen werden kann (…BFH-Urteil vom 23. Juli 2002 VIII R 19/01, BFH/NV 2002, 1571).

  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 8/07
    der Gründe; BFH-Urteile vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, unter 3.b der Gründe; vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, unter II.1.a bb der Gründe).

    Die Beispiele beruhen auf der Rechtsansicht, dass es der Drei-Objekt-Grenze nicht bedarf, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Tätigkeiten, die in ihrer Gesamtheit das Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllen, mit unbedingter Veräußerungsabsicht ausgeübt worden sind (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, unter II.3.a der Gründe; in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, unter 3.b der Gründe; in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, unter II.1.a bb der Gründe).

    aa) Dies ist dann der Fall, wenn die Erfüllung dieses Geschäftes oder Vertrages eine Vielzahl von unterschiedlichen Einzeltätigkeiten erfordert (vgl. BFH-Urteil in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294).

    bb) Wie die Gründe des BFH-Urteils in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294 zeigen, kann auch die Errichtung eines einzigen, aber ungewöhnlich aufwändigen Gebäudes als nachhaltig anzusehen sein, wobei der BFH einschränkend darauf hingewiesen hat, dass für die Annahme der Nachhaltigkeit solche Einzeltätigkeiten nicht ausreichen, die beim Bau eines jeden Hauses erforderlich werden, gleichgültig ob es selbst genutzt, vermietet oder veräußert werden soll (BFH-Urteile in BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606, …und vom 26. September 2006 X R 27/03, BFH/NV 2007, 412).

  • BFH, 15.04.2004 - IV R 54/02

    Grundstückshandel mit schadstoffbelastetem Grundstück?

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 8/07
    der Gründe; BFH-Urteile vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, unter 3.b der Gründe; vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, unter II.1.a bb der Gründe).

    Die Beispiele beruhen auf der Rechtsansicht, dass es der Drei-Objekt-Grenze nicht bedarf, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Tätigkeiten, die in ihrer Gesamtheit das Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllen, mit unbedingter Veräußerungsabsicht ausgeübt worden sind (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, unter II.3.a der Gründe; in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, unter 3.b der Gründe; in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, unter II.1.a bb der Gründe).

    Eine Tätigkeit ist in der Regel dann nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, also eine Wiederholungsabsicht in der Weise besteht, dass weitere Geschäfte geplant sind (vgl. Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, unter II.2. der Gründe).

    Für den Fall, dass ein zu bebauendes Grundstück verkauft wird, hat der BFH außerdem das Erfordernis aufgestellt, dass die maßgeblichen Aktivitäten mit dem Ziel entfaltet wurden, den Verkaufspreis zu erhöhen (Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, unter II.2. der Gründe a.E.).

  • BFH, 26.09.2006 - X R 27/03

    Gewerblicher Grundstückshandel; Verkauf nur eines Grundstücks; Nachhaltigkeit

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 8/07
    bb) Wie die Gründe des BFH-Urteils in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294 zeigen, kann auch die Errichtung eines einzigen, aber ungewöhnlich aufwändigen Gebäudes als nachhaltig anzusehen sein, wobei der BFH einschränkend darauf hingewiesen hat, dass für die Annahme der Nachhaltigkeit solche Einzeltätigkeiten nicht ausreichen, die beim Bau eines jeden Hauses erforderlich werden, gleichgültig ob es selbst genutzt, vermietet oder veräußert werden soll (BFH-Urteile in BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606, und vom 26. September 2006 X R 27/03, BFH/NV 2007, 412).

    Der Streitfall weist nach den bisherigen Feststellungen des FG eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Fall auf, in dem der X. Senat des BFH die Nachhaltigkeit verneint hat (BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 412).

  • BFH, 18.09.2002 - X R 183/96

    Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 8/07
    Die Beispiele beruhen auf der Rechtsansicht, dass es der Drei-Objekt-Grenze nicht bedarf, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Tätigkeiten, die in ihrer Gesamtheit das Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllen, mit unbedingter Veräußerungsabsicht ausgeübt worden sind (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, unter II.3.a der Gründe; in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, unter 3.b der Gründe; in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, unter II.1.a bb der Gründe).

    c) In seinem Urteil in BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238 hat der X. Senat des BFH zu den Umständen, die darauf schließen lassen, dass Anschaffung und Bebauung eines Grundstücks in unbedingter Veräußerungsabsicht vorgenommen worden sind, die Tatsache gerechnet, dass bereits während der Bauzeit ein Makler mit dem Verkauf beauftragt wird.

  • BFH, 01.12.2005 - IV R 65/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen", Verkauf …

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 8/07
    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung das negative Erfordernis aufgestellt, dass es sich bei der Tätigkeit nicht um private Vermögensverwaltung handeln darf (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Dezember 2005 IV R 65/04, BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259).

    In seinem Urteil in BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259 ist der Senat davon ausgegangen, dass Baukosten von rd.

  • BFH, 28.04.2005 - IV R 17/04

    Voraussetzungen für einen gewerblichen Grundstückshandel bei Verkauf und …

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 8/07
    b) Ist eine Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt der Bebauung zu untersuchen, so ist hinsichtlich der Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunktes nicht auf den Beginn der Bauarbeiten oder gar auf die Fertigstellung abzustellen, sondern auf den Zeitpunkt, in dem sich der Grundstückseigentümer rechtlich bindet, etwa durch Abschluss der auf die Bebauung gerichteten Verträge (Senatsurteil vom 28. April 2005 IV R 17/04, BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606, unter 1.b der Gründe).

    bb) Wie die Gründe des BFH-Urteils in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294 zeigen, kann auch die Errichtung eines einzigen, aber ungewöhnlich aufwändigen Gebäudes als nachhaltig anzusehen sein, wobei der BFH einschränkend darauf hingewiesen hat, dass für die Annahme der Nachhaltigkeit solche Einzeltätigkeiten nicht ausreichen, die beim Bau eines jeden Hauses erforderlich werden, gleichgültig ob es selbst genutzt, vermietet oder veräußert werden soll (BFH-Urteile in BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606, …und vom 26. September 2006 X R 27/03, BFH/NV 2007, 412).

  • BFH, 20.11.1990 - VIII R 15/87

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung von gewerblichem Grundstückshandel bei …

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 8/07
    Hieran hat der BFH in der Folgezeit festgehalten (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. November 1990 VIII R 15/87, BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345, zum Gesellschafter der veräußernden Personengesellschaft).
  • BFH, 14.03.1989 - VIII R 373/83

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei …

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 8/07
    Dementsprechend hat der BFH in seinem Urteil vom 14. März 1989 VIII R 373/83 (BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053) entschieden, auch dann, wenn der Steuerpflichtige einen Beruf des Baugewerbes ausübe, liege kein gewerblicher Grundstückshandel vor, wenn er nicht mehr als drei Grundstücke veräußere.
  • BFH, 23.07.2002 - VIII R 19/01

    Gewerblicher Grundstückshandel: Teilentgeltliche Veräußerung

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 8/07
    Nach Ergehen des Beschlusses des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 gilt dasselbe mit der Einschränkung, dass bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze aus anderen Beweisanzeichen auf das unzweifelhafte Vorliegen einer von Anfang an bestehenden Veräußerungsabsicht geschlossen werden kann (BFH-Urteil vom 23. Juli 2002 VIII R 19/01, BFH/NV 2002, 1571).
  • BFH, 15.03.2005 - X R 39/03

    Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der …

  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    1. Nachhaltigkeit bei Veräußerung mehrerer Grundstücke in einem Rechtsgeschäft - …

  • BFH, 27.11.2008 - IV R 38/06

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zur Bedeutung eines engen zeitlichen …

  • BFH, 07.05.2008 - X R 49/04

    Errichtung und Veräußerung eines Einkaufsmarktes im Rahmen eines Maklerbetriebs

  • BFH, 12.04.2007 - IV B 69/05

    Personengesellschaft in Liquidation nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO klagebefugt

  • BFH, 18.08.2009 - X R 41/06

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 12.09.2007 - X B 192/06

    Unbedingte Veräußerungsabsicht bei der Veräußerung eines Einkaufszentrums; …

  • FG Düsseldorf, 12.09.2006 - 3 K 3105/03

    Gewerblicher Grundstückshandel; Errichtung eines Mehrfamilienhauses; Veräußerung …

  • BFH, 05.05.2011 - IV R 34/08

    Gewerblicher Grundstückshandel; ungeteiltes Grundstück mit fünf …

    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung das negative Erfordernis aufgestellt, dass es sich bei der Tätigkeit nicht um private Vermögensverwaltung handeln darf (BFH-Urteil vom 19. Februar 2009 IV R 8, 9/07, BFH/NV 2009, 923, unter II.B. der Gründe, m.w.N.).

    Die Beispiele beruhen auf der Rechtsansicht, dass es der Drei-Objekt-Grenze nicht bedarf, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Tätigkeiten, die in ihrer Gesamtheit das Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllen, mit unbedingter Veräußerungsabsicht ausgeübt worden sind (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 923, unter II.B.1.a der Gründe, m.w.N.).

    Das Urteil des X. Senats des BFH vom 15. März 2005 X R 39/03 (BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817) erlaubt insoweit keine andere Beurteilung (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 923, unter II.B.2.a der Gründe, m.w.N.).

    Maßgeblich ist vielmehr der Zeitpunkt, zu dem sich die Klägerin bei der (jeweiligen) Auftragsvergabe rechtlich gebunden hat (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 923, unter II.B.2.b der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 17.03.2010 - IV R 25/08

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zwischenschaltung einer nicht funktionslosen GmbH …

    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung das negative Erfordernis aufgestellt, dass es sich bei der Tätigkeit nicht um private Vermögensverwaltung handeln darf (BFH-Urteil vom 19. Februar 2009 IV R 8, 9/07, BFH/NV 2009, 923, unter II.B. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 03.03.2011 - IV R 10/08

    Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in …

    Die Bedeutung der bedingten Veräußerungsabsicht erschöpft sich darin, dem Einwand des Steuerpflichtigen entgegenzutreten, er habe trotz Verkaufs von mehr als drei Objekten in einem Zeitraum von fünf Jahren beim Erwerb oder der Bebauung die Absicht gehabt, diese im Wege der Vermögensverwaltung (Selbstnutzung oder Vermietung) zu nutzen (BFH-Urteile vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868; in BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791;… in BFH/NV 2009, 926; vom 19. Februar 2009 IV R 8, 9/07, BFH/NV 2009, 923).

    Für eine unbedingte Veräußerungsabsicht sprechen danach insbesondere die nur kurzfristige Finanzierung des Vorhabens (vgl. BFH-Urteil in BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791) sowie Veräußerungsbemühungen durch Zeitungsanzeigen oder Beauftragung eines Maklers (vgl. BFH-Urteile in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, und in BFH/NV 2009, 923).

    Sie kann nur neben anderen Umständen als Indiz für die unbedingte Veräußerungsabsicht sprechen (BFH-Urteile in BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278, und in BFH/NV 2009, 923, jeweils zu Veräußerungen innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Bauvertrags; allgemein bereits: Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.4.).

    Dieser hat dagegen auf eigene Initiative einen Käufer gesucht und ist erst anschließend mit dem Interessenten an die Klägerin herangetreten (vgl. zu ähnlichen Sachverhalten auch BFH-Urteile in BFH/NV 2009, 923, und in BFH/NV 2010, 38).

  • BFH, 30.09.2010 - IV R 44/08

    Gewerblicher Grundstückshandel - Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch …

    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung das negative Erfordernis aufgestellt, dass es sich bei der Tätigkeit nicht um private Vermögensverwaltung handeln darf (BFH-Urteil vom 19. Februar 2009 IV R 8, 9/07, BFH/NV 2009, 923, unter II.B. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 22.07.2010 - IV R 62/07

    Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze - Nachhaltigkeit bei nur einem Vertrag

    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung das negative Erfordernis aufgestellt, dass es sich bei der Tätigkeit nicht um private Vermögensverwaltung handeln darf (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Februar 2009 IV R 8, 9/07, BFH/NV 2009, 923, unter II.B. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 18.08.2009 - X R 41/06

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Die Veräußerung eines bebauten Grundstücks in unmittelbarem Anschluss an die Fertigstellung des Gebäudes lässt jedoch für sich genommen noch nicht den Schluss zu, es habe bereits bei Erwerb oder bei der Bebauung eine unbedingte Veräußerungsabsicht bestanden (BFH-Urteile vom 27. November 2008 IV R 38/06, BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278, und vom 19. Februar 2009 IV R 8, 9/07, BFH/NV 2009, 923;… IV R 12/07, BFH/NV 2009, 926).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Branchennähe eines Steuerpflichtigen nur ein schwaches Beweisanzeichen für das Vorhandensein einer von vornherein bestehenden Veräußerungsabsicht, dem allenfalls in Verbindung mit anderen Indizien Bedeutung zukommt (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 923).

  • BFH, 19.10.2010 - X R 41/08

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit der Tätigkeit in …

    Auch die Tatsache, dass der Kläger noch bis 1. Januar 1994 als Architekt und somit branchennah tätig war (dies ist nach dem BFH-Urteil vom 19. Februar 2009 IV R 8, 9/07, BFH/NV 2009, 923 lediglich ein schwaches Beweisanzeichen), er Gewährleistungspflichten übernommen hat und nach den Regelungen im Kaufvertrag verpflichtet war, eine vorläufige baubehördliche Schlussabnahme herbeizuführen sowie eine vorläufige Betriebserlaubnis zu beschaffen, führen allein nicht dazu, dass das Handeln des Klägers als nachhaltig zu qualifizieren wäre.
  • BFH, 16.09.2009 - X R 48/07

    Einbringung eines in unbedingter Veräußerungsabsicht erworbenen Grundstücks - …

    Die kurze Zeitspanne zwischen Erwerb, Bebauung und Veräußerung kann nur neben anderen Umständen als Indiz für die unbedingte Veräußerungsabsicht sprechen (vgl. BFH-Urteile vom 25. September 2008 IV R 80/05, BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266; in BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 72/07, BFHE 224, 96, BStBl II 2009, 529; vom 19. Februar 2009 IV R 9/07, BFH/NV 2009, 923).
  • FG Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 3 K 1562/08

    Abgrenzung zwischen einem die Gesamtrechtsnachfolge auslösenden Verkauf von …

    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung das negative Erfordernis aufgestellt, dass es sich bei der Tätigkeit nicht um private Vermögensverwaltung (siehe dazu auch § 14 Satz 3 AO) handeln darf (z.B. BFH-Urteil vom 19. Februar 2009 IV R 8, 9/07, BFH/NV 2009, 923, unter II.B. der Gründe, m.w.N.).

    Dies beruht auf der Annahme, dass es der Drei-Objekt-Grenze nicht bedarf, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Tätigkeiten, die in ihrer Gesamtheit das Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllen, mit unbedingter Veräußerungsabsicht ausgeübt worden sind (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 923, unter II.B.1.a der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 05.05.2011 - X B 149/10

    Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels

    Rn. 23 Der Kläger entnimmt den BFH-Urteilen vom 19. Februar 2009 IV R 8, 9/07 (BFH/NV 2009, 923, unter II.B.2.d) und IV R 12/07 (…BFH/NV 2009, 926, unter II.2.b dd) den Rechtssatz, dass allein die Branchennähe eines Steuerpflichtigen im Regelfall nicht die Annahme einer von Anfang an bestehenden Veräußerungsabsicht trotz Nichtüberschreitens der Drei-Objekt-Grenze rechtfertigt.
  • FG Niedersachsen, 07.07.2016 - 6 K 11029/14

    Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten durch Ehegatten beim gewerblichen …

  • FG München, 19.07.2024 - 8 K 1418/21

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geschlossenen Immobilienfonds

  • FG Niedersachsen, 07.07.2016 - 6 K 11031/14

    Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten beim gewerblichen …

  • FG Baden-Württemberg, 17.09.2013 - 11 K 1355/12

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch …

  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2012 - L 13 R 5466/09

    Einkommensanrechnung - Witwenrente - Arbeitgeberbeiträge an die …

  • FG Hessen, 14.01.2010 - 8 K 283/04

    Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG …

  • FG Hamburg, 16.01.2023 - 5 K 89/22

    Kein gewerblicher Grundstückshandel bei einem Objekt und Fassadensanierung - Zur …

  • FG Münster, 17.08.2009 - 10 K 3918/05

    Verspekuliert: Rückwirkende Einbeziehung von Gebäuden in Spekulationsgewinn

  • FG Münster, 27.08.2010 - 4 K 4918/07

    Wohnhausteilung in 4 Eigentumswohnungen kann Grundstückshandel begründen

  • FG Saarland, 07.12.2010 - 1 K 1417/07

    Verhältnis von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG und § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG - …

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Rechtsprechung
   BGH, 22.02.2007 - VII ZB 8/07, VII ZB 9/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10866
BGH, 22.02.2007 - VII ZB 8/07, VII ZB 9/07 (https://dejure.org/2007,10866)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2007 - VII ZB 8/07, VII ZB 9/07 (https://dejure.org/2007,10866)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - VII ZB 8/07, VII ZB 9/07 (https://dejure.org/2007,10866)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis

    ZPO § 78 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den Vertretungszwang vor dem Bundesgerichtshof

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als unzulässig mangels Einlegung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt und mangels Vorliegens der Zulassungsvoraussetzungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 5 B 9/07 AS   

Zitiervorschläge
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LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 5 B 9/07 AS (https://dejure.org/2008,36166)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.12.2008 - L 5 B 9/07 AS (https://dejure.org/2008,36166)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - L 5 B 9/07 AS (https://dejure.org/2008,36166)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 12.03.1996 - 9 RV 24/94

    Prozeßkostenhilfe bei Vertretung durch Gewerkschaft

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 5 B 9/07
    Prozesskostenhilfe stellt eine besondere Art der Sozialhilfe auf dem Gebiet des gerichtlichen Rechtsschutzes dar mit der Folge, dass ein Antragsteller wegen des für die Sozialhilfe und die Prozesskostenhilfe gleichermaßen geltenden Subsidiaritätsprinzips verpflichtet ist, die dem Justizfiskus durch Prozesskostenhilfe entstandenen Ausgaben gering zu halten (Bundessozialgericht, Beschluss v. 12. März 1996, Az. 9 RV 24/94).
  • OLG Köln, 14.02.1990 - 2 W 191/89

    Kostenerstattungsanspruch; Einzusetzendes Vermögen nach § 115 ZPO; Mangelnde …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 5 B 9/07
    Ein durchsetzbarer Kostenerstattungsanspruch gegen den Prozessgegner kann zum Vermögen gehören (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 14. Februar 1990, 2 W 191/89, FamRZ 1990, S. 642).
  • LSG Thüringen, 13.02.2012 - L 4 AS 1197/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - PKH-Antrag - Entfallen des …

    Es ist nicht Aufgabe der Prozesskostenhilfe, im nachrangigen Kostenfestsetzungsverfahren allein dem beigeordneten Rechtsanwalt durch einen weitergehenden Rechtsbehelf zu einer höheren Vergütung zu verhelfen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.12.2008 - L 5 B 9/07 AS, juris).
  • LSG Thüringen, 17.11.2022 - L 1 SV 1119/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Beschwerderecht der …

    Zumutbar verwertbare Forderungen hat ein Antragsteller einzusetzen, anderenfalls werden diese gleichwohl dem einzusetzenden Vermögen hinzugerechnet (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - L 5 B 9/07 AS -, juris).
  • SG Nordhausen, 28.09.2020 - 13 AS 388/20
    Zumutbar verwertbare Forderungen hat ein Antragsteller einzusetzen, anderenfalls werden diese gleichwohl dem einzusetzenden Vermögen hinzugerechnet (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - L 5 B 9/07 AS -, juris).
  • SG Nordhausen, 23.01.2013 - S 12 AS 3290/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Kostengrundanerkenntnis des …

    Rn. 12 a) Es kann im Ergebnis dahinstehen, ob in Ansehung des von der Beklagten erklärten Kostengrundanerkenntnisses der Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe abzulehnen ist, weil das Rechtsschutzbedürfnis in Ermangelung eines Kostenrisikos entfällt (so Thüringer Landessozialgericht, Beschluß vom 13. Februar 2012, Az. L 4 AS 1197/11 B ) oder ob der Antrag nach näherer Maßgabe des § 115 Abs. 3 ZPO der Abweisung unterliegt, weil der --hier unstreitig durchsetzbare-- Kostenerstattungsanspruch gegen den Prozessgegner dem einzusetzenden Vermögen zugehörig ist (so Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluß vom 11. Dezember 2008, Az. L 5 B 9/07 AS und Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 14. Februar 1990, Az. 2 W 191/89).
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Rechtsprechung
   KAG Mainz, 02.04.2007 - M 9/07 Sp   

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KAG Mainz, 02.04.2007 - M 9/07 Sp (https://dejure.org/2007,65236)
KAG Mainz, Entscheidung vom 02.04.2007 - M 9/07 Sp (https://dejure.org/2007,65236)
KAG Mainz, Entscheidung vom 02. April 2007 - M 9/07 Sp (https://dejure.org/2007,65236)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 27.05.2008 - O 9/07   

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LG Koblenz, Entscheidung vom 27.05.2008 - O 9/07 (https://dejure.org/2008,49527)
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   FG Baden-Württemberg, 10.04.2007 - V 9/07   

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FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. April 2007 - V 9/07 (https://dejure.org/2007,70719)
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   OVG Saarland, 23.02.2007 - 1274-09/07 OVG   

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OVG Saarland, Entscheidung vom 23.02.2007 - 1274-09/07 OVG (https://dejure.org/2007,96864)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23. Februar 2007 - 1274-09/07 OVG (https://dejure.org/2007,96864)
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Kurzfassungen/Presse

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