Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 17.02.2021

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.03.2021 - 1 B 12.21   

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https://dejure.org/2021,11735
BVerwG, 25.03.2021 - 1 B 12.21 (https://dejure.org/2021,11735)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.2021 - 1 B 12.21 (https://dejure.org/2021,11735)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 2021 - 1 B 12.21 (https://dejure.org/2021,11735)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Nichtzugelassene Revisionsfrage, ob bei der Zuständigkeitsprüfung nach § 71a AsylG, die vor der Prüfung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 AsylG bereits feststehen sollte, nicht auf den Folgeverfahren, sondern auf den (Erst)Verfahren des Klägers in Österreich ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Nichtzugelassene Revisionsfrage, ob bei der Zuständigkeitsprüfung nach § 71a AsylG, die vor der Prüfung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 AsylG bereits feststehen sollte, nicht auf den Folgeverfahren, sondern auf den (Erst)Verfahren des Klägers in Österreich ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2021 - 1 B 12.21
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • VG Cottbus, 22.06.2022 - 5 K 2207/17
    Sinn und Zweck der Regelung über den Zweitantrag in § 71a AsylG ist die Beschleunigung des Verfahrens durch eine Beschränkung des Prüfprogramms (BVerwG, Beschluss vom 25. März 2021 - 1 B 12.21 -, Juris Rn. 4).
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 17.02.2021 - 1 B 12/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,2354
VG Schleswig, 17.02.2021 - 1 B 12/21 (https://dejure.org/2021,2354)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17.02.2021 - 1 B 12/21 (https://dejure.org/2021,2354)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17. Februar 2021 - 1 B 12/21 (https://dejure.org/2021,2354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag auf höhere Priorisierung für Corona-Impfung abgelehnt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilantrag auf höhere Priorisierung für Corona-Impfung abgelehnt - Corona-Virus

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Organtransplantierte nicht in höchster Priorisierungsstufe für Corona-Impfung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eilantrag auf höhere Priorisierung für Corona-Impfung abgelehnt - Organtransplantation berechtigt nicht zu höchster Impfpriorisierung

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2021 - 13 B 58/21

    83-Jährige Essener haben keinen Anspruch auf unverzügliche Impfung

    Auszug aus VG Schleswig, 17.02.2021 - 1 B 12/21
    Hierbei schließt sich die Kammer den überzeugenden Ausführungen in dem mittlerweile obergerichtlich bestätigten Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Beschluss vom 11. Januar 2021 - 20 L1812/20 - Rn. 3 ff., bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 13 B 58/21 - jeweils juris) an, auf die Bezug genommen wird.

    Der Verordnungsgeber hat zwar die noch in der bis zum 7. Februar 2021 geltenden Fassung des § 1 Abs. 2 Satz 1 CoronaImpfV gewählte Formulierung "Die Länder und der Bund sollen den vorhandenen Impfstoff so nutzen, dass die Anspruchsberechtigten in der folgenden Reihenfolge berücksichtigt werden [...]", aus der die Gerichte (vgl. u. a. OVG NRW, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 13 B 58/21 -, juris Rn. 15 und VG Dresden, Beschluss vom 29. Januar 2021 - 6 L 42/21 - juris Rn 36) ein lediglich intendiertes Ermessen mit Öffnungsmöglichkeit für härtefallbedingte Einzelfallentscheidungen gelesen haben, dahingehend geändert, dass "die Länder und der Bund den vorhandenen Impfstoff [nun] so zu nutzen [ haben ]", dass die Anspruchsberechtigten in der folgenden Reihenfolge berücksichtigt werden [...].

  • VG Dresden, 29.01.2021 - 6 L 42/21

    Eilantrag auf Verpflichtung zur Priorisierung bei Corona-Schutzimpfung

    Auszug aus VG Schleswig, 17.02.2021 - 1 B 12/21
    Auch unter Berücksichtigung der Bedenken gegen die Regelung derart grundrechtsrelevanter Fragen durch Exekutivakt statt formelles Gesetz (vgl. hierzu VG Dresden, Beschluss vom 29. Januar 2021 - 6 L 42/21 -, juris Rn. 23 m. w. N.) besteht im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes keine Veranlassung der Frage des Parlamentsvorbehalts bezüglich der CoronaImpfV nachzugehen.

    Der Verordnungsgeber hat zwar die noch in der bis zum 7. Februar 2021 geltenden Fassung des § 1 Abs. 2 Satz 1 CoronaImpfV gewählte Formulierung "Die Länder und der Bund sollen den vorhandenen Impfstoff so nutzen, dass die Anspruchsberechtigten in der folgenden Reihenfolge berücksichtigt werden [...]", aus der die Gerichte (vgl. u. a. OVG NRW, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 13 B 58/21 -, juris Rn. 15 und VG Dresden, Beschluss vom 29. Januar 2021 - 6 L 42/21 - juris Rn 36) ein lediglich intendiertes Ermessen mit Öffnungsmöglichkeit für härtefallbedingte Einzelfallentscheidungen gelesen haben, dahingehend geändert, dass "die Länder und der Bund den vorhandenen Impfstoff [nun] so zu nutzen [ haben ]", dass die Anspruchsberechtigten in der folgenden Reihenfolge berücksichtigt werden [...].

  • VGH Bayern, 10.02.2021 - 20 CE 21.321

    Eilantrag auf sofortige Corona-Schutzimpfung zurückgewiesen

    Auszug aus VG Schleswig, 17.02.2021 - 1 B 12/21
    Der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG resultierende Teilhabe- und Leistungsanspruch gebietet es aber, dass Personen mit individuellen Diagnosen, die analog der mit der Novelle ausdrücklich eingeführten Öffnungsregelungen für Einzelfallentscheidungen in § 3 Abs. 1 Nr. 2 lit. j) bzw. § 4 Abs. 1 Nr. 2 lit. i) CoronaImpfV höchstes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf aufgrund besonderer Umstände nachweisen, ebenfalls vorrangig vor allen anderen Impfberechtigten Zugang zur Schutzimpfung haben (im Ergebnis einen Anspruch wegen Vorliegens eines atypischen Einzelfalls ebenfalls bejahend VGH Bayern, Beschluss vom 10. Februar 2021 - 20 CE 21.321 - im Volltext abrufbar unter: https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/21a00321b.pdf).
  • VG Hamburg, 02.03.2021 - 5 E 617/21

    Erfolgloser Eilantrag einer 74-jährigen an diversen Vorerkrankungen leidenden

    Da eine solche nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 lit. j) und § 4 Abs. 1 Nr. 2 lit. i) gemäß der aktuellen Fassung der CoronaImpfV verlangt wird, um im Falle einer bislang nicht angeführten Vorerkrankung eine Einstufung zu ermöglichen, dürfte dies jedenfalls auch für die Darlegung eines atypischen Ausnahmefalls zu verlangen sein (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 17.2.2021, 1 B 12/21, juris Rn. 29).
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