Rechtsprechung
   BGH, 06.08.2013 - 1 StR 245/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21917
BGH, 06.08.2013 - 1 StR 245/13 (https://dejure.org/2013,21917)
BGH, Entscheidung vom 06.08.2013 - 1 StR 245/13 (https://dejure.org/2013,21917)
BGH, Entscheidung vom 06. August 2013 - 1 StR 245/13 (https://dejure.org/2013,21917)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,21917) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 45 StPO; § 344 StPO
    Unzulässiger Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision als unzulässig mangels Fristwahrung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 45; StPO § 346 Abs. 2 S. 1
    Verwerfung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision als unzulässig mangels Fristwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 67
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.02.1991 - 1 StR 737/90

    Angabe des Zeitpunkts des Wegfalls des Hindernisses

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - 1 StR 245/13
    Die hierzu erforderlichen Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 2, 6 und 7; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2012 - 1 StR 341/12).
  • BGH, 24.07.2012 - 1 StR 341/12

    Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - 1 StR 245/13
    Die hierzu erforderlichen Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 2, 6 und 7; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2012 - 1 StR 341/12).
  • BGH, 21.01.1958 - 1 StR 236/57
    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - 1 StR 245/13
    Der Erreichung seines Rechtsschutzziels steht dies aber nicht zwingend entgegen, da die Bewilligung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist dem Verfahren nach § 346 StPO die Grundlage entzieht (BGH, Beschluss vom 21. Januar 1958 - 1 StR 236/57, BGHSt 11, 152, 154; MeyerGoßner, StPO, 56. Aufl., § 346 Rn. 17).
  • BGH, 05.08.2010 - 4 StR 313/10

    Unzulässiger Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - 1 StR 245/13
    Dies versteht sich angesichts der "rein fristwahrenden" Einlegung des Rechtsmittels nicht von selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2010 - 4 StR 313/10).
  • BGH, 14.08.1990 - 5 StR 304/90
    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - 1 StR 245/13
    Die hierzu erforderlichen Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 2, 6 und 7; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2012 - 1 StR 341/12).
  • BGH, 13.05.1987 - 2 StR 177/87

    Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - 1 StR 245/13
    Die hierzu erforderlichen Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 2, 6 und 7; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2012 - 1 StR 341/12).
  • OLG Bremen, 20.09.2019 - 1 Ws 67/19

    Zum Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei neuer Straftat vor

    In dem Antrag ist - neben den notwendigen Angaben zur versäumten Frist und zum Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses, die hier vorliegen - ein Lebenssachverhalt vorzutragen, der das fehlende Verschulden an der Säumnis belegt und Alternativen ausschließt, die der Wiedereinsetzung sonst entgegenstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 06.08.2013 - 1 StR 245/13, juris Rn. 5, 7; Meyer-Goßner/Schmitt, 62. Aufl., § 45 StPO Rn. 5a; BeckOK-Cirener, 34. Edition, § 45 StPO Rn. 6).

    Die vorgenannten Angaben sind Zulässigkeitsvoraussetzungen; sie müssen noch innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO geltend gemacht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 06.08.2013 - 1 StR 245/13, juris Rn. 5; Beschluss vom 14.01.2015 - 1 StR 573/14, juris Rn. 7, NStZ-RR 2015, 145; Beschluss vom 29.11.2017 - 3 StR 499/17, juris Rn. 3; Hanseatisches OLG in Bremen, a.a.O.; Meyer-Goßner/Schmitt, 62. Aufl., § 45 StPO Rn. 5).

  • OLG Saarbrücken, 15.10.2019 - Ss Bs 59/19

    Haben die Verfahrensbeteiligten nicht gemäß § 72 Abs. 6 Satz 1 OWiG auf eine

    Der Betroffenen ist auf ihren vorsorglich gestellten Antrag, über den das zuständige Rechtsbeschwerdegericht (§ 46 Abs. 1 StPO i. V. mit § 46 Abs. 1 OWiG) zunächst zu entscheiden hat, da die Gewährung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde dem Verfahren nach § 346 Abs. 2 StPO i. V. mit § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG die Grundlage entzieht (vgl. BGH, Beschl. v. 06.08.2013 - 1 StR 245/13, juris Rn. 3; Senatsbeschlüsse vom 12. Juni 2007 - Ss 33/2007 (35/07), Ss 35/2007 (36/07) - und vom 21. Juni 2016 - Ss 42/2016 (32/16) - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 346 Rn. 17), Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde zu gewähren.
  • OLG Saarbrücken, 08.03.2023 - 1 Ws 51/23

    (Anforderungen an einen zulässigen Wiedereinsetzungsantrag nach § 329 Abs. 7

    Fehlt es an der erforderlichen Glaubhaftmachung, führt dies bereits zur Unzulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags (BGH NStZ 1991, 295 und Beschlüsse vom 24.07.2021 - 1 StR 341/12 - und vom 06.08.2013 - 1 StR 245/13 -, juris; Senatsbeschluss vom 27. September 2021 - 1 Ws 72/21 - m.w.N.).
  • KG, 27.11.2020 - 5 47/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verstoßes gegen § 145a Abs. 3 Satz 2

    Mit der Bewilligung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist wird die Verwerfung der Revision durch des Beschluss des Landgerichts vom 13. Oktober 2020 gegenstandslos (BGH, Beschluss vom 6. August 2013 ? 1 StR 245/13 -, juris Rn. 3; KG, Beschluss vom 9. Januar 2014, a. a. O., Rn. 14; Schmitt, a. a. O., § 346 Rn. 17).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 233/19

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

    Die hierzu erforderlichen Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 1987 - 2 StR 177/87, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 2; vom 14. August 1990 - 5 StR 304/90, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 6; vom 26. Januar 1991 - 1 StR 737/90, BGHR StPO Tatsachenvortrag 7; vom 6. August 2013 - 1 StR 245/13 Rn. 4 f.; vom 29. November 2017 - 3 StR 499/17 Rn. 3 und vom 27. Juni 2017 - 2 StR 129/17 Rn. 6).
  • OLG Karlsruhe, 19.08.2019 - 2 Rb 8 Ss 386/19

    Rechtmittelfristen im Bußgelverfahren: Folgen der Einreichung einer

    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entzieht dem Verfahren nach §§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, 346 Abs. 2 StPO die Grundlage (BGHSt 11, 152; Beschluss vom 6.8.2013 - 1 StR 245/13, juris); der die Rechtsbeschwerde als unzulässig verwerfende Beschluss des Amtsgerichts Wertheim vom 20.3.2019 ist damit gegenstandslos (LR-Franke, StPO, 26. Aufl., § 346 Rn. 38 m.w.N.).
  • BGH, 26.09.2018 - 4 StR 224/18

    Tateinheit (Deliktsserie mit mehreren Beteiligten)

    Eines gesonderten Antrags bedurfte es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 2013 - 1 StR 245/13, Rn. 3 mwN).
  • BGH, 05.04.2016 - 3 StR 104/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Maßgeblichkeit des Zeitpunkts des Wegfalls

    Gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO sind die Tatsachen zur Begründung des Antrags glaubhaft zu machen; auch dabei handelt es sich um eine Zulässigkeitsvoraussetzung (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 2013 - 1 StR 245/13).
  • BGH, 03.06.2014 - 1 StR 186/14

    Gewährung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur

    Aufgrund der Wiedereinsetzung ist der Beschluss des Landgerichts vom 17. März 2014 gegenstandslos geworden (vgl. Senat, Beschluss vom 6. August 2013 - 1 StR 245/13 mwN).
  • BGH, 13.07.2017 - 5 StR 270/17

    Beantragung der Wiedereinsetzung bezüglich der Versäumung der

    Der Erreichung seines Rechtsschutzziels steht dies aber nicht zwingend entgegen, weil die Bewilligung der Wiedereinsetzung bezüglich der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist dem Verfahren nach § 346 StPO die Grundlage entzieht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 2013 - 1 StR 245/13 Rn. 3 mwN).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 25.10.2023 - 2 AGH 8/22
  • KG, 27.11.2020 - 161 Ss 155/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verstoßes gegen die

  • KG, 31.05.2021 - 3 Ws (B) 133/21

    Wiedereinsetzung bei verspätet eingelegter Rechtsbeschwerde Wiedereinsetzung bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht