Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.01.2013

Rechtsprechung
   BGH, 05.09.2012 - 1 StR 297/12   

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https://dejure.org/2012,33297
BGH, 05.09.2012 - 1 StR 297/12 (https://dejure.org/2012,33297)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2012 - 1 StR 297/12 (https://dejure.org/2012,33297)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2012 - 1 StR 297/12 (https://dejure.org/2012,33297)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 266 Abs. 1 StGB; § 23a Abs. 1 PartG idF vom 28. Januar 1994; § 358 Abs. 1 StPO
    Parteienuntreue (Pflichtwidrigkeit: Pflichtenumwidmung durch Satzung; Nachteil: Unmittelbarkeit bei gesetzlichen Sanktionen, Regressforderungen als unmittelbare Schadenskompensation); Bindung des neuen Tatgerichts an rechtliche Beurteilungen der Revision (Vorfragen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 266 Abs 1 StGB, § 23a Abs 1 PartG vom 31.01.1994
    Untreue durch Kreisverbandsvorsitzenden einer Partei: Aufnahme rechtswidrig erlangter Parteispenden in den Rechenschaftsbericht einer Partei

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Untreue eines Vorsitzenden des Kreisverbandes der CDU bei Mitwirkung der Erstellung eines unrichtigen Rechenschaftsberichts und Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht

  • rewis.io

    Untreue durch Kreisverbandsvorsitzenden einer Partei: Aufnahme rechtswidrig erlangter Parteispenden in den Rechenschaftsbericht einer Partei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1
    Verurteilung wegen Untreue eines Vorsitzenden des Kreisverbandes der CDU bei Mitwirkung der Erstellung eines unrichtigen Rechenschaftsberichts und Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Vermögensbetreuungspflicht und Vermögensschaden bei Untreue iSd § 266 StGB - Manipulationen am Rechenschaftsbericht des Kreisverbandes führen auch zu einem Vermögensschaden bei der Bundespartei

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstellung eines unrichtigen Rechenschaftsberichts kann Untreue des Kreisverbandsvorsitzenden begründen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3797
  • NStZ 2013, 164
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.04.2011 - 1 StR 94/10

    Urteil in Kölner Parteispendenaffäre aufgehoben

    Auszug aus BGH, 05.09.2012 - 1 StR 297/12
    Der Senat hat die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen (BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - 1 StR 94/10, BGHSt 56, 203).

    Der Angeklagte verletzte durch sein Verhalten seine Vermögensbetreuungspflichten im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB sowohl gegenüber dem CDU-Kreisverband Köln als auch gegenüber der Bundes-CDU (BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - 1 StR 94/10, BGHSt 56, 203, Rn. 22).

    Denn die hier einschlägige Vorschrift des § 23a Abs. 1 PartG aF, welche die Rechtsgrundlage für den Verlust des Anspruchs auf staatliche Mittel in Höhe des Zweifachen des rechtswidrig erlangten Betrages ist, räumt dem Präsidenten des Bundestages kein Ermessen bei der Verhängung der Sanktion ein, ihre Rechtsfolge ist zwingend (BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - 1 StR 94/10, BGHSt 56, 203, Rn. 56 f.).

  • BGH, 11.12.2014 - 3 StR 265/14

    Verurteilung wegen gesetzeswidriger Wahlkampffinanzierung rechtskräftig

    (2) Als Vorsitzender des CDU-Landesverbandes Rheinland-Pfalz hatte der Angeklagte eine Betreuungspflicht in dem umschriebenen Sinne für das Vermögen sowohl dieses Landesverbandes als auch des CDU-Bundesverbandes; denn ihn traf vor dem Hintergrund der ihm eingeräumten, vom Landgericht im Einzelnen dargelegten, auch für das Vermögen der Parteiorganisationen bedeutsamen Befugnisse die herausgehobene Verpflichtung, die jeweiligen Vermögensinteressen zu wahren (BGH, Beschlüsse vom 13. April 2011 - 1 StR 94/10, BGHSt 56, 203, 210 f.; vom 5. September 2012 - 1 StR 297/12, NJW 2012, 3797, 3798; s. auch Saliger, Parteiengesetz und Strafrecht, S. 37 ff.).
  • BGH, 10.10.2012 - 2 StR 591/11

    Untreue (Teilnichtigkeit; Vermögensbetreuungspflicht; Pflichtverletzung:

    Auf den vermögensschützenden Charakter eines "Primärverstoßes" (BGH, Beschluss vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09, BGHSt 55, 288, 297 ff.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - 1 StR 94/10, BGHSt 56, 203, 211; BGH, Beschluss vom 5. September 2012 - 1 StR 297/12 als Rückläufer zu BGHSt 56, 203) kommt es nicht an.
  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 296/16

    Untreue (Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht: Pflichtverletzung kommunaler

    Der Täter muss nämlich nicht nur die zugrundeliegenden Tatsachen kennen, sondern auch in seiner Laiensphäre das Element nachvollzogen haben (Raum in Wabnitz/Janovsky, Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 4. Aufl., S. 291 ff.; in der Sache ebenso BGH, Urteil vom 9. November 2016 - 5 StR 313/15, wistra 2017, 153, 158 Rn. 64 f.; in diese Richtung auch bereits Beschluss vom 5. September 2012 - 1 StR 297/12, wistra 2013, 20, 21 Rn. 11 sowie Urteil vom 11. Dezember 2014 - 3 StR 265/14, wistra 2015, 311, 317 Rn. 34 (insoweit in BGHSt 60, 94, 111 nicht abgedruckt); anders - nicht tragend - BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - 3 StR 470/04, NJW 2006, 522, 531 (insoweit in BGHSt 50, 331 ff. nicht abgedruckt)).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.01.2013 - 1 StR 297/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,774
BGH, 10.01.2013 - 1 StR 297/12 (https://dejure.org/2013,774)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2013 - 1 StR 297/12 (https://dejure.org/2013,774)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2013 - 1 StR 297/12 (https://dejure.org/2013,774)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 356a StPO; § 358 StPO
    Anspruch auf rechtliches Gehör (Anhörungsrüge; Auseinandersetzung des Gerichts mit Vorbringen eines Beteiligten); Bindungswirkung der Revisionsentscheidung

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 157
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.04.2011 - 1 StR 94/10

    Urteil in Kölner Parteispendenaffäre aufgehoben

    Auszug aus BGH, 10.01.2013 - 1 StR 297/12
    Der Senat hat die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen (BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - 1 StR 94/10, BGHSt 56, 203).

    Denn Aufhebungsgrund in der Senatsentscheidung vom 13. April 2011 war, dass das Landgericht hinsichtlich des Vermögensnachteils "allein auf das Vermögen des CDU-Kreisverbandes abgestellt" und diesen Nachteil nicht ausreichend belegt hatte (BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - 1 StR 94/10, BGHSt 56, 203, Rn. 33).

  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Auszug aus BGH, 10.01.2013 - 1 StR 297/12
    Der Umstand, dass sich der Senat dabei nicht ausdrücklich mit der vom Antragsteller vertretenen, aber nicht näher begründeten Auffassung auseinandergesetzt hat, die vorgenommene Auslegung des § 358 Abs. 1 StPO verletze die "durch Art. 97 Abs. 1 GG geschützte richterliche Unabhängigkeit", rechtfertigt nicht die Annahme, der Senat habe das Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen (vgl. BVerfGE 96, 205, 216 f.; BVerfG - Kammer - StraFo 2007, 463; BGHR StPO § 356a Gehörverstoß 3).

    Eine weitergehende Begründungspflicht für die letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidung bestand nicht (vgl. BVerfG - Kammer - StraFo 2007, 463; BGHR StPO § 356a Gehörsverstoß 3 mwN).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 10.01.2013 - 1 StR 297/12
    a) Im Ausgangspunkt zutreffend geht die Verteidigung von der sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebenden Verpflichtung des Gerichts aus, die Ausführungen der Prozessparteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364, 367 f.; 58, 353, 356; 96, 205, 216; st. Rspr.).

    Der Umstand, dass sich der Senat dabei nicht ausdrücklich mit der vom Antragsteller vertretenen, aber nicht näher begründeten Auffassung auseinandergesetzt hat, die vorgenommene Auslegung des § 358 Abs. 1 StPO verletze die "durch Art. 97 Abs. 1 GG geschützte richterliche Unabhängigkeit", rechtfertigt nicht die Annahme, der Senat habe das Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen (vgl. BVerfGE 96, 205, 216 f.; BVerfG - Kammer - StraFo 2007, 463; BGHR StPO § 356a Gehörverstoß 3).

  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 10.01.2013 - 1 StR 297/12
    Art. 103 Abs. 1 GG zwingt die Gerichte nicht, sich mit jedem einzelnen Vorbringen in der Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen und dieses zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07).

    Der Umstand, dass der Senatsbeschluss über die gegebene fünfseitige Begründung hinaus nicht zu allen von der Revision vertretenen Ansichten Ausführungen enthält, liegt in der Natur des Verfahrens nach § 349 Abs. 2 StPO und offenbart keine Verletzung des Anspruchs des Revisionsführers auf rechtliches Gehör (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07).

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BGH, 10.01.2013 - 1 StR 297/12
    a) Im Ausgangspunkt zutreffend geht die Verteidigung von der sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebenden Verpflichtung des Gerichts aus, die Ausführungen der Prozessparteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364, 367 f.; 58, 353, 356; 96, 205, 216; st. Rspr.).
  • BGH, 31.07.2006 - 1 StR 240/06

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (Grenzen der Begründungspflicht)

    Auszug aus BGH, 10.01.2013 - 1 StR 297/12
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06 mwN).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 10.01.2013 - 1 StR 297/12
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 54, 86, 91).
  • BGH, 08.04.2009 - 5 StR 40/09

    Rechtliches Gehör im Revisionsrechtszug (Überraschungsentscheidung); Obliegenheit

    Auszug aus BGH, 10.01.2013 - 1 StR 297/12
    Der Umstand, dass sich der Senat dabei nicht ausdrücklich mit der vom Antragsteller vertretenen, aber nicht näher begründeten Auffassung auseinandergesetzt hat, die vorgenommene Auslegung des § 358 Abs. 1 StPO verletze die "durch Art. 97 Abs. 1 GG geschützte richterliche Unabhängigkeit", rechtfertigt nicht die Annahme, der Senat habe das Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen (vgl. BVerfGE 96, 205, 216 f.; BVerfG - Kammer - StraFo 2007, 463; BGHR StPO § 356a Gehörverstoß 3).
  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch selektive Befassung mit dem

    Auszug aus BGH, 10.01.2013 - 1 StR 297/12
    a) Im Ausgangspunkt zutreffend geht die Verteidigung von der sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebenden Verpflichtung des Gerichts aus, die Ausführungen der Prozessparteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364, 367 f.; 58, 353, 356; 96, 205, 216; st. Rspr.).
  • OLG Bamberg, 03.07.2018 - 3 Ss OWi 932/18

    Gehörsverstoß wegen Nichtberücksichtigung schriftlicher Sacheinlassung des

    Zwar kommt ein Verstoß gegen rechtliches Gehör nach gefestigter höchstrichterlicher Rspr. (vgl. etwa BGH NStZ-RR 2013, 157) nur dann in Betracht, wenn sich aus den besonderen Umständen des konkreten Einzelfalles ergibt, dass der Tatrichter ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 54, 86; KK/Senge OWiG 5. Aufl. § 80 Rn. 41 m.w.N.).
  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 477/21

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Verjährungsbeginn mit Zeitpunkt

    Die bloße inzidente Billigung der tatrichterlichen Rechtsauffassung bindet dagegen weder das Tatgericht noch das Revisionsgericht (BGH, Urteile vom 19. Dezember 1952 - 1 StR 2/52, BGHSt 3, 357, 367 f. und vom 10. Mai 2017 - 5 StR 19/17 Rn. 40; Beschluss vom 30. Mai 1963 - 1 StR 6/63, BGHSt 18, 376, 378; vgl. aber auch BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2013 - 1 StR 297/12 Rn. 9 und vom 9. August 2005 - 5 StR 67/05 Rn. 5).
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