Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2022 - 1 StR 481/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,5096
BGH, 13.01.2022 - 1 StR 481/21 (https://dejure.org/2022,5096)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2022 - 1 StR 481/21 (https://dejure.org/2022,5096)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2022 - 1 StR 481/21 (https://dejure.org/2022,5096)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,5096) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 73 Abs 1 Alt 1 StGB, § 73c S 1 Alt 2 StGB, § 73d Abs 2 StGB, § 855 BGB
    Einziehung bei gewerbsmäßiger Steuerhehlerei im Zusammenhang mit dem Weiterverkauf unversteuerter Zigaretten: Faktische Mitverfügungsgewalt des Hintermannes über den Vermögensgegenstand

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 73 Abs. 1 Alternative 1, § 73c Satz 1 Variante 2, § 73d Abs. 2 StGB, § 374 Abs. 1 Variante 1 AO, § 25 Abs. 2 StGB, § 374 Abs. 2 Satz 1 Alternative 2 AO, § 73 Abs. 1 StGB, § 71 Variante 2, § 855 BGB

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Einziehungsbetrags anhand des Wertes der weiterveräußerten Zigaretten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 Abs. 1 Alt. 1; AO § 374 Abs. 1 Alt. 1
    Bestimmung des Einziehungsbetrags anhand des Wertes der weiterveräußerten Zigaretten

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einziehung: Das "erlangte etwas” bei Steuerhehlerei - Erlangt sind die Zigaretten, nicht Steuerersparnis

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 135
  • StV 2022, 724 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18

    Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 1 StR 481/21
    Denn damit verfügt der Mittäter zu seinen oder der anderen Beteiligten Gunsten über die Beute, indem er in Absprache mit diesen Teile des gemeinsam Erlangten sich selbst oder den anderen zuordnet (BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 311/21 Rn. 16 und vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 32 Rn. 3; Urteile vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19 Rn. 11; vom 5. Juni 2019 - 5 StR 670/18 Rn. 7 und vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18 Rn. 31).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 634/18

    Steuerhehlerei (Anstiftung zur Steuerhinterziehung als mitbestrafte Vortat einer

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 1 StR 481/21
    Bei der Steuerhehlerei sind das ?erlangte etwas? die Zigaretten, nicht etwa die von den Vortätern erzielte Steuerersparnis (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2021 - 1 StR 502/20 Rn. 6, 8 und vom 11. Februar 2020 - 1 StR 438/19 Rn. 5; Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18, BGHSt 64, 152 Rn. 28 f.; je mwN).
  • BGH, 05.06.2019 - 5 StR 670/18

    Erlangtes Etwas als Gegenstand der Einziehung von Taterträgen (tatsächliche

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 1 StR 481/21
    Denn damit verfügt der Mittäter zu seinen oder der anderen Beteiligten Gunsten über die Beute, indem er in Absprache mit diesen Teile des gemeinsam Erlangten sich selbst oder den anderen zuordnet (BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 311/21 Rn. 16 und vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 32 Rn. 3; Urteile vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19 Rn. 11; vom 5. Juni 2019 - 5 StR 670/18 Rn. 7 und vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18 Rn. 31).
  • BGH, 20.11.2019 - 2 StR 54/19

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Erlangtes bei mehreren Beteiligten)

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 1 StR 481/21
    Denn damit verfügt der Mittäter zu seinen oder der anderen Beteiligten Gunsten über die Beute, indem er in Absprache mit diesen Teile des gemeinsam Erlangten sich selbst oder den anderen zuordnet (BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 311/21 Rn. 16 und vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 32 Rn. 3; Urteile vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19 Rn. 11; vom 5. Juni 2019 - 5 StR 670/18 Rn. 7 und vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18 Rn. 31).
  • BGH, 05.05.2021 - 1 StR 502/20

    Steuerhehlerei (Einziehung: kein Erlangen der hinterzogenen Steuern durch den

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 1 StR 481/21
    Bei der Steuerhehlerei sind das ?erlangte etwas? die Zigaretten, nicht etwa die von den Vortätern erzielte Steuerersparnis (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2021 - 1 StR 502/20 Rn. 6, 8 und vom 11. Februar 2020 - 1 StR 438/19 Rn. 5; Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18, BGHSt 64, 152 Rn. 28 f.; je mwN).
  • BGH, 19.11.2019 - 1 StR 525/19

    Einziehung (Erlangen eines Vermögenswerts durch die Tat bei mehreren Beteiligten:

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 1 StR 481/21
    Denn damit verfügt der Mittäter zu seinen oder der anderen Beteiligten Gunsten über die Beute, indem er in Absprache mit diesen Teile des gemeinsam Erlangten sich selbst oder den anderen zuordnet (BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 311/21 Rn. 16 und vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 32 Rn. 3; Urteile vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19 Rn. 11; vom 5. Juni 2019 - 5 StR 670/18 Rn. 7 und vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18 Rn. 31).
  • BGH, 11.02.2020 - 1 StR 438/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei der Steuerhehlerei)

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 1 StR 481/21
    Bei der Steuerhehlerei sind das ?erlangte etwas? die Zigaretten, nicht etwa die von den Vortätern erzielte Steuerersparnis (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2021 - 1 StR 502/20 Rn. 6, 8 und vom 11. Februar 2020 - 1 StR 438/19 Rn. 5; Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18, BGHSt 64, 152 Rn. 28 f.; je mwN).
  • BGH, 26.10.2021 - 2 StR 311/21

    Strafzumessung (Festsetzung der Einzelstrafe: Fallgruppen, Abweichen vom

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 1 StR 481/21
    Denn damit verfügt der Mittäter zu seinen oder der anderen Beteiligten Gunsten über die Beute, indem er in Absprache mit diesen Teile des gemeinsam Erlangten sich selbst oder den anderen zuordnet (BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 311/21 Rn. 16 und vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 32 Rn. 3; Urteile vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19 Rn. 11; vom 5. Juni 2019 - 5 StR 670/18 Rn. 7 und vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18 Rn. 31).
  • BGH, 21.09.2022 - 1 StR 479/21

    Steuerhinterziehung durch Nichtverwenden von Steuerzeichen; Steuerhehlerei

    (a) Täterschaftliches "Sichverschaffen" (§ 374 Abs. 1 Variante 1 AO) setzt das Erlangen eigener Verfügungsgewalt voraus (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2022 - 1 StR 481/21 Rn. 4; Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, BGHR AO § 374 versuchte Steuerhehlerei 1 Rn. 15 mwN), und zwar im eigenen Interesse.

    Die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme nach §§ 25 ff. StGB gelten; maßgeblich ist damit vor allem, ob die Beteiligten selbst Tatherrschaft haben oder den Weisungen der Hintermänner unterworfen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2016 - 1 StR 108/16 Rn. 33; Loose in Tipke/Kruse, aaO; Hilgers-Klautzsch in Kohlmann, aaO Rn. 56; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Januar 2022 - 1 StR 481/21 Rn. 4).

  • BGH, 27.06.2023 - 1 StR 374/22

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (hier: Nichtabgabe der

    Zwar erlangten beide Angeklagte - stets (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2022 - 1 StR 481/21 Rn. 6-9) - Verfügungsgewalt über das Gold; dies ist jedoch auf das Erschleichen der unberechtigten Vorsteuervergütungen durch Abgabe der unrichtigen Umsatzsteuererklärungen zugunsten der E.        GmbH (§ 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 2, § 150 Abs. 1 Satz 3, § 168 Satz 2 AO; § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG) zurückzuführen.
  • BGH, 22.09.2022 - 1 StR 233/22

    Steuerhehlerei (Begriff des Sichverschaffens: Versuchsbeginn; Verhältnis von

    (aa) "Sichverschaffen" setzt das Erlangen eigener Verfügungsgewalt voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2022 - 1 StR 481/21 Rn. 4; Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, BGHR AO § 374 versuchte Steuerhehlerei 1 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 05.04.2023 - 1 StR 49/23

    Steuerhehlerei (Einziehung: erlangtes Etwas)

    Denn der Steuerhehler erlangt nicht die Steuerersparnis, sondern, indem er die Zigaretten ankauft oder sich sonst verschafft, zunächst die Zigaretten und durch den anschließenden Weiterverkauf den hieraus erzielten Erlös (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2021 - 1 StR 502/20 Rn. 8 und vom 13. Januar 2022 - 1 StR 481/21 Rn. 7; je mwN).
  • BGH, 10.08.2022 - 3 StR 217/22

    Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (mittlere Gefährlichkeit von

    Der Angeklagte hatte gleichsam als Hintermann die tatsächliche Verfügungsgewalt über die gesamten abgeholten Beträge, da die Überbringerin ihr Entgelt lediglich entsprechend seinen Vorgaben einbehielt, er mithin auch über diesen Anteil "verfügte" und sie im Übrigen lediglich auf seine Anweisungen handelte (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2022 - 1 StR 481/21, wistra 2022, 246 Rn. 6 ff.).
  • BGH, 11.07.2023 - 1 StR 92/23

    Erstreckung der Reduzierung des Einziehungsumfangs auf den Mitangeklagten;

    Sie befolgten wie auch im nachfolgenden Fall strikt die Order des Angeklagten; darin äußert sich seine Verfügungsgewalt, die die Einziehung rechtfertigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2023 - 3 StR 217/22 Rn. 8 und vom 13. Januar 2022 - 1 StR 481/21 Rn. 6-9; eine Verfügungsgewalt des ortsabwesenden Zwischenhehlers, dessen Anweisungen in einer abgekürzten Lieferung gleichwohl umgesetzt werden, nicht erörternd: BGH, Beschluss vom 28. Mai 2022 - 1 StR 19/22 Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht