Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 21.12.2012 - 1 U 105/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,44865
OLG Schleswig, 21.12.2012 - 1 U 105/11 (https://dejure.org/2012,44865)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.12.2012 - 1 U 105/11 (https://dejure.org/2012,44865)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. Dezember 2012 - 1 U 105/11 (https://dejure.org/2012,44865)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Wegfall der Gewährleistungsansprüche des Bestellers bei Werkvertrag "ohne Rechnung"

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Handwerkerleistungen: Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzgeldabrede

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen einer Schwarzgeldabrede bei einem Werkvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631; BGB § 134; SchwarzArbG § 1 Abs. 2
    Rechtsfolgen einer Schwarzgeldabrede bei einem Werkvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schwarzgeldabrede: Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (31)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzgeldabrede für Handwerkerleistungen

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzgeldabrede für Handwerkerleistungen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Gewährleistungsansprüche bei Schwarzarbeit (?)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn die Schwarzarbeit mit Mängeln behaftet ist

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Handwerkerleistung ohne Rechnung - Gewährleistungsansprüche?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pflasterarbeiten ohne Rechnung - "Schwarzgeldabrede" führt zum Verlust der Gewährleistungsrechte gegenüber dem Bauunternehmen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzgeldabrede für Handwerkerleistungen

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Schwarzaufträge und Gewährleistung

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzgeldabrede für Handwerkerleistungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzgeldabrede

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Schwarzgeldabrede: Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen!

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Schlag gegen die Schwarzarbeit - Auftraggeber hat keine Mängelrechte!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auftraggeber einer Werkleistung kann sich bei Schwarzgeldabrede nicht auf Gewährleistungsansprüche berufen

  • vd-bw.de (Kurzinformation)

    Gewährleistung auf Handwerkerleistungen trotz Schwarzarbeit?

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Nichtigkeit eines Werkvertrages mit Ohne-Rechnung-Abrede

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzgeldabrede für Handwerkerleistungen

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Baurecht / Schwarzgeldabrede

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Nichtigkeit eines Werkvertrages mit Ohne-Rechnung-Abrede

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzgeldabrede für Handwerkerleistungen

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Keine Gewährleistung bei "Schwarzarbeit" des Bauunternehmers

  • finkeldei-online.de (Kurzinformation)

    Wer schwarz bezahlt, hat keine Gewährleistung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit: "Ohne Rechnung" = ohne Rechte

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Nichtigkeit eines Werkvertrages mit "Ohne-Rechnung-Abrede"

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schwarzgeldabrede, Rechte des Besteller

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Gewährleistung bei Schwarzarbeit

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Handwerkervertrag und Schwarzarbeit

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzgeldabrede für Handwerkerleistungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Mängelgewährleistung bei schwarz beauftragten Handwerkerleistungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Gewährleistung bei Schwarzgeldabrede

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwarzgeldabrede: Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzarbeit für Handwerkerleistungen - Verstoß gegen Verbotsgesetz des § 1 Abs. 2 SchwarzArbG führt zur Nichtigkeit des gesamten Werkvertrags

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Keine Gewährleistung bei Schwarzgeldabrede // Ohne Rechnung Abrede" zwecks Umsatzssteuerverkürzung führt zur Gesamtunwirksamkeit des Rechtsgeschäfts

Besprechungen u.ä. (5)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine Gewährleistungsansprüche beim Werkvertrag mit Ohne-Rechnung-Abrede

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzanmerkung)

    Keine Gewährleistung bei "Schwarzarbeit" des Bauunternehmers

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Keine Gewährleistungsrechte bei Auftrag "ohne Rechnung”

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzgeldabrede für Handwerkerleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pflasterarbeiten "ohne Rechnung" ausgeführt: Auftragnehmer haftet nicht für Mängel! (IBR 2013, 210)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 826
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Kiel, 16.09.2011 - 9 O 60/11

    Werkvertragsrecht: Mängelhaftung des Werkunternehmers; Abgrenzung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2012 - 1 U 105/11
    Auf die Berufung des Beklagten gegen das am 16. September 2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Kiel ( 9 O 60/11) wird das angefochtene Urteil abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Landgerichts Kiel vom 16. September 2011, Aktenzeichen 9 O 60/11, aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 27.01.2005 - VII ZR 158/03

    Ansprüche des Auftraggebers wegen Schäden am Bauwerk; Hemmung der Verjährung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2012 - 1 U 105/11
    Ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB steht ihr nicht zu, weil sie den Aufbau der Auffahrt niemals mangelfrei in ihrem Eigentum gehabt hat und die Anfertigung der mangelhaften Auffahrt nicht eine Beschädigung ihres Grundstücks darstellt (vgl. dazu BGH NJW 2005, 1423, 1425 f.).
  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 192/98

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Arbeiten ohne Rechnungsstellung

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2012 - 1 U 105/11
    Denn es ist nicht anzunehmen, dass die Parteien ohne die Schwarzgeldabrede den Vertrag mit denselben Bedingungen, vor allem mit demselben Werklohn, geschlossen haben würden (offengelassen von BGH, NJW 2008, 1050 und 1051), womit aber die dem widersprechende vorherige Rechtsprechung (BGH, NJW-RR 2001, 380 ) ausdrücklich aufgegeben worden ist.
  • BGH, 24.04.2008 - VII ZR 42/07

    Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2012 - 1 U 105/11
    Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen aus dem Jahr 2008 (VII ZR 42/07 und VII ZR 140/07, NJW-RR 2008, 1050 und 1051) entschieden, dass der Werkunternehmer sich bei einem Bauvertrag nach Treu und Glauben nicht auf die Nichtigkeit des Vertrages aufgrund einer Ohne-Rechnung-Abrede berufen dürfe, um seinen Gewährleistungspflichten zu entgehen.
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 12/05

    Haftung eines Steuerberaters für kostenlose telefonische Auskunft

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2012 - 1 U 105/11
    Die Frage, ob die Parteien mit Rechtsbindungswillen handeln oder ein reines Gefälligkeitsverhältnis vorliegt, ist nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu bewerten (BGH NJW 2009, 1141, 1142).
  • OLG Saarbrücken, 01.12.1999 - 1 U 298/99

    Schwarzgeldabrede: Vertrag insgesamt nichtig?

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2012 - 1 U 105/11
    Zudem würde durch die Anwendung des § 242 BGB auch bei einer bloßen Teilnichtigkeit des Vertrages gemäß § 134 BGB der Schutzzweck des Verbotsgesetzes umgangen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 1. Dezember 1999, 1 U 298/99 [zitiert nach [...]]).
  • OLG Schleswig, 16.08.2013 - 1 U 24/13

    Schwarzgeldabrede II - Keine Zahlung für Handwerkerleistungen bei teilweiser

    Verstoßen beide Vertragsparteien dagegen, so führt dies zur Nichtigkeit des Werkvertrages (OLG Schleswig, Urteil vom 21. Dezember 2012, 1 U 105/11 (zit. nach juris); Armbrüster in: MK-BGB, 6. Auflage, § 134, Rn. 77; Palandt/Ellenberger, BGB, 72. Auflage, § 134, Rn. 22; Bosch, NJOZ 2008, 3044, 3049; Pauly, MDR 2008, 1196; Armbrüster, JZ 2008, 1006, 1008).

    So steht dem Auftraggeber bei einem wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nichtigen Werkvertrag kein Mangelgewährleistungsanspruch zu (OLG Schleswig, Urteil vom 21. Dezember 2012, 1 U 105/11 (zit. nach juris)).

  • OLG Stuttgart, 18.10.2016 - 12 U 35/16

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schmerzensgeldanspruch bei Kahnbeinfraktur an

    Soweit der BGH mit Urteil vom 21.12.2000 (VII ZR 192/98, WM 2001, 375) entschieden hat, dass der Umstand, dass eine Abrede eine Steuerhinterziehung erleichtern soll, auf die Wirksamkeit des Vertrages keinen Einfluss habe, ist diese Rechtsprechung seit der Einführung des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG mit Wirkung ab dem 1. August 2004 überholt (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. Dezember 2012 - 1 U 105/11, juris, Rn. 41).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 20.06.2012 - 1 U 105/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,47750
OLG Zweibrücken, 20.06.2012 - 1 U 105/11 (https://dejure.org/2012,47750)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.06.2012 - 1 U 105/11 (https://dejure.org/2012,47750)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - 1 U 105/11 (https://dejure.org/2012,47750)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 139 ZPO, § 812 BGB
    Klage eines Bauherrn auf Rückzahlung überzahlten Werklohns: Anforderungen an einen schlüssigen Sachvortrag; pauschale Bezugnahme auf Anlagen

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung eines Rückforderungsanspruchs des Auftraggebers gegen den Werkunternehmer

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Anforderungen an die Darlegung eines Rückforderungsanspruchs des Auftraggebers gegen den Werkunternehmer

  • ibr-online

    Pauschale Bezugnahme auf Anlagen: Klage unschlüssig!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lutzabel.com (Kurzinformation)

    Prozessuales: Eine lediglich pauschale Bezugnahme auf Anlagen führt zur Unschlüssigkeit der Klage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Pauschale Bezugnahme auf Anlagen: Klage unschlüssig! (IBR 2013, 321)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1453
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97

    Behauptung eines Schenkungsversprechens

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2012 - 1 U 105/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Sachvortrag zur Begründung des Klageanspruchs schlüssig, wenn die Klägerin Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen (BGH, Urteil vom13.08.1997, VIII ZR 246/96, BGH, Urteil vom 18.05.1999, X ZR 158/97, zitiert nach juris).

    Auch insoweit trägt die Klägerin die Darlegungs- und Beweislast, dass die Vermögensvermehrung auf Beklagtenseite ohne Rechtsgrund erfolgte (BGH, Urteil vom 18.05.1999, X ZR 158/97).

  • BGH, 13.08.1997 - VIII ZR 246/96

    Anforderungen an Schlüssigkeit des Sachvortrages

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2012 - 1 U 105/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Sachvortrag zur Begründung des Klageanspruchs schlüssig, wenn die Klägerin Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen (BGH, Urteil vom13.08.1997, VIII ZR 246/96, BGH, Urteil vom 18.05.1999, X ZR 158/97, zitiert nach juris).
  • BGH, 27.09.2001 - V ZB 29/01

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2012 - 1 U 105/11
    Allgemein gilt, dass die geordnete Darstellung der Tatsachen nicht durch pauschale Bezugnahme auf Anlagen ersetzt werden kann (Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl. § 130 Rn. 9, BGH II ZR 111/05, BGH, V ZB 29/01, zitiert nach juris).
  • BGH, 30.09.2004 - VII ZR 187/03

    Rechtsnatur des Anspruchs auf Rückzahlung eines Überschusses aus

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2012 - 1 U 105/11
    So führten der BGH mit Urteil vom 30.09.2004 (VII ZR 187/03) und das OLG Brandenburg mit Urteil vom 24.01.2007 ( 4 U 123/06) aus, dass der Auftraggeber schlüssig und substantiiert vortragen muss, warum er glaubt den Auftraggeber überzahlt zu haben, beziehungsweise, wieso sich aus der Schlussrechnung ein Überschuss ergibt, oder nach einer vorzunehmenden Korrektur jedenfalls ergeben muss.
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2012 - 1 U 105/11
    Allgemein gilt, dass die geordnete Darstellung der Tatsachen nicht durch pauschale Bezugnahme auf Anlagen ersetzt werden kann (Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl. § 130 Rn. 9, BGH II ZR 111/05, BGH, V ZB 29/01, zitiert nach juris).
  • BGH, 22.11.2007 - VII ZR 130/06

    Rechtsnatur des Anspruchs des Auftraggebers eines Architekten auf Rückzahlung von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2012 - 1 U 105/11
    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des BGH ( Urteil vom 22.11.2007, VII ZR 130/06) ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
  • OLG Brandenburg, 24.01.2007 - 4 U 123/06

    Architektenvertrag mit vereinbarten Abschlagszahlungen: Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2012 - 1 U 105/11
    So führten der BGH mit Urteil vom 30.09.2004 (VII ZR 187/03) und das OLG Brandenburg mit Urteil vom 24.01.2007 ( 4 U 123/06) aus, dass der Auftraggeber schlüssig und substantiiert vortragen muss, warum er glaubt den Auftraggeber überzahlt zu haben, beziehungsweise, wieso sich aus der Schlussrechnung ein Überschuss ergibt, oder nach einer vorzunehmenden Korrektur jedenfalls ergeben muss.
  • OLG Hamm, 14.06.1995 - 12 U 142/94

    Gesamtheit von Abschlagsrechnungen als Schlußrechnung; Umdeutung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2012 - 1 U 105/11
    In der Regel genügt die bloße Bezugnahme auf Ausführungen von den zu den Akten genommenen Unterlagen nicht den Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Sachvortrag (OLG Hamm, Urteil vom 14.06.1995, 12 U 142/94, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 28.01.2014 - 24 U 199/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf erhöhte Vergütung wegen Bauzeitverlängerung

    Im Übrigen muss die Klägerin vortragen, was sie auf entsprechenden Hinweis jeweils weiter vorgetragen hätte, um ihre Rüge schlüssig zu machen (vgl. BGH, Beschl. v. 24.4.2008, I ZB 72/07, BGHReport 2009, 35 f., juris Rn12; OLG Düsseldorf, BauR 2013, 123 ff., juris LS6; OLG Zweibrücken, BauR 2013, 1453 f., juris Rn33).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.2015 - 23 U 80/14

    Umfang der Beauftragung eines Architekten

    Anlagen können lediglich zur Erläuterung des schriftsätzlichen Vortrags dienen, diesen aber nicht ersetzen (vgl. BGH, Beschl. v. 12.12.2013 - IX ZR 299/12, BeckRS 2014, 00765; Urt. v. 02.07.2007 - II ZR 111/05, NJW 2008, 69; OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.11.2014 - 22 U 37/14, BauR 2015, 495; OLG Zweibrücken, Urteil vom 20.06.2012 - 1 U 105/11, BauR 2013, 1453).
  • LG Bremen, 02.11.2023 - 2 S 258/20

    Formelle Anforderungen an Modernisierungsmieterhöhungsverlangen

    Es genügt jedoch dem im Zivilprozess vorherrschenden Beibringungsgrundsatz nicht, pauschal auf Anlagen Bezug zu nehmen (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2018 - VI ZR 213/17; OLG Zweibrücken, Versäumnisurteil vom 20. Juni 2012 - 1 U 105/11, OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. November 2014 - I-22 U 37/74).

    Wie bereits dargestellt, genügt ein Vortrag, welcher pauschal auf Anlagen Bezug nimmt, dem Beibringungsgrundsatz nicht (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2018 - VI ZR 213/17; OLG Zweibrücken, Versäumnisurteil vom 20. Juni 2012 - 1 U 105/11, OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. November 2014 - I-22 U 37/74).

  • KG, 27.04.2018 - 7 U 98/15

    Anforderungen an den Sachvortrag im Honorarprozess

    Im Hinblick darauf genügt es etwa bei der Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs regelmäßig nicht, unter Darlegung eines Vertragsverhältnisses lediglich auf gestellte Rechnungen Bezug zu nehmen und insofern dem Gericht deren Durchsicht zwecks Ermittlung erheblicher Tatsachen anheimzugeben, um die Begründetheit einer Leistungsvergütung darzulegen (vgl. BGH, NJW 2008, 69 [71]; OLG Zweibrücken, Versäumnisurteil vom 20. Juni 2012 - 1 U 105/11 -, BeckRS 2013, 15507).
  • AG Gelsenkirchen, 31.05.2016 - 211 C 348/15

    Auszugsübergabeprotokoll ohne Beanstandung = Einverständnis mit Mietereinbauten!

    Die pauschale Bezugnahme auf zu den Akten gereichte Unterlagen ersetzt genügt nicht den Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Sachvortrag (vgl. BGH Beschl. v. 21.3.2013 - Az: VII ZR 210/12; Nichtzulassungsbeschluss zu OLG Zweibrücken, Urteil v. 20.6.2012 - Az: 1 U 105/11; OLG Hamm Urteil vom 14. Juni 1995 - 12 U 142/94).
  • OLG Köln, 28.05.2013 - 3 U 115/12

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Zahlung von Restwerklohn nach erfolgter

    Denn allgemein gilt, dass die geordnete Darstellung von Tatsachen nicht durch eine pauschale Bezugnahme auf Anlagen ersetzt werden kann, d. h. die bloße Bezugnahme auf Ausführungen von zu den Akten genommenen Unterlagen genügt nicht den Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Sachvortrag (BGH, V ZB 29/01, Beschluss vom 27.09.2011, Rn. 6; BGH, II ZR 111/05, Urteil vom 02.07.2007, Rn. 25; OLG Zweibrücken, 1 U 105/11, Urteil vom 20.06.2012, Rn. 25 m. w. N. - jeweils zitiert nach juris).
  • LG Stade, 27.03.2014 - 4 O 66/13

    Werklohn; Abschlagzahlung; Überzahlung; Rückforderung; Hinweispflichten;

    Die bloße Darlegung des unstreitig gezahlten und des aus ihrer Sicht bloß geschuldeten Gesamtbetrages genügt zur hinreichenden Substantiierung jedoch offensichtlich nicht (OLG Zweibrücken, Urteil vom 20.06.2012, 1 U 105/11, zit. nach juris).
  • AG Schleiden/Eifel, 16.12.2020 - 20 C 30/20
    Eine pauschale Bezugnahme auf Anlagen kann eine geordnete Darstellung der Tatsachen nicht ersetzen (OLG Zweibrücken, Urteil vom 20. Juni 2012 - 1 U 105/11).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - I-1 U 105/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29379
OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - I-1 U 105/11 (https://dejure.org/2013,29379)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.01.2013 - I-1 U 105/11 (https://dejure.org/2013,29379)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - I-1 U 105/11 (https://dejure.org/2013,29379)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Übergang von der Klage aus eigenem zur Klage aus abgetretenem Recht in der Berufungsinstanz

  • rechtsportal.de

    ZPO § 563; ZPO § 533
    Übergang von der Klage aus eigenem zur Klage aus abgetretenem Recht in der Berufungsinstanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Der Fahrzeugbrief…auch so ein Klassiker!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.09.2006 - VIII ZR 184/05

    Auslegung des Einbehalts des Kfz-Briefs durch den Verkäufer eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 105/11
    Der Brief hat deshalb keine rechtsbegründende Bedeutung und ist deshalb kein Traditionspapier; er verbrieft nicht das Eigentum am Kraftfahrzeug, sondern bezweckt dessen Sicherung dadurch, dass sein Fehlen den guten Glauben des Erwerbers in der Regel ausschließt (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 12 FZV Rdnr. 15 mit Hinweis auf BGH NJW 2006, 3488; BGH NJW 2005, 1365 und zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 09.02.2005 - VIII ZR 82/03

    Gutgläubiger Erwerb des Eigentums an einem Leasingfahrzeug durch die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 105/11
    Der Brief hat deshalb keine rechtsbegründende Bedeutung und ist deshalb kein Traditionspapier; er verbrieft nicht das Eigentum am Kraftfahrzeug, sondern bezweckt dessen Sicherung dadurch, dass sein Fehlen den guten Glauben des Erwerbers in der Regel ausschließt (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 12 FZV Rdnr. 15 mit Hinweis auf BGH NJW 2006, 3488; BGH NJW 2005, 1365 und zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 53/98

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 105/11
    Wird die zunächst auf eigenes Recht gestützte Klage auf abgetretenes Recht umgestellt, handelt es sich um eine Klageänderung (Zöller/Greger, Kommentar zur ZPO, 29. Aufl., § 263, Rdnr. 7 mit Hinweis auf BGH NJW 1999, 1407).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.10.2011 - 1 U 105/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1637
OLG Karlsruhe, 13.10.2011 - 1 U 105/11 (https://dejure.org/2011,1637)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.10.2011 - 1 U 105/11 (https://dejure.org/2011,1637)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - 1 U 105/11 (https://dejure.org/2011,1637)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    BGB § 249
    Ersatzfähigkeit der Rechtsanwaltskosten für die Einholung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung nach einem Verkehrsunfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kosten der Deckungszusage kein ersatzfähiger Unfallschaden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ersatz von Rechtsanwaltskosten für Deckungsanfrage

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwaltsgebühren für eine Deckungsanfrage sind nicht erstattungsfähig

Besprechungen u.ä.

  • blogspot.com (Kurzanmerkung)

    Rechtschutzversicherung -Einholung der Deckungszusage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2012, 139 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 132/10

    Wohnraummiete: Umdeutung einer unwirksamen Vereinbarung über

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2011 - 1 U 105/11
    Selbst wenn man annimmt, dass dem Rechtsanwalt für die Deckungsanfrage überhaupt eine gesonderte Gebühr zusteht (offengelassen von BGH NJW 2011, 1222) und es sich auch nicht um eine Vorbereitungshandlung im Sinne von § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 RVG handelt (so aber OLG München JurBüro 1993, 163), so unterhält der Geschädigte die Rechtsschutzversicherung, um sich gegen das Kostenrisiko abzusichern, das sich ergibt, wenn er in einem Rechtsstreit unbegründete Forderungen geltend macht oder sich als Beklagter erfolglos gegen vom Prozessgegner erhobene Ansprüche verteidigt.

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 2011, 1222) sind solche Kosten nur dann zu erstatten, wenn die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Wahrung und Durchsetzung der Rechte unter den Umständen des Falles erforderlich und zweckmäßig war; das ist nicht der Fall, wenn die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage umstandslos erteilt.

    Selbst wenn man annimmt, dass dem Rechtsanwalt für die Deckungsanfrage überhaupt eine gesonderte Gebühr zusteht (offengelassen von BGH NJW 2011, 1222) und es sich auch nicht um eine Vorbereitungshandlung im Sinne von § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 RVG handelt (so aber OLG München JurBüro 1993, 163), so unterhält der Geschädigte die Rechtsschutzversicherung, um sich gegen das Kostenrisiko abzusichern, das sich ergibt, wenn er in einem Rechtsstreit unbegründete Forderungen geltend macht oder sich als Beklagter erfolglos gegen vom Prozeßgegner erhobene Ansprüche verteidigt.

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 2011, 1222) sind solche Kosten nur dann zu erstatten, wenn die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Wahrung und Durchsetzung der Rechte unter den Umständen des Falles erforderlich und zweckmäßig war; das ist nicht der Fall, wenn die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage umstandslos erteilt.

  • OLG München, 04.12.1990 - 13 U 3085/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2011 - 1 U 105/11
    Selbst wenn man annimmt, dass dem Rechtsanwalt für die Deckungsanfrage überhaupt eine gesonderte Gebühr zusteht (offengelassen von BGH NJW 2011, 1222) und es sich auch nicht um eine Vorbereitungshandlung im Sinne von § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 RVG handelt (so aber OLG München JurBüro 1993, 163), so unterhält der Geschädigte die Rechtsschutzversicherung, um sich gegen das Kostenrisiko abzusichern, das sich ergibt, wenn er in einem Rechtsstreit unbegründete Forderungen geltend macht oder sich als Beklagter erfolglos gegen vom Prozessgegner erhobene Ansprüche verteidigt.

    Selbst wenn man annimmt, dass dem Rechtsanwalt für die Deckungsanfrage überhaupt eine gesonderte Gebühr zusteht (offengelassen von BGH NJW 2011, 1222) und es sich auch nicht um eine Vorbereitungshandlung im Sinne von § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 RVG handelt (so aber OLG München JurBüro 1993, 163), so unterhält der Geschädigte die Rechtsschutzversicherung, um sich gegen das Kostenrisiko abzusichern, das sich ergibt, wenn er in einem Rechtsstreit unbegründete Forderungen geltend macht oder sich als Beklagter erfolglos gegen vom Prozeßgegner erhobene Ansprüche verteidigt.

  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2011 - 1 U 105/11
    Er ist beweispflichtig dafür, daß ihm auch ein solcher Schaden entstanden ist, denn der Nutzungsausfall ist nicht notwendiger Teil des am Kraftfahrzeug selbst eingetretenen Schadens (BGH NJW 2009, 1663; NJW 1976, 1396).
  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 211/08

    Schätzung der geforderten abstrakten Nutzungsausfallentschädigung bis zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2011 - 1 U 105/11
    Er ist beweispflichtig dafür, daß ihm auch ein solcher Schaden entstanden ist, denn der Nutzungsausfall ist nicht notwendiger Teil des am Kraftfahrzeug selbst eingetretenen Schadens (BGH NJW 2009, 1663; NJW 1976, 1396).
  • LG Nürnberg-Fürth, 09.09.2010 - 8 O 1617/10

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit der Anwaltskosten für die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2011 - 1 U 105/11
    Zur Absicherung gegen die eine Partei möglicherweise trotz Obsiegens treffende sekundäre Kostenlast bedarf es der Heranziehung der Rechtsschutzversicherung wegen der jederzeit möglichen direkten Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers des Unfallgegners ( § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG), bei dem ein Insolvenzrisiko faktisch nicht besteht, nicht (vgl. zu alledem LG Nürnberg-Fürth, Urt. vom 9.9.2010 - 8 O 1617/10; OLG Celle Schaden-Praxis 2011, 265; Schmitt RuS 2011, 148).
  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 274/10

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für die

    Von denjenigen, die einen Gebührenanspruch des Anwalts bejahen (oben 1 a) oder dahinstehen lassen (etwa BGH, Urteil vom 9. März 2011 - VIII ZR 132/10, NJW 2011, 1222 Rn. 21 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. Oktober 2011 - 1 U 105/11, juris Rn. 16), wird ein Ersatzanspruch im Außenverhältnis mit unterschiedlichen Argumenten bejaht oder verneint.

    bb) Andere verneinen den Ersatzanspruch aus der grundsätzlichen Erwägung, dass Rechtsanwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage nicht vom Schutzzweck der Haftungsnormen erfasst seien (vgl. etwa KG, Urteil vom 19. April 2004 - 12 U 325/02, VersR 2004, 1571, 1572; OLG Celle, Urteil vom 12. Januar 2011 - 14 U 78/10, aaO; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. Oktober 2011 - 1 U 105/11, aaO Rn. 15 f.; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 9. September 2010 - 8 O 1617/10, juris Rn. 31 ff. mit zust. Anm. von Schöller, jurisPR-VerkR 21/2010 Anm. 3; Tomson, VersR 2010, 1428).

  • OLG München, 18.02.2020 - 18 U 3465/19

    Rechtmäßigkeit der Sperrung eines Social-Media-Accounts

    Auch wenn ein Auftrag und eine entsprechende Tätigkeit vorliegt, sind solche Kosten nur dann zu erstatten, wenn die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Wahrung und Durchsetzung der Rechte unter den Umständen des Falles erforderlich und zweckmäßig war (BGH, Urteil vom 9.3.2011 a.a.O.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.10.2011 - 1 U 105/11 -, juris).
  • LG Mannheim, 13.05.2020 - 14 O 32/19

    Verbot der Hassrede auf Facebook: Beschränkung des vertraglichen Nutzungsrechts

    bb) Unabhängig davon würden durch die anwaltliche Einholung von Deckungszusagen des klägerischen Rechtsschutzversicherers im Innenverhältnis zum Kläger auch bereits keine selbstständigen Geschäftsgebühren nach Nr. 2300 VV anfallen, da es sich jedenfalls um dieselbe Angelegenheit wie das sonstige Betreiben des Geschäfts im Sinne von §§ 15 Abs. 2, 16, 19 RVG und nicht um eine andere Angelegenheit im Sinne von §§ 17, 18 RVG handeln würde (vgl. OLG München, Urt. v. 04.12.1990, 13 U 3085/90, JurBüro 1993, 163; offengelassen von BGH, Urt. v. 13.12.2011, VI ZR 274/10, NJW 2012, 919 Rn. 7 ff.; BGH, Urt. v. 09.03.2011, VIII ZR 132/10, NJW 2011, 1222 Rn. 21 ff.; OLG Karlsruhe, Urt. v. 13.10.2011, 1 U 105/11, NJOZ 2012, 1355; vgl. im Übrigen ausführlich zum Streitstand in Rechtsprechung und Literatur BGH, Urt. v. 13.12.2011, VI ZR 274/10, a. a. O.).

    Besteht die anwaltliche Tätigkeit in der Einholung einer Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers des Geschädigten, bedarf es der Darlegung, warum der Geschädigte die Deckungszusage nicht selbst hätte einholen können (vgl. BGH, Urt. v. 09.03.2011, VIII ZR 132/10, NJW 2011, 1222 Rn. 24; OLG Karlsruhe, Urt. v. 13.10.2011, 1 U 105/11, NJOZ 2012, 1355; OLG München, Beschl. v. 22.08.2019, 18 U 1310/19, BeckRS 2019, 26477 Rn. 28).

  • OLG Nürnberg, 29.12.2020 - 3 U 2008/20

    Rechtswidrige Sperrung von Accounts in einem sozialen Netzwerk

    Dafür muss dargetan werden, dass die Klagepartei selbst die Deckungszusage nicht hätte einholen können und insoweit die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe erforderlich gewesen war (BGH, a.a.O. Rn. 24; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.10.2011 - 1 U 105/11, juris-Rn. 17).
  • LG Essen, 05.04.2018 - 11 O 138/17

    Verkehrsunfall - Darlegungslast bei Vorschäden

    Der Geschädigte hat für einen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung substantiiert darzulegen und nachzuweisen, dass sein Fahrzeug an im Einzelnen zu bezeichnenden Tagen bei bestehendem Nutzungswillen und Nutzungsmöglichkeit reparaturbedingt nicht nutzbar war (vgl. OLG München Urt. v. 13.09.2013 Az.: 10 U 859/13 Rn. 5; vgl. OLG Karlsruhe Urt. v. 13.10.2011 Az.: 1 U 105/11 Rn. 13).
  • LG Lübeck, 17.11.2011 - 12 O 148/10

    Verkehrsunfall: Schmerzensgeld bei lebensgefährlichen Verletzungen

    Wie das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 13.10.2011 (1 U 105/11, zitiert nach juris) zutreffend ausführt, ist die Unterhaltung einer Rechtschutzversicherung (zum Schutz gegen die Kostenlast bei Geltendmachung unbegründeter Forderungen oder bei Inanspruchnahme als Zweitschuldner trotz erfolgreicher Rechtsverfolgung) vom konkreten Verkehrsunfall als haftungsauslösendem Umstand unabhängig.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.05.2012 - 1 U 105/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17235
OLG Frankfurt, 30.05.2012 - 1 U 105/11 (https://dejure.org/2012,17235)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.05.2012 - 1 U 105/11 (https://dejure.org/2012,17235)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - 1 U 105/11 (https://dejure.org/2012,17235)
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Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Haftungsfalle für WEG-Verwalter // Abschluss von langfristigen Wartungsverträgen

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