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   OLG München, 25.03.2021 - 1 U 1831/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,8537
OLG München, 25.03.2021 - 1 U 1831/18 (https://dejure.org/2021,8537)
OLG München, Entscheidung vom 25.03.2021 - 1 U 1831/18 (https://dejure.org/2021,8537)
OLG München, Entscheidung vom 25. März 2021 - 1 U 1831/18 (https://dejure.org/2021,8537)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Behandlungsfehler, Schadensersatz, Therapie, Berufung, Gutachten, Revision, Krankheit, Behandlung, Rechtsanwaltskosten, Arzt, Facharzt, Haftung, Ablehnung, Verschulden, Die Fortbildung des Rechts, grober Behandlungsfehler, Aussicht auf Erfolg

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung einer Heilpraktikerin wegen des Abbruchs einer schulmedizinisch indizierten Strahlentherapie durch eine krebskranke Patientin

  • rechtsportal.de

    Haftung einer Heilpraktikerin wegen des Abbruchs einer schulmedizinisch indizierten Strahlentherapie durch eine krebskranke Patientin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schlangengift-Präparaten: Heilpraktikerin muss nach Tod von Patientin Schmerzensgeld zahlen

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Haftung anderer als ärztlicher Leistungserbringer - Pflichten eines Heilpraktikers

  • br.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 07.05.2020)

    Kriegt Fünfjähriger Schmerzensgeld von Heilpraktikerin?

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 10.01.2019)

    "Heilerin" vor Gericht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 328/03

    Rechtsfolgen einer als grober Behandlungsfehler zu bewertenden Verletzung der

    Auszug aus OLG München, 25.03.2021 - 1 U 1831/18
    Die Beweislastumkehr wegen eines groben Behandlungsfehlers greift grundsätzlich auch in den Fällen einer fehlerhaften therapeutischen Aufklärung (BGH VersR 2005, 228).

    In rechtlicher Hinsicht kann daraus folgen, dass die Beweislastumkehr trotz der Grobheit des Fehlverhaltens des Behandlers nicht greift, wenn der Patient durch eigenes sorgloses Verhalten im gleichen Maße wie der Behandler eine erfolgreiche Behandlung erschwert hat, BGH vom 16.11.2004, VI ZR 328/03.

  • BGH, 29.01.1991 - VI ZR 206/90

    Sorgfaltspflichten des Heilpraktikers bei Anwendung invasiver Behandlungsmethoden

    Auszug aus OLG München, 25.03.2021 - 1 U 1831/18
    Da die Beklagte als solche auftritt, nimmt sie das entsprechende Vertrauen für sich in Anspruch und muss sich an dem insoweit etablierten Standard messen lassen (grundlegend: BGH VI ZR 206/90, insbes. Rn. 24 bei juris).
  • BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80

    Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der

    Auszug aus OLG München, 25.03.2021 - 1 U 1831/18
    a) Die Umkehr der Beweislast für die Kausalität bei groben Behandlungsfehlern wurde vom Bundesgerichtshof zunächst damit begründet, durch die Grobheit des Behandlungsfehlers werde dem Patienten die Beweisführung für die Kausalität erschwert, (BGH NJW 1983, 333).
  • OLG Stuttgart, 21.04.1998 - 14 U 25/97

    Sorgfaltsstandard des Heilpraktikers bei Behandlung nach Krebsoperation

    Auszug aus OLG München, 25.03.2021 - 1 U 1831/18
    b) In der Tat haben der Senat und das OLG Stuttgart entschieden, ein Heilpraktiker müsse nicht auf die überlegenen Diagnose- und Therapiemöglichkeiten der Schulmedizin hinweisen und dabei darüber informieren, dass die von ihm empfohlene Therapie medizinischwissenschaftlich nicht allgemein anerkannt ist (OLG München 1 U 5100/97; OLG Stuttgart, 14 U 25/97).
  • LG München II, 07.08.2023 - 1 O 1001/23

    Keine Brustkrebsbehandlung allein mit Enzym-Präparaten

    Um Erstellung des gemäß Beschluss vom 21.07.2023 einzuholenden Gutachtens wird - sofern die Parteien sich nicht gütlich einigen sollten, wie dies von der Kammer im Hinblick auf OLG München (Urt. v. 25. März 2021 - 1 U 1831/18) vorgeschlagen worden ist - gebeten:.
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