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   BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 1783/02   

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https://dejure.org/2005,3195
BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 1783/02 (https://dejure.org/2005,3195)
BVerfG, Entscheidung vom 14.02.2005 - 1 BvR 1783/02 (https://dejure.org/2005,3195)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 1783/02 (https://dejure.org/2005,3195)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend Fragen des Persönlichkeitsschutzes eines Minderjährigen gegenüber der Wortberichterstattung der Presse; Anspruch der Prinzessin Carolines Tochter gegen die Presse auf Unterlassung der Aussage "des Bestehens eines gleichen sinnlichen Munds ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1, Abs. 2 GG

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsansprüche der Kinder der Prinzessin Caroline von Monaco gegenüber der Berichterstattung in der Presse

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1857
  • ZUM 2005, 556
  • afp 2005, 459
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 1353/99

    Zum Schutz eines Kindes gegenüber Medienberichterstattung, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 1783/02
    Liefern sich Kinder oder Jugendliche allerdings den Bedingungen öffentlicher Auftritte dadurch aus, dass sie im Mittelpunkt öffentlicher Veranstaltungen stehen, ist ihr Persönlichkeitsschutz entsprechend relativiert (vgl. BVerfGE 101, 361 ) und den Medien ist es nicht verwehrt, über den entsprechenden Auftritt in der Öffentlichkeit anlassbezogen zu berichten (vgl. BVerfGE 101, 361 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 31. März 2000 - 1 BvR 1353/99 -, NJW 2000, S. 2191 ; Beschluss vom 29. Juli 2003 - 1 BvR 1964/00 -, NJW 2003, S. 3262 ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 1783/02
    Es ist nicht erkennbar, dass die Gerichte bei dieser Abwägung den Schutzgehalt des Grundrechts der Meinungs- und Pressefreiheit verkannt haben, insbesondere von einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite dieser Freiheiten und des Persönlichkeitsschutzes ausgegangen sind (zum Prüfungsmaßstab vgl. allgemein BVerfGE 7, 198 ; 18, 85 ; 42, 143 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 1783/02
    Es ist nicht erkennbar, dass die Gerichte bei dieser Abwägung den Schutzgehalt des Grundrechts der Meinungs- und Pressefreiheit verkannt haben, insbesondere von einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite dieser Freiheiten und des Persönlichkeitsschutzes ausgegangen sind (zum Prüfungsmaßstab vgl. allgemein BVerfGE 7, 198 ; 18, 85 ; 42, 143 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 1783/02
    Liefern sich Kinder oder Jugendliche allerdings den Bedingungen öffentlicher Auftritte dadurch aus, dass sie im Mittelpunkt öffentlicher Veranstaltungen stehen, ist ihr Persönlichkeitsschutz entsprechend relativiert (vgl. BVerfGE 101, 361 ) und den Medien ist es nicht verwehrt, über den entsprechenden Auftritt in der Öffentlichkeit anlassbezogen zu berichten (vgl. BVerfGE 101, 361 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 31. März 2000 - 1 BvR 1353/99 -, NJW 2000, S. 2191 ; Beschluss vom 29. Juli 2003 - 1 BvR 1964/00 -, NJW 2003, S. 3262 ).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 1964/00

    Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Kindes gegen die

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 1783/02
    Liefern sich Kinder oder Jugendliche allerdings den Bedingungen öffentlicher Auftritte dadurch aus, dass sie im Mittelpunkt öffentlicher Veranstaltungen stehen, ist ihr Persönlichkeitsschutz entsprechend relativiert (vgl. BVerfGE 101, 361 ) und den Medien ist es nicht verwehrt, über den entsprechenden Auftritt in der Öffentlichkeit anlassbezogen zu berichten (vgl. BVerfGE 101, 361 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 31. März 2000 - 1 BvR 1353/99 -, NJW 2000, S. 2191 ; Beschluss vom 29. Juli 2003 - 1 BvR 1964/00 -, NJW 2003, S. 3262 ).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 1783/02
    Es ist nicht erkennbar, dass die Gerichte bei dieser Abwägung den Schutzgehalt des Grundrechts der Meinungs- und Pressefreiheit verkannt haben, insbesondere von einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite dieser Freiheiten und des Persönlichkeitsschutzes ausgegangen sind (zum Prüfungsmaßstab vgl. allgemein BVerfGE 7, 198 ; 18, 85 ; 42, 143 ).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 1783/02
    Diese verlangt, dass die Fachgerichte besondere Gründe angeben, wenn sie sich unter mehreren möglichen Deutungen einer Äußerung für die zu einer Bestrafung oder zur Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz führende entscheiden wollen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 93, 266 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 1783/02
    Diese verlangt, dass die Fachgerichte besondere Gründe angeben, wenn sie sich unter mehreren möglichen Deutungen einer Äußerung für die zu einer Bestrafung oder zur Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz führende entscheiden wollen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 93, 266 ; stRspr).
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