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   OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 293/14   

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OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 293/14 (https://dejure.org/2015,8770)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.02.2015 - 1 Ss 293/14 (https://dejure.org/2015,8770)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - 1 Ss 293/14 (https://dejure.org/2015,8770)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 257c StPO, § 268a StPO, § 273 Abs 1a StPO, 56b StGB, § 56c StGB, Art 20 Abs 2 S 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 6 Abs 1 EMRK
    Mitteilungs- und Aufklärungspflichten bei Verständigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitteilungs- und Aufklärungspflichten bei Verständigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1974
  • NStZ-RR 2015, 253
  • StV 2016, 98
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.01.2014 - 4 StR 254/13

    Verständigung (Recht auf ein faires Verfahren; Aufklärungspflicht des Gerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 293/14
    Zu den gerichtlichen Mitteilungs- und Aufklärungspflichten bei einer Verständigung gemäß § 257 c StPO, deren Gegenstand auch die Verhängung einer zur Bewährung auszusetztenden Freiheitsstrafe ist (Anschluss an und Abgrenzung zu BGH 59, 172 = NJW 2014, 1831 = StV 2014, 393; BGH [4, Strafsenat] NJW 2014, 3173 = StV 2016, 150 f. = NStZ 2014, 665 sowie BGH [1, Strafsenat] StV 2015, 151 f.).

    a) Nach einem beachtlichen Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (BGHSt 59, 172 = NJW 2014, 1831 = StV 2014, 393 = JR 2014, 355 m. zust. Anm. Bachmann = NJ 2014, 307 m. krit. Anm. Fleischmann; BGH NJW 2014, 3173 f. = StV 2015, 150 f. = NStZ 2014, 665; ebenso schon OLG Saarbrücken NJW 2014, 238; Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl. 2014, § 257c Rn. 12) gebietet es der Grundsatz des fairen Verfahrens, den Angeklagten vor einer Verständigung gem. § 257c StPO, deren Gegenstand auch die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen gem. § 56b StGB Abs. 1 StGB hinzuweisen.

    Nur dann, wenn der Angeklagte über den gesamten Umfang der Rechtsfolgenerwartung bei der Verständigung informiert sei, könne er autonom eine Entscheidung über seine Mitwirkung treffen (BGHSt 59, 172 Tz. 11).

    Der erkennende Senat macht sich die hier zum Ausdruck kommenden Bedenken nur insoweit zu eigen, als die Grundlage diese Rechtsprechung vom 4. Strafsenat ausdrücklich (BGHSt 59, 172 Tz. 9) im Prinzip eines fairen Verfahrens (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs. 1 1 EMRK) gesehen wird.

    c) Letztlich kann diese Frage offenbleiben, weil der erkennende Senat jedenfalls inhaltlich mit dem 4. Strafsenat ( BGHSt 59, 172 Tz. 10) darin übereinstimmt, dass der Tatrichter auf alle konkret in Betracht kommenden Bewährungsauflagen hinweisen muss, die nach der gesetzlichen Konzeption des § 56b StGB dem Ausgleich begangenen Unrechts dienen und deren Erteilung Voraussetzung für die in Aussicht gestellte Strafaussetzung ist.

    Sie kam - ungeachtet der Frage, ob diese Hinweispflicht nicht schon im gesetzlichen Transparenzprogramm des § 257c StPO ausdrücklich vorgesehen ist - im vorliegenden Fall selbst bei einer Herleitung aus den ungeschriebenen Grundsätzen eines fairen Verfahrens auch deshalb nicht überraschend, weil die für die amtliche Sammlung vorgesehene Leitentscheidung BGHSt 59, 172 (Beschluss v. 29.01.2014 - 4 StR 254/13) u.a. bereits in NJW 25/2014 (S. 1831 ff.) am 18.6.2014 bzw. StV 7/2014 (S. 393 ff.) am 17.06.2014 und damit jeweils ca. sechs Wochen vor der Verkündung des hier angegriffenen Urteils allgemein zugänglich veröffentlicht wurde.

    An dem Beruhenszusammenhang fehlt es nur, wenn feststeht, dass ein rechtsfehlerfreies Verfahren zu demselben Ergebnis geführt hätte ( BGH NJW 2014, 1831 f.; NJW 1969, 473; [...] Franke in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl. [2013], § 337 Rn. 180 m.w.N.).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 293/14
    Zwar kann in einem positiven Protokollvermerk über eine getroffene Verständigung keine inhaltlich exakte, also wortgetreue Wiedergabe aller Äußerungen über eine Verständigung erwartet werden, wohl aber der wesentliche Inhalt der Erörterungen (BeckOKStPO/Eschelbach, [...] Ed. 19, § 257c Rn. 42 ff.; vgl. auch BVerfG NJW 2013, 1058, 1084; BGHSt 58, 310, 313).

    § 56b StGB in Betracht kommt und dass in diesem Fall das Urteil anders ausgefallen wäre (vgl. BVerfG NJW 2013, 1058 [1067, 1071) BGH NStZ 2013, 728).

    Eine Fallkonstellation, in der ausnahmsweise ein Beruhen des Urteils auf der Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren bei Zustandekommen einer Verständigung ausgeschlossen werden kann(vgl. BGH NStZ 2013, 728; vgl. auch BVerfG NJW 2013, 1058 [1071] Rn. 127), liegt hier nicht vor.

  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14

    Verständigung (Recht auf faires Verfahren: Offenlegung von Bewährungsweisungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 293/14
    Zu den gerichtlichen Mitteilungs- und Aufklärungspflichten bei einer Verständigung gemäß § 257 c StPO, deren Gegenstand auch die Verhängung einer zur Bewährung auszusetztenden Freiheitsstrafe ist (Anschluss an und Abgrenzung zu BGH 59, 172 = NJW 2014, 1831 = StV 2014, 393; BGH [4, Strafsenat] NJW 2014, 3173 = StV 2016, 150 f. = NStZ 2014, 665 sowie BGH [1, Strafsenat] StV 2015, 151 f.).

    Indes hat es der 1. Strafsenat des BGH in seinem Beschl. v. 07.10.2014 (1 StR 426/14 = StV 2015, 151, 152 unter b) ausdrücklich dahinstehen lassen, "ob dieser Rechtsprechung bei Verfahrensabsprachen (§ 257c StPO), auf deren Grundlage das Tatgericht eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe bei Erteilung von Bewährungsauflagen (§ 56b StGB) verhängt, uneingeschränkt zu folgen wäre".

    b) Der 1. Strafsenat (StV 2015, 151, 152 f.) ist für eine entsprechend formulierte, in der Praxis nach Kenntnis des Senats auch im Übrigen weit verbreitete (Standard-) Regelung in einem Bewährungsbeschluss der Auffassung, dass es bei einer Anweisung der Anzeige jedes Wohnsitzwechsels weder ein Gebot der Fairness noch sonstiger Rechtsgrundsätze sei, dass das Gericht vor einer Verständigung offenlege, solches anweisen zu wollen.

  • BGH, 11.09.2014 - 4 StR 148/14

    Verständigung (Recht auf faires Verfahren; erforderliche Belehrung über die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 293/14
    Zu den gerichtlichen Mitteilungs- und Aufklärungspflichten bei einer Verständigung gemäß § 257 c StPO, deren Gegenstand auch die Verhängung einer zur Bewährung auszusetztenden Freiheitsstrafe ist (Anschluss an und Abgrenzung zu BGH 59, 172 = NJW 2014, 1831 = StV 2014, 393; BGH [4, Strafsenat] NJW 2014, 3173 = StV 2016, 150 f. = NStZ 2014, 665 sowie BGH [1, Strafsenat] StV 2015, 151 f.).

    a) Nach einem beachtlichen Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (BGHSt 59, 172 = NJW 2014, 1831 = StV 2014, 393 = JR 2014, 355 m. zust. Anm. Bachmann = NJ 2014, 307 m. krit. Anm. Fleischmann; BGH NJW 2014, 3173 f. = StV 2015, 150 f. = NStZ 2014, 665; ebenso schon OLG Saarbrücken NJW 2014, 238; Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl. 2014, § 257c Rn. 12) gebietet es der Grundsatz des fairen Verfahrens, den Angeklagten vor einer Verständigung gem. § 257c StPO, deren Gegenstand auch die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen gem. § 56b StGB Abs. 1 StGB hinzuweisen.

  • BGH, 07.08.2013 - 5 StR 253/13

    Verständigung (Verstoß gegen die Pflicht zur Belehrung hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 293/14
    § 56b StGB in Betracht kommt und dass in diesem Fall das Urteil anders ausgefallen wäre (vgl. BVerfG NJW 2013, 1058 [1067, 1071) BGH NStZ 2013, 728).

    Eine Fallkonstellation, in der ausnahmsweise ein Beruhen des Urteils auf der Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren bei Zustandekommen einer Verständigung ausgeschlossen werden kann(vgl. BGH NStZ 2013, 728; vgl. auch BVerfG NJW 2013, 1058 [1071] Rn. 127), liegt hier nicht vor.

  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 293/14
    Sie kann im Einzelfall zu einer unzuträglichen Lockerung der Bindung der Strafrechtsprechung an das positive Recht führen (vgl. BGHSt 40, 211, 217 f.; Jahn NStZ 2007, 255, 256).
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 293/14
    An dem Beruhenszusammenhang fehlt es nur, wenn feststeht, dass ein rechtsfehlerfreies Verfahren zu demselben Ergebnis geführt hätte ( BGH NJW 2014, 1831 f.; NJW 1969, 473; [...] Franke in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl. [2013], § 337 Rn. 180 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 04.10.2013 - 1 Ws 106/13

    Strafverfahren: Anordnung einer Bewährungsauflage ohne Hinweis in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 293/14
    a) Nach einem beachtlichen Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (BGHSt 59, 172 = NJW 2014, 1831 = StV 2014, 393 = JR 2014, 355 m. zust. Anm. Bachmann = NJ 2014, 307 m. krit. Anm. Fleischmann; BGH NJW 2014, 3173 f. = StV 2015, 150 f. = NStZ 2014, 665; ebenso schon OLG Saarbrücken NJW 2014, 238; Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl. 2014, § 257c Rn. 12) gebietet es der Grundsatz des fairen Verfahrens, den Angeklagten vor einer Verständigung gem. § 257c StPO, deren Gegenstand auch die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen gem. § 56b StGB Abs. 1 StGB hinzuweisen.
  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 293/14
    Zwar kann in einem positiven Protokollvermerk über eine getroffene Verständigung keine inhaltlich exakte, also wortgetreue Wiedergabe aller Äußerungen über eine Verständigung erwartet werden, wohl aber der wesentliche Inhalt der Erörterungen (BeckOKStPO/Eschelbach, [...] Ed. 19, § 257c Rn. 42 ff.; vgl. auch BVerfG NJW 2013, 1058, 1084; BGHSt 58, 310, 313).
  • BGH, 06.02.2018 - 5 StR 600/17

    Einziehung von Taterträgen (zwingende Maßnahmen der Vermögensabschöpfung kein

    aa) Aus dessen Gewährleistung hat die höchstrichterliche Rechtsprechung allerdings für Fälle, in denen die Verhängung einer Bewährungsstrafe Gegenstand einer Verständigung war, eine Verpflichtung des Gerichts zur Offenlegung des gesamten Umfangs der Rechtsfolgenerwartung vor Zustandekommen der Verständigung in Bezug auf Bewährungsauflagen abgeleitet (BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172, 174, 175, und vom 8. September 2016 - 1 StR 346/16, NStZ-RR 2016, 379; siehe auch OLG Saarbrücken, NJW 2014, 238, 239; OLG Frankfurt, NJW 2015, 1974, 1975).
  • OLG Rostock, 02.06.2015 - 20 Ws 110/15

    Verständigung im Strafprozess: Konsequenzen einer fehlenden Verständigung über

    b) Soweit Verteidigung und Generalstaatsanwaltschaft die Auffassung vertreten, § 257c StPO und der Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK) geböten es, einen Angeklagten vor einer Verständigung, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, auch auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen gemäß § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB hinzuweisen, woraus bei einem Schweigen der Verständigung wie im vorliegenden Fall die Rechtswidrigkeit einer dahingehenden Auflage folge, teilt der Senat die dem zu Grunde liegende überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 11.09.2014, 4 StR 148/14, NJW 2014, 3173; Beschl. V. 29.01.2014, 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172; OLG Köln, Beschl. V. 16.01.1998, 2 Ws 687/97, NJW 1999, 373; soweit ersichtlich zuletzt OLG Frankfurt, Beschl. V. 11.02.2015, 1 Ss 293/14, juris; Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl. § 257c Rdn. 12; einschränkend "in aller Regel": Saarländisches OLG, Beschl. v. 04.10.2013, 1 Ws 106/13, NJW 2014, 238; ausdrücklich offenlassend BGH, Beschl. v. 07.10.2014, 1 StR 426/14, StraFo 2014, 514; a. A. BGH Beschl. v. 17.02.1995, 2 StR 29/95; NStE Nr. 128 zu § 261; OLG Dresden, Beschl. v. 26.02.2007, 1 Ws 24/07; Kaetzler, wistra 1999, 253ff.).
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