Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 08.06.2022 - O 1/22 |
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 4b O 1/22
- LG Düsseldorf, 08.06.2022 - O 1/22
- OLG Düsseldorf, 28.11.2024 - 2 U 31/24
- BGH - X ZR 108/24 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- FG Münster, 20.03.2026 - 12 K 190/24 Rn. 28 Mit im Jahr 2022 erhobener Klage beantragte der Kläger beim Landgericht S gegen den Notar M, der zugleich Widerkläger gegen den widerbeklagten Steuerschuldner wurde, die Feststellung einer Schadensersatzpflicht wegen fehlerhafter Beratung (Aktenzeichen 000 O 1/22); auf die aktenkundigen Schriftsätze wird Bezug genommen.
Rn. 32 Im Urteil vom 00.00.2023 000 O 001/22 wies das Landgericht S die Klage ab und stellte zugunsten des beklagten und widerklagenden Notars fest, dass eine Schadensersatzpflicht wegen fehlerhafter Beratung nicht bestehe.
Rn. 37 Gegen das Urteil des Landgerichts S vom 00.00.2023 000 O 001/22 legte der hiesige und dortige Kläger vor dem Oberlandesgericht Berufung ein (Aktenzeichen 00 U 000/24).
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Rechtsprechung
| KAG Freiburg, 22.06.2022 - M 1/2022 |
Volltextveröffentlichung
- zmv-online.de
Ablehnung mehrerer Schulungsveranstaltungen durch den Dienstgeber
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Rechtsprechung
| LG München I, 07.08.2023 - Z 1/22 |
Verfahrensgang
- LG München I, 07.08.2023 - Z 1/22
- LG München I, 07.08.2023 - BG-Z 1/22
- BayObLG, 14.02.2024 - 301 LBG-Z 1/23
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Rechtsprechung
| VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 21.04.2023 - 01/22 |
Volltextveröffentlichung
- kirchenrecht-ekwue.de
§ 19 DSG-EKD, Art. 15, 23 Abs. 1 i), 91 Abs. 1 DS-GVO, Art. 4 Abs. 3 EUV
Auskunftsanspruch, Bescheidungsklage, Datenschutz, rechtsmissbräuchlicher Befangenheitsantrag, Auskunft, Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 170/85
Verfassungsrechtliche Anforderung an die Gestaltung des fairen Verfahrens im …
Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 21.04.2023 - 1/22
Denn der Kläger ist anwaltlich vertreten und muss sich daher an seinen Anträgen festhalten lassen (BVerfG, Beschluss vom 8.5.1991 - 2 BvR 170/85 - juris Rn. 13;… Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Auflage § 88, Rn. 9).Für einen Hinweis zur Stellung sachdienlicher Anträge (vgl. § 43 Abs. 3 KVwGG) bestand keine Veranlassung, weil der Kläger in der mündlichen Verhandlung weder anwesend noch vertreten war (BVerfG, Beschluss vom 8.5.1991 - 2 BvR 170/85 - juris Rn. 14) und das Gericht die Rechtssache erst am Tage der mündlichen Verhandlung - dem 21.04.2023 - in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vorberaten hatte.
- EuGH, 19.01.2010 - C-555/07
Kücükdeveci - Kündigungsfrist in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB verstößt gegen …
Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 21.04.2023 - 1/22
Danach haben die nationalen Gerichte alles zu tun, was in ihrer Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten und im Wege der Auslegung zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von dem Unionsrecht verfolgten Ziel übereinstimmt (…vgl. EuGH, Urteile vom 04.06.2006 - Rs. C-212/04 - Rn. 109 und vom 19.01.2010 - Rs C-555/07 - Rn. 47 ). - EuGH, 04.07.2006 - C-212/04
DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS …
Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 21.04.2023 - 1/22
Danach haben die nationalen Gerichte alles zu tun, was in ihrer Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten und im Wege der Auslegung zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von dem Unionsrecht verfolgten Ziel übereinstimmt (vgl. EuGH, Urteile vom 04.06.2006 - Rs. C-212/04 - Rn. 109 …und vom 19.01.2010 - Rs C-555/07 - Rn. 47 ). - BVerwG, 22.08.2013 - 2 AV 5.13
Bestimmung des zuständigen Gerichts; tatsächliche oder rechtliche Verhinderung an …
Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 21.04.2023 - 1/22
Denn der Befangenheitsantrag ist rechtsmissbräuchlich und offensichtlich ungeeignet, einen Ausschluss der abgelehnten Richter zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.8.2013 - 2 AV 5/13 - juris Rn. 21;… BVerfG, Beschlüsse vom 19.6.2012 - 2 BvR 1397/98 - juris Rn. 45 …und vom 15.12.2022 - 2 BvR 2126/22 - juris Rn. 3). - BVerfG, 15.12.2022 - 2 BvR 2126/22
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung …
Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 21.04.2023 - 1/22
Denn der Befangenheitsantrag ist rechtsmissbräuchlich und offensichtlich ungeeignet, einen Ausschluss der abgelehnten Richter zu rechtfertigen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22.8.2013 - 2 AV 5/13 - juris Rn. 21;… BVerfG, Beschlüsse vom 19.6.2012 - 2 BvR 1397/98 - juris Rn. 45 und vom 15.12.2022 - 2 BvR 2126/22 - juris Rn. 3).
- VG Magdeburg, 08.06.2023 - 15 A 31/22
(Keine) disziplinarrechtliche Aberkennung des Ruhegehalt bei Auslandstraftat
Daraufhin nahm die Beklagte die Beschwerde zurück und das Beschwerdeverfahren wurde mit Beschluss vom 07.02.2023 eingestellt (11 M 1/22).Rn. 11 In pp ist den Beteiligten bekannt, dass das Beschwerdeverfahren (11 M 1/22) gegen den Beschluss des Disziplinargerichts vom 15.12.2022 (15 B 27/22 MD) nach Rücknahme mit Beschluss vom 07.02.2023 eingestellt wurde.
- LG Düsseldorf, 07.07.2022 - 4c O 18/21
Nukleotid-Derivate
Rn. 80 den Rechtsstreit gemäß § 148 ZPO bis zu einer Entscheidung des BPatG im parallelen Zwangslizenzverfahren 3 Li 1/22 auszusetzen. - BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 8.22
Zur Gewährung von Betreuungsurlaub für Soldatinnen und Soldaten
Rn. 12 Soweit der Antrag den Befehl vom 30. September 2021 zur militärärztlichen Begutachtung der Antragstellerin betreffe, sei bereits ein Hauptsacheverfahren beim Truppendienstgericht Süd (Az.: S 3 BLa 1/22) anhängig.Rn. 16 2. Der Antrag ist unzulässig, soweit die Antragstellerin beantragt, den Befehl vom 30. September 2021 zur militärärztlichen Begutachtung aufzuheben, weil diesbezüglich bereits ein Hauptsacheverfahren beim Truppendienstgericht Süd (Az.: S 3 BLa 1/22) anhängig ist (§ 17 Abs. 1 Satz 2 GVG).
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Rechtsprechung
| RG, 24.06.1922 - Rep. V. 1/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Kapitalabfindungsgesetz; Veräußerungsverbot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 105, 71
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 14.06.2007 - IX ZR 219/05
Rechtsfolgen der Eintragung eines Verfügungsverbots zu Gunsteneines …
3. Die Eintragung einer Zwangshypothek an rangbereiter Stelle wird durch ein eingetragenes richterliches Verfügungsverbot gegen den Grundstückseigentümer nicht gehindert; es bewirkt keine Grundbuchsperre (Motive BGB III S. 219 f; RGZ 71, 38, 40; 105, 71, 76; OLG Stuttgart WM 1985, 1371;… Raebel aaO Teil 5 Rn. 186). - BGH, 19.12.2019 - V ZB 145/18
Ansehen der vorläufigen Untersagung der Begründung von Wohnungseigentum oder …
Das relative Verfügungsverbot bewirkt grundsätzlich keine Grundbuchsperre; vielmehr ist eine verbotswidrige Verfügung in das Grundbuch einzutragen (vgl. Senat…, Beschluss vom 5. Juni 2014 - V ZB 16/14, NJW-RR 2014, 1279 Rn. 13 und BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - III ZR 208/95, NJW 1997, 1581, 1582 zur Beschlagnahme nach § 23 ZVG; BGH…, Urteil vom 14. Juni 2007 - IX ZR 219/05, BGHZ 172, 360 Rn. 17 zum richterlichen Verfügungsverbot; RGZ 105, 71, 76).Ein solches absolutes Verfügungsverbot führt grundbuchrechtlich zu einer Grundbuchsperre (vgl. RGZ 105, 71, 76 f.;… Staudinger/Kohler, BGB [2017], § 136 Rn. 3).
Der durch ein relatives Veräußerungsverbot Betroffene verliert auch nicht seine Verfügungsbefugnis (vgl. Motive III S. 219; Senat, Beschluss vom 13. Januar 1956 - V ZB 49/55, BGHZ 19, 355, 359; RGZ 71, 38, 40; 105, 71, 76;… Palandt/Ellenberger, BGB, 79. Aufl., §§ 135, 136 Rn. 6; Becker, ZfIR 2019, 253, 255).
- BGH, 13.01.1956 - V ZB 49/55
Vorlagepflicht in Grundbuchsachen
Zu ihnen rechnete das Reichsgericht das Veräußerungsverbot gemäß § 6 des früheren Kapitalabfindungsgesetzes vom 3. Juli 1916 (RGZ 105, 71 [75]). - BGH, 11.01.1956 - V ZR 187/54
Rechtsmittel
Insbesondere kann dahinstehen, wie dieses nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts absolute Veräußerungsverbot (vgl. RGZ 105, 71 zur entsprechenden Vorschrift des Kapitalabfindungsgesetzes vom 3. Juli 1916) auf die Klaganträge wirkt, die auf Rückübereignung der Erbbaurechtsanteile ohne Vorliegen der Genehmigung des Landesversorgungsamts zielen.
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Rechtsprechung
| KAG Rottenburg-Stuttgart, 08.07.2022 - 01/22 |
Volltextveröffentlichung
- recht.drs.de
§§ 33, 35 MAVO
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07
Zustimmungsverweigerung per E-Mail
Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 08.07.2022 - 1/22
21 Die Verweigerung der Zustimmung ist nur dann beachtlich, wenn die Mitarbeitervertretung nach einem ordnungsgemäß gefassten Beschluss der Mitarbeitervertretung dem Dienstgeber Gründe mitteilt, die einen Verstoß gegen einen zulässigen Verweigerungsgrund nach § 35 Abs. 2 MAVO möglich erscheinen lassen (BAG 10.03.2009, 1 ABR 93/07).sichtlich auf keinen der gesetzlichen Verweigerungsgründe Bezug nimmt, unbeachtlich ist (BAG 10.03.2009, 1 ABR 93/07).
- KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.06.2013 - AS 3/13
Eingruppierung; Zustimmungsersetzung
Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 08.07.2022 - 1/22
31 Bei der Eingruppierung geht es um die Festsetzung der für den Mitarbeiter nach den Merkmalen der ab seiner Einstellung auszuübenden Tätigkeit maßgebenden Lohn- bzw. Gehaltsgruppe (st.Rspr. KAG Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 25.03.11, AS 02/11; Urteil vom 18.11.11, AS 13/11; Urteil vom 21.06.13, AS 03/13; Urteil vom 18.12.15, AS 08/15). - KAG Rottenburg-Stuttgart, 25.03.2011 - AS 2/11
Eingruppierung eines Mitarbeiters im Sozial- und Erziehungsdienst
Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 08.07.2022 - 1/22
31 Bei der Eingruppierung geht es um die Festsetzung der für den Mitarbeiter nach den Merkmalen der ab seiner Einstellung auszuübenden Tätigkeit maßgebenden Lohn- bzw. Gehaltsgruppe (st.Rspr. KAG Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 25.03.11, AS 02/11; Urteil vom 18.11.11, AS 13/11; Urteil vom 21.06.13, AS 03/13; Urteil vom 18.12.15, AS 08/15). - KAG Rottenburg-Stuttgart, 18.12.2015 - AS 8/15
Eingruppierung; Zustimmungsersetzung
Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 08.07.2022 - 1/22
31 Bei der Eingruppierung geht es um die Festsetzung der für den Mitarbeiter nach den Merkmalen der ab seiner Einstellung auszuübenden Tätigkeit maßgebenden Lohn- bzw. Gehaltsgruppe (st.Rspr. KAG Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 25.03.11, AS 02/11; Urteil vom 18.11.11, AS 13/11; Urteil vom 21.06.13, AS 03/13; Urteil vom 18.12.15, AS 08/15). - KAG Rottenburg-Stuttgart, 18.11.2011 - AS 13/11
Eingruppierung; Zustimmungsersetzung
Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 08.07.2022 - 1/22
31 Bei der Eingruppierung geht es um die Festsetzung der für den Mitarbeiter nach den Merkmalen der ab seiner Einstellung auszuübenden Tätigkeit maßgebenden Lohn- bzw. Gehaltsgruppe (st.Rspr. KAG Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 25.03.11, AS 02/11; Urteil vom 18.11.11, AS 13/11; Urteil vom 21.06.13, AS 03/13; Urteil vom 18.12.15, AS 08/15).
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