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Rechtsprechung
   VK Sachsen, 17.09.2007 - 1/SVK/058-07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13878
VK Sachsen, 17.09.2007 - 1/SVK/058-07 (https://dejure.org/2007,13878)
VK Sachsen, Entscheidung vom 17.09.2007 - 1/SVK/058-07 (https://dejure.org/2007,13878)
VK Sachsen, Entscheidung vom 17. September 2007 - 1/SVK/058-07 (https://dejure.org/2007,13878)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Rüge: Unverzüglichkeit der Rüge für erst im Nachprüfungsverfahren erkannte Vergaberechtsverstöße

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kalkulationsgrundlagen an nur einen Bieter: Aufhebung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Bieterinformation nur an einen Bieter führt zur Aufhebung des Verfahrens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zwingende Aufhebung bei einseitiger Information eines einzelnen Bieters! (IBR 2008, 178)

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (29)

  • VK Sachsen, 11.01.2007 - 1/SVK/116-06

    Ausschluss erst durch die Vergabekammer

    Auszug aus VK Sachsen, 17.09.2007 - 1/SVK/058-07
    Nachdem mit Beschluss der 1.Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 11.01.2007, Az: 1/SVK/116-06 in dem Vergabenachprüfungsverfahren zur ,,Lieferung und Installation eines Hochleistungsdrucksystems" dem Auftraggeber aufgegeben war, in diesem Vergabeverfahren auf keines der vorliegenden Angebote den Zuschlag zu erteilen, hat der Auftraggeber das Vergabeverfahren aufgehoben und erneut mit europaweiter Bekanntmachung vom Mai 2007 den Auftrag zur ,,Lieferung und Installation eines Endloslaserdrucksystems" für das Rechenzentrum des Freistaates Sachsen im Offenen Verfahren ausgeschrieben.

    Im Hinblick auf die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten für die Antragstellerin verwies die Beigeladene auf den Beschluss der Vergabekammer Sachsen vom 11.01.2007, Az: 1/SVK/116-06, in dem entschieden wurde, dass die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten bei Vorhandensein einer eigenen Rechtsabteilung im Unternehmen für nicht notwendig erklärt wurde.

    Der Hinweis auf das Verfahren 1/SVK/116-06 ergebe entgegen dem Vortrag der Beigeladenen gerade, dass die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten für die damalige Antragstellerin nicht notwendig gewesen sei.

    Eine rechtliche Bezugnahme auf die Entscheidung der Vergabekammer in dem Verfahren 1/SVK/116-06, wie durch die (jetzige) Beigeladene angeregt, in der die Hinzuziehung für die damalige Antragstellerin für nicht notwendig erachtet wurde, scheidet vorliegend aus, da die damalige Antragstellerin auf Befragen der Vergabekammer eingeräumt hatte, dass auch der im Unternehmen tätige Jurist, das Vergabeverfahren selbst als auch das Vergabenachprüfungsverfahren begleitete.

  • VK Sachsen, 11.11.2004 - 1/SVK/105-04

    Abweichungen jeglicher Art qualifizieren als Nebenangebot

    Auszug aus VK Sachsen, 17.09.2007 - 1/SVK/058-07
    Im Hinblick auf die Möglichkeit, dass bei (lediglicher) Rückversetzung des Vergabeverfahrens auf den Stand nach der Bekanntmachung und Einräumung der Änderung der Leistungsbeschreibung auch andere Bewerber das Verfahren mit einem Vergabenachprüfungsverfahren überziehen könnten (vgl. Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 11.11.2004, Az: 1/SVK/105-04), sieht die Vergabekammer für eine solche Möglichkeit keinen Raum.

    Die Maßnahme muss jedoch geeignet sein, die Rechtsverletzung zu beseitigen, gleichzeitig aber auch das mildeste Mittel hierfür sein (Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 21.05.2001 - Az.: 1/SVK/32-01, Beschluss vom 11.11.2004, Az - 1/SVK/105-04).

    (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 10.04.2007 - 1/SVK/020- 07, Beschluss vom 11.11.2004, Az: 1/SVK/105-04).

  • VK Sachsen, 07.12.2006 - 1/SVK/099-06

    Muss Aufklärung an alle Bieter erfolgen?

    Auszug aus VK Sachsen, 17.09.2007 - 1/SVK/058-07
    Dem Auftraggeber steht im Hinblick auf den zwingend vorzunehmenden Ausschluss keinerlei Ermessen zu (vgl. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2003, Az: Verg 22/03, VK Sachsen, Beschluss vom Az: 1/SVK/099-06, VK Lüneburg, Beschluss vom 23.02.2007, Az: VgK-06/2007, Beschluss vom 21.09.2004, Az: 203-VgK-42/2004).

    Grundlage der Regelung des § 17 Nr. 6 Abs. 2 VOL/A wie auch der Parallelregelung in § 17 Nr. 7 Abs. 2 VOB/A ist das Prinzip der Gleichbehandlung aller Teilnehmer an einem Vergabeverfahren (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 07.12.2006, Az: 1/SVK/099-06).

  • VK Sachsen, 07.01.2008 - 1/SVK/077-07

    Teststellung bei IT-Ausschreibungen

    Eine Rüge innerhalb von vier Tagen ist nach Auffassung der erkennenden Vergabekammer sowie der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung noch als unverzüglich anzusehen (VK Sachsen B. v. 17.09.2007, 1/SVK/058-07; B. v. 24.05.2007, 1/SVK/029- 07; B. v. 15.05.2007, 1/SVK/028-07; B. v. 10.04.2007, 1/SVK/020-07; OLG Dresden, B. v. 11.09.2006, WVerg 0013/06, B. v. 21.10.2005, WVerg 5/05.).

    Stellt aber eine Vergabestelle nur einem Bieter kalkulations- und preisrelevante Informationen zur Verfügung und macht sie diese den anderen Bietern nicht auch zugänglich, so kann darin ein Verstoß des Auftraggebers gegen § 17 Nr. 6 Absatz 2 VOL/A liegen, der zur Aufhebung des Vergabeverfahrens führen kann (vgl. VK Sachsen, B. v. 17.09.2007 - 1/SVK/058-07; B. v. 07.12.2006, 1/SVK/099-06).

  • VK Südbayern, 16.01.2009 - Z3-3-3194-1-33-09/08

    Selbstbindung des öffentlichen Auftraggebers hinsichtlich anderer Angebote bei …

    § 114 GWB vermittelt der Vergabekammer einen weiten Entscheidungsraum, der nur innerhalb des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Schranken findet ( OLG Stuttgart, B. v. 28.11.2002 - Az.: 2 Verg 14/02 ; OLG Düsseldorf, B. v. 30.4.2003 - Az.: Verg 64/02; VK Sachsen, B. v. 07.01.2008 - Az.: 1/SVK/077-07; B. v. 17.09.2007 - Az.: 1/SVK/058-07).

    Die Maßnahme muss jedoch geeignet sein, die Rechtsverletzung zu beseitigen, gleichzeitig aber auch das mildeste Mittel hierfür sein (VK Düsseldorf, B. v. 02.08.2007 - Az.: VK-23/2007-B; 1. VK Sachsen, B. v. 30.04.2008 - Az.: 1/SVK/020-08; B. v. 25.01.2008 - Az.: 1/SVK/088-07; B. v. 07.01.2008 - Az.: 1/SVK/077-07; B. v. 17.09.2007 - Az.: 1/SVK/058-07; B. v. 21.5.2001 - Az.: 1/SVK/32-01).

  • VK Sachsen, 24.04.2008 - 1/SVK/015-08

    Aufklärung der Vermutung einer Mischkalkulation

    Unterlässt es die Vergabestelle diese Mitteilungen anderen Bietern auch zugänglich zu machen, liegt eine Ungleichbehandlung vor, die mangels vergleichbarer Angebote zur Aufhebung oder zur Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in den Stand ab Vergabebekanntmachung führt (VK Sachsen, B. v. 07.12.2006 - 1/SVK/099-06, B.v. 07.12.2006 - 1/SVK/100-06, B.v. 17.09.2007 - 1/SVK/058-07.
  • VK Sachsen, 11.12.2009 - 1/SVK/054-09

    Absendung der Vorinformation ist kein Beginn des Vergabeverfahrens

    Sofern dieses Gebot des § 17 Nr. 7 Absatz 2 VOB/A nicht eingehalten wird, resultiert daraus ein Verstoß des Auftraggebers gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der mangels vergleichbarer Angebote zur Aufhebung des Vergabeverfahrens führen kann (vgl. zur VOL/A VK Sachsen, Beschluss vom 17.09.2007 - 1/SVK/058-07).
  • VK Berlin, 15.04.2011 - VK-B2-12/11

    Auslober bestimmt die Teilnehmer aus dem Kreis der Bewerber

    Das Gestattungsverfahren ist gegenüber dem Hauptsacheverfahren ein rechtliches Minus, für das nur die Hälfte der Gebühr in der Hauptsache zu erheben ist (1. VK Sachsen, Beschl. v. 17.9.2007, Az. 1/SVK/058-07).
  • VK Sachsen, 24.09.2009 - 1/SVK/040-09

    Vergabe von Projektsteuerungsleistungen - Auslegung unklarer Bekanntmachung

    § 114 GWB vermittelt der Vergabekammer einen weiten Entscheidungsraum, der nur innerhalb des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Schranken findet (OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.11.2002 - Az.: 2 Verg 14/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.4.2003 - Az.: Verg 64/02; VK Sachsen, Beschluss vom 10.06.2008 - Az.: 1/SVK/026-08; Beschluss vom 07.01.2008 - Az.: 1/SVK/077-07; Beschluss vom 17.09.2007 - Az.: 1/SVK/058-07).
  • VK Berlin, 20.05.2010 - VK-B2-3/10

    Rücknahme Nachprüfungsantrag: Wer trägt Kosten?

    Das begründet sich daraus, dass das Gestattungsverfahren gegenüber dem Hauptsacheverfahren ein rechtliches Minus ist, so dass in Gestattungsverfahren nur die hälftige Gebühr zu erheben ist (VK Sachsen Beschl. v. 17.9.2007, Az. 1/SVK/058-07; Beschl. v. 5.10.2004, Az. 1/SVK/092-04, 1/SVK/092-04G; Beschl. v. 6.8.2004, Az. 1/SVK/062-04, 1/SVK/062-04G; Beschl. v. 3.7.2003, Az. 1/SVK/067-03).
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