Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 25.04.2006 - 1 A 14/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Nichtigkeit von Zahlungen angestellter Lehrer an das Land - gezahlt für das Versprechen, später zu Beamten ernannt zu werden.
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 27.01.2005 - 2 B 94.04
Arbeitsvertrag; beamtenrechtliche Streitigkeit; Verwaltungsrechtsweg.
Auszug aus VG Lüneburg, 25.04.2006 - 1 A 14/06
Soweit keine ausdrückliche gesetzliche Rechtswegzuweisung besteht, ist die Natur des Rechtsverhältnisses maßgebend, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 27.1.2005 - BVerwG 2 B 94/04 -, DVBl. 2005, 516 m. w. N.).Ausreichend ist, dass sich die Streitigkeiten auf ein solches Rechtsverhältnis vorbereitende Maßnahmen und Verabredungen beamtenrechtlicher Natur beziehen (std. Rspr.; vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 27.1.2005 - BVerwG 2 B 94/04 -, DVBl. 2005, 516 m. w. N.).
Es ist davon auszugehen, dass ohne die verbindliche Zusage der späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis die Verpflichtung nicht eingegangen worden wäre, eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zu gewährleisten (so auch BVerwG, Beschl. v. 27.1.2005 - BVerwG 2 B 94/04 -, DVBl. 2005, 516).
Der Zuordnung des Leistungs- bzw. Erstattungsanspruchs zum öffentlichen Recht auf der Grundlage der streitgegenständlichen Nebenabrede mit der Folge der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs steht zudem nicht entgegen, dass der Arbeitsvertrag im Übrigen dem privatrechtlichen Bereich zuzuordnen ist (vgl. auch zum Folgenden BVerwG, Beschl. v. 27.1.2005 - BVerwG 2 B 94/04 -, DVBl. 2005, 516;… Urt. v. 20.3.2003, BVerwG 2 C 23.02 -, Buchholz § 54 VwVfG, Nr. 14 S. 3 jeweils m. w. N.).
Die nur unter dieser Bedingung zugesicherte Berufung in das Beamtenverhältnis berührt nicht die Wirksamkeit der weiteren vertraglichen Absprachen und steht hierzu auch nicht in einem unlösbaren Zusammenhang (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2005 - BVerwG 2 B 94/04 -, DVBl. 2005, 516).
Zwar kommt es für die Auslegung eines Vertrages nicht darauf an, ob die Verabredung isoliert oder zusammengefasst mit weiteren rechtsgeschäftlichen Erklärungen getroffen worden ist (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 27.1.2005 - BVerwG 2 B 94/04 -, DVBl. 2005, 516).
- BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02
Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach …
Auszug aus VG Lüneburg, 25.04.2006 - 1 A 14/06
Die öffentlich-rechtliche Rechtsnatur des Zahlungs- und damit auch des Erstattungsanspruchs, der die Rechtsnatur des entsprechenden Leistungsanspruchs teilt (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.3.2003, BVerwG 2 C 23.02 -, Buchholz § 54 VwVfG, Nr. 14 m. w. N.), beruht auf der engen Verknüpfung mit der Zusicherung der späteren Übernahme der Klägerin in das Beamtenverhältnis, die maßgebender Vertragsgegenstand ist.Denn Unklarheiten des allein von der Beklagten formulierten und der Klägerin vorformuliert angebotenen Vertragsinhalts gehen zu Lasten der Beklagten (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.3.2003, BVerwG 2 C 23.02 -, Buchholz § 54 VwVfG, Nr. 14 m. w. N.).
Der Zuordnung des Leistungs- bzw. Erstattungsanspruchs zum öffentlichen Recht auf der Grundlage der streitgegenständlichen Nebenabrede mit der Folge der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs steht zudem nicht entgegen, dass der Arbeitsvertrag im Übrigen dem privatrechtlichen Bereich zuzuordnen ist (vgl. auch zum Folgenden BVerwG, Beschl. v. 27.1.2005 - BVerwG 2 B 94/04 -, DVBl. 2005, 516; Urt. v. 20.3.2003, BVerwG 2 C 23.02 -, Buchholz § 54 VwVfG, Nr. 14 S. 3 jeweils m. w. N.).
Die Voraussetzungen für den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch sind dem Grunde nach gegeben, da die Auslegung des Vertrages ergibt, dass die Zahlungen der Klägerin als Gegenleistung für die Zusicherung der späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis vereinbart worden sind und eine solche Verknüpfung, die nach § 56 Abs. 1 VwVfG, § 1 Abs. 1 NVwVfG einen Austauschvertrag im engeren Sinne darstellt, gegen das in § 56 Abs. 1 Satz 2 VwVfG normierte Koppelungsverbot verstößt und in Anwendung von § 59 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG nichtig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.3.2003, BVerwG 2 C 23.02 -, Buchholz § 54 VwVfG, Nr. 14).
Auch steht der Geltendmachung des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs nicht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen, wenn - wie hier - der Beklagten die Rückabwicklung der von ihr erbrachten Leistung nicht möglich ist, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die das Rückforderungsbegehren als besonders treuwidrig erscheinen lassen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 20.3.2003, BVerwG 2 C 23.02 -, Buchholz § 54 VwVfG, Nr. 14).
- BGH, 22.02.1979 - VII ZR 256/77
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater
Auszug aus VG Lüneburg, 25.04.2006 - 1 A 14/06
Ausreichend ist vielmehr, dass die Möglichkeit der Verfolgung des Anspruchs im Klagewege besteht (vgl. auch BGH, Urt. v. 22.02.1979 - VII ZR 256/77 -, BGHZ 73, 363), die vorliegend objektiv bereits mit Beginn des Einbehalts im Jahre 2001 vorgelegen hat, da bereits in diesem Jahr die Klägerin die Möglichkeit gehabt hat, ihren Anspruch im Verwaltungsrechtsweg geltend zu machen.Hierbei ist zu berücksichtigen, dass allein die fehlende Rechtskenntnis von dem Anspruch den Beginn der Verjährungsfrist nicht hindert (vgl. BGH, Urt. v. 22.02.1979 - VII ZR 256/77 -, BGHZ 73, 363).
- BVerwG, 24.11.1983 - 6 C 211.80
Erstattung von Ausgleichsleistungen - Erlöschensvorschrift - Erstattungsanspruch …
Auszug aus VG Lüneburg, 25.04.2006 - 1 A 14/06
Denn grundsätzlich gilt für den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch - wie auch für Bereicherungsansprüche nach den §§ 812 ff. BGB - die regelmäßige Verjährungsfrist (…vgl. Heinrichs, in: Palandt, BGB, 61. Aufl., § 195, Rn. 7;… 65. Aufl., § 195, Rn. 5; BVerwG, 24.11.1983 - BVerwG 6 C 211.80 -, zur Verjährung rechtsgrundlos erbrachter Ausgleichsleistungen gemäß G 131 § 42 Abs. 2).Dieser Anspruch stellt zwar tatsächlich die Kehrseite des Zahlungsanspruchs der Beklagten gegen die Klägerin dar und teilt aus diesem Grunde dessen Rechtsnatur, ist aber im Übrigen rechtlich im Verhältnis zu diesem selbständig (vgl. dazu auch BVerwG, 24.11.1983 - BVerwG 6 C 211.80 -, zur Verjährung rechtsgrundlos erbrachter Ausgleichsleistungen gemäß G 131 § 42 Abs. 2), so dass auf ihn die regelmäßige Verjährung Anwendung findet.
- BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80
Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag
Auszug aus VG Lüneburg, 25.04.2006 - 1 A 14/06
Der Anspruch entsteht, wenn er erstmalig durchgesetzt und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann (…vgl. BGH, Urt. v. 17.2.1971 - VIII ZR 4/70 -, BGHZ 55, 340; Urt. v. 18.12.1980 - VII ZR 41/80, BGHZ 79, 176). - BGH, 17.02.1971 - VIII ZR 4/70
Begriff der Entstehung des Anspruchs
Auszug aus VG Lüneburg, 25.04.2006 - 1 A 14/06
Der Anspruch entsteht, wenn er erstmalig durchgesetzt und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 17.2.1971 - VIII ZR 4/70 -, BGHZ 55, 340;… Urt. v. 18.12.1980 - VII ZR 41/80, BGHZ 79, 176). - LAG Niedersachsen, 19.04.2005 - 13 Sa 1385/04
Zulässigkeit einer Rüge des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten in der Berufung ; …
Auszug aus VG Lüneburg, 25.04.2006 - 1 A 14/06
Zwar hat das Nds. Landesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 19. April 2005 (Az. 13 Sa 1385/04) ausgeführt, dass die Versorgungsanwartschaft einen erheblichen Vermögensvorteil darstelle, der auch unter Berücksichtigung des Einbehalts im dort entschiedenen Fall eine um 180,-- DM höhere Nettovergütung als bei einem vergleichbaren rentenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis zur Folge gehabt habe, und dieser Vorteil mit dem geltend gemachten Erstattungsanspruch zu saldieren sei. - OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2005 - 2 A 10701/05
Lehrer muss für vorzeitige Versorgungsanwartschaft zahlen
Auszug aus VG Lüneburg, 25.04.2006 - 1 A 14/06
Eine andere Auslegung des Vertrags ist auch nicht mit Blick auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 11. November 2005 (Az. 2 A 10701/05.OVG) geboten.
- OVG Saarland, 27.04.2007 - 1 R 22/06
Rechtscharakter von Besoldungszahlungen an Beamte - Rückforderung von Bezügen - …
Es ist kein sich aus den Besonderheiten des öffentlichen Rechts ergebender Gesichtspunkt erkennbar, der es gebietet, sich dieser überzeugend begründeten Auffassung für den Bereich der öffentlich-rechtlichen Forderungen streitgegenständlicher Art nicht anzuschließen ebenso VG Oldenburg, Urteil vom 08.02.2007- 6 A 3169/05 -: a.A. - allerdings nicht aus im öffentlichen Recht liegenden Gründen - VG Lüneburg, Urteil vom 25.04.2006 - 1 A 14/06-, jeweils zitiert nach Juris. - VG Lüneburg, 03.12.2008 - 5 A 81/08
Erstattung; Erstattungsanspruch; Rückforderung; Rückforderungsanspruch; …
Ebenso habe das erkennende Gericht entschieden (Urt. v. 25.4.2006 - 1 A 14/06).Dies gilt auch für die dreijährige relative Verjährungsfrist des § 195 BGB in der Fassung seit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts - SchRModG - vom 26. November 2001 (BGBl I S. 3138) am 1. Januar 2002 (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15.5.2008 - 5 C 25.07 - DVBl 2008, 1122;… Urt. v. 15.6.2006 - 2 C 10.05 - NJW 2006, 3225;… OVG Koblenz, Urt. v. 4.12.2007 - 2 A 10846/07 - DÖV 2008, 691-693; Urt. d. erkennenden Gerichts v. 25.4.2006 - 1 A 14/06 - juris).
- VG Oldenburg, 08.02.2007 - 6 A 3169/05
Rückforderung überzahlter Dienstbezüge - halber Familienzuschlag der Stufe 1
Jedoch ist der Lauf dieser regelmäßigen Verjährungsfrist auch in diesen Überleitungsfällen unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (n.F.) zu berechnen (BGH, Urteil vom 23. Januar 2007 - XI ZR 44/06 - Pressemitteilung Nr. 12/2007; OLG Zweibrücken, Urteil vom 23. Januar 2006 - 7 U 7/05 - juris; OLG Braunschweig, Urteil vom 30. November 2005 - 3 U 21/03 - ZGS 2006, 79, 80; OLG Bamberg, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 4 U 148/05 - NJW 2006, 304 jeweils mit weiteren Nachweisen; a.A. VG Lüneburg, Urteile vom 25. April 2006 - 1 A 14/06 - juris und 11. Januar 2006 - 1 A 90/05 - Assmann/Wagner, NJW 2005, 3169, 3169).
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