Rechtsprechung
| OVG Bremen, 19.01.2006 - 1 A 290/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
AuslG § 56 Abs. 3; ; AufenthG § 60a Abs. 2; ; AufenthG § 61 Abs. 1; ; BremVwVfG § 3 Abs. 1; ; GG Art. 6; ; SGB I § 30 Abs. 3
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwVfG § 3 Abs. 1 Nr. 3 a; SGB I § 30 Abs. 3 S. 2; AufenthG § 61 Abs. 1; AufenthG § 56 Abs. 3; GG Art. 6; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3
D (A), Duldung, räumliche Beschränkung, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Ausländerbehörde, Schutz von Ehe und Familie, gewöhnlicher Aufenthalt, Zumutbarkeit, Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Psychische Erkrankung und die Hilfsbedürftigkeit der Ehefrau als Grund für die aufenthaltsrechtliche Duldung des Ehegatten; Unbeschränktes Aufenthaltsrecht der Ehefrau und des vermeintlich gemeinsamen Kindes als Grund für die Versagung des Aufenthaltsrechtes des ...
Verfahrensgang
- VG Bremen, 09.12.2004 - 2 K 743/04
- OVG Bremen, 06.04.2005 - 1 A 29/05
- VG Bremen, 18.07.2005 - 2 K 743/04
- OVG Bremen, 19.01.2006 - 1 A 290/05
- OVG Bremen, 19.01.2006 - 1 A 29/05
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2005 - 19 B 2364/03
D (A), abgelehnte Asylbewerber, Duldung, räumliche Beschränkung, Umverteilung, …
Auszug aus OVG Bremen, 19.01.2006 - 1 A 290/05
Das Begehren des Klägers kann auch dann keinen Erfolg haben, wenn mit einem Teil der Rechtsprechung (OVG Nordrhein-Westfalen, zuletzt Beschl. v. 29.11.2005 - 19 B 2364/03 - ) zwar die örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde des Bezirks angenommen wird, in dem sich die Familienangehörigen aufhalten und in den der Ausländer wechseln will, ein materieller Anspruch auf Erteilung einer (weiteren) Duldung aber nur anerkannt wird, wenn sich die Familieneinheit nicht in dem Bezirk herstellen lässt, auf den die Duldung des Ausländers bislang beschränkt war. - BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 2.88
Verfahren und Rechtsschutz bei Asylfolgeantrag
Auszug aus OVG Bremen, 19.01.2006 - 1 A 290/05
Durch die räumliche Beschränkung wird der Ausländer nämlich gehindert, in einem anderen Bezirk seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu nehmen, der Voraussetzung für die örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde ist (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a BremVwVfG, § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I; vgl. dazu auch die stRspr des BVerwG seit BVerwGE 80, 313). - OVG Thüringen, 22.01.2004 - 3 EO 1060/03
Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Unterlassen von Abschiebemaßnahmen; Vorwegnahme …
Auszug aus OVG Bremen, 19.01.2006 - 1 A 290/05
Das gilt nach der Rechtsprechung des Senats - jedenfalls im Grundsatz - auch dann, wenn der Ausländer eine Änderung dieser räumlichen Beschränkung und die Zuweisung in den Bezirk einer anderen Ausländerbehörde begehrt (weitergehend im Sinne einer ausnahmslosen Geltung offenbar OVG Mecklenburg-Vorpommern NordÖR 1999, 74 und NordÖR 2001, 73; OVG Berlin NVwZ-Beilage I 2001, 20; Thüringer OVG InfAuslR 2004, 336).
- OVG Hamburg, 26.11.2003 - 1 Bs 566/03
D (A), Duldung, Gewöhnlicher Aufenthalt, Räumliche Beschränkung, …
Auszug aus OVG Bremen, 19.01.2006 - 1 A 290/05
An den genannten materiellen Voraussetzungen für die Erteilung der begehrten Duldung in einem anderen Bezirk änderte sich im Übrigen auch dann nichts, wenn eine örtliche Zuständigkeit der Beklagten nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 BremVwVfG angenommen werden könnte (so der 1. Senat des OVG Hamburg, InfAuslR 2004, 108). - VGH Hessen, 24.06.1996 - 10 TG 2557/95
Zum Anspruch auf Familienzusammenführung - hier: geduldete …
Auszug aus OVG Bremen, 19.01.2006 - 1 A 290/05
Ob von diesem Grundsatz ausnahmsweise abzuweichen ist, wenn "zwingende Gründe", etwa der Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 und 2 GG, für einen Ortswechsel des Ausländers sprechen (so das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung; ebenso Hessischer VGH InfAuslR 1996, 360; Niedersächsisches OVG NVwZ-Beil. I 2003, 22; OVG Hamburg, 3. Senat, NordÖR 2004, 344), hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung offen lassen können. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.09.1998 - 2 M 80/98
Örtliche Zuständigkeit; Gewöhnlicher Aufenthalt; Tatsächlicher Aufenthalt; …
Auszug aus OVG Bremen, 19.01.2006 - 1 A 290/05
Das gilt nach der Rechtsprechung des Senats - jedenfalls im Grundsatz - auch dann, wenn der Ausländer eine Änderung dieser räumlichen Beschränkung und die Zuweisung in den Bezirk einer anderen Ausländerbehörde begehrt (weitergehend im Sinne einer ausnahmslosen Geltung offenbar OVG Mecklenburg-Vorpommern NordÖR 1999, 74 und NordÖR 2001, 73; OVG Berlin NVwZ-Beilage I 2001, 20; Thüringer OVG InfAuslR 2004, 336). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2004 - 3 L 179/00
Zulässigkeit eines Wintergartens auf einem Flachdachgebäude ; Möglichkeit der …
Auszug aus OVG Bremen, 19.01.2006 - 1 A 290/05
Ob von diesem Grundsatz ausnahmsweise abzuweichen ist, wenn "zwingende Gründe", etwa der Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 und 2 GG, für einen Ortswechsel des Ausländers sprechen (so das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung; ebenso Hessischer VGH InfAuslR 1996, 360; Niedersächsisches OVG NVwZ-Beil. I 2003, 22; OVG Hamburg, 3. Senat, NordÖR 2004, 344), hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung offen lassen können.
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2007 - 2 M 13/07
Weitere Duldung für anderen Beschränkungsbereich
Die Notwendigkeit, entgegen der Beschränkung des § 61 Abs. 1 AufenthG im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 und 2 GG eine Duldung für einen anderen Bezirk zu erteilen, kann aber nur dann bestehen, wenn Ehepartner oder Eltern und ihre minderjährigen Kinder andernfalls voneinander getrennt leben müssten und ihnen eine solche Trennung auch vorübergehend, d.h. für die Dauer der Duldung, nicht zuzumuten ist (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 19.01.2006 - 1 A 290/05 - InfAuslR 2007, 71).Das ist indes nicht der Fall, wenn der Aufenthalt der anderen Familienmitglieder nicht räumlich beschränkt ist und die familiäre Lebensgemeinschaft deshalb auch am Aufenthaltsort des Ausländers hergestellt werden kann (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 19.01.2006, a.a.O.).
- OVG Bremen, 09.10.2006 - 1 B 282/06
Duldung; Räumliche Beschränkung; Ortswechsel; Länderverteilung; Familie; Örtliche …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt den Beschluss vom 12.01.2006 - 1 A 290/05 - NordÖR 2006, 175) ist die Ausländerbehörde, in deren Bezirk sich der Ausländer tatsächlich aufhält, für die Entscheidung über ein Duldungsbegehren örtlich unzuständig, wenn der Aufenthalt des Ausländers zuletzt auf den Bezirk einer anderen Ausländerbehörde räumlich beschränkt war, die ihm eine Duldung erteilt hat oder hatte, und der Ausländer die -auch über das Ende der Duldung hinaus fortdauernde - räumliche Beschränkung missachtet. - OVG Bremen, 04.06.2008 - 1 B 163/08
D (A), Duldung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Abschiebungshindernisse, …
Der Senat hat zugleich wiederholt in Betracht gezogen, dass eine andere Beurteilung dann gerechtfertigt sein könne, wenn aus zwingenden Gründen, etwa zum Schutz von Ehe und Familie, ein Wechsel des Aufenthaltsortes geboten sei (vgl. OVG Bremen, B. v. 19.01.2006 - 1 A 290/05, InfAuslR 2007, 71; B. v. 09.10.2006 - 1 B 282/06, InfAuslR 2007, 63). - OVG Bremen, 09.10.2006 - 1 S 283/06
Duldung; Räumliche Beschränkung; Ortswechsel; Länderverteilung; Familie; Örtliche …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt den Beschluss vom 12.01.2006 - 1 A 290/05 - NordÖR 2006, 175) ist die Ausländerbehörde, in deren Bezirk sich der Ausländer tatsächlich aufhält, für die Entscheidung über ein Duldungsbegehren örtlich unzuständig, wenn der Aufenthalt des Ausländers zuletzt auf den Bezirk einer anderen Ausländerbehörde räumlich beschränkt war, die ihm eine Duldung erteilt hat oder hatte, und der Ausländer die -auch über das Ende der Duldung hinaus fortdauernde - räumliche Beschränkung missachtet.
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Rechtsprechung
| VG Dessau, 25.10.2006 - 1 A 290/05 DE |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Verantwortlichkeit der Eigentümer von Grundstücken in einem Bergbaugebiet für die durch ansteigendes Grundwasser drohenden Gefahren; Anspruch eines mittelbar betroffenen Dritten auf eine umfassende Überprüfung der objektiven Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines ...
Kurzfassungen/Presse
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Herstellung des Goitzsche-Hauptsees bleibt erfolglos
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83
Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen …
Auszug aus VG Dessau, 25.10.2006 - 1 A 290/05
Auch diese Vorschrift stellt allein auf das Wohl der Allgemeinheit ab und hat keinen nachbarschützenden Charakter (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.07.1987-4 C 56.85 - NVwZ 1988, 250). - BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92
Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung
Auszug aus VG Dessau, 25.10.2006 - 1 A 290/05
Ein Gutachten ist u.a. ungenügend, wenn es unvollständig, widersprüchlich oder aus anderen Gründen nicht überzeugend wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.06.1992 - 4 B 1 - 12/92 -, NVwZ 1993, 572, 578). - BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89
Bedarfsgerechtigkeit eines Linksherzkatheter-Meßplatzes - Zustimmung der …
Auszug aus VG Dessau, 25.10.2006 - 1 A 290/05
Klagebefugt ist daher nur derjenige, der die Verletzung einer Rechtsnorm geltend macht, die nach ihrer Zweckbestimmung zumindest auch seinen Individualinteressen zu dienen bestimmt ist ( BVerwG, Urt. v. 17.06.1993 - 3 C 3.89 - BVerwGE 92, 313, 317 [BVerwG 17.06.1993 - 3 C 3/89] ;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage 2005, § 42 Rn. 83).
- BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96
Straßenplanung; Planfeststellung; Alternativenprüfung; gemeindliche …
Auszug aus VG Dessau, 25.10.2006 - 1 A 290/05
Sie ist indes nicht verpflichtet, die Variantenentscheidung bis zuletzt offen zu halten und alle von ihr zu einem bestimmten Zeitpunkt erwogenen Alternativen gleichermaßen detailliert und umfassend zu untersuchen ( BVerwG, Urt. v. 26.02.1999 - 4 A 47/96 -, NVwZ 2000, 560 [BVerwG 26.02.1999 - 4 A 47/96] ). - BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 5.95
Planfeststellung - Wasserstraßen - Anhörung - Präklusion
Auszug aus VG Dessau, 25.10.2006 - 1 A 290/05
Vielmehr ist eine Präklusion auch hinsichtlich der Betroffenheit einzelner Belange möglich ( BVerwG, Beschl. v. 13.03.1995 - 11 VR 5/95 -, NVwZ 1995, 904 f.;… Knack/Dürr, VwVfG Kommentar, 8. Auflage 2004, § 73 Rn. 72). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.09.1986 - 7 D 4/86
Kraftwerk; Kohlekraftwerk; Schutzzweck; Nachbar
Auszug aus VG Dessau, 25.10.2006 - 1 A 290/05
Die Präklusion ist zwar auf solche Einwendungen beschränkt, die Dritte auf Grund der ausgelegten Unterlagen vorbringen konnten (Nds. OVG, Besch. V. 21.10.1986 - 7 D 2/86 -, NVwZ 1987, 342 [OVG Niedersachsen 29.09.1986 - 7 D 4/86] ). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.10.1986 - 7 D 2/86
Auszug aus VG Dessau, 25.10.2006 - 1 A 290/05
Die Präklusion ist zwar auf solche Einwendungen beschränkt, die Dritte auf Grund der ausgelegten Unterlagen vorbringen konnten (Nds. OVG, Besch. V. 21.10.1986 - 7 D 2/86 -, NVwZ 1987, 342 [OVG Niedersachsen 29.09.1986 - 7 D 4/86] ). - VGH Bayern, 08.06.1988 - 22 B 83 A.1681
Auszug aus VG Dessau, 25.10.2006 - 1 A 290/05
Eine Präklusion ist ausgeschlossen, wenn die Unterlagen unvollständig oder für den Dritten unverständlich waren (BayVGH, Urt. v. 08.06.1988 - 22 B 83 A 1681 -, GewArch 1988, 307). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.1996 - A 2 S 397/96
Auszug aus VG Dessau, 25.10.2006 - 1 A 290/05
Die Kosten des notwendig Beigeladenen sind in der Regel erstattungsfähig, weil er ohne sein Zutun mit einem solchen Verfahrenüberzogen wird (OVG LSA, Beschl. v. 07.10.1996 - A 2 S 397/96 -). - VG Düsseldorf, 04.07.2002 - 6 K 4306/99
Anforderungen an die Substantiierung des Vorliegens einer Klagebefugnis im …
Auszug aus VG Dessau, 25.10.2006 - 1 A 290/05
Auch wenn man annimmt, dass die Vorschrift des§ 124 Satz 2 WG LSA auch dem Schutz der Kläger zu dienen bestimmt ist (vgl. zu § 100 LWG NRW : OVG NRW, Urt. v. 01.02.1996 - 20 A 4019/92 - VG Düsseldorf, Urt. v. 04.07.2002 - 6 K 4306/99 -, juris), können sie sich darauf nicht berufen. - OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.1996 - B 2 S 319/96
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