Rechtsprechung
| VG Berlin, 17.09.2008 - 1 A 74.08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eilrechtsschutz gegen einen Sonderbeitragsbescheid der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Anzuwendender Prüfungsmaßstab für die Aussetzung einer Vollziehung; Vorliegen eines die Erhebung von Sonderbeiträgen rechtfertigenden Mittelbedarfs; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Sonderumlage im Entschädigungsfall "Phoenix" vorerst gestoppt
- Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)
Sonderumlage im Entschädigungsfall "Phoenix" vorerst gestoppt
- zbb-online.com (Leitsatz)
GG Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1, 14 Abs. 1; KWG § 1 Abs. 1 Nr. 4; EAEG §§ 3, 4, 6, 8; BeitragsVO § 5
Zweifel an der Rechmäßigkeit der Erhebung von Sonderbeiträgen durch die EdW zur Entschädigung der Phoenix-Anleger
Papierfundstellen
- WM 2008, 2113
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (23)
- BVerwG, 21.04.2004 - 6 C 20.03
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Gebühr, Beitrag, …
Auszug aus VG Berlin, 17.09.2008 - 1 A 74.08
Zwar ist bei der Anforderung öffentlicher Abgaben und Kosten i.S. von § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO , zu denen auch Sonderabgaben mit Finanzierungszweck (…Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl. 2008, Rdn. 681, 686 m.w.N.;… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 80 Rdn. 57 m.w.N.) und damit die auf dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz beruhenden "Beiträge" (vgl. zur Rechtsnatur derselben BVerwGE 120, 311, 317 f. ) gehören, der für die Behörde geltende Entscheidungsmaßstab des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO auch für die gerichtliche Entscheidung gem. § 80 Abs. 5 VwGO maßgeblich (…vgl. vgl. Finkelnburg u.a., a.a.O. Rdn. 980 m.w.N. Fn. 113).Insoweit kann auf das Urteil der Kammer vom 15. April 2008 (VG 1 A 174.07) verwiesen werden, das im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( BVerwGE 120, 311 ) und in Auseinandersetzung mit dem Vortrag der Beteiligten im anhängigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht den Jahresbeitrag 2000 als rechtmäßig eingestuft hat.
Es bestand keine Anpassungspflicht, solange die Zulässigkeit der Sonderabgabe noch nicht höchstrichterlich bestätigt war (so geschehen mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 2004 - BVerwGE 120, 311 ).
Die gruppennützige Verwendung der Abgabe wird auch nicht durch überhöhte Verwaltungskosten in Frage gestellt (vgl. dazu schon BVerwGE 120, 311, 325, 335 f.).
Das in Art. 20 Abs. 3 GG und in Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG verankerte Rechtsstaatsprinzip begründet das Gebot hinreichender Bestimmtheit der Gesetze (…vgl. zum Folgenden etwa BVerfGE 108, 186 = [...] Rdn. 172 ff. m.w.N. - Altenpflegeumlage; BVerwGE 120, 311, 327 - EAEG -Jahresbeitrag).
Insoweit fordert das Bestimmtheitsgebot im Bereich des Gebühren- und Beitragsrechts, aber auch bei - wie hier - kosten- oder aufwandsorientierten Sonderabgaben, eine dem jeweiligen Zusammenhang angemessene Regelungsdichte, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließt (…BVerfGE 108, 186 a.a.O.; vgl. auch BVerwGE 105, 144, 147 , m.w.N.; 120, 311, 327).
In Anwendung dieser Grundsätze hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21. April 2004 ( BVerwGE 120, 311 [...] Rn. 45) die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Erhebung von Jahresbeiträgen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz mit der Erwägung bejaht, bei kostenorientierten Sonderabgaben fordere das Bestimmtheitsgebot eine dem jeweiligen Zusammenhang angemessene Regelungsdichte, die eine willkürliche Handhabung durch die ermächtigten Behörden ausschließe (…im Anschluss an BVerfGE 108, 186 [...] Rn. 173 - Altenpflegeumlage).
Trotz der schweren Vorhersehbarkeit von Art und Umfang einzelner Entschädigungsfälle und möglicher Probleme bei ihrer Bewältigung, die genauere Vorgaben im Gesetz nur bedingt erlaubt (vgl. BVerwGE 120, 311, 329 ), durfte aus der Sicht der Kammer die Frage, welche Finanzierungsart - Sonderbeitrag oder Kreditaufnahme - Vorrang genießt, nicht gänzlich offen bleiben, da hiervon der Umfang und Zeitpunkt der Abgabenpflicht unmittelbar abhängt und eine eindeutige Aussage darüber, welche der beiden Finanzierungsvarianten bei Prüfung der Erforderlichkeit die mildere und deshalb vorzugswürdige darstellt, nicht möglich ist.
- BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99
Informationspflichten bei Sonderabgaben
Auszug aus VG Berlin, 17.09.2008 - 1 A 74.08
Das in Art. 20 Abs. 3 GG und in Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG verankerte Rechtsstaatsprinzip begründet das Gebot hinreichender Bestimmtheit der Gesetze (vgl. zum Folgenden etwa BVerfGE 108, 186 = [...] Rdn. 172 ff. m.w.N. - Altenpflegeumlage; BVerwGE 120, 311, 327 - EAEG -Jahresbeitrag).Insoweit fordert das Bestimmtheitsgebot im Bereich des Gebühren- und Beitragsrechts, aber auch bei - wie hier - kosten- oder aufwandsorientierten Sonderabgaben, eine dem jeweiligen Zusammenhang angemessene Regelungsdichte, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließt (BVerfGE 108, 186 a.a.O.; vgl. auch BVerwGE 105, 144, 147 , m.w.N.; 120, 311, 327).
In Anwendung dieser Grundsätze hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21. April 2004 (… BVerwGE 120, 311 [...] Rn. 45) die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Erhebung von Jahresbeiträgen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz mit der Erwägung bejaht, bei kostenorientierten Sonderabgaben fordere das Bestimmtheitsgebot eine dem jeweiligen Zusammenhang angemessene Regelungsdichte, die eine willkürliche Handhabung durch die ermächtigten Behörden ausschließe (im Anschluss an BVerfGE 108, 186 [...] Rn. 173 - Altenpflegeumlage).
Wer abgabenpflichtig ist, muss sich hinreichend bestimmt aus den die Abgabenpflicht begründenden Rechtsnormen ergeben (vgl. zu Steuern §§ 38, 43 AO ;… zur Beitragserhebung Driehaus, KommunalabgabenR, § 2 KAG NW Rn. 50 ff. 62 ff;… § 8 KAG NW Rdn. 54 ff.; zu Sonderabgaben BVerfGE 108, 186 Rn. 172 f. - Altenpflegeumlage).
- BVerwG, 24.04.2002 - 6 C 2.02
Beschränkung, Broker, Derivate, Dienstleistungsfreiheit, Diskriminierung, …
Auszug aus VG Berlin, 17.09.2008 - 1 A 74.08
Wegen der aus Sicht der Bundesanstalt fehlenden Trennung der Kundengelder voneinander und vom Vermögen der Phoenix erließ die Bundesanstalt im März 2000 gegen die Phoenix eine Missstandsanordnung; die hiergegen gerichtete Klage der Phoenix blieb ohne Erfolg (letztinstanzlich BVerwGE 116, 198 ).In Kenntnis dieser Sachlage hat das Bundesverwaltungsgericht in einer bankenaufsichtsrechtlichen Entscheidung im Jahre 2002 den "Phoenix Managed Account" als Finanzkommissionsgeschäft klassifiziert ( Urteil vom 24. April 2002 - 6 C 2.02 - BVerwGE 116, 198 ) und bestätigt, dass die Vermischung der Gelder verschiedener Kunden auf einem Gemeinschaftskonto das Gebot zur Trennung der Gelder der einzelnen Kunden in § 34 a des Wertpapierhandelsgesetzes - WpHG - a.F. missachtet.
- VG Berlin, 26.11.2008 - 1 A 40.08
Klage gegen Beitragsbescheid der Entschädigungseinrichtung der …
Auszug aus VG Berlin, 17.09.2008 - 1 A 74.08
Die Kammer sieht davon ab, diese den Gegenstand des noch offenen Hauptsacheverfahrens VG 1 A 40.08 bildenden Frage zu vertiefen. - BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99
Halbteilungsgrundsatz
Auszug aus VG Berlin, 17.09.2008 - 1 A 74.08
Aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 , Abs. 2 Satz 2 GG lässt sich allerdings keine allgemein verbindliche, absolute Belastungsobergrenze für Steuern in der Nähe von 50 % ("Halbteilungsgrundsatz") ableiten (BVerfGE 115, 97, 114 [BVerfG 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99] ). - BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
Auszug aus VG Berlin, 17.09.2008 - 1 A 74.08
Steuergesetze dürfen keine erdrosselnde, den notwendigen Lebensunterhalt gefährdende Wirkung haben (BVerfGE 87, 153, 169). - BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01
Risikostrukturausgleich
Auszug aus VG Berlin, 17.09.2008 - 1 A 74.08
Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Bestimmtheitsgebot in ständiger Rechtsprechung (s. z.B. BVerfGE 113, 167, Rn. 277 m.w.N. - Risikostrukturausgleich in der GKV) konkretisiert. - BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01
BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung …
Auszug aus VG Berlin, 17.09.2008 - 1 A 74.08
Mit diesem Inhalt ist die genannte Bestimmung nicht verfassungswidrig (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 2005, BGHZ 162, 49 ) und auch mit der Anlegerentschädigungsrichtlinie vereinbar (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Oktober 2004, BB 2004, 2428). - EuGH, 12.10.2004 - C-222/02
DIE RICHTLINIEN ÜBER DAS BANKENRECHT VERLEIHEN DEM EINZELNEN NICHT DAS RECHT, VON …
Auszug aus VG Berlin, 17.09.2008 - 1 A 74.08
Mit diesem Inhalt ist die genannte Bestimmung nicht verfassungswidrig (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 2005, BGHZ 162, 49 ) und auch mit der Anlegerentschädigungsrichtlinie vereinbar (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Oktober 2004, BB 2004, 2428). - BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
Auszug aus VG Berlin, 17.09.2008 - 1 A 74.08
Die Steuerbelastung darf nicht so hoch sein, dass es unmöglich wird, einen gewählten Beruf ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage der Lebensführung zu machen ( BVerwGE 123, 218, 235 f. ). - BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04
Die Erhebung von "Beiträgen" nach dem Einlagensicherungs- und …
- BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2335/95
Solidarfonds Abfallrückführung
- BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59
Kapitalverkehrsteuergesetz
- BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 170.97
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot - …
- BFH, 21.04.1999 - VII B 274/97
Schaumweinbesteuerung für aromatisierte weinhaltige Cocktails
- VG Berlin, 26.11.2008 - 1 A 314.07
Wertpapierhandel: Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der …
- VG Berlin, 15.04.2008 - 1 A 174.07
- VG Berlin, 02.02.2007 - 25 A 159.03
- BVerwG, 27.02.2008 - 6 C 11.07
Bankgeschäft, Finanzdienstleistung, Finanzkommissionsgeschäft, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2005 - 12 S 9.05
Treibhausgas, Emissionshandel, Zuteilung, Berechtigung, Gebühr, Deutsche …
- OVG Hamburg, 27.10.2005 - 3 Bs 61/05
Studiengebühr Hamburg: Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wohnsitzdifferenzierung
- LG Frankfurt/Main, 29.10.2007 - 9 T 198/07
Insolvenzverfahren: Zulässigkeit und Begründetheit der sofortigen Beschwerde …
- OVG Berlin, 03.06.2004 - 2 S 18.04
Befreiung von baurechtl. Nutzungsbeschränkung: Gebühren?
- BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04
Die Erhebung von "Beiträgen" nach dem Einlagensicherungs- und …
Über die Begründetheit dieser Rüge (vgl. aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung VG Berlin, Beschluss vom 17. September 2008 - VG 1 A 74.08 -, Umdruck, S. 29 ff.= WM 2008, S. 2113 ) ist hier wegen deren Unzulässigkeit nicht zu entscheiden.
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2013 - 1 S 113.12
Festsetzung einer Sonderzahlung nach dem Einlagensicherung- und …
Das Verwaltungsgericht Berlin habe zu dieser früheren Rechtslage bereits in seinem Beschluss vom 17. September 2008 - VG 1 A 74.08 - festgestellt, dass verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Bestimmtheit der Beitragsregelungen einschließlich der Verordnungsermächtigung bestehen, soweit es die Alternative Sonderbeitragserhebung und Kreditaufnahme für die Finanzierung von Entschädigungsansprüchen angeht, für die die Mittel der Entschädigungseinrichtung nicht ausreichen.Dass das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Beschluss vom 17. September 2008 (- 1 A 74.08 -, juris Rn. 85) in Bezug auf diese Vorschrift verfassungsrechtliche Bedenken geäußert hat, verhilft der Antragstellerin insoweit nicht zum Erfolg.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass dieser Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin, auf den sich die Antragstellerin maßgeblich stützt, zu Sonderbeiträgen zur Entschädigungseinrichtung ergangen ist, mithin (lediglich) "ernstliche Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der die Sonderbeitragspflicht begründenden Regelungen" im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz sowie in der EdW-Beitragsverordnung belegen mag (wörtlich VG Berlin, Beschluss vom 17. September 2008 - 1 A 74.08 -, juris Rn. 22, ähnlich in Rn. 60, 67, 70), nicht aber solche in Bezug auf die Kreditermächtigung in § 8 Abs. 2 Satz 4 EAEG a.F., um die es hier geht.
Der Beschluss endet demgemäß mit dem Hinweis des Gerichts, dass die Antragsgegnerin gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4 EAEG a.F. die Möglichkeit habe, die Entschädigungszahlungen zunächst durch eine Kreditaufnahme zu finanzieren (VG Berlin, Beschluss vom 17. September 2008 - 1 A 74.08 -, juris Rn. 99), was deutlich macht, dass die geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken nicht (auch) auf eine Kreditaufnahme bezogen waren.
Erst nach dem soeben zitierten, die Erhebung von Sonderbeiträgen für rechtswidrig erklärenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. September 2008 (- 1 A 74.08 -, juris) ist die Kreditgewährung durch den Bund unvorhergesehen relevant geworden, um kurzfristig in anderer Weise sicherstellen zu können, dass die Antragsgegnerin die Anleger aufgabengemäß entschädigen kann.
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2013 - 1 S 114.12
Festsetzung einer Sonderzahlung nach dem Einlagensicherungs- und …
Das Verwaltungsgericht Berlin habe zu dieser früheren Rechtslage bereits in seinem Beschluss vom 17. September 2008 - VG 1 A 74.08 - festgestellt, dass verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Bestimmtheit der Beitragsregelungen einschließlich der Verordnungsermächtigung bestehen, soweit es die Alternative Sonderbeitragserhebung und Kreditaufnahme für die Finanzierung von Entschädigungsansprüchen angeht, für die die Mittel der Entschädigungseinrichtung nicht ausreichen.Dass das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Beschluss vom 17. September 2008 (- 1 A 74.08 -, juris Rn. 85) in Bezug auf diese Vorschrift verfassungsrechtliche Bedenken geäußert hat, verhilft der Antragstellerin insoweit nicht zum Erfolg.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass dieser Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin, auf den sich die Antragstellerin maßgeblich stützt, zu Sonderbeiträgen zur Entschädigungseinrichtung ergangen ist, mithin (lediglich) "ernstliche Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der die Sonderbeitragspflicht begründenden Regelungen" im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz sowie in der EdW-Beitragsverordnung belegen mag (wörtlich VG Berlin, Beschluss vom 17. September 2008 - 1 A 74.08 -, juris Rn. 22, ähnlich in Rn. 60, 67, 70), nicht aber solche in Bezug auf die Kreditermächtigung in § 8 Abs. 2 Satz 4 EAEG a.F., um die es hier geht.
Der Beschluss endet demgemäß mit dem Hinweis des Gerichts, dass die Antragsgegnerin gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4 EAEG a.F. die Möglichkeit habe, die Entschädigungszahlungen zunächst durch eine Kreditaufnahme zu finanzieren (VG Berlin, Beschluss vom 17. September 2008 - 1 A 74.08 -, juris Rn. 99), was deutlich macht, dass die geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken nicht (auch) auf eine Kreditaufnahme bezogen waren.
Erst nach dem soeben zitierten, die Erhebung von Sonderbeiträgen für rechtswidrig erklärenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. September 2008 (- 1 A 74.08 -, juris) ist die Kreditgewährung durch den Bund unvorhergesehen relevant geworden, um kurzfristig in anderer Weise sicherstellen zu können, dass die Antragsgegnerin die Anleger aufgabengemäß entschädigen kann.
- KG, 25.01.2011 - 9 U 148/10
Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit …
Am 17. September 2008 ordnete das Verwaltungsgericht Berlin (VG 1 A 74.08, WM 2008, 2113 ff.) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines Mitgliedsunternehmens gegen einen Sonderbeitragsbescheid in fünfstelliger Höhe an.Rn. 82 Die der Beklagten angeschlossenen Mitgliedsunternehmen, ebenfalls Wertpapierhandelsunternehmen, können zu einer Vorfinanzierung nicht fälliger, da dem Grunde oder der Höhe nach nicht festgestellter, Entschädigungsverbindlichkeiten von Anlegern durch Entrichtung von Sonderbeiträgen oder Kreditaufnahmen bei Überbürdung des Zinsrisikos nicht verpflichtet werden (vgl. VG Berlin, VG 1 A 74/08, WM 2008, 2113 ff.).
Rn. 85 Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 17. September 2008 (a.a.O.) in einem der vielen Verfahren, in dem die Beklagte gegen ein Mitgliedsunternehmen einen Sonderbeitrag in fünfstelliger Höhe festgesetzt hatte, festgestellt, dass Sonderbeitragsforderungen erst erhoben werden können und fällig sind, wenn Entschädigungsansprüche der Anleger dem Grunde und der Höhe nach festgestellt und damit drei Monate später fällig sind (§ 5 Abs. 4 S. 1 EAEG) und dass wegen der Unklarheiten hinsichtlich des Bestehens der Aussonderungsrechte insoweit keine fälligen Ansprüche vorliegen (…VG Berlin, a.a.O.).
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 17. September 2008 (VG 1 A 74.08, WM 2008, 2113) zu Recht ausgeführt, dass die Durchführung des Entschädigungsverfahrens der P. GmbH für sämtliche Beteiligte ein langwieriger und kostspieliger Lernprozess ist und die Ermittlung des der Entschädigung zugrunde liegenden Anteils der einzelnen Anleger ungemein schwierig ist (…s. auch BVerfG, a.a.O., Tz. 77 bis 80).
- KG, 25.01.2011 - 9 U 140/10
Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit …
Am 17. September 2008 ordnete das Verwaltungsgericht Berlin (VG 1 A 74/08, WM 2008, 2113 ff.) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines Mitgliedsunternehmens gegen einen Sonderbeitragsbescheid der Beklagten in fünfstelliger Höhe an.Rn. 71 Die der Beklagten angeschlossenen Mitgliedsunternehmen, ebenfalls Wertpapierhandelsunternehmen, können zu einer Vorfinanzierung nicht fälliger, da dem Grunde oder der Höhe nach nicht festgestellter, Entschädigungsverbindlichkeiten von Anlegern durch Entrichtung von Sonderbeiträgen oder Kreditaufnahmen bei Überbürdung des Zinsrisikos nicht verpflichtet werden (vgl. VG Berlin, VG 1 A 74.08, WM 2008, 2113 ff.).
Rn. 74 Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 17. September 2008 (a.a.O.) in einem der vielen Verfahren, in dem die Beklagte gegen ein Mitgliedsunternehmen einen Sonderbeitrag in fünfstelliger Höhe festgesetzt hatte, festgestellt, dass Sonderbeitragsforderungen erst erhoben werden können und fällig sind, wenn Entschädigungsansprüche der Anleger dem Grunde und der Höhe nach festgestellt und damit drei Monate später fällig sind (§ 5 Abs. 4 S. 1 EAEG) und dass wegen der Unklarheiten hinsichtlich des Bestehens der Aussonderungsrechte insoweit keine fälligen Ansprüche vorliegen (…VG Berlin, a.a.O.).
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 17. September 2008 (VG 1 A 74.08, WM 2008, 2113) zu Recht ausgeführt, dass die Durchführung des Entschädigungsverfahrens der P. GmbH für sämtliche Beteiligte ein langwieriger und kostspieliger Lernprozess ist und die Ermittlung des der Entschädigung zugrunde liegenden Anteils der einzelnen Anleger ungemein schwierig ist (s. auch BVerfG, WM 2010, 17, juris Tz. 77 bis 80).
- BVerwG, 26.11.2014 - 10 B 50.14
Zuordnung der Einlagenkreditinstitute und der Wertpapierhandelsunternehmen zu …
Denn die Erhebung von Sonderbeiträgen zur Beschaffung der Mittel zur Anlegerentschädigung sei durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. September 2008 - 1 A 74.08 - damals für rechtswidrig erklärt worden; Sonderzahlungsbescheide habe die Beklagte erstmals im August 2010 erlassen, um den zwischenzeitlich vom Bund aufgenommenen ersten Kredit zu refinanzieren; das Insolvenzverfahren über das Vermögen der P. K. GmbH sei zudem damals noch nicht abgeschlossen gewesen, so dass mögliche kraft Gesetzes übergegangene Ansprüche noch nicht in die Prüfung hätten einbezogen werden können. - OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - 1 B 24.12
Maßgeblichkeit sämtlicher ex post Finanzierungsleistungen in den jeweiligen …
Denn die Erhebung von Sonderbeiträgen zur Beschaffung der Mittel zur Anlegerentschädigung ist durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 17. September 2008 (- 1 A 74.08 -, juris) für rechtswidrig erklärt worden. - BVerwG, 26.11.2014 - 10 B 49.14
Zur Überprüfungspflicht des Gesetzgebers bei Sonderabgaben mit …
Denn die Erhebung von Sonderbeiträgen zur Beschaffung der Mittel zur Anlegerentschädigung sei durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. September 2008 - 1 A 74.08 - damals für rechtswidrig erklärt worden; Sonderzahlungsbescheide habe die Beklagte erstmals im August 2010 erlassen, um den zwischenzeitlich vom Bund aufgenommenen ersten Kredit zu refinanzieren; das Insolvenzverfahren über das Vermögen der P. K. GmbH sei zudem damals noch nicht abgeschlossen gewesen, so dass mögliche kraft Gesetzes übergegangene Ansprüche noch nicht in die Prüfung hätten einbezogen werden können. - KG, 25.01.2011 - 9 U 35/10
Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit …
Am 17. September 2008 ordnete das Verwaltungsgericht Berlin (VG 1 A 74.08, WM 2008, 2113 ff.) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines Mitgliedsunternehmens gegen einen Sonderbeitragsbescheid der Beklagten in fünfstelliger Höhe an.Rn. 80 Die der Beklagten angeschlossenen Mitgliedsunternehmen, ebenfalls Wertpapierhandelsunternehmen, können zu einer Vorfinanzierung nicht fälliger, da dem Grunde oder der Höhe nach nicht festgestellter, Entschädigungsverbindlichkeiten von Anlegern durch Entrichtung von Sonderbeiträgen oder Kreditaufnahmen bei Überbürdung des Zinsrisikos nicht verpflichtet werden (vgl. VG Berlin, VG 1 A 74/08, WM 2008, 2113 ff.).
Rn. 84 Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 17. September 2008 (a.a.O.) in einem der vielen Verfahren, in dem die Beklagte gegen ein Mitgliedsunternehmen einen Sonderbeitrag in fünfstelliger Höhe festgesetzt hatte, festgestellt, dass Sonderbeitragsforderungen erst erhoben werden können und fällig sind, wenn Entschädigungsansprüche der Anleger dem Grunde und der Höhe nach festgestellt und damit drei Monate später fällig sind (§ 5 Abs. 4 S. 1 EAEG) und dass wegen der Unklarheiten hinsichtlich des Bestehens der Aussonderungsrechte insoweit keine fälligen Ansprüche vorliegen (…VG Berlin a.a.O.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - 1 B 18.12
Maßgeblichkeit sämtlicher ex post Finanzierungsleistungen in den jeweiligen …
Denn die Erhebung von Sonderbeiträgen zur Beschaffung der Mittel zur Anlegerentschädigung ist durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 17. September 2008 (- 1 A 74.08 -, juris) für rechtswidrig erklärt worden. - VG Berlin, 18.12.2009 - 1 L 579.09
Rechtsschutz gegen Beitragsfestsetzung der Sonderabgabe gemäß Einlagensicherungs- …
- KG, 25.01.2011 - 9 U 117/10
Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2014 - 1 S 54.13
Sonderzahlungen an die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - 1 S 53.13
Erhebung von Sonderzahlungen zur Refinanzierung eines Altkredits an die …
- VG Berlin, 23.11.2016 - 4 K 352.15
Erhebung einer Sonderzahlung für den Entschädigungsfall "Phoenix"
- VG Berlin, 17.03.2009 - 1 A 246.08
Sonderbeitragspflicht einer Kapitalgesellschaft
- VG Berlin, 15.04.2011 - 4 K 356.10
Rechtsweg bei Klagen gegen Entschädigungsleistungen
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.01.2012 - 1 S 151.11
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; EdW; …
- LG Frankfurt/Main, 28.11.2008 - 21 O 298/07
- VG Berlin, 22.03.2013 - 4 K 123.12
Rechtmäßigkeit von Sonderzahlungen, erhoben für den Einlagensicherungs- und …
- VG Berlin, 26.11.2008 - 1 A 314.07
Wertpapierhandel: Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der …
- VG Berlin, 25.07.2013 - 4 L 313.12
Rechtmäßigkeit der für 2011 von der BAFin erhobenen Sonderzahlung
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2014 - 1 S 229.13
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (hier: Sonderzahlung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2014 - 1 S 244.13
Feststellung des Entschädigungsfalles ist Verwaltungsakt; Voraussetzungen für …
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2014 - 1 S 231.13
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (hier: Sonderzahlung …
- VG Berlin, 26.11.2008 - 1 A 40.08
Klage gegen Beitragsbescheid der Entschädigungseinrichtung der …
- VG Berlin, 14.05.2009 - 1 A 276.07
Berücksichtigung bestimmter Bruttoprovisionserträge bei der Berechnung des …
- VG Berlin, 17.05.2013 - 4 K 40.12
Anfechtung eines Sonderzahlungsbescheides
- VG Berlin, 22.03.2013 - 4 K 332.12
Sonderzahlung 2011 an die Entschädigungseinrichtung; Kreis der …
- VG Berlin, 06.07.2009 - 1 A 327.07
Beitragspflicht für Finanzdienstleistungsinstitut
- VG Berlin, 03.11.2009 - 1 L 294.09
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Rechtsprechung
| VG Halle, 10.09.2008 - 1 A 74/08 |
Verfahrensgang
- VG Halle, 10.09.2008 - 1 A 74/08
- BVerwG, 22.01.2009 - 6 PKH 27.08
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 25.01.2011 - 9 U 148/10
Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit …
Rn. 82 Die der Beklagten angeschlossenen Mitgliedsunternehmen, ebenfalls Wertpapierhandelsunternehmen, können zu einer Vorfinanzierung nicht fälliger, da dem Grunde oder der Höhe nach nicht festgestellter, Entschädigungsverbindlichkeiten von Anlegern durch Entrichtung von Sonderbeiträgen oder Kreditaufnahmen bei Überbürdung des Zinsrisikos nicht verpflichtet werden (vgl. VG Berlin, VG 1 A 74/08, WM 2008, 2113 ff.). - KG, 25.01.2011 - 9 U 140/10
Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit …
Am 17. September 2008 ordnete das Verwaltungsgericht Berlin (VG 1 A 74/08, WM 2008, 2113 ff.) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines Mitgliedsunternehmens gegen einen Sonderbeitragsbescheid der Beklagten in fünfstelliger Höhe an. - KG, 25.01.2011 - 9 U 35/10
Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit …
Rn. 80 Die der Beklagten angeschlossenen Mitgliedsunternehmen, ebenfalls Wertpapierhandelsunternehmen, können zu einer Vorfinanzierung nicht fälliger, da dem Grunde oder der Höhe nach nicht festgestellter, Entschädigungsverbindlichkeiten von Anlegern durch Entrichtung von Sonderbeiträgen oder Kreditaufnahmen bei Überbürdung des Zinsrisikos nicht verpflichtet werden (vgl. VG Berlin, VG 1 A 74/08, WM 2008, 2113 ff.).
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