Rechtsprechung
| BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 34/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung
- openjur.de
Tarifvorbehalt; Betriebliche Lohngestaltung; Feststellungsantrag des Betriebsrats
- Bundesarbeitsgericht
Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung - Feststellungsantrag des Betriebsrats
- rechtsinformationen.bund.de
Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung - Feststellungsantrag des Betriebsrats
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 101 BetrVG, Art 9 Abs 3 GG
Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung - Feststellungsantrag des Betriebsrats - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mitwirkung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung; Antragsformulierung durch den Betriebsrat
- Betriebs-Berater
Betriebliche Lohngestaltung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsverfassungsrecht; Mitwirkung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung; Eingruppierung; Antragsformulierung durch den Betriebsrat
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebliche Lohngestaltung
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Betriebliche Lohngestaltung
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 30.01.1990 - 4 BV 28/09
- ArbG Düsseldorf, 07.10.2009 - 4 BV 28/09
- LAG Düsseldorf, 09.03.2010 - 8 TaBV 146/09
- BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 34/10
Papierfundstellen
- NZA 2012, 1248
- BB 2012, 700
- DB 2012, 584
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (21)
- BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85
Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung
Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 34/10
Denn dieser geht davon aus, dass eine bestehende gesetzliche oder tarifliche Regelung dem Schutzbedürfnis der Arbeitnehmer ausreichend Rechnung trägt und daher Mitbestimmungsrechte entbehrlich macht (BAG 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - zu B II 6 c der Gründe, BAGE 54, 191).Soweit der Senat in der Entscheidung vom 24. Februar 1987 (- 1 ABR 18/85 - BAGE 54, 191) die Auffassung vertreten hat, diese Schutzlücke sei hinnehmbar, weil die nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer die tariflichen, das jeweilige Mitbestimmungsrecht ausschließenden Rechte durch den Beitritt zur vertragsschließenden Gewerkschaft erlangen können, hält er hieran nicht fest.
Zwar mag dem Gesetzgeber bei der Gleichstellung von gesetzlichen und tariflichen Regelungen im Eingangshalbsatz bewusst gewesen sein, dass letztere nur denjenigen umfassend normativ vor einer einseitigen Gestaltung der Arbeitsbedingungen bewahren, der sich mit seinem Gewerkschaftsbeitritt dieses Schutzes bedienen will (BAG 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - zu B II 6 c der Gründe, BAGE 54, 191).
- BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 797/09
Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze
Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 34/10
Sie bestimmen das System, nach welchem das Arbeitsentgelt für die Belegschaft oder Teile der Belegschaft ermittelt oder bemessen werden soll (BAG 17. Mai 2011 - 1 AZR 797/09 - Rn. 16, EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 25).Zwar ist der Arbeitgeber nach der Senatsrechtsprechung aufgrund des Arbeitsvertrags verpflichtet, die Arbeitnehmer nach den im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätzen zu vergüten (zuletzt BAG 17. Mai 2011 - 1 AZR 797/09 - Rn. 30, EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 25).
- BAG, 03.12.1991 - GS 2/90
Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.
Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 34/10
Rn. 19 aa) Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten dient dem Schutz der Arbeitnehmer durch gleichberechtigte Teilhabe an den sie betreffenden Angelegenheiten (BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C II 1 a der Gründe, BAGE 69, 134).Rn. 20 bb) Der Ausschluss des Mitbestimmungsrechts durch den Tarifvorbehalt erfordert weiter, dass die Tarifvertragsparteien selbst über die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit eine zwingende und abschließende inhaltliche Regelung getroffen und damit dem Schutzzweck des verdrängten Mitbestimmungsrechts Genüge getan haben (BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C II 1 a, b der Gründe, BAGE 69, 134).
- BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 10/10
Eingruppierung und betriebliche Vergütungsordnung
Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 34/10
Damit ist sie Ausdruck einer Entscheidung über die Wertigkeit der jeweiligen Arbeitnehmertätigkeiten im Verhältnis zueinander, die sich im relativen Abstand der mit den jeweiligen Vergütungsgruppen verbundenen konkreten Entgeltsätzen niederschlägt (BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 10/10 - Rn. 20, NZA 2011, 1239).Zwar handelt es sich bei tariflichen Vergütungsregelungen nicht um Betriebsnormen iSv. § 3 Abs. 2 TVG, die unabhängig von der Tarifbindung der Arbeitnehmer für alle Betriebe des tarifgebundenen Arbeitgebers gelten, sondern um Inhaltsnormen, die nur unmittelbar und zwingend im Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und den tarifgebundenen Arbeitnehmern (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG) Anwendung finden (BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 10/10 - Rn. 22, NZA 2011, 1239;… 18. März 2008 - 1 ABR 81/06 - Rn. 29, BAGE 126, 176).
- BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08
Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich …
Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 34/10
Zwar ist nicht jeder tatsächliche Druck, einer Koalition beizutreten oder in dieser zu verbleiben, bereits ein unzulässiger Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - zu B I 3 b bb der Gründe, BAGE 104, 155; 18. März 2009 - 4 AZR 64/08 - Rn. 31 ff., BAGE 130, 43). - BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02
Streik um Firmentarifvertrag
Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 34/10
Zwar ist nicht jeder tatsächliche Druck, einer Koalition beizutreten oder in dieser zu verbleiben, bereits ein unzulässiger Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - zu B I 3 b bb der Gründe, BAGE 104, 155;… 18. März 2009 - 4 AZR 64/08 - Rn. 31 ff., BAGE 130, 43). - BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06
Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit
Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 34/10
Es muss sich daher grundsätzlich eine Regelungsfrage stellen, die kollektive Interessen der Arbeitnehmer berührt und keine ausschließlich einzelfallbezogene Rechtsausübung zum Gegenstand hat (vgl. BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 19, BAGE 122, 127). - BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 604/02
Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über Sonderzahlungen
Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 34/10
Eine daraus resultierende Aufteilung der Belegschaft ist nicht - wie § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG verlangt - tätigkeitsbezogen (BAG 18. November 2003 - 1 AZR 604/02 - zu I 3 c dd [1] der Gründe, BAGE 108, 299). - BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 2/06
Negative Koalitionsfreiheit
Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 34/10
Rn. 25 Die individuelle Koalitionsfreiheit schließt auch das Recht ein, einer Koalition fernzubleiben oder aus ihr auszutreten (vgl. BAG 19. September 2006 - 1 ABR 2/06 - Rn. 13, BAGE 119, 275). - BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 82/08
Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 34/10
Im Bereich der betrieblichen Lohngestaltung soll die Mitbestimmung des Betriebsrats die Angemessenheit des innerbetrieblichen Lohngefüges und seine Transparenz gewährleisten (BAG 23. März 2010 - 1 ABR 82/08 - Rn. 13, BAGE 133, 373;… 28. April 2009 - 1 ABR 97/07 - Rn. 21, BAGE 131, 1). - BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 97/07
Eingruppierung nach gleichmäßiger Lohnabsenkung
- BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 66/08
Eingruppierung - betriebliche Vergütungsordnung - Betriebsübergang - …
- BAG, 03.12.1991 - GS 1/90
Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage
- BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00
Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang
- BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 75/09
Einigungsstellenspruch zur Arbeitszeit
- BAG, 31.10.1995 - 1 ABR 5/95
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung von "AT-Angestellten"?
- BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 44/02
Betriebsratsbeschluss - Mitbestimmung bei Troncvergütung
- BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06
Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung
- BAG, 31.01.1984 - 1 AZR 174/81
Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren …
- LAG Düsseldorf, 09.03.2010 - 8 TaBV 146/09
Mitbestimmungsfreie Entlohnung neueingestellter und nicht gewerkschaftlich …
- ArbG Düsseldorf, 07.10.2009 - 4 BV 28/09
Eingruppierung von Aushilfen
- LAG Düsseldorf, 23.03.2015 - 9 TaBV 86/14
Betriebsvereinbarung gibt Anspruch auf Arbeitszeitgutschrift wegen des Sturms Ela
Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten dient dem Schutz der Arbeitnehmer durch gleichberechtigte Teilhabe an den sie betreffenden Angelegenheiten (BAG v. 18.10.2011 - 1 ABR 34/10, NZA 2012, 1248; BAG v. 03.12.1991 - GS 2/90 - zu C II 1 a der Gründe, BAGE 69, 134).Im Bereich der betrieblichen Lohngestaltung soll die Mitbestimmung des Betriebsrats zB die Angemessenheit des innerbetrieblichen Lohngefüges und seine Transparenz gewährleisten (BAG v. 18.10.2011 - 1 ABR 34/10, NZA 2012, 1248;… BAG v. 23.03.2010 - 1 ABR 82/08 - Rn. 13, BAGE 133, 373;… BAG v. 28.04.2009 - 1 ABR 97/07 - Rn. 21, BAGE 131, 1).
Für einen weiteren Schutz durch Mitbestimmungsrechte besteht dann kein Raum mehr (BAG v. 18.10.2011 - 1 ABR 34/10, NZA 2012, 1248; BAG v. 09.12.2003 - 1 ABR 44/02 - zu B I 3 a bb der Gründe, BAGE 109, 61).
Der Ausschluss des Mitbestimmungsrechts durch den Tarifvorbehalt erfordert weiter, dass die Tarifvertragsparteien selbst über die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit eine zwingende und abschließende inhaltliche Regelung getroffen und damit dem Schutzzweck des verdrängten Mitbestimmungsrechts Genüge getan haben (BAG v. 18.10.2011 - 1 ABR 34/10, NZA 2012, 1248; BAG v. 03.12.1991 - GS 2/90 - zu C II 1 a, b der Gründe, BAGE 69, 134).
Die Tarifvertragsparteien dürfen das Mitbestimmungsrecht nicht ausschließen oder einschränken, ohne die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit selbst zu regeln (BAG v. 18.10.2011 - 1 ABR 34/10, NZA 2012, 1248;… BAG v. 09.11.2010 - 1 ABR 75/09 - Rn. 17, EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 15).
Denn dieser geht davon aus, dass eine bestehende gesetzliche oder tarifliche Regelung dem Schutzbedürfnis der Arbeitnehmer ausreichend Rechnung trägt und daher Mitbestimmungsrechte entbehrlich macht (BAG v. 18.10.2011 - 1 ABR 34/10, NZA 2012, 1248).
- LAG Düsseldorf, 10.08.2016 - 4 TaBV 135/15
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Ausfüllung sog. Gehaltsbänder in …
Das Beteiligungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG umfasst die inhaltliche Ausgestaltung der Entgeltgruppen nach abstrakten Kriterien einschließlich der abstrakten Festsetzung der Wertunterschiede nach Prozentsätzen oder anderen Bezugsgrößen (BAG 18.10.2011 - 1 ABR 34/10, AP Nr. 142 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, Rz. 17 mwN).Zu den mitbestimmungspflichtigen Entgeltfindungsregeln gehören der Aufbau von Vergütungsgruppen und die Festlegung der Vergütungsgruppenmerkmale (BAG 18.10.2011, a.a.O.; BAG 31.01.1984 - 1 AZR 174/81 - zu II 2 der Gründe, BAGE 45, 91).
Ist dies bereits anderweitig gewährleistet, besteht für ein Mitbestimmungsrecht kein Raum (zu allem BAG 18.10.2011 - 1 ABR 34/10, aaO, Rz. 17 mwN).
Rn. 58 Der Ausschluss des Mitbestimmungsrechts durch den Eingangshalbsatz des § 87 Abs. 1 BetrVG erfordert, dass die Tarifvertragsparteien selbst über die mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten eine zwingende und abschließende inhaltliche Regelung getroffen und damit dem Schutzzweck des verdrängten Mitbestimmungsrechts Genüge getan haben (BAG 18.10.2011, aaO, Rn. 20).
Insbesondere dürfen die Tarifvertragsparteien das Mitbestimmungsrecht nicht ausschließen oder einschränken, ohne die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit selbst zu regeln (BAG 18.10.2011, aaO, Rn. 20;… BAG 09.11.2010 - 1 ABR 75/09, Rz. 17, EzA BetrVG 2001, § 87 Arbeitszeit Nr. 15).
- BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13
Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters
BetrVG nur dann ausgeschlossen, wenn eine zwingende tarifliche Regelung vorliegt (BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 34/10 - Rn. 18 ff. mwN;… 8. April 2009 - 1 ABR 97/07 - aaO; 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C II 1 a, b der Gründe, BAGE 69, 134).
- BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 527/10
Gutschrift auf einem Arbeitszeitkonto - Anspruch auf Durchführung eines …
Rn. 36 (bb) Diese Regelungen in § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 bis Abs. 9 ERTV DT AG beziehen sich auf die Organisationshoheit des Arbeitgebers zur Einleitung eines Mitbestimmungsverfahrens nach § 99 BetrVG (…und nicht auf die Entgelthöhe als solche: dazu BAG 18. Oktober 2010 - 1 ABR 25/10 - Rn. 29, NZA 2012, 392;… 11. November 2008 - 1 ABR 68/07 - Rn. 34, BAGE 128, 265) und in diesem Zusammenhang auf die grundsätzlich zunächst ihm obliegende Rechtsanwendung hinsichtlich der Bewertung der auszuübenden Tätigkeit anhand der Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnung (zur Reichweite BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 34/10 - Rn. 15). - BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 346/16
Anrechnung einer umgruppierungsbedingten Tarifentgeltsteigerung auf eine Zulage - …
Gegenteiliges folgt weder aus der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des Senats vom 26. August 2008 (- 1 AZR 354/07 - BAGE 127, 297), in der es um die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Änderung bisher geltender Entlohnungsgrundsätze bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber ging, noch aus der vom Kläger in Bezug genommenen Senatsentscheidung vom 18. Oktober 2011 (- 1 ABR 34/10 -). - BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 111/14
Eingruppierung einer Akquisiteurin
BetrVG ggf. dann ausgeschlossen, wenn eine zwingende tarifliche Regelung bestand (BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 34/10 - Rn. 18 ff. mwN;… 2 8. April 2009 - 1 ABR 97/07 - Rn. 19, aaO; 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C II 1 a, b der Gründe, BAGE 69, 134). - LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 745/12
Kein Anspruch auf tarifliche Vergütung eines nicht tarifgebundenen Arbeitnehmers …
Die normative Bindung des Arbeitgebers an diese tarifliche Entgeltstruktur begründet aber gleichwohl keinen Anspruch der nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer auf den Tariflohn, da dies zu einer unzulässigen Erstreckung von tariflich geregelten Arbeitsbedingungen auf nicht tarifgebundene Arbeitnehmer führen würde (vgl. BAG, Beschl. 18.10.2011 - 1 ABR 34/10, AP Nr. 142 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung). - BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 780/13
Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters
BetrVG nur dann ausgeschlossen, wenn eine zwingende tarifliche Regelung vorliegt (BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 34/10 - Rn. 18 ff. mwN;… 8. April 2009 - 1 ABR 97/07 - aaO; 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C II 1 a, b der Gründe, BAGE 69, 134). - LAG Niedersachsen, 07.12.2015 - 8 TaBV 36/15
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Eingruppierung nach den Entgeltordnungen …
Daraus folgt, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, insbesondere bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen, zu denen auch die Eingruppierungsregelungen zu zählen sind (…vgl. etwa BAG vom 17.05.2011 - 1 AZR 797/09 - juris Rn. 17;… vom 28.04.2009 - 1 ABR 97/07 - juris Rn. 19), dann ausgeschlossen ist, wenn, wie vorliegend, eine zwingende tarifliche Regelung besteht (vgl. BAG vom 18.10.2011 - 1 ABR 34/10 - juris Rn. 18 ff. mwN;… 08.04.2009 - 1 ABR 97/07 - juris Rn. 19).. - LAG Köln, 09.05.2016 - 2 TaBV 1/16
Pflicht des Betriebsrats zur Zustimmung zu Eingruppierung von Arbeitnehmern im …
Die erkennende Kammer folgt insoweit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.10.2011, 1 ABR 34/10:. - ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 BV 166/20
- LAG Hessen, 30.01.2018 - 4 TaBV 227/17
§§ 74, 76, 87 BetrVG, § 100 ArbGG
- LAG Hamm, 27.04.2012 - 10 TaBV 3/12
Betriebsverfassungsrecht; Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zur Umgruppierung
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