Rechtsprechung
| BAG, 31.01.1990 - 7 ABR 39/89 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Wolters Kluwer
Wirkung des Benachteiligungsverbots im Betriebsverfassungsgesetz - Anspruch auf Erstattung der einem Betriebsratsmitglied entstandenen Rechtsanwaltskosten - Die dem Arbeitnehmer durch seine Beteiligung am Zustimmungsersetzungsverfahren entstehenden Kosten als Kosten der ...
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BetrVG § 78 Satz 2, § 40 Abs. 1, § 103 Abs. 2
Zustimmungsersetzungsverfahren - Kosten des Betriebsratsmitglieds - rechtsportal.de
BetrVG § 40 Abs. 1, § 78 Satz 2, § 103 Abs. 2
Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei erfolgreicher Beschwerde gegen Zustimmungsersetzungsantrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zustimmungsersetzungsantrag - Beschwerde des beteiligten Betriebsratsmitglieds - Beschwerdeverfahren - Rechtsanwaltskosten - Kündigungsschutzprozeß - Benachteiligungsverbot
Verfahrensgang
- ArbG Hamm, 06.09.1988 - 1 BV 12/88
- LAG Hamm, 08.02.1989 - 3 TaBV 126/88
- BAG, 31.01.1990 - 7 ABR 39/89
Papierfundstellen
- BAGE 65, 28
- MDR 1991, 282
- MDR 1991, 283
- NZA 1991, 152
- BB 1991, 205
- BB 1991, 70
- BB 1997, 1748
- DB 1991, 495
- JR 1991, 484
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (4)
- BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 63/76
Beteiligung - Beschlußverfahren - Ersetzung der Zustimmung - Kündigung - …
Auszug aus BAG, 31.01.1990 - 7 ABR 39/89
In diesem Rahmen sind die einem einzelnen Betriebsratsmitglied durch die Einleitung eines Beschlußverfahrens oder durch die Beteiligung daran entstehenden Rechtsanwaltskosten nach § 40 Abs. 1 BetrVG erstattungsfähig, wenn das Betriebsratsmitglied gerade im Hinblick auf seine Mitgliedschaft im Betriebsrat sowie zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben im Betrieb tätig geworden ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl.z.B. Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 63/76 - AP Nr. 16 zu § 40 BetrVG 1972).Die in diesem Verfahren zu berücksichtigenden kollektiven Interessen sind schon durch den Betriebsrat als Antragsgegner des Verfahrens nach § 103 BetrVG zu vertreten (vgl. BAG Beschluß vom 3. April 1979, aaO).
- BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88
Betriebsrat: Sachaufwand - Kosten zur sachgerechten Verteidigung eines …
Auszug aus BAG, 31.01.1990 - 7 ABR 39/89
Zu diesen Aufwendungen können auch die Kosten eines Rechtsstreits des Betriebsratsmitglieds mit seinem Arbeitgeber oder mit dem Betriebsrat gehören, so z.B. die Kosten eines Ausschlußverfahrens gemäß § 23 Abs. 1 BetrVG (vgl. hierzuSenatsbeschluß vom 19. April 1989 - 7 ABR 6/88 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 62, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt). - BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74
Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds
Auszug aus BAG, 31.01.1990 - 7 ABR 39/89
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 27, 113, 119 [BAG 24.04.1975 - 2 AZR 118/74] = AP Nr. 3 zu § 103 BetrVG 1972, zu II 3 und 3a der Gründe) entfaltet nämlich die die Zustimmung des Betriebsrats ersetzende rechtskräftige gerichtliche Entscheidung eine präjudizielle Wirkung im späteren Kündigungsschutzprozeß. - LAG Hamm, 08.02.1989 - 3 TaBV 126/88
Erstattungsanspruch; Kostenerstattung; Rechtsanwaltskosten; Kündigung; …
Auszug aus BAG, 31.01.1990 - 7 ABR 39/89
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 8. Februar 1989 - 3 TaBV 126/88 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 1001/94
Trinkgelder als Arbeitsentgelt
Zweck der Vorschrift ist es, den Betriebsverfassungsorganen und ihren Mitgliedern eine ungestörte und unbeeinflußte Amtsausübung zu gewährleisten und die Mitglieder in ihrer persönlichen Stellung, vor allem als Arbeitnehmer des Betriebes, vor Nachteilen wegen ihrer Amtsstellung zu bewahren (vgl. z. B. BAG Beschluß vom 21. Januar 1990 - 7 ABR 39/89 - AP Nr. 28 zu § 103 BetrVG 1972).Entgegen der Ansicht der Revision unterscheidet sich damit die vorliegende Fallgestaltung grundlegend vom Senatsbeschluß vom 21. Januar 1990 (- 7 ABR 39/89 -, aao.), in dem eine allein auf der Betriebsratstätigkeit beruhende Schlechterstellung dadurch auszugleichen war, daß der Arbeitgeber das Betriebsratsmitglied hinsichtlich der Erstattung von Prozeßkosten ebenso behandeln mußte wie andere Arbeitnehmer, die nicht dem Betriebsrat angehörten.
- BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 434/05
Betriebsbedingte Kündigung
aa) In der Rechtsprechung wird zwar zB bei Entscheidungen in Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 Abs. 2 BetrVG für das nachfolgende Kündigungsschutzverfahren sowie Beschlussverfahren über die Mitbestimmungspflichtigkeit einer Betriebsänderung für nachfolgende Ansprüche auf Nachteilsausgleich (§ 113 Abs. 3 BetrVG) eine aus der Rechtskraft folgende Präklusionswirkung angenommen (vgl. BAG 15. August 2002 - 2 AZR 214/01 - BAGE 102, 190; 11. Mai 2000 - 2 AZR 276/99 -BAGE 94, 313; 31. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 - BAGE 65, 28; 24. April 1975 - 2 AZR 118/74 - BAGE 27, 113; 10. November 1987 - 1 AZR 360/86 - BAGE 56, 304). - BAG, 18.11.2020 - 7 ABR 37/19
Betriebsrat - Freistellungsanspruch - Pfändung - Verjährung
So ist etwa bei Entscheidungen über die Mitbestimmungspflichtigkeit einer Betriebsänderung für nachfolgende Ansprüche auf Nachteilsausgleich (§ 113 Abs. 3 BetrVG) oder eine Maßnahme des Arbeitgebers nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG eine aus der Rechtskraft folgende Präklusionswirkung anzunehmen (vgl. BAG 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 - 31. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 - BAGE 65, 28; 10. November 1987 - 1 AZR 360/86 - BAGE 56, 304).
- BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 214/01
Zustimmungsersetzung nach § 103 Abs 2 BetrVG - Präjudizialität - …
Dies gilt jedenfalls für das Vorliegen eines wichtigen Grundes iSv. § 626 Abs. 1 BGB, § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG (Senat 24. April 1975 - 2 AZR 118/74 - BAGE 27, 113; 10. Dezember 1992 - 2 ABR 32/92 - AP ArbGG 1979 § 87 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 33, zu B I 1 der Gründe; 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 20 = EzA BGB § 626 nF Nr. 98, zu II 2 a der Gründe; BAG 21. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 - BAGE 65, 28, 32 f.; 11. Mai 2000 - 2 AZR 276/99 - BAGE 94, 313 mwN). - BAG, 23.02.2016 - 1 AZR 73/14
Beschlussverfahren - präjudizielle Bindungswirkung
So ist etwa bei Entscheidungen über die Mitbestimmungspflichtigkeit einer Betriebsänderung für nachfolgende Ansprüche auf Nachteilsausgleich (§ 113 Abs. 3 BetrVG) oder eine Maßnahme des Arbeitgebers nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG eine aus der Rechtskraft folgende Präklusionswirkung anzunehmen (vgl. BAG 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 - 31. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 - BAGE 65, 28; 10. November 1987 - 1 AZR 360/86 - BAGE 56, 304). - BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 68/08
Betriebsratsmitglied - Rechtsanwaltskosten - Benachteiligungsverbot
Bei einer solchen Fallgestaltung ist dem Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG dadurch Rechnung zu tragen, dass auch dem Betriebsratsmitglied unter denselben Voraussetzungen und in demselben Umfang ein Erstattungsanspruch gegen seinen Arbeitgeber gewährt wird (BAG 31. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 65, 28). Aus § 78 Satz 2 BetrVG ergibt sich jedoch nicht, dass jedweder im Zusammenhang mit der Betriebsratstätigkeit entstehende "Nachteil" auszugleichen ist (…BAG 13. Juni 2007 - 7 ABR 62/06 - Rn. 14, AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 31 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 13).. - BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99
Kosten anwaltlicher Tätigkeit für ein Mitglied der Jugend- und …
Deshalb sind Anwaltskosten, die ein Betriebsratsmitglied aufgrund seiner Beteiligung in einem Verfahren nach § 103 Abs. 2 BetrVG entstanden sind, nicht nach § 40 Abs. 1 BetrVG erstattungsfähig, weil es sich nicht um eine Betriebsratstätigkeit handelt und die in diesem Verfahren zu berücksichtigenden kollektiven Interessen vom Betriebsrat selbst zu wahren sind (BAG 21. Januar 1990 - 7 ABR 39/89 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 28).Danach kann eine unzulässige Benachteiligung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung im Vergleich zu den übrigen Arbeitnehmern darin liegen, daß es allein wegen seiner Amtsstellung mit Vermögensaufwendungen belastet wird, die bei einem sonstigen Arbeitnehmer ohne betriebsverfassungsrechtliches Amt nicht den Arbeitnehmer, sondern den Arbeitgeber treffen würden (BAG 21. Januar 1990 - 7 ABR 39/89 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 28).
- BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99
Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen …
Insoweit herrscht Übereinstimmung, soweit es um das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB, § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG geht (Senat 24. April 1975 - 2 AZR 118/74 - BAGE 27, 113; 10. Dezember 1992 - 2 ABR 32/92 - AP ArbGG 1979 § 87 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 33, zu B I 1 der Gründe; 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 20 = EzA BGB § 626 nF Nr. 98, zu II 2 a der Gründe; BAG 21. Januar 1990 - 7 ABR 39/89 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 28, zu 2 b der Gründe;… aus der Literatur etwa KR-Etzel aaO § 103 BetrVG Rn. 139;… ErfK-Hanau/Kania § 103 BetrVG Rn. 15;… Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 7. Aufl. Rn. 1019;… Hueck/von Hoyningen-Huene KSchG 12. Aufl. § 15 Rn. 143 f.;… Kittner/ Däubler/Zwanziger aaO § 103 BetrVG Rn. 53;… Richardi BetrVG 7. Aufl. § 103 Rn. 59, 78;… GK-BetrVG-Kraft 6. Aufl. § 103 Rn. 44, 60;… Hess/Schlochauer/Glaubitz BetrVG 5. Aufl. § 103 Rn. 49, 57;… Grabendorff/Ilbertz/Widmaier Bundespersonalvertretungsgesetz 9. Aufl. § 47 Rn. 24, 26;… Lorenzen/Schmitt/Etzel/Gerhold/ Schlatmann Bundespersonalvertretungsgesetz Stand Januar 2000 § 47 Rn. 80, 102;… Fischer/Goeres Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder Stand Dezember 1999 § 47 BPersVG Rn. 31, 38;… Dietz/Richardi Bundespersonalvertretungsgesetz 2. Aufl. § 47 Rn. 37, 45). - BVerwG, 25.02.2004 - 6 P 12.03
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Die in diesem Verfahren zu berücksichtigenden kollektiven Interessen sind schon durch den Personalrat vertreten, der als "Antragsgegner" des Dienststellenleiters ebenfalls am Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 47 Abs. 1 Satz 2 BPersVG beteiligt ist (vgl. zur außerordentlichen Kündigung von Betriebsratsmitgliedern im Verfahren nach § 103 Abs. 2 BetrVG: BAG, Beschluss vom 3. April 1979 - 6 ABR 63/76 - AP Nr. 16 zu § 40 BetrVG 1972; Beschluss vom 31. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 - BAGE 65, 28, 30 f.; Beschluss vom 5. April 2000 - 7 ABR 6/99 - AP Nr. 33 zu § 78 a BetrVG 1972 Bl. 1714 R;… vgl. ferner Lorenzen, in: Lorenzen/Etzel/ Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 44 Rn. 15;… Grabendorff/Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 9. Aufl. 1999, § 44 Rn. 15;… a.A. Fischer/Goeres, in: GKÖD Bd. V K § 44 Rn. 12).Eine hiernach unzulässige Benachteiligung eines Personalratsmitgliedes im Vergleich zu einem sonstigen, kein personalvertretungsrechtliches Amt bekleidenden Arbeitnehmer kann daher auch darin liegen, dass das Personalratsmitglied allein aufgrund seiner Amtsstellung endgültig mit Vermögensaufwendungen belastet wird, die im Falle eines sonstigen Arbeitnehmers in einer im Übrigen vergleichbaren Situation im Ergebnis nicht den Arbeitnehmer, sondern die Dienststelle treffen würden (vgl. zu § 78 BetrVG: BAG, Beschluss vom 31. Januar 1990 a.a.O. S. 31).
- BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - …
Auch der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts geht von der selbständigen Beschwerdebefugnis des im Zustimmungsersetzungsverfahren unterlegenen Betriebsratsmitglieds aus, wenn er die Anwaltskosten, die ihm in dem von ihm allein - erfolgreich - durchgeführten Beschwerdeverfahren entstanden sind, nach § 78 Satz 2 BetrVG seitens des Arbeitgebers für erstattungspflichtig angesehen hat (BAG Beschluß vom 21. Januar 1990 - 7 ABR 39/89 - AP Nr. 28 zu § 103 BetrVG 1972). - BVerwG, 12.11.2012 - 6 P 1.12
Auflösungsantrag des öffentlichen Arbeitgebers; Rechtsanwaltskosten des …
- LAG Hessen, 10.04.2008 - 9 TaBV 236/07
Kostentragungspflicht durch Betriebsratsmitglied
- LAG Hamm, 23.06.2017 - 13 Sa 18/17
Außerordentliche Kündigung; Betriebsratsmitglied; Zustimmungsersetzungsverfahren; …
- OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 18 LP 14/09
Jugendvertreter und Auszubildendenvertreter hat im Falle des Obsiegens in einem …
- LAG Hamm, 28.11.2008 - 10 Sa 1921/07
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Führung unerlaubter …
- LAG Köln, 26.07.2010 - 5 SaGa 10/10
Benachteiligung eines Betriebsratsmitglieds durch Zuweisung eines Großraumbüros; …
- BAG, 29.10.2007 - 3 AZB 25/07
Prozesskostenhilfe für Gekündigten im Zustimmungsersetzungs-verfahren - …
- LAG Düsseldorf, 25.11.2016 - 4 Ta 634/16
Gegenstandswert kumulativer Anträge im Beschlussverfahren betreffend eine …
- BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 435/05
Betriebsbedingte Kündigung
- LAG Hamm, 15.02.2013 - 13 TaBV 9/13
Erstattung der Kosten eines Rechtsanwalts im Zustimmungsersetzungsverfahren
- BVerwG, 06.02.2009 - 6 P 2.09
Erstattung von Anwaltskosten im Rechtsbeschwerdeverfahren; instanzielle …
- ArbG Stuttgart, 08.05.2024 - 30 BVGa 8/24
Rechtsanwaltskosten - Beschlussverfahren - Dringlichkeit - einstweilige Verfügung …
- LAG München, 22.09.1998 - 8 TaBV 35/98
Kostenerstattung: Keine Erstattung der Anwaltsgebühren im Verfahren nach § 78a …
- LAG Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 3 Ta 219/07
Gegenstandswert: Zulässigkeit der Beschwerde bei fehlender Beschwer; …
- ArbG Berlin, 01.09.2011 - 33 Ca 5877/11
Betriebsratsmitglied - sachgrundlose Befristung - Mindestschutz für …
- BAG, 10.02.1999 - 7 ABR 60/97
Betriebsverfassungsrechtlicher Kostenerstattungsanspruch: Anwaltskosten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2011 - 20 A 869/09
Rechtmäßigkeit der Ersetzung einer Zustimmung des Personalrats zur …
- BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 7/90
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2000 - 5 Ta 223/99
Wert einer anwaltlichen Tätigkeit; Festsetzung eines Gegenstandswertes; …
- VG Frankfurt/Main, 20.11.1995 - 9 G 3166/95
Anspruch einer Frauenbeauftragten auf Zuleitung eines …
- LAG Köln, 01.02.1991 - 11 TaBV 78/90
- LAG Bremen, 20.05.1992 - 1 Ta 28/92
Beteiligter des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens; Antrag auf …
- ArbG Hamburg, 24.01.1997 - 2 BV 16/96
Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber von einer …
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