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Rechtsprechung
   BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 9/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,2158
BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 9/22 (https://dejure.org/2023,2158)
BAG, Entscheidung vom 14.02.2023 - 1 ABR 9/22 (https://dejure.org/2023,2158)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 2023 - 1 ABR 9/22 (https://dejure.org/2023,2158)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebliche Vergütungsordnung - tarifgebundener Arbeitgeber

  • rechtsinformationen.bund.de

    Betriebliche Vergütungsordnung - tarifgebundener Arbeitgeber

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 101 BetrVG, § 23 Abs 3 S 1 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 99 Abs 1 BetrVG
    Betriebliche Vergütungsordnung - tarifgebundener Arbeitgeber

  • IWW

    § 3 Abs. 3 TVG, § ... 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 101 BetrVG, § 99 Abs. 1, 4 BetrVG, § 101 Satz 1 BetrVG, § 100 Abs. 2 BetrVG, § 100 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 99 BetrVG, § 3 Abs. 2 TVG, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 3 Abs. 1 TVG

  • Wolters Kluwer

    Keine Anwendung des § 101 BetrVG auf zukünftige Einstellungen oder Versetzungen; Verpflichtende Anwendung tariflicher Vergütungsordnungen durch den tarifgebundenen Arbeitgeber; Prüfung eines groben Pflichtenverstoßes des Arbeitgebers gegen betriebsverfassungsrechtliche ...

  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Vergütungsordnung - tarifgebundener Arbeitgeber - Ein- und Umgruppierungen bei Einstellungen und Versetzungen - grober Verstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Anwendung des § 101 BetrVG auf zukünftige Einstellungen oder Versetzungen; Verpflichtende Anwendung tariflicher Vergütungsordnungen durch den tarifgebundenen Arbeitgeber; Prüfung eines groben Pflichtenverstoßes des Arbeitgebers gegen betriebsverfassungsrechtliche ...

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Vergütungsordnung - tarifgebundener Arbeitgeber

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Vergütungsordnung - bei einem tarifgebundenen Arbeitgeber

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verpflichtung der Arbeitgeberin zur Eingruppierung von Arbeitnehmern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Eingruppierung von Arbeitnehmern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2023, 651
  • NZA-RR 2023, 448
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (19)

  • BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10

    Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung

    Auszug aus BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 9/22
    Soweit sich aus der Entscheidung des Senats vom 18. Oktober 2011 (- 1 ABR 25/10 - Rn. 11, BAGE 139, 332) etwas anderes ergibt, hält er hieran nicht mehr fest.

    An dieser hat er den Betriebsrat nach § 99 BetrVG zu beteiligen, indem er dessen Zustimmung einholt und sie bei ordnungsgemäßer Verweigerung nach § 99 Abs. 4 BetrVG gerichtlich ersetzen lässt (vgl. BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 12, BAGE 139, 332).

    Dem Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats unterliegt daher auch die Frage, ob ein Arbeitnehmer einer im Betrieb geltenden Vergütungsordnung zugeordnet werden kann (vgl. BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 12, BAGE 139, 332).

    BetrVG sowie der Normzweck von § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vor (…vgl. BAG 21. März 2018 - 7 ABR 38/16 - Rn. 32 mwN;… 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 18 mwN; ausf. BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 16 ff., BAGE 139, 332).

  • BAG, 01.08.1989 - 1 ABR 54/88

    Einstellung: Begriff

    Auszug aus BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 9/22
    Dies schließt seine Anwendung zwar nicht aus, wenn sich das vom Betriebsrat angebrachte Begehren auf mehrere gleichgelagerte Einzelmaßnahmen bezieht, die im Antrag lediglich in generalisierter Art und Weise umschrieben werden (vgl. BAG 1. August 1989 - 1 ABR 54/88 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 62, 271).

    § 101 BetrVG zielt auf die Beseitigung eines bereits eingetretenen betriebsverfassungswidrigen Zustands ab (vgl. etwa BAG 1. August 1989 - 1 ABR 54/88 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 62, 271).

    § 101 BetrVG ist aber nicht darauf gerichtet, die künftige Beachtung von Beteiligungsrechten des Betriebsrats zu sichern (BAG 1. August 1989 - 1 ABR 54/88 - zu B I 2 der Gründe, aaO).

  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 77/12

    Unterlassungsanspruch - grober Verstoß gegen die betriebsverfassungsrechtliche …

    Auszug aus BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 9/22
    Verteidigt der Arbeitgeber seine Rechtsposition in einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage, kann dies der Annahme eines groben Verstoßes allerdings entgegenstehen (vgl. BAG 18. März 2014 - 1 ABR 77/12 - Rn. 15 mwN).

    Rn. 35 (2) Die Würdigung, ob der Arbeitgeber in grobem Maß seine Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz verletzt hat, obliegt zwar in der Regel den Tatsacheninstanzen, denen hierbei ein Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. BAG 18. März 2014 - 1 ABR 77/12 - Rn. 16 mwN).

  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 230/20

    Tarifauslegung - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 9/22
    Vereinbaren die Tarifvertragsparteien - wie hier - in einem Entgeltrahmentarifvertrag lediglich die Entgeltordnung und in einem anderen die jeweiligen Entgeltsätze, wollen sie die letzteren Regelungen erkennbar nicht in den Entgeltrahmentarifvertrag inkorporieren (vgl. auch BAG 28. April 2021 - 4 AZR 230/20 - Rn. 45).
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

    Auszug aus BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 9/22
    Hat das Landesarbeitsgericht - wie im Ausgangsfall - diese Würdigung jedoch rechtsfehlerhaft nicht vorgenommen, kann sie durch das Rechtsbeschwerdegericht erfolgen, wenn die hierfür maßgebenden Tatsachen festgestellt oder unstreitig sind (vgl. BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - zu B II 2 b der Gründe; 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 - zu B III 3 b der Gründe, BAGE 73, 291).
  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Voraussetzungen für Auflösung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 9/22
    Hat das Landesarbeitsgericht - wie im Ausgangsfall - diese Würdigung jedoch rechtsfehlerhaft nicht vorgenommen, kann sie durch das Rechtsbeschwerdegericht erfolgen, wenn die hierfür maßgebenden Tatsachen festgestellt oder unstreitig sind (vgl. BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - zu B II 2 b der Gründe; 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 - zu B III 3 b der Gründe, BAGE 73, 291).
  • BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15

    Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Nachwirkungszeitraum

    Auszug aus BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 9/22
    Zwar ist dem Ende eines Tarifvertrags iSd. § 3 Abs. 3 TVG jede Änderung desselben gleichzustellen (vgl. BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 31, BAGE 159, 222;… 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 - Rn. 39 mwN).
  • BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 38/16

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung- anwendbare …

    Auszug aus BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 9/22
    BetrVG sowie der Normzweck von § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vor (vgl. BAG 21. März 2018 - 7 ABR 38/16 - Rn. 32 mwN;… 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 18 mwN;… ausf. BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 16 ff., BAGE 139, 332).
  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07

    Tariflicher Anspruch auf Altersteilzeit - Anwendung der §§ 2, 3, 4, 6 TV …

    Auszug aus BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 9/22
    Rn. 38 III. Infolge der rechtskräftigen Stattgabe des Leistungsantrags ist die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts über den hierzu hilfsweise vom Betriebsrat zur Entscheidung gestellten Feststellungsantrag wirkungslos (vgl. BAG 12. August 2008 - 9 AZR 620/07 - Rn. 15, BAGE 127, 214).
  • BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 15/14

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - maßgebliche Vergütungsordnung in einem …

    Auszug aus BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 9/22
    BetrVG sowie der Normzweck von § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vor (…vgl. BAG 21. März 2018 - 7 ABR 38/16 - Rn. 32 mwN; 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 18 mwN;… ausf. BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 16 ff., BAGE 139, 332).
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07

    OT-Mitgliedschaft - Ende der Nachbindung eines Tarifvertrages

  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 5/19

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Verhinderung

  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08

    Versetzung - Allgemeiner Unterlassungsanspruch

  • BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05

    Vergütungsordnung im Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 19/21

    Gemeinschaftsbetrieb - Auflösung einer Betriebsführungsgemeinschaft - …

  • BAG, 15.11.2022 - 1 ABR 15/21

    Aufhebung einer personellen Maßnahme - Beendigung der Maßnahme

  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 14/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Eingruppierung - Umgruppierung

  • LAG Düsseldorf, 01.12.2021 - 4 TaBV 19/21

    Der Betriebsrat kann gem. § 101 Satz 1 BetrVG die nachträgliche Beseitigung einer …

  • ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 BV 166/20
  • BAG, 26.11.2024 - 1 ABR 12/23

    Betriebsratsmitglied - Vergütungsanpassung - Mitbestimmung

    Zwar war sein auf eine "Beteiligung" nach § 99 BetrVG gerichteter Antrag in den Vorinstanzen zusätzlich darauf gerichtet, dass der Arbeitgeberin aufgegeben wird, bei einer beachtlichen Zustimmungsverweigerung das Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen (vgl. zu diesem rechtsschutzgewährenden Antragsverständnis nur BAG 14. Februar 2023 - 1 ABR 9/22 - Rn. 12).

    Daher hat der Betriebsrat bei Ein- und Umgruppierungen - als bloße Akte der Rechtsanwendung, deren "Aufhebung" im wörtlichen Sinn nicht möglich ist - entsprechend § 101 Satz 1 BetrVG einen Anspruch, dem Arbeitgeber die Einleitung eines Zustimmungsverfahrens nach § 99 Abs. 1 BetrVG oder - nach dessen Abschluss - die Durchführung eines Verfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG aufzugeben (st. Rspr., vgl. BAG 14. Februar 2023 - 1 ABR 9/22 - Rn. 16 mwN;… 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 20 mwN, BAGE 151, 212).

    Der Arbeitgeber soll prüfen, welcher Gruppe und ggf. Stufe der im Betrieb geltenden Vergütungsordnung die Tätigkeit des Arbeitnehmers zuzuordnen ist, und diese Beurteilung gemeinsam mit dem Betriebsrat vornehmen (vgl. BAG 14. Februar 2023 - 1 ABR 9/22 - Rn. 28).

  • BAG, 25.02.2025 - 1 ABR 33/23

    Ein- und Umgruppierung - tarifpluraler Betrieb

    In diesen Fällen kann der Zweck des § 101 BetrVG daher lediglich durch die Herstellung eines dem Beteiligungsrecht des Betriebsrats entsprechenden Zustands erreicht werden (zuletzt BAG 14. Februar 2023 - 1 ABR 9/22 - Rn. 16 mwN, BAGE 180, 184).

    Rn. 36 (b) Ist der Arbeitgeber tarifgebunden, ist er betriebsverfassungsrechtlich verpflichtet, die in einem einschlägigen Tarifvertrag enthaltene Vergütungsordnung im Rahmen von § 99 BetrVG auf alle Arbeitnehmer im Betrieb anzuwenden (st. Rspr., vgl. etwa BAG 14. Februar 2023 - 1 ABR 9/22 - Rn. 29 mwN, BAGE 180, 184;… 4. Mai 2011 - 7 ABR 10/10 - Rn. 21 ff., BAGE 138, 39).

    Damit könnte er zwar - wenngleich nicht ausdrücklich - an die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angeknüpft haben, nach der die im Gesetz vorausgesetzte Pflicht des Arbeitgebers zur Ein- und Umgruppierung und die in § 99 BetrVG vorgesehene Beteiligung des Betriebsrats der einheitlichen Anwendung der zutreffenden Vergütungsordnung dienen und so für Transparenz und "innerbetriebliche Lohngerechtigkeit" sorgen (vgl. BAG 14. Februar 2023 - 1 ABR 9/22 - Rn. 28, BAGE 180, 184;… 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 15, BAGE 139, 332).

  • BAG, 16.07.2024 - 1 ABR 25/23

    Eingruppierung - Unterrichtung des Betriebsrats

    Personelle Einzelmaßnahmen iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG können daher nur nach Zustimmung des Betriebsrats oder ihrer rechtskräftigen Ersetzung in einem Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG vorgenommen werden (vgl. BAG 14. Februar 2023 - 1 ABR 9/22 - Rn. 16 mwN;… 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 19 mwN, BAGE 151, 212).

    Nur mit einem solchen Normverständnis kann der Zweck des § 101 BetrVG erreicht werden, einen dem Beteiligungsrecht des Betriebsrats entsprechenden Zustand herzustellen und damit die Einhaltung dieses Rechts zu sichern (vgl. BAG 14. Februar 2023 - 1 ABR 9/22 - Rn. 16 mwN;… 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 20 mwN, BAGE 151, 212).

  • BAG, 21.04.2026 - 1 ABR 10/25

    Unterlassungsanspruch - Versetzung - Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs

    In solchen Fällen soll ein Mindestmaß gesetzmäßigen Verhaltens des Arbeitgebers im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen Ordnung sichergestellt werden, indem der Arbeitgeber zur Erfüllung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten angehalten wird (BAG 14. Februar 2023 - 1 ABR 9/22 - Rn. 24 mwN, BAGE 180, 184).
  • BAG, 25.11.2025 - 1 ABR 43/24

    Beteiligung des Betriebsrats - Umgruppierung - Änderung der Vergütungsordnung

    In diesen Fällen kann der Zweck des § 101 BetrVG daher nur durch die Herstellung eines dem Beteiligungsrecht des Betriebsrats entsprechenden Zustands erreicht werden (…vgl. BAG 25. Februar 2025 - 1 ABR 33/23 - Rn. 22; 14. Februar 2023 - 1 ABR 9/22 - Rn. 16 mwN, BAGE 180, 184).
  • LAG Köln, 09.02.2024 - 9 TaBV 42/23

    Wirksamkeit des Beschlusses einer tariflichen Einigungsstelle zum …

    Die tarifgebundene Arbeitgeberin wäre tariflich - und betriebsverfassungsrechtlich - verpflichtet, diesen Entgeltgrundsatz in ihrem Betrieb anzuwenden (vgl. BAG, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 1 ABR 9/22 -, Rn. 29, juris; BAG…, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 -, BAGE 139, 332-341, Rn. 20).
  • LAG Sachsen, 17.02.2025 - 2 TaBV 20/22
    Der Antrag ist hinreichend bestimmt, wenn die Arbeitgeberin mit ausreichender Gewissheit erkennen kann, welche Handlungen sie wann künftig vornehmen soll (vgl. BAG, Beschluss vom 14.02.2023, Az. 1 ABR 9/22, juris Rn. 13).
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