Rechtsprechung
| BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 93/12 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Wirtschaftsausschuss - Tendenzunternehmen - karitative Bestimmung
- openjur.de
Wirtschaftsausschuss; Tendenzunternehmen; karitative Bestimmung
- Bundesarbeitsgericht
Wirtschaftsausschuss - Tendenzunternehmen - karitative Bestimmung
- rechtsinformationen.bund.de
Wirtschaftsausschuss - Tendenzunternehmen - karitative Bestimmung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 256 Abs 1 ZPO, § 118 Abs 1 S 1 BetrVG
Wirtschaftsausschuss - Tendenzunternehmen - karitative Bestimmung - IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Wirtschaftsausschuss - Tendenzunternehmen - karitative Bestimmung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Bildung eines Wirtschaftsausschusses; Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung des (Nicht-)Bestehens der Tendenzeigenschaft eines Betriebes
- Betriebs-Berater
Wirtschaftsausschuss - Tendenzunternehmen - karitative Bestimmung
- bag-urteil.com
Wirtschaftsausschuss - Tendenzunternehmen - karitative Bestimmung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Bildung eines Wirtschaftsausschusses
- datenbank.nwb.de
Wirtschaftsausschuss - Tendenzunternehmen - karitative Bestimmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kein Wirtschaftsausschuss für die Behindertenwerkstatt
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Antrag auf Feststellung des (Nicht-)Bestehens der Tendenzeigenschaft eines Betriebs ist unzulässig
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Wirtschaftsausschuss - Tendenzunternehmen und karitative Bestimmung
Verfahrensgang
- ArbG Solingen, 25.11.2011 - 2 BV 23/09
- LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 7 TaBV 4/12
- BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 93/12
Papierfundstellen
- NZA 2014, 1417
- BB 2014, 2548
- DB 2014, 2540
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (13)
- BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 7/11
Betriebsverfassungsrecht: Fehlende Tendenzeigenschaft des DRK-Blutspendedienstes
Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 93/12
Dabei kommt es nur auf die Bestimmung oder den Zweck des Unternehmens an, weil der Wirtschaftsausschuss bei diesem und nicht beim Betrieb zu bilden ist (vgl. BAG 22. Mai 2012 - 1 ABR 7/11 - Rn. 18, BAGE 141, 367;… 15. März 2006 - 7 ABR 24/05 - Rn. 26).Das ist nur dann der Fall, wenn die Hilfe von dem Unternehmen gegenüber körperlich, geistig oder seelisch leidenden Menschen direkt erbracht wird (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABR 7/11 - Rn. 22 mwN, BAGE 141, 367).
§ 52 AO bezieht sich auf die Gemeinnützigkeit und unterscheidet sich von der Mildtätigkeit (§ 53 AO), die zwar strukturell dem Begriff des "karitativen" nahekommt, ihn aber nicht für andere Regelungszusammenhänge vorgibt (vgl. hierzu BAG 22. Mai 2012 - 1 ABR 7/11 - Rn. 23 mwN, BAGE 141, 367).
Das ist auch dann der Fall, wenn er bis zur Höhe der Kostendeckung Einnahmen aus der Betätigung erzielt (vgl. BAG 22. Mai 2012 - 1 ABR 7/11 - Rn. 20, BAGE 141, 367).
- BAG, 15.03.2006 - 7 ABR 24/05
Tendenzunternehmen - karitative Bestimmung
Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 93/12
Er ist auf die Klärung der betriebsverfassungsrechtlichen Befugnis gerichtet, im Unternehmen der Arbeitgeberin einen Wirtschaftsausschuss zu bilden oder nicht (vgl. BAG 15. März 2006 - 7 ABR 24/05 - Rn. 18 mwN; 5. Oktober 2000 - 1 ABR 14/00 - zu B I der Gründe mwN).Mit dem Antrag kann auch für die Zukunft geklärt werden, ob bei der Arbeitgeberin - bei im Wesentlichen unverändert fortbestehenden Tatsachen - ein Wirtschaftsausschuss zu errichten ist oder nicht (vgl. BAG 15. März 2006 - 7 ABR 24/05 - Rn. 20).
Dabei kommt es nur auf die Bestimmung oder den Zweck des Unternehmens an, weil der Wirtschaftsausschuss bei diesem und nicht beim Betrieb zu bilden ist (…vgl. BAG 22. Mai 2012 - 1 ABR 7/11 - Rn. 18, BAGE 141, 367; 15. März 2006 - 7 ABR 24/05 - Rn. 26).
- BAG, 13.02.2013 - 7 ABR 36/11
Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen
Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 93/12
Es fehlen Ausführungen dazu, welches Ergebnis die vom Landesarbeitsgericht unterlassene Beweiserhebung voraussichtlich gehabt hätte und weshalb die Unterlassung der Beweiserhebung für den angefochtenen Beschluss kausal war (vgl. zu dieser Voraussetzung BAG 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 42).
- BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10
Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist
Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 93/12
Hierfür bedürfte es besonderer Anhaltspunkte (…vgl. BVerfG 31. März 2006 - 1 BvR 2444/04 - Rn. 18, BVerfGK 7, 485; BAG 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 47, BAGE 140, 47), an denen es vorliegend offenkundig fehlt. - BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 2444/04
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 93/12
Hierfür bedürfte es besonderer Anhaltspunkte (vgl. BVerfG 31. März 2006 - 1 BvR 2444/04 - Rn. 18, BVerfGK 7, 485;… BAG 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 47, BAGE 140, 47), an denen es vorliegend offenkundig fehlt. - BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 30/79
Tendenzunternehmen
Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 93/12
Sind mehrere Unternehmen in einem Konzern oder in anderer Weise verbunden, kommt es ausschließlich auf das Unternehmen an, dessen Tendenzeigenschaft jeweils gesondert zu prüfen ist (vgl. BAG 30. Juni 1981 - 1 ABR 30/79 - zu B III der Gründe, BAGE 35, 352;… Fitting 27. Aufl. § 118 BetrVG Rn. 6 f.). - BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 8/93
Mitbestimmung bei Versetzung in privatem Rundfunksender
Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 93/12
Andererseits kann die tendenzgeschützte Zielsetzung eines Unternehmens mit mehreren Betrieben sich in einem oder einigen Betrieben niederschlagen, in anderen nicht (BAG 27. Juli 1993 - 1 ABR 8/93 - zu B III 1 a der Gründe). - BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 93/09
Feststellungsantrag - Tendenzeigenschaft eines Unternehmens
Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 93/12
Die Frage, ob der Betrieb der Arbeitgeberin unmittelbar oder überwiegend karitativen Bestimmungen iSd. § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG dient, betrifft allenfalls eine (nicht feststellungsfähige) Vorfrage eines Rechtsverhältnisses iSd. § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. ausf. BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 - Rn. 11 ff., BAGE 136, 334). - BAG, 05.10.2000 - 1 ABR 14/00
Verzicht auf Tendenzschutz - Wirtschaftsausschuß
Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 93/12
Er ist auf die Klärung der betriebsverfassungsrechtlichen Befugnis gerichtet, im Unternehmen der Arbeitgeberin einen Wirtschaftsausschuss zu bilden oder nicht (…vgl. BAG 15. März 2006 - 7 ABR 24/05 - Rn. 18 mwN; 5. Oktober 2000 - 1 ABR 14/00 - zu B I der Gründe mwN). - BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 10/12
Betriebsrat - Tendenzträger - karitative Einrichtungen - Schulassistenten
Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 93/12
Weitere Voraussetzungen sind, dass die Tätigkeit des Unternehmens ohne Absicht der Gewinnerzielung erfolgt und der Unternehmer nicht ohnehin von Gesetzes wegen zu derartigen Hilfeleistungen verpflichtet ist (BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 10/12 - Rn. 17). - LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 7 TaBV 4/12
Ist Werkstatt für Behinderte ein Tendenzbetrieb?
- ArbG Solingen, 25.11.2011 - 2 BV 23/09
Rechtmäßigkeit der Bildung eines Wirtschaftsausschusses - Tendenzeigenschaft des …
- BAG, 07.04.1981 - 1 ABR 83/78
Eine Werkstatt für Behinderte im Sinne von SchwbG § 52 dient karitativen …
- BAG, 19.11.2019 - 7 ABR 3/18
Wirtschaftsausschuss - Gemeinschaftsbetrieb - Tendenzunternehmen
Er ist auf die Klärung der betriebsverfassungsrechtlichen Befugnis des Betriebsrats gerichtet, einen Wirtschaftsausschuss zu bilden oder nicht (vgl. BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 93/12 - Rn. 16;… 15. März 2006 - 7 ABR 24/05 - Rn. 18 mwN; 5. Oktober 2000 - 1 ABR 14/00 - zu B I der Gründe mwN).Mit dem Antrag kann auch für die Zukunft geklärt werden, ob im Gemeinschaftsbetrieb der Arbeitgeberinnen - bei im Wesentlichen unverändert bleibenden Umständen - ein Wirtschaftsausschuss zu errichten ist oder nicht (vgl. BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 93/12 - Rn. 16;… 15. März 2006 - 7 ABR 24/05 - Rn. 20).
Für den Tendenzschutz kommt es nur auf die Bestimmung oder den Zweck des Unternehmens an (BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 93/12 - Rn. 18;… 22. Mai 2012 - 1 ABR 7/11 - Rn. 18, BAGE 141, 367;… 15. März 2006 - 7 ABR 24/05 - Rn. 26).
Umgekehrt "dient" ein Unternehmen mit nur einem Betrieb nicht tendenzgeschützten Bestimmungen, wenn dieser einzige Betrieb keine solche Bestimmung aufweist (BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 93/12 - Rn. 19).
Rn. 19 cc) Ein Unternehmen dient karitativen Bestimmungen iSv. § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG, wenn es den sozialen Dienst am körperlich oder seelisch leidenden Menschen zum Ziel hat und auf Heilung oder Milderung innerer oder äußerer Nöte des Einzelnen oder auf deren vorbeugende Abwehr gerichtet ist, sofern diese Betätigung ohne die Absicht der Gewinnerzielung erfolgt und das Unternehmen selbst nicht von Gesetzes wegen unmittelbar zu derartiger Hilfeleistung verpflichtet ist (BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 93/12 - Rn. 20;… 15. März 2006 - 7 ABR 24/05 - Rn. 30).
Sind mehrere Unternehmen in einem Konzern oder in anderer Weise verbunden, kommt es ausschließlich auf das Unternehmen an, dessen Tendenzeigenschaft jeweils gesondert zu prüfen ist (vgl. BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 93/12 - Rn. 30; 30. Juni 1981 - 1 ABR 30/79 - zu B III der Gründe, BAGE 35, 352).
- BAG, 26.02.2020 - 7 ABR 20/18
Gemeinschaftsbetrieb - Tendenzschutz - Wirtschaftsausschuss
Zudem hat sich die Antragstellerin bezüglich der Antragstellung auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Juli 2014 (- 1 ABR 93/12 -) bezogen.Diesen Antrag hat das Bundesarbeitsgericht für unzulässig gehalten, weil die Frage, ob der Betrieb der Arbeitgeberin unmittelbar oder überwiegend karitativen Bestimmungen iSd. § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG dient, allenfalls eine (nicht feststellungsfähige) Vorfrage eines Rechtsverhältnisses iSd. § 256 Abs. 1 ZPO betrifft (BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 93/12 - Rn. 14 mwN).
Vielmehr ist der Antrag auf die Klärung der betriebsverfassungsrechtlichen Befugnis des Betriebsrats gerichtet, einen Wirtschaftsausschuss zu bilden oder nicht (vgl. BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 93/12 - Rn. 16 mwN).
Durch die Entscheidung über den Antrag wird auch für die Zukunft geklärt, ob von dem Betriebsrat - bei im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen Umständen - ein Wirtschaftsausschuss bestellt werden darf oder nicht (BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 93/12 - Rn. 16 mwN).
- LAG Köln, 10.11.2017 - 4 TaBV 14/17
Tendenzschutz in einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen
Das für die begehrte Feststellung gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse besteht, denn es kann für die Zukunft geklärt werden, ob - bei im Wesentlichen unverändert fortbestehenden Tatsachen - ein Wirtschaftsausschuss zu errichten ist oder nicht (BAG, Beschluss vom 22.07.2014 - 1 ABR 93/12 -, Rn. 16, juris; BAG…, Beschluss vom 15.03.2006 - 7 ABR 24/05 -, Rn. 20, juris).Die Beteiligte zu 1.) verfolgt mit der von ihr (mit-)betriebenen Rehabilitationseinrichtung unmittelbar medizinisch-therapeutische Zwecke und erbringt soziale Dienste an körperlich leidenden Menschen, ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu sein, in uneigennütziger Weise ohne Gewinnerzielungsabsicht (vgl. BAG, Beschluss vom 22.07.2014 - 1 ABR 93/12 -, Rn. 20, juris; BAG…, Beschluss vom 14.05.2013 - 1 ABR 10/12 -, Rn. 17, juris).
Nur das Unternehmen verfolge geistig-ideelle Zwecke, der Betrieb demgegenüber rein arbeitstechnische Zwecke (BAG, Beschluss vom 22.07.2014 - 1 ABR 93/12 -, Rn, 19, juris; BAG, Beschluss vom 27.07.1993- 1 ABR 8/93 -, NZA 1994, 329, 330;… Fitting, 28. Aufl. 2016, § 118 BetrVG Rn. 5;… GK/Weber, Band II, 10. Aufl. 2014, § 118 BetrVG Rn. 50;… Richardi/Forst, 15. Aufl. 2016, InsO § 118 BetrVG Rn. 25).
Ein tendenzneutrales Unternehmen könne daher - so hat es das Bundesarbeitsgericht formuliert - keinen Tendenzbetrieb unterhalten (BAG, Beschluss vom 22.07.2014 - 1 ABR 93/12 -, Rn, 19, juris).
- BVerwG, 30.06.2016 - 5 C 1.15
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Rückzahlung der Ausgleichsabgabe; …
Die Voraussetzung ist erfüllt, wenn auf der Stelle entsprechend ihrer objektiven Zweckbestimmung Personen beschäftigt werden, deren Tätigkeit dadurch geprägt ist, dass für körperlich, geistig oder seelisch leidende Menschen soziale Dienste geleistet werden, die auf die Heilung oder Milderung innerer oder äußerer Nöte des Hilfebedürftigen oder auf deren vorbeugende Abwehr zielen (vgl. z.B. BAG, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 1 ABR 93/12 - AP Nr. 87 zu § 118 BetrVG 1972 Rn. 20 m.w.N.). - LAG Niedersachsen, 04.03.2025 - 10 TaBV 56/24
Rechtmäßigkeit der Bildung eines Wirtschaftsausschusses
Für den Tendenzschutz kommt es nur auf die Bestimmung oder den Zweck des Unternehmens an (…BAG 19. November 2019 - 7 ABR 3/18 - Rn. 17, BAGE 168, 360; 22. Juli 2014 - 1 ABR 93/12 - Rn. 18;… 22. Mai 2012 - 1 ABR 7/11 - Rn. 18, BAGE 141, 367;… 15. März 2006 - 7 ABR 24/05 - Rn. 26).Ein Unternehmen dient karitativen Bestimmungen iSv. § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG, wenn es den sozialen Dienst am körperlich oder seelisch leidenden Menschen zum Ziel hat und auf Heilung oder Milderung innerer oder äußerer Nöte des Einzelnen oder auf deren vorbeugende Abwehr gerichtet ist, sofern diese Betätigung ohne die Absicht der Gewinnerzielung erfolgt und das Unternehmen selbst nicht von Gesetzes wegen unmittelbar zu derartiger Hilfeleistung verpflichtet ist (…BAG 19. November 2019 - 7 ABR 3/18 - Rn. 19, BAGE 168, 360; 22. Juli 2014 - 1 ABR 93/12 - Rn. 20;… 15. März 2006 - 7 ABR 24/05 - Rn. 30;… Boemke/Lakies in: Düwell BetrVG 6. Aufl. § 118 Rn. 24; ).
Sind mehrere Unternehmen in einem Konzern oder in anderer Weise verbunden, kommt es ausschließlich auf das Unternehmen an, dessen Tendenzeigenschaft jeweils gesondert zu prüfen ist (…BAG 19. November 2019 - 7 ABR 3/18 - Rn. 26, BAGE 168, 360; 22. Juli 2014 - 1 ABR 93/12 - Rn. 30; 30. Juni 1981 - 1 ABR 30/79 - zu B III der Gründe, BAGE 35, 352;… LAG Thüringen 13. Juni 2023 - 1 TaBV 29/22 - Rn. 69).
- LAG Hessen, 19.08.2025 - 4 TaBV 26/25 Durch die Entscheidung über den Antrag wird auch für die Zukunft geklärt, ob von dem Betriebsrat - bei im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen Umständen - ein Wirtschaftsausschuss bestellt werden darf oder nicht (BAG, Beschl. v. 22.07.2014 - 1 ABR 93/12 - Rn. 16, juris;… BAG, Beschl. v. 19.11.2019 - 7 ABR 3/18 - Rn. 14, juris;… BAG, Beschl. v. 26.02.2020 - 7 ABR 20/18 - Rn. 19, juris).
a) Zur Ermittlung der Tendenzeigenschaft des Arbeitgebers kommt es nur auf seinen Unternehmenszweck an, weil der Wirtschaftsausschuss bei ihm gebildet wird (BAG, Beschl. v. 22.07.2014 - 1 ABR 93/12 - Rn. 18, juris).
b) Ein Unternehmen dient karitativen Bestimmungen im Sinne von § 118 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BetrVG, wenn es den sozialen Dienst am körperlich oder seelisch leidenden Menschen zum Ziel hat und auf Heilung oder Milderung innerer oder äußerer Nöte des Einzelnen oder auf deren vorbeugende Abwehr gerichtet ist, sofern diese Betätigung ohne die Absicht der Gewinnerzielung erfolgt und das Unternehmen selbst nicht von Gesetzes wegen unmittelbar zu derartiger Hilfeleistung verpflichtet ist (…BAG, Beschl. v. 19.11.2019 - 7 ABR 3/18 - Rn. 19, juris; BAG, Beschl. v. 22.07.2014 - 1 ABR 93/12 - Rn. 20, juris;… BAG, Beschl. v. 15.03.2006 - 7 ABR 24/05 - Rn. 30, juris).
- LAG Thüringen, 13.06.2023 - 1 TaBV 29/22
Bildung eines Wirtschaftsausschusses in einem Krankenhaus - Rechtsform einer GmbH …
Das ist nur dann der Fall, wenn die Hilfe von dem Unternehmen gegenüber körperlich, geistig oder seelisch leidenden Menschen direkt erbracht wird (…BAG 19.11.2019 - 7 ABR 3/18 - Rn. 19; BAG 22.07.2014 - 1 ABR 93/12 - Rn. 20;… BAG 22.05.2012 - 1 ABR 7/11 - Rn. 22).So hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach ausgesprochen, dass dann, wenn mehrere Unternehmen in einem Konzern oder in anderer Weise verbunden sind, es ausschließlich auf das Unternehmen ankommt, dessen Tendenzeigenschaft jeweils gesondert zu prüfen ist (…vgl. BAG 19.11.2019 - 7 ABR 3/18 - Rn. 26; BAG 22.07.2014 - 1 ABR 93/12 - Rn. 30).
- LAG München, 07.07.2015 - 6 TaBV 73/14
Dt. Gerichtbarkeit, Nichtigkeit einer Betriebsratswahl
Solches liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, was den Gerichten verwehrt ist (…BAG v. 22.7.2014 - 1 ABR 9/13, juris, Rz. 19;… BAG v. 17.9.2013 - 1 ABR 24/12, NZA 2014, 740, Rz. 16;… BAG v. 14.12.2010 - 1 ABR 93/09, NZA 2011, 473, Rz. 12; vgl. auch BAG v. 22.7.2014 - 1 ABR 93/12, NZA 2014, 1417, Rz. 14).Eine solche Frage kann nicht allein (isoliert) zur Entscheidung gestellt werden, sondern allenfalls im Rahmen eines Hauptantrages in der Sache; dann sind die Sachentscheidungsvoraussetzungen gleichsam als Vorfragen für die Entscheidung in der Sache, mit zu verbescheiden (vgl. BAG v. 22.7. 2014 - 1 ABR 93/12, NZA 2014, 1417, Rz. 14).
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