Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 31.03.2011 - 1 AR 16/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 281; ZPO § 29; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
Bindungswirkung einer Verweisung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Bindungswirkung einer Verweisung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Neukölln - 11 C 23/11
- AG Fürstenwalde - 15 C 141/10
- OLG Brandenburg, 31.03.2011 - 1 AR 16/11
- BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- OLG Brandenburg, 10.12.2003 - 1 AR 84/03
Erfüllungsort für anwaltliche Honorarforderungen; Bindungswirkung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2011 - 1 AR 16/11
Sowohl das Amtsgericht Fürstenwalde als auch das Amtsgericht Neukölln haben sich im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO rechtskräftig für unzuständig erklärt, ersteres durch nach § 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO unanfechtbaren Verweisungsbeschluss vom 13. Januar 2011 und letzteres durch den seine Zuständigkeit abschließend verneinenden Beschluss vom 22. Februar 2011, der als solcher den Anforderungen genügt, die an das Merkmal "rechtskräftig" im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind, weil es insoweit allein darauf ankommt, dass eine den Parteien bekannt gemachte beiderseitige Kompetenzleugnung vorliegt (statt vieler Senat NJW 2004, 780;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 36 Rdnr. 24 f.).Einfache Rechtsfehler wie das Übersehen einer zuständigkeitsbegründenden Rechtsnorm rechtfertigen die Annahme einer objektiv willkürlichen Verweisung demzufolge grundsätzlich nicht (…BGH, Beschl. v. 15.10.1996 - XII ARZ 15/96, zitiert nach juris, Rdnr. 6;… Beschl. v. 08.04.1992 - XII ARZ 8/92, zitiert nach juris, Rdnr. 3; Senat, Beschl. v. 10.12.2003 - 1 AR 84/03, zitiert nach juris, Rdnr. 8).
Hinzu kommen muss dafür vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder sonst grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (statt vieler Senat JMBl. 2007, 65, 66; NJW 2006, 3444, 3445; MDR 2006, 1184; NJW 2004, 780; eingehend ferner Tombrink NJW 2003, 2364, 2364 f.; jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
- BGH, 18.02.2010 - Xa ARZ 14/10
Selbstständiges Beweisverfahren: Änderung der Zuständigkeit des angerufenen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2011 - 1 AR 16/11
Deshalb bedarf die Annahme von Willkür zusätzlicher Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (BGH, Beschl. v. 18.02.2010 - Xa ARZ 14/10, zitiert nach juris, Rdnr. 16). - OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 1 AR 16/06
Bestimmung des örtlich zuständigen Amtsgerichts bei "Berlin" als vereinbartem …
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2011 - 1 AR 16/11
Hinzu kommen muss dafür vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder sonst grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (statt vieler Senat JMBl. 2007, 65, 66; NJW 2006, 3444, 3445; MDR 2006, 1184; NJW 2004, 780; eingehend ferner Tombrink NJW 2003, 2364, 2364 f.; jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
- KG, 17.09.2007 - 2 AR 37/07
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts: Erfüllungsort eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2011 - 1 AR 16/11
Rn. 16 4. An der Bestimmung des Amtsgerichts Neukölln als zuständiges Gericht sieht sich der Senat jedoch durch Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Beschl. v. 17.08.2001 - 21 AR 65/01), des Oberlandesgerichts Braunschweig (Beschl. v. 20.02.2006 - 1 W 98/05), des Oberlandesgerichts München (Beschl. v. 09.07.2007 - 31 AR 146/07) und des Kammergerichts (Beschl. v. 17.09.2007 - 2 AR 37/07) gehindert, da diese in den zitierten Entscheidungen einem Verweisungsbeschluss an das Gericht des Wohnsitzes des jeweiligen Beklagten schon dann die Bindungswirkung wegen Willkür abgesprochen haben, wenn das verweisende Gericht den bei ihm begründeten besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsorts gemäß § 29 Abs. 1 ZPO übersehen hat. - OLG Brandenburg, 06.04.2006 - 1 AR 12/06
Verweisung im selbstständigen Beweisverfahren; objektive Willkür
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2011 - 1 AR 16/11
Hinzu kommen muss dafür vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder sonst grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (statt vieler Senat JMBl. 2007, 65, 66; NJW 2006, 3444, 3445; MDR 2006, 1184; NJW 2004, 780; eingehend ferner Tombrink NJW 2003, 2364, 2364 f.; jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - BGH, 08.04.1992 - XII ARZ 8/92
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2011 - 1 AR 16/11
Einfache Rechtsfehler wie das Übersehen einer zuständigkeitsbegründenden Rechtsnorm rechtfertigen die Annahme einer objektiv willkürlichen Verweisung demzufolge grundsätzlich nicht (…BGH, Beschl. v. 15.10.1996 - XII ARZ 15/96, zitiert nach juris, Rdnr. 6; Beschl. v. 08.04.1992 - XII ARZ 8/92, zitiert nach juris, Rdnr. 3;… Senat, Beschl. v. 10.12.2003 - 1 AR 84/03, zitiert nach juris, Rdnr. 8). - OLG Braunschweig, 20.02.2006 - 1 W 98/05
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei fehlender Begründung; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2011 - 1 AR 16/11
Rn. 16 4. An der Bestimmung des Amtsgerichts Neukölln als zuständiges Gericht sieht sich der Senat jedoch durch Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Beschl. v. 17.08.2001 - 21 AR 65/01), des Oberlandesgerichts Braunschweig (Beschl. v. 20.02.2006 - 1 W 98/05), des Oberlandesgerichts München (Beschl. v. 09.07.2007 - 31 AR 146/07) und des Kammergerichts (Beschl. v. 17.09.2007 - 2 AR 37/07) gehindert, da diese in den zitierten Entscheidungen einem Verweisungsbeschluss an das Gericht des Wohnsitzes des jeweiligen Beklagten schon dann die Bindungswirkung wegen Willkür abgesprochen haben, wenn das verweisende Gericht den bei ihm begründeten besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsorts gemäß § 29 Abs. 1 ZPO übersehen hat. - OLG München, 09.07.2007 - 31 AR 146/07
Keine Bindung der Verweisung an Wohnsitzgericht bei fehlendem Hinweis des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2011 - 1 AR 16/11
Rn. 16 4. An der Bestimmung des Amtsgerichts Neukölln als zuständiges Gericht sieht sich der Senat jedoch durch Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Beschl. v. 17.08.2001 - 21 AR 65/01), des Oberlandesgerichts Braunschweig (Beschl. v. 20.02.2006 - 1 W 98/05), des Oberlandesgerichts München (Beschl. v. 09.07.2007 - 31 AR 146/07) und des Kammergerichts (Beschl. v. 17.09.2007 - 2 AR 37/07) gehindert, da diese in den zitierten Entscheidungen einem Verweisungsbeschluss an das Gericht des Wohnsitzes des jeweiligen Beklagten schon dann die Bindungswirkung wegen Willkür abgesprochen haben, wenn das verweisende Gericht den bei ihm begründeten besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsorts gemäß § 29 Abs. 1 ZPO übersehen hat. - OLG Frankfurt, 17.08.2001 - 21 AR 65/01
Bindungswirkung des Beweisbeschlusses; Zulässigkeit der Zuständigkeitsbestimmung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2011 - 1 AR 16/11
Rn. 16 4. An der Bestimmung des Amtsgerichts Neukölln als zuständiges Gericht sieht sich der Senat jedoch durch Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Beschl. v. 17.08.2001 - 21 AR 65/01), des Oberlandesgerichts Braunschweig (Beschl. v. 20.02.2006 - 1 W 98/05), des Oberlandesgerichts München (Beschl. v. 09.07.2007 - 31 AR 146/07) und des Kammergerichts (Beschl. v. 17.09.2007 - 2 AR 37/07) gehindert, da diese in den zitierten Entscheidungen einem Verweisungsbeschluss an das Gericht des Wohnsitzes des jeweiligen Beklagten schon dann die Bindungswirkung wegen Willkür abgesprochen haben, wenn das verweisende Gericht den bei ihm begründeten besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsorts gemäß § 29 Abs. 1 ZPO übersehen hat. - BGH, 15.10.1996 - XII ARZ 15/96
Negativer Kompetenzkonflikt im Prozeßkostenhilfeverfahren; Bindungswirkung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2011 - 1 AR 16/11
Einfache Rechtsfehler wie das Übersehen einer zuständigkeitsbegründenden Rechtsnorm rechtfertigen die Annahme einer objektiv willkürlichen Verweisung demzufolge grundsätzlich nicht (BGH, Beschl. v. 15.10.1996 - XII ARZ 15/96, zitiert nach juris, Rdnr. 6;… Beschl. v. 08.04.1992 - XII ARZ 8/92, zitiert nach juris, Rdnr. 3;… Senat, Beschl. v. 10.12.2003 - 1 AR 84/03, zitiert nach juris, Rdnr. 8). - BayObLG, 16.04.1999 - 1Z AR 26/99
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
- OLG Frankfurt, 22.03.1979 - 20 AR 9/79
- BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11
Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei …
Es sieht sich an einer entsprechenden Bestimmung des Gerichtsstandes durch Entscheidungen von vier anderen Oberlandesgerichten (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. August 2001 - 21 AR 65/2001, NJW 2001, 3792; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Februar 2006 - 1 W 98/05, OLGR Braunschweig 2006, 652; OLG München, Beschluss vom 09. Juli 2007 - 31 AR 146/07, MDR 2007, 1278; KG, Beschluss vom 17. September 2007 - 2 AR 37/07, KGR 2008, 248) gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof vorgelegt (Beschluss vom 31. März 2011 - 1 AR 16/11, juris). - KG, 09.05.2016 - 2 AR 18/16
Verweisung wegen Unzuständigkeit: Bindungswirkung bei Verletzung des rechtlichen …
Bei einer solchen Betrachtungsweise bliebe jedoch außer Betracht, dass das Wahlrecht gemäß § 35 ZPO nach allgemeiner Auffassung noch bis zum Eintritt der Rechtshängigkeit (§§ 253 Abs. 1, 261 Abs. 1 ZPO) ausgeübt werden kann, was deshalb gerechtfertigt ist, weil erst zu diesem Zeitpunkt der in § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO verankerte Grundsatz der Fortdauer der Zuständigkeit des angerufenen Gerichts (perpetuatio fori) gilt (OLG Hamm, Beschluss vom 21. Oktober 2011 - 32 SA 72/11, MDR 2012, 307; OLG Brandenburg, Beschluss vom 31. März 2011 - 1 AR 16/11 -, Rn. 14, juris;… BeckOK-ZPO/Toussaint, Stand: 01.03.2016, § 35 Rn. 8;… Patzina, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2013, § 35 Rn. 4;… Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 35 Rn. 2). - OLG Naumburg, 21.07.2011 - 1 AR 15/11
Bauvertrag: Wirksamkeit einer dem öffentlichen Vergaberecht entnommen …
Zuständig sein soll mithin immer die Stelle, die sich nach dieser behördeninternen Regelung ergibt und zwar bezogen auf den Zeitpunkt der Klageerhebung ( Senat 1 AR 16/11 ).
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Rechtsprechung
| KG, 29.11.2011 - 1 AR 16/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1953 Abs 3 S 1 BGB, § 343 Abs 2 S 2 FamFG
Nachlassverfahren: Verweisung nach Benachrichtigung des infolge Erbausschlagung berufenen Erben - rechtsportal.de
BGB § 1953; FamFG § 343 Abs. 2
Örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts im Erbausschlagungsverfahren nach Benachrichtigung der nunmehr berufenen Erben - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts im Erbausschlagungsverfahren nach Benachrichtigung der nunmehr berufenen Erben
Papierfundstellen
- FGPrax 2012, 46
- FamRZ 2012, 909
- Rpfleger 2012, 318
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG München, 13.08.1985 - 25 U 3021/85
Auszug aus KG, 29.11.2011 - 1 AR 16/11
Die Verweisung eines in der Sache beendeten Nachlassverfahrens kommt nicht in Betracht (vgl. zu § 281 ZPO: OLG München, OLGZ 1986, 67, 69).
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