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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 17.12.2020

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.11.2020 - 1 AR 30/20 (SA Z)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,41397
OLG Brandenburg, 02.11.2020 - 1 AR 30/20 (SA Z) (https://dejure.org/2020,41397)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.11.2020 - 1 AR 30/20 (SA Z) (https://dejure.org/2020,41397)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. November 2020 - 1 AR 30/20 (SA Z) (https://dejure.org/2020,41397)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 28.11.2007 - 33 AR 22/07

    Zulässigkeit einer Ablehnung der Übernahme eines aus wichtigem Grund abzugebenden …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2020 - 1 AR 30/20
    Rn. 22 Das abgebende Gericht ist unter dem Gesichtspunkt der Abgabereife grundsätzlich gehalten, zunächst alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amts wegen oder auf Antrag ergehen müssen (Senat, Beschluss vom 10.3.2020, 1 AR 4/20 (SA Z); Beschluss vom 4.11.2019, 1 AR 49/19 (SA Z); Beschluss vom 14.3.2019, 1 AR 7/19 (SA Z); Beschluss vom 26.11.2018, 1 AR 22/18 (SA Z); Beschluss vom 29.5.2017, 1 AR 7/17 (SA Z); Beschluss vom 22.06.2016, 1 (Z) Sa 19/16; KG FGPrax 2012, 19; OLG München FGPrax 2008, 67; Keidel/Giers, FamFG, 20. Aufl., § 273, Rn. 13; Bienwald/Sonnenfeld/ Harm, Betreuungsrecht, 6. Auflage, § 273 FamFG, Rn. 20; MünchKomm./Schmidt-Recla, FamFG, 3. Auflage, § 273, Rn. 13).

    Dabei ist es nach den maßgeblichen Interessen und dem Wohl des Betroffenen in der Regel vorzugswürdig, dass ein ortsnahes Gericht die Betreuung führt (…Senat a. a. O.; OLG München FGPrax 2008, 67; OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 449).

  • KG, 06.09.2016 - 1 AR 29/16

    Zuständigkeitsbestimmung in einer Nachlasssache: Zuständiges Oberlandesgericht im …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2020 - 1 AR 30/20
    Gemeint ist damit nicht der Zuständigkeitsstreit, sondern das auf die Entscheidung oder das sonstige Tätigwerden des Gerichts in der Sache selbst gerichtete Verfahren (KG FamRZ 2017, 539).

    Geht ein Antrag bei einem unstreitig nicht zuständigen Gericht ein und entsteht nach entsprechender Abgabe des Verfahrens sodann Streit zwischen zwei anderen Gerichten, von denen jedenfalls eines zuständig ist, und gehören sämtliche dieser Gerichte zu unterschiedlichen Oberlandesgerichtsbezirken, so kann es sein, dass über den Zuständigkeitsstreit das Oberlandesgericht entscheidet, in dessen Bezirk sich lediglich das erstbefasste Amtsgerichts befindet, obwohl dessen Zuständigkeit unstreitig nicht besteht (KG Rpfleger 1972, 173; FamRZ 2017, 539).

  • OLG Brandenburg, 10.03.2020 - 1 AR 4/20

    Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2020 - 1 AR 30/20
    Rn. 22 Das abgebende Gericht ist unter dem Gesichtspunkt der Abgabereife grundsätzlich gehalten, zunächst alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amts wegen oder auf Antrag ergehen müssen (Senat, Beschluss vom 10.3.2020, 1 AR 4/20 (SA Z); Beschluss vom 4.11.2019, 1 AR 49/19 (SA Z); Beschluss vom 14.3.2019, 1 AR 7/19 (SA Z); Beschluss vom 26.11.2018, 1 AR 22/18 (SA Z); Beschluss vom 29.5.2017, 1 AR 7/17 (SA Z); Beschluss vom 22.06.2016, 1 (Z) Sa 19/16; KG FGPrax 2012, 19; OLG München FGPrax 2008, 67; Keidel/Giers, FamFG, 20. Aufl., § 273, Rn. 13; Bienwald/Sonnenfeld/ Harm, Betreuungsrecht, 6. Auflage, § 273 FamFG, Rn. 20; MünchKomm./Schmidt-Recla, FamFG, 3. Auflage, § 273, Rn. 13).
  • KG, 06.10.2011 - 1 AR 13/11

    Betreuungsverfahren: Abgabe an das Wohnortgericht nach Betreuerwechsel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2020 - 1 AR 30/20
    Rn. 22 Das abgebende Gericht ist unter dem Gesichtspunkt der Abgabereife grundsätzlich gehalten, zunächst alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amts wegen oder auf Antrag ergehen müssen (Senat, Beschluss vom 10.3.2020, 1 AR 4/20 (SA Z); Beschluss vom 4.11.2019, 1 AR 49/19 (SA Z); Beschluss vom 14.3.2019, 1 AR 7/19 (SA Z); Beschluss vom 26.11.2018, 1 AR 22/18 (SA Z); Beschluss vom 29.5.2017, 1 AR 7/17 (SA Z); Beschluss vom 22.06.2016, 1 (Z) Sa 19/16; KG FGPrax 2012, 19; OLG München FGPrax 2008, 67; Keidel/Giers, FamFG, 20. Aufl., § 273, Rn. 13; Bienwald/Sonnenfeld/ Harm, Betreuungsrecht, 6. Auflage, § 273 FamFG, Rn. 20; MünchKomm./Schmidt-Recla, FamFG, 3. Auflage, § 273, Rn. 13).
  • OLG Brandenburg, 04.11.2019 - 1 AR 49/19

    Gerichtliche Zuständigkeit für ein Betreuungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2020 - 1 AR 30/20
    Rn. 22 Das abgebende Gericht ist unter dem Gesichtspunkt der Abgabereife grundsätzlich gehalten, zunächst alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amts wegen oder auf Antrag ergehen müssen (Senat, Beschluss vom 10.3.2020, 1 AR 4/20 (SA Z); Beschluss vom 4.11.2019, 1 AR 49/19 (SA Z); Beschluss vom 14.3.2019, 1 AR 7/19 (SA Z); Beschluss vom 26.11.2018, 1 AR 22/18 (SA Z); Beschluss vom 29.5.2017, 1 AR 7/17 (SA Z); Beschluss vom 22.06.2016, 1 (Z) Sa 19/16; KG FGPrax 2012, 19; OLG München FGPrax 2008, 67; Keidel/Giers, FamFG, 20. Aufl., § 273, Rn. 13; Bienwald/Sonnenfeld/ Harm, Betreuungsrecht, 6. Auflage, § 273 FamFG, Rn. 20; MünchKomm./Schmidt-Recla, FamFG, 3. Auflage, § 273, Rn. 13).
  • OLG Brandenburg, 26.11.2018 - 1 AR 22/18
    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2020 - 1 AR 30/20
    Rn. 22 Das abgebende Gericht ist unter dem Gesichtspunkt der Abgabereife grundsätzlich gehalten, zunächst alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amts wegen oder auf Antrag ergehen müssen (Senat, Beschluss vom 10.3.2020, 1 AR 4/20 (SA Z); Beschluss vom 4.11.2019, 1 AR 49/19 (SA Z); Beschluss vom 14.3.2019, 1 AR 7/19 (SA Z); Beschluss vom 26.11.2018, 1 AR 22/18 (SA Z); Beschluss vom 29.5.2017, 1 AR 7/17 (SA Z); Beschluss vom 22.06.2016, 1 (Z) Sa 19/16; KG FGPrax 2012, 19; OLG München FGPrax 2008, 67; Keidel/Giers, FamFG, 20. Aufl., § 273, Rn. 13; Bienwald/Sonnenfeld/ Harm, Betreuungsrecht, 6. Auflage, § 273 FamFG, Rn. 20; MünchKomm./Schmidt-Recla, FamFG, 3. Auflage, § 273, Rn. 13).
  • OLG Brandenburg, 10.05.1999 - 9 AR 8/99

    Rechtmäßigkeit der Abgabe einer Betreuungserweiterungssache an ein anderes …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2020 - 1 AR 30/20
    Liegt hingegen eine Fallgestaltung vor, in der eine anstehende Tätigkeit wesentlich leichter durch das übernehmende Gericht ausgeführt werden kann, so steht deren Verrichtung der Abgabe des Verfahrens nicht entgegen (…Senat a. a. O.; 9. ZS, Beschluss vom 10.05.1999, 9 AR 8/99, zitiert nach juris;… Münch.Komm./Schmidt-Recla a. a. O.).
  • OLG Naumburg, 13.08.2019 - 1 AR 7/19

    Pflichtverteidigerkosten: Maßstab für einen Vorschuss auf eine Pauschgebühr

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2020 - 1 AR 30/20
    Rn. 22 Das abgebende Gericht ist unter dem Gesichtspunkt der Abgabereife grundsätzlich gehalten, zunächst alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amts wegen oder auf Antrag ergehen müssen (Senat, Beschluss vom 10.3.2020, 1 AR 4/20 (SA Z); Beschluss vom 4.11.2019, 1 AR 49/19 (SA Z); Beschluss vom 14.3.2019, 1 AR 7/19 (SA Z); Beschluss vom 26.11.2018, 1 AR 22/18 (SA Z); Beschluss vom 29.5.2017, 1 AR 7/17 (SA Z); Beschluss vom 22.06.2016, 1 (Z) Sa 19/16; KG FGPrax 2012, 19; OLG München FGPrax 2008, 67; Keidel/Giers, FamFG, 20. Aufl., § 273, Rn. 13; Bienwald/Sonnenfeld/ Harm, Betreuungsrecht, 6. Auflage, § 273 FamFG, Rn. 20; MünchKomm./Schmidt-Recla, FamFG, 3. Auflage, § 273, Rn. 13).
  • BayObLG, 21.08.1996 - 3Z AR 59/96

    Verfügungen eines Gerichts vor Abgabe des Verfahrens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2020 - 1 AR 30/20
    Dem liegt zu Grunde, dass anstehende Entscheidungen in aller Regel leichter, schneller und zweckmäßiger von dem Gericht getroffen werden können, das mit dem Verfahren befasst und folglich vertraut ist (…Senat a. a. O.; BayObLG FamRZ 1997, 439).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2026 - 1 UH 16/26

    Bestimmen der Zuständigkeit des Gerichts für die Fortführung des …

    Darüber hinaus kommt es im Rahmen der stets erforderlichen Gesamtabwägung darauf an, ob anstehende Entscheidungen absehbar leichter, schneller und zweckmäßiger von dem Gericht getroffen werden können, an welches das Verfahren abgegeben wird (vgl. Senat…, Beschluss vom 10.03.2020 - 1 AR 4/20 (Sa Z), juris Rn. 18; Beschluss vom 02.11.2020 - 1 AR 30/20 (SA Z), juris Rn. 22;… Beschluss vom 19.01.2023 - 1 AR 3/23 (SA Z), juris Rn. 19; s.a. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 10.01.2023 - 19 AR 3/22, juris Rn. 19).
  • OLG Köln, 31.01.2025 - 2 AR 1/25

    Zuständigkeit des Gerichts im Rahmen der Einrichtung einer Betreuung

    Gemeint ist damit nicht der Zuständigkeitsstreit, sondern das auf die Entscheidung oder das sonstige Tätigwerden des Gerichts in der Sache selbst gerichtete Verfahren (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02.11.2020 - 1 AR 30/20 (SA Z) -, zitiert nach juris;… BeckOK FamFG/ Perleberg-Kölbel, FamFG § 5 Rn. 17;… Sternal/Sternal, 21. Aufl. 2023, FamFG § 5 Rn. 33).

    Rn. 10 Zudem ist eine Ausnahme von dem zuständigen Bestimmungsgericht im Sinne der vorstehenden Ausführungen bei einer Abgabe aus wichtigem Grund (Abs. 1 Nr. 5) in sog. einheitlichen Verfahren, die auf eine längere Dauer ausgelegt sind (wie z.B. Betreuungs-, Pflegschafts-, Unterbringungs- und Freiheitsentziehungsverfahren), angezeigt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02.11.2020 - 1 AR 30/20 (SA Z) -, zitiert nach juris;… Sternal/Sternal, 21. Aufl. 2023, FamFG § 5 Rn. 35).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.12.2020 - 1 AR 30/20 (S)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,46021
OLG Brandenburg, 17.12.2020 - 1 AR 30/20 (S) (https://dejure.org/2020,46021)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.12.2020 - 1 AR 30/20 (S) (https://dejure.org/2020,46021)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - 1 AR 30/20 (S) (https://dejure.org/2020,46021)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • RG, 16.11.1918 - I 147/18

    Haftung der Eisenbahn für einen Schaden, der durch Verlust des Gutes in der Zeit …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2020 - 1 AR 30/20
    Ausweislich der Fahndungsausschreibung im Schengener Informationssystem ersuchen die griechischen Justizbehörden auf Grundlage des Europäischen Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Thessaloniki vom 9. Mai 2018 (Az. 147/18 E) unter Bezugnahme auf ein Urteil des Einzelrichter-Berufungsgerichts für Verbrechen Thessaloniki vom 10. Oktober 2016 (Az. 1691/10.10.2016) um Auslieferung des Verfolgten zum Zwecke der Vollstreckung des noch zu verbüßenden Teils von elf Jahren, fünf Monaten und drei Tagen einer wegen Gemeinschaftlicher Erleichterung der illegalen Ausreise von Drittstaatsangehörigen (Verbrechen, strafbar nach Art. 26 § 1a, 27 § 1, 45 des griechischen Strafgesetzbuches, 29 Absatz 5 lit. b des Gesetzes 4251/2014) verhängten Freiheitsstrafe von zwölf Jahren.

    Die deutsche Übersetzung der Sachverhaltsdarstellung in dem Europäischen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Thessaloniki vom 9. Mai 2018 (Az. 147/18 E) lautet wie folgt:.

    Der Europäische Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Thessaloniki vom 9. Mai 2018 (Az. 147/18 E) wurde dem Senat in deutscher Übersetzung am 17. Dezember 2020 vorgelegt.

    1. Die Auslieferung des Verfolgten nach Griechenland zum Zwecke der Strafvollstreckung nach dem durch das EuHbG vom 20. Juli 2006 umgesetzten Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten sowie nach den maßgeblichen Bestimmungen des Achten Teils des IRG erweist sich von vornherein als unzulässig (§ 15 Abs. 2 IRG),weil der Europäische Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Thessaloniki vom 9. Mai 2018 (Az. 147/18 E) nicht die nach § 83 a Abs. 1 IRG erforderlichen Angaben enthält, aus der sich eine Strafbarkeit des Verfolgten nach deutschem Recht ergeben könnte.

  • OLG Hamm, 30.11.2017 - 2 Ausl 81/17

    Unzulässigkeit der Auslieferung nach Griechenland aufgrund dortiger …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2020 - 1 AR 30/20
    Zudem haben die Haftbedingungen in Griechenland bis dato (hierzu etwa OLG Hamm, Beschluss vom 30. November 2017 - III-2 Ausl 81/17 -, juris) eine unmenschliche Behandlung Inhaftierter im Sinne des Art. 3 EMRK besorgen lassen.

    Auch nach einer Pressemitteilung des Europarats vom 9. April 2020 weist der CPT-Bericht vom 09. April 2020 nach kursorischer Prüfung aus, dass sich, die Haftbedingungen in Griechenland seit dem Vorbericht nicht durchgreifend gebessert haben, sodass die zurückliegenden Einschätzungen deutscher Obergerichte, die Ihre Besorgnis hinsichtlich einer im Sinne des Art. 3 EMRK unmenschlichen, den Europäischen Strafvollzugsgrundsätzen nicht genügenden Behandlung in Griechenland Inhaftierter nicht überwinden konnten (hierzu etwa OLG Hamm, Beschluss vom 30. November 2017 - III-2 Ausl 81/17 -, juris), Bestand haben dürfte.

  • OLG Hamm, 16.04.2014 - 2 Ausl 54/14

    Unzulässigkeit der Auslieferung bei zu vollstreckender unerträglich schwerer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2020 - 1 AR 30/20
    Da nach dem im Europäischen Haftbefehl dargelegten Sachverhalt gegen den Verfolgten in Deutschland, auch vor dem Hintergrund, dass es sich um vier geschleuste Personen gehandelt haben soll, (nur) eine Freiheitsstrafe von unter fünf Jahren verhängt worden wäre, erweist sich die Höhe der gegen den Verfolgten verhängten Freiheitsstrafe von zwölf Jahren nebst Geldstrafe von 100.000,00 Euro als unangemessen und unerträglich hart, was zu einem Auslieferungsverbot nach Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. § 73 IRG führt (vgl. hierzu Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. Dezember 2019-1 AR 26/19 - OLG Hamm, NStZ-RR 2014, 227).
  • OLG Brandenburg, 20.12.2019 - 1 AR 26/19

    Anordnung der Fortdauer von Auslieferungshaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2020 - 1 AR 30/20
    Da nach dem im Europäischen Haftbefehl dargelegten Sachverhalt gegen den Verfolgten in Deutschland, auch vor dem Hintergrund, dass es sich um vier geschleuste Personen gehandelt haben soll, (nur) eine Freiheitsstrafe von unter fünf Jahren verhängt worden wäre, erweist sich die Höhe der gegen den Verfolgten verhängten Freiheitsstrafe von zwölf Jahren nebst Geldstrafe von 100.000,00 Euro als unangemessen und unerträglich hart, was zu einem Auslieferungsverbot nach Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. § 73 IRG führt (vgl. hierzu Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. Dezember 2019-1 AR 26/19 - OLG Hamm, NStZ-RR 2014, 227).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2020 - 1 AR 30/20
    Danach darf eine Strafandrohung oder Verurteilung nach Art und Maß dem unter Strafe stehenden Verhalten nicht schlechthin unangemessen, vielmehr müssen Tatbestand und Rechtsfolge sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (vgl. hierzu nur BVerfGE 25, 269 ff.; 45, 187 ff.; 50, 205 ff.; 75, 1 ff.).
  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Italienisches Abwesenheitsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2020 - 1 AR 30/20
    Der Kernbereich dieser Anforderung zählt zu den unabdingbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und ist auch im Auslieferungsverkehr zu beachten (vgl. BVerfGE 63, 332 ff.).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2020 - 1 AR 30/20
    Danach darf eine Strafandrohung oder Verurteilung nach Art und Maß dem unter Strafe stehenden Verhalten nicht schlechthin unangemessen, vielmehr müssen Tatbestand und Rechtsfolge sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (vgl. hierzu nur BVerfGE 25, 269 ff.; 45, 187 ff.; 50, 205 ff.; 75, 1 ff.).
  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2020 - 1 AR 30/20
    Danach darf eine Strafandrohung oder Verurteilung nach Art und Maß dem unter Strafe stehenden Verhalten nicht schlechthin unangemessen, vielmehr müssen Tatbestand und Rechtsfolge sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (vgl. hierzu nur BVerfGE 25, 269 ff.; 45, 187 ff.; 50, 205 ff.; 75, 1 ff.).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2020 - 1 AR 30/20
    Danach darf eine Strafandrohung oder Verurteilung nach Art und Maß dem unter Strafe stehenden Verhalten nicht schlechthin unangemessen, vielmehr müssen Tatbestand und Rechtsfolge sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (vgl. hierzu nur BVerfGE 25, 269 ff.; 45, 187 ff.; 50, 205 ff.; 75, 1 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 09.03.2016 - 1 AK 108/15

    Unzulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten in die Türkei; Bestehen eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2020 - 1 AR 30/20
    Diese Grenze sieht der Senat vorliegend im Rahmen einer Gesamtbetrachtung jedoch als überschritten an (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09. März 2016 - 1 AK 108/15 -).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.2005 - 1 AK 4/04

    Kein Erlass eines Auslieferungshaftbefehls bei wegen mangelnder Konkretisierung …

  • OLG Zweibrücken, 22.04.2021 - 1 AR 12/20

    Internationale Rechtshilfe: Auslieferung zum Zweck der Strafvollstreckung gegen …

    Hierzu tritt, dass dem Verfolgten, der am 16. Oktober 2015 als Flüchtling nach Deutschland eingereist ist und naheliegend über kein erhebliches Vermögen verfügt, neben der Freiheitsstrafe noch eine nach deutschen Maßstäben irrwitzig hohe Geldstrafe auferlegt worden ist (vgl. zu diesem Kriterium auch: OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.12.2020 - 1 AR 30/20, juris Rn. 19).
  • OLG Brandenburg, 22.03.2022 - 2 AR 4/22

    Zurückstellung einer Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung; …

    Nach der im Anschluss an Berichte des Komitees des Europarates zur Verhütung von Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung im Auslieferungsrecht bestehen grundsätzlich und nach wie vor Bedenken, ob die in Griechenland vorherrschenden Haftbedingungen den Mindestanforderungen an einen menschenwürdigen Strafvollzug genügen, so dass ein Auslieferungshindernis gemäß § 73 IRG i.V.m. Art. 3 MRK, Art. 6 Abs. 3 EUV in Betracht kommt, das noch auszuräumen sein wird (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. Dezember 2015 - III-3 AR 15/15; OLG Hamm, Beschl. v. 30. November 2017 - III-2 Ausl 81/17; OLG Stuttgart, Beschl. v. 8. Juni 2016 - 1 Ausl 321/15; OLG München, Beschl. v. v. 9. Januar 2018 - 1 AR 319/17; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 1. Strafsenat, Beschl. v. 17. Dezember 2020 - 1 AR 30/20 [S], jeweils zit. nach Juris;… vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschl. v. 22. April 2021 - 1 AR 12/20 A, 2 Ausl A 9/20 unter Rn. 6).
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