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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 31.03.2021

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.03.2021 - 1 AR 4/21 (SA Z)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6658
OLG Brandenburg, 16.03.2021 - 1 AR 4/21 (SA Z) (https://dejure.org/2021,6658)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.03.2021 - 1 AR 4/21 (SA Z) (https://dejure.org/2021,6658)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. März 2021 - 1 AR 4/21 (SA Z) (https://dejure.org/2021,6658)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2021 - 1 AR 4/21
    Hinzukommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BGH, Beschluss vom 17.05.2011, X ARZ 109/11, zitiert nach juris; Senat, JMBl. 2007, 65, 66; NJW 2006, 3444, 3445; eingehend ferner: Tombrink, NJW 2003, 2364 f.; je m. w. N.).
  • BGH, 03.02.1993 - XII ZB 93/90

    Nachträgliche Durchführung des Versorgungsausgleichs bei in den Niederlanden …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2021 - 1 AR 4/21
    Wenn auch für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts jedenfalls dann keine Mindestfrist besteht, wenn eine Rückkehr an den bisherigen Aufenthaltsort, wie oftmals bei einer Unterbringung in einem Hospiz, ausgeschlossen - gewesen - ist (Senat, Beschluss vom 23.8.2019, 1 AR 28/19 (SA Z);… Keidel/Sternal, a. a. O., § 3, Rn. 10), ist gleichwohl der gewöhnliche Aufenthalt als der Ort, an dem der Schwerpunkt der Bindungen der betreffenden Person und ihr Daseinsmittelpunkt liegen (BGH NJW 1993, 2047, 2048; KG RPfleger 2021, 46, 47), jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Gesamtumstände zu ermitteln (…Senat a. a. O.).
  • BayObLG, 23.07.2020 - 1 AR 31/20

    Verfahren wegen Zuständigkeitsbestimmung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2021 - 1 AR 4/21
    Hinzu tritt, dass der Senat in einer jüngeren Entscheidung (Beschluss vom 9.11.2020, 1 AR 31/20 (SA Z)) zum Aufenthalt in einem Sterbehospiz formuliert hat, dass - woran er im Lichte der dargestellten allgemeinen Grundsätze in dieser Allgemeinheit nicht festhält - angenommen werden könne, dass der Betroffene schon mit der Aufnahme in einem Hospiz seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach dort verlege.
  • OLG Brandenburg, 10.12.2003 - 1 AR 84/03

    Erfüllungsort für anwaltliche Honorarforderungen; Bindungswirkung eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2021 - 1 AR 4/21
    Beide Beschlüsse genügen den an das Merkmal "rechtskräftig" stellenden Anforderungen, da es dafür allein darauf ankommt, dass eine den Beteiligten bekannt gemachte beiderseitige Kompetenzleugnung vorliegt (vgl. statt vieler: Senat NJW 2004, 780).
  • OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 1 AR 16/06

    Bestimmung des örtlich zuständigen Amtsgerichts bei "Berlin" als vereinbartem …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2021 - 1 AR 4/21
    Hinzukommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BGH, Beschluss vom 17.05.2011, X ARZ 109/11, zitiert nach juris; Senat, JMBl. 2007, 65, 66; NJW 2006, 3444, 3445; eingehend ferner: Tombrink, NJW 2003, 2364 f.; je m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2002 - 3 Sa 3/01

    Wohnsitz des Erblassers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2021 - 1 AR 4/21
    Ebenso können eine - beabsichtigte - Auflösung der früheren Wohnung (…Senat a. a. O.; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 1128) oder ein - etwa bei Demenzkranken nicht selten fehlender - Aufenthaltswillen (…Senat a. a. O.;… MünchKomm./Grziwotz, FamFG, 3. Aufl., § 343, Rn. 19) von Bedeutung sein.
  • OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 28/19

    Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2021 - 1 AR 4/21
    Wenn auch für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts jedenfalls dann keine Mindestfrist besteht, wenn eine Rückkehr an den bisherigen Aufenthaltsort, wie oftmals bei einer Unterbringung in einem Hospiz, ausgeschlossen - gewesen - ist (Senat, Beschluss vom 23.8.2019, 1 AR 28/19 (SA Z);… Keidel/Sternal, a. a. O., § 3, Rn. 10), ist gleichwohl der gewöhnliche Aufenthalt als der Ort, an dem der Schwerpunkt der Bindungen der betreffenden Person und ihr Daseinsmittelpunkt liegen (BGH NJW 1993, 2047, 2048; KG RPfleger 2021, 46, 47), jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Gesamtumstände zu ermitteln (…Senat a. a. O.).
  • BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 2/20

    Unzulässiger Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Streitgenossen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2021 - 1 AR 4/21
    Diese für § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO entwickelten Grundsätze sind auf die gleichartige Regelung in § 3 Abs. 3 Satz 2 FamFG entsprechend anzuwenden (Senat, Senatsbeschluss vom 17.3.2020,1 AR 2/20 (SA Z); Beschluss vom 19.12.2016, 1 (Z) Sa 34/16;… Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 3, Rdnr. 52 ff.;… Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 12. Aufl., § 3, Rdnr. 7 f.;… Prütting/Helms/Prütting, FamFG, 5. Aufl., § 3, Rdnr. 26 f.;… Kemper/Schreiber, FamFG, 3. Aufl., § 3, Rdnr. 12 f.).
  • OLG Schleswig, 17.03.2025 - 3x W 65/24

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts für Erbscheinserteilung bei Aufnahme des …

    Rn. 17 Nach der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist dabei keine bestimmte Mindestdauer notwendig, damit aus einem schlichten ein gewöhnlicher Aufenthalt wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12.09.2019, 6 AR 1/19; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.03.2021, 1 AR 4/21;… Zimmermann, Erbschein- Erbscheinsverfahren - Europäisches Nachlasszeugnis - D. Zuständiges Gericht Rn. 132, aA KG, Beschluss vom 06.10.2020, 1 AR 1020/20 nach juris, das, zumindest wenn der alte Aufenthaltsort nicht aufgegeben wird, den Aufenthalt von einiger Dauer - z.B. 6 Monate - fordert).

    Nach anderer Auffassung wird allein durch die auch willentliche Aufnahme in einem Hospiz kein gewöhnlicher Aufenthalt begründet, auch wenn eine Rückkehr an den bisherigen Aufenthaltsort regelmäßig ausgeschlossen sein wird (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.03.2021, 1 AR 4/21 (SA Z); OLG Braunschweig…, Beschluss vom 07.02.2022, 9 W 3/22, BeckRS 2022, 34523, Rn. 12;… Gierl in Burandt/Rojahn, Erbrecht, 4. Aufl. 2022, § 343 FamFG, Rn. 12).

  • OLG Brandenburg, 02.11.2022 - 1 AR 22/22

    Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung Bindungswirkung eines …

    Diese für § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO entwickelten Grundsätze sind auf die gleichartige Regelung in § 3 Abs. 3 Satz 2 FamFG entsprechend anzuwenden (Senat, Beschluss vom 20.6.2022, 1 AR 12/22 SA (Z); Beschluss vom 16.3.2021, 1 AR 4/21 (SA Z); Beschluss vom 19.12.2016, 1 (Z) Sa 34/16;… Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 3, Rn. 52 ff.;… Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 12. Aufl., § 3, Rn. 7 f.;… Prütting/Helms/Prütting, FamFG, 5. Aufl., § 3, Rn. 26 f.;… Kemper/Schreiber, FamFG, 3. Aufl., § 3, Rn. 12 f.).
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   OLG Brandenburg, 31.03.2021 - 1 AR 4/21 (S)   

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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 13.11.2018 - C-247/17

    Raugevicius - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 18 und 21 …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2021 - 1 AR 4/21
    Die nationalen Regelungen eines Mitgliedstaats, die ein Auslieferungsverbot für eigene Staatsangehörige vorsehen, müssen deshalb auch den Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten zugutekommen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat haben und gegen die ein Auslieferungsersuchen zum Zweck der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe vorliegt; sie müssen ihre Strafe unter denselben Bedingungen wie Inländer in dem ersuchten Mitgliedstaat verbüßen können (EuGH, Urteil vom 13. November 2018 - C-247/17, zitiert nach juris, Rn. 45, 47).
  • EuGH, 06.10.2009 - C-123/08

    DAS NIEDERLÄNDISCHE RECHT KANN IN BEZUG AUF DIE VOLLSTRECKUNG EINES EUROPÄISCHEN …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2021 - 1 AR 4/21
    Aus einem ununterbrochenen Aufenthalt von - wie hier - mehr als fünf Jahren kann ein Anscheinsbeweis dafür abgeleitet werden, dass eine Integration im Inland zu bejahen ist (EuGH, Urteil vom 05. September 2012 - C-42/11 - Urteil vom 26. Oktober 2009 - C-123/08; juris).
  • EuGH, 05.09.2012 - C-42/11

    Ein Mitgliedstaat kann die Vergünstigung der Nichtvollstreckung eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2021 - 1 AR 4/21
    Aus einem ununterbrochenen Aufenthalt von - wie hier - mehr als fünf Jahren kann ein Anscheinsbeweis dafür abgeleitet werden, dass eine Integration im Inland zu bejahen ist (EuGH, Urteil vom 05. September 2012 - C-42/11 - Urteil vom 26. Oktober 2009 - C-123/08; juris).
  • OLG Braunschweig, 11.02.2021 - 1 AR (Ausl) 17/20

    Ohne behördliche Vorabentscheidung keine gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2021 - 1 AR 4/21
    Ist die Staatsanwaltschaft bereits zu der Auffassung gelangt, dass die Auslieferung unzulässig ist, oder hat sie die Bewilligung sogar schon abgelehnt, besteht für die verfolgte Person hinsichtlich einer gerichtlichen Entscheidung kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 17. Februar 2021, Ausl 258/20; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Februar 2021, 1 AR (Ausl.) 17/20; OLG Rostock, Beschluss vom 15. Februar 2016, 20 OLGAusl 21/15; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9. Mai 2008, 1 Ausl 14/07; OLG Celle, Beschluss vom 27. Februar 2008, 1 Ars 23/07; zit. jew. n. juris;… Riegel in: Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Auflage, IRG § 29, Rn. 5).
  • OLG Brandenburg, 04.06.2020 - 1 AR 10/20
    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2021 - 1 AR 4/21
    Ferner sind die deutschen Sprachkenntnisse eines Verfolgten zu berücksichtigen (Senat, Beschluss vom 04. Juni 2020 - 1 AR 10/20 - m. w. N., juris).
  • OLG Celle, 27.02.2008 - 1 ARs 23/07

    Gerichtliche Überprüfung der Entscheidung der Bewilligungsbehörde, keine …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2021 - 1 AR 4/21
    Ist die Staatsanwaltschaft bereits zu der Auffassung gelangt, dass die Auslieferung unzulässig ist, oder hat sie die Bewilligung sogar schon abgelehnt, besteht für die verfolgte Person hinsichtlich einer gerichtlichen Entscheidung kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 17. Februar 2021, Ausl 258/20; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Februar 2021, 1 AR (Ausl.) 17/20; OLG Rostock, Beschluss vom 15. Februar 2016, 20 OLGAusl 21/15; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9. Mai 2008, 1 Ausl 14/07; OLG Celle, Beschluss vom 27. Februar 2008, 1 Ars 23/07; zit. jew. n. juris;… Riegel in: Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Auflage, IRG § 29, Rn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 02.11.2020 - Ausl 301 AR 124/20

    Auslieferung eines EU-Bürgers von Deutschland nach Serbien zur Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2021 - 1 AR 4/21
    Diese Vorgabe dürfte jedenfalls dann erfüllt sein, wenn neben einem gewöhnlichen Aufenthalt im Inland entsprechend § 83 b Abs. 2 lit. b) IRG ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an einer Strafvollstreckung im Inland besteht (so OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. November 2020 - Ausl 301 AR 124/20 -, zitiert nach juris Rn. 10).
  • OLG Zweibrücken, 09.05.2008 - 1 Ausl 14/07

    Polnisches Auslieferungsersuchen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls: …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2021 - 1 AR 4/21
    Ist die Staatsanwaltschaft bereits zu der Auffassung gelangt, dass die Auslieferung unzulässig ist, oder hat sie die Bewilligung sogar schon abgelehnt, besteht für die verfolgte Person hinsichtlich einer gerichtlichen Entscheidung kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 17. Februar 2021, Ausl 258/20; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Februar 2021, 1 AR (Ausl.) 17/20; OLG Rostock, Beschluss vom 15. Februar 2016, 20 OLGAusl 21/15; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9. Mai 2008, 1 Ausl 14/07; OLG Celle, Beschluss vom 27. Februar 2008, 1 Ars 23/07; zit. jew. n. juris;… Riegel in: Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Auflage, IRG § 29, Rn. 5).
  • OLG Dresden, 17.02.2021 - Ausl 258/20
    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2021 - 1 AR 4/21
    Ist die Staatsanwaltschaft bereits zu der Auffassung gelangt, dass die Auslieferung unzulässig ist, oder hat sie die Bewilligung sogar schon abgelehnt, besteht für die verfolgte Person hinsichtlich einer gerichtlichen Entscheidung kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 17. Februar 2021, Ausl 258/20; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Februar 2021, 1 AR (Ausl.) 17/20; OLG Rostock, Beschluss vom 15. Februar 2016, 20 OLGAusl 21/15; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9. Mai 2008, 1 Ausl 14/07; OLG Celle, Beschluss vom 27. Februar 2008, 1 Ars 23/07; zit. jew. n. juris;… Riegel in: Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Auflage, IRG § 29, Rn. 5).
  • OLG Rostock, 15.02.2016 - 20 OLGAusl 21/15

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Gerichtliche Entscheidung über die …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2021 - 1 AR 4/21
    Ist die Staatsanwaltschaft bereits zu der Auffassung gelangt, dass die Auslieferung unzulässig ist, oder hat sie die Bewilligung sogar schon abgelehnt, besteht für die verfolgte Person hinsichtlich einer gerichtlichen Entscheidung kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 17. Februar 2021, Ausl 258/20; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Februar 2021, 1 AR (Ausl.) 17/20; OLG Rostock, Beschluss vom 15. Februar 2016, 20 OLGAusl 21/15; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9. Mai 2008, 1 Ausl 14/07; OLG Celle, Beschluss vom 27. Februar 2008, 1 Ars 23/07; zit. jew. n. juris;… Riegel in: Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Auflage, IRG § 29, Rn. 5).
  • BGH, 18.08.2022 - 4 ARs 13/21

    Anrufung des Bundesgerichtshofs im Auslieferungsverfahren …

    aa) Dem steht nicht entgegen, dass eine Entscheidungskompetenz des Oberlandesgerichts nach § 29 IRG teilweise mit der Erwägung verneint wird, es fehle an einem Feststellungsinteresse bzw. an einem Rechtsschutzbedürfnis, wenn die zuständige Behörde ohnehin beabsichtige, die Auslieferung nicht zu bewilligen (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 31. März 2021 - 1 AR 4/21 [S], juris Rn. 26 mwN).

    Der teilweise vertretenen Auffassung, es fehle an einem Feststellungsinteresse für eine gerichtliche Entscheidung nach § 29 Abs. 1 IRG, wenn die zuständige Behörde die Auslieferung nicht bewilligen wolle (vgl. OLG Braunschweig…, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 1 AR [Ausl] 17/20, juris Rn. 16; OLG Brandenburg, Beschluss vom 31. März 2021 - 1 AR 4/21 [S], juris Rn. 26; OLG Dresden…, Beschluss vom 17. Februar 2021 - OLGAusl 258/20, juris Rn. 6; siehe auch OLG Nürnberg…, Beschluss vom 3. Mai 2021 - Ausl AR 23/21, juris Rn. 12 ff.;… Riegel in Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Aufl., § 29 IRG Rn. 5; je mwN), vermag der Senat jedenfalls derzeit nicht zu folgen.

  • OLG Celle, 07.05.2021 - 2 AR (Ausl) 26/21

    Darf über die Zulässigkeit der Auslieferung auch im Falle der beabsichtigten …

    Für den Antrag bestehe zudem kein Rechtsschutzbedürfnis (…OLG Braunschweig, a.a.O.;… OLG Dresden, a.a.O.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31. März 2021 - 1 AR 4/21 -, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Februar 2021, -Ausl AR 79/20-, nicht veröffentlicht, OLG Frankfurt, Beschluss vom 06. April 2021, - 2 AuslA 263/20-, nicht veröffentlicht).
  • OLG Brandenburg, 22.03.2022 - 2 AR 46/21

    Unzulässigkeit einer Auslieferung; Drohende Gefahr politischer Verfolgung; …

    Demgegenüber hat der 1. Strafsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts mindestens einmal, nämlich mit Beschluss vom 31. März 2021 in der Sache 1 AR 4/21 die gegenteilige Auffassung vertreten und unter Berufung auf Entscheidungen mehrerer Oberlandesgerichte festgestellt, eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung sei nicht veranlasst, da bereits die Generalstaatsanwaltschaft diese für unzulässig erachte.
  • OLG Brandenburg, 08.05.2024 - 1 OAus 5/23

    Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

    Nach lettischem Recht trifft jeder Gefangene dort Haftbedingungen an, die namentlich (auch) hinsichtlich der Größe und der Ausstattung der Hafträume sowie der medizinischen Versorgung der Gefangenen den Anforderungen der Europäischen Konvention für Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 und den Europäischen Strafvollzugsgrundsätzen / Mindestgrundsätzen für die Behandlung Gefangener vom 11. Januar 2006 entsprechen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31. März 2021 - 1 AR 4/21 (S) -, juris).
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