Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 10.06.2016 - 1 B 104/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
BauGB § 34 BauNVO § 3 Abs. 3 Nr. 2
Unterkunft für Asylbewerber; Gebietswahrungsanspruch; Rücksichtnahmegebot - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 29.03.2016 - 4 L 19/16
- OVG Sachsen, 10.06.2016 - 1 B 104/16
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 11.03.2015 - 8 S 492/15
Abänderung eines Beschlusses nach VwGO §§ 80a Abs 3, 80 Abs 5 S 1 VwGO aufgrund …
Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2016 - 1 B 104/16
Rn. 15 Schließlich kann die Antragstellerin auch aus einer möglicherweise fehlenden Befristung (§ 246 Abs. 17 BauGB) keinen Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GG herleiten, da dieser keinen Anspruch auf Beibehaltung der bauplanungsrechtlichen Situation gewährleistet (vgl. VGH BW, Beschl. v. 11. März 2015 - 8 S 492/15 -, juris Rn. 22, m. w. N.).Bei dieser Interessenabwägung ist in Bezug auf das Vollzugsinteresse die gesetzliche Wertung des § 212a Abs. 1 BauGB, der dringende Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbegehrende und ggf. die Möglichkeit der Nachholung der Befristung der angefochtenen Baugenehmigung im Hauptsacheverfahren einzustellen (vgl. VGH BW, Beschl. v. 11. März 2015 a. a. O., juris Rn. 23, m. w. N.).
- BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98
Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …
Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2016 - 1 B 104/16
Eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme ist deshalb grundsätzlich ausgeschlossen, wenn sich ein Vorhaben nach seiner Art und seinem Maß der baulichen Nutzung, nach seiner Bauweise und nach seinen überbaubaren Grundstücksflächen in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (BVerwG, Urt. v. 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, juris Rn. 6). - BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97
Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines …
Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2016 - 1 B 104/16
Die Unterbringung von Asylbewerbern in der hier geplanten Form ist einer Wohnnutzung ähnlich (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1998 - 4 C 16.97 -, BVerwGE 108, 190). - OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 B 23/10
Nachbarwiderspruch, Rohbaufertigkeit, Grenzbebauung, Rücksichtnahme, …
Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2016 - 1 B 104/16
Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzuschätzen, ist die Entscheidung aufgrund einer Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen der Antragstellerin an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsaktes und dem öffentlichen und privaten Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2010 - 1 B 23/10 -, juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2017 - L 19 AS 190/17
Leistungen SGB XII
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Gericht zumindest gewichtige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des entscheidungserheblichen Gesetzes hat, die sich so weit verdichtet haben, dass die für eine Vorlage im Hauptsacheverfahren erforderliche Überzeugung von seiner Verfassungswidrigkeit voraussichtlich bejaht werden wird (OVG Saarland…, Beschluss vom 12.05.2016 - 1 B 199/15 - juris Rn. 46; SächsOVG, Beschluss vom 10.06.2016 - 1 B 104/16 -, juris Rn. 16 m.w.N.). - OVG Sachsen, 28.12.2016 - 1 B 250/16
Asylbewerberunterkunft; Nachbarschutz
Bei dieser Interessenabwägung ist in Bezug auf das Vollzugsinteresse die gesetzliche Wertung des § 212a Abs. 1 BauGB, der dringende Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbegehrende und ggf. die Möglichkeit der Nachholung der Befristung der angefochtenen Baugenehmigung im Hauptsacheverfahren, einzustellen (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juni 2016 - 1 B 104/16 -, juris Rn. 16).Grundsätzlich geht der Senat davon aus, dass eine Asylbewerberunterkunft in einem faktischen reinen Wohngebiet gem. § 246 Abs. 11 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 BauNVO als Anlage für soziale Zwecke ausnahmsweise zulässig sein kann (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juni 2016 - 1 B 104/16 -, juris).
Das Vorhaben dürfte entgegen der Auffassung des Antragstellers auch nach seinem räumlichen Umfang, der Zahl der unterzubringenden Asylbewerber und der Intensität des Zu- und Abgangsverkehrs nicht generell geeignet sein, den Charakter eines reinen Wohngebiets zu stören (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juni 2016 - 1 B 104/16 -, Rn. 13, juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2018 - L 19 AS 249/18
SGB-II -Leistungen
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Gericht zumindest gewichtige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des entscheidungserheblichen Gesetzes hat, die sich soweit verdichtet haben, dass die für eine Vorlage im Hauptsacheverfahren erforderliche Überzeugung von seiner Verfassungswidrigkeit voraussichtlich bejaht werden wird (OVG Saarland, Beschluss vom 12.05.2016 - 1 B 199/15; OVG Sachsen, Beschluss vom 10.06.2016 - 1 B 104/16 m.w.N.).
- OVG Sachsen, 08.02.2024 - 1 B 242/23
Asylbewerberunterkunft; Flüchtlingsunterkunft; Nachbarantrag; Nachbaranhörung; …
Nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…BVerwG, Beschl. v. 4. Juni 1997 - 4 C 2.96 -, juris Rn. 3) wie des Senats sind Asylbewerberheime jedenfalls als Anlagen für soziale Zwecke anzusehen und als solche in allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO zulässig (Senatsbeschl. v. 10. Juni 2016 - 1 B 104/16 -, juris Rn. 12;… Senatsbeschl. v. 1. September 2015 - 1 B 214/15 -, juris Rn. 7;… Senatsbeschl. v. 4. Juni 1997 - 4 C 2/96 -, juris Rn. 3).Eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme ist deshalb grundsätzlich ausgeschlossen, wenn sich ein Vorhaben nach seiner Art und seinem Maß der baulichen Nutzung, nach seiner Bauweise und nach seinen überbaubaren Grundstücksflächen in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (…BVerwG, Urt. v. 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, juris Rn. 6; Senatsbeschl. v. 10. Juni 2016 - 1 B 104/16 -, juris Rn. 13).
- OVG Sachsen, 03.07.2025 - 1 B 96/25
Baunachbarantrag; Flüchtlingsunterkunft; Asylbewerberheim; Anlage für soziale …
Eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme ist deshalb grundsätzlich ausgeschlossen, wenn sich ein Vorhaben nach seiner Art und seinem Maß der baulichen Nutzung, nach seiner Bauweise und nach seinen überbaubaren Grundstücksflächen in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (…BVerwG, Urt. v. 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, juris Rn. 6; Senatsbeschl. v. 10. Juni 2016 - 1 B 104/16 -, juris Rn. 13).Als Anlagen für soziale Zwecke sind Asylbewerberheime bereits in allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO zulässig (Senatsbeschl. v. 10. Juni 2016 - 1 B 104/16 -, juris Rn. 12;… Senatsbeschl. v. 1. September 2015 - 1 B 214/15 -, juris Rn. 7;… Senatsbeschl. v. 4. Juni 1997 - 4 C 2/96 -, juris Rn. 3).
- OVG Sachsen, 23.06.2025 - 1 A 323/23
Baunachbarklage; Bauvorbescheid; maßgeblicher Zeitpunkt der Sachlage; …
Eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn sich ein Vorhaben nach seiner Art und seinem Maß der baulichen Nutzung, nach seiner Bauweise und nach seinen überbaubaren Grundstücksflächen in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (…BVerwG, Urt. v. 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, juris Rn. 6;… Senatsbeschl. v. 8. Februar 2024 - 1 B 242/23 -, juris Rn. 33; Senatsbeschl. v. 10. Juni 2016 - 1 B 104/16 -, juris Rn. 13). - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2017 - L 19 AS 1540/17
Grundsicherungsleistungen; EU-Ausländer; Einstweiliger Rechtsschutz; …
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Gericht zumindest gewichtige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des entscheidungserheblichen Gesetzes hat, die sich so weit verdichtet haben, dass die für eine Vorlage im Hauptsacheverfahren erforderliche Überzeugung von seiner Verfassungswidrigkeit voraussichtlich bejaht werden wird (OVG Saarland…, Beschluss vom 12.05.2016 - 1 B 199/15 - juris Rn. 46; OVG Sachsen, Beschluss vom 10.06.2016 - 1 B 104/16 -, juris Rn. 16 m.w.N.). - OVG Sachsen, 27.02.2025 - 1 A 48/22
Nachbarklage; Baugenehmigung; Auslegung; Asylbewerberunterkunft; …
Eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme ist deshalb grundsätzlich ausgeschlossen, wenn sich ein Vorhaben nach seiner Art und seinem Maß der baulichen Nutzung, nach seiner Bauweise und nach seinen überbaubaren Grundstücksflächen in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (…BVerwG, Urt. v. 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, juris Rn. 6; Senatsbeschl. v. 10. Juni 2016 - 1 B 104/16 -, juris Rn. 13). - OVG Saarland, 27.09.2016 - 2 B 191/16 Die Unterbringung von Asylbewerbern in der hier geplanten Form ist einer Wohnnutzung ähnlich.[Vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1998 - 4 C 16/97 - BVerwGE 108, 190][Vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1998 - 4 C 16/97 - BVerwGE 108, 190] Das Vorhaben der Beigeladenen ist entgegen der Auffassung der Antragsteller nach seinem räumlichen Umfang, der Zahl der unterzubringenden Asylbewerber und der Intensität des Zu- und Abgangsverkehrs nicht generell geeignet, den Charakter eines allgemeinen Wohngebiets zu stören.[Vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 10.6.2016 - 1 B 104/16 - (juris)][Vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 10.6.2016 - 1 B 104/16 - (juris)] Insoweit ist nicht auf die derzeitige Belegung mit ca. 50 Personen abzustellen, sondern auf den Inhalt der Genehmigung, die eine Unterbringung von 145 Personen vorsieht.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 09.11.2016 - 1 B 104.16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung verwerfenden Beschluss eines Verwaltungsgerichtshofs; Unzulässigkeit eines durch einen nicht prozessfähigen unter Betreuung stehenden Kläger eingelegten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung verwerfenden Beschluss eines Verwaltungsgerichtshofs; Unzulässigkeit eines durch einen nicht prozessfähigen unter Betreuung stehenden Kläger eingelegten ...
- rechtsportal.de
Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung verwerfenden Beschluss eines Verwaltungsgerichtshofs; Unzulässigkeit eines durch einen nicht prozessfähigen unter Betreuung stehenden Kläger eingelegten ...
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 11.04.2016 - 5 K 2030/16
- VGH Baden-Württemberg, 01.06.2016 - 1 S 1034/16
- BVerwG, 09.11.2016 - 1 B 104.16
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.03.2014 - IV ZB 4/14
Gerichtsgebührenbefreiung: Kostenpflichtigkeit einer kraft Gesetzes …
Auszug aus BVerwG, 09.11.2016 - 1 B 104.16
Die Gebührenfreiheit nach dieser Vorschrift gilt nur für nach den vorstehenden Regelungen statthafte Beschwerden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2014 - IV ZB 4.14 - NJW 2014, 1597; BVerwG, Beschluss vom 15. März 2016 - 1 KSt 2.16 (1 B 18.16 ) - juris); um eine solche handelt es sich hier - wie ausgeführt - nicht. - BVerwG, 02.04.1998 - 3 B 70.97
Auszug aus BVerwG, 09.11.2016 - 1 B 104.16
Obwohl die Klägerin hinsichtlich der Rechtsmittel nicht prozessfähig ist, begründet deren Einlegung ein begrenztes Prozessrechtsverhältnis, in dem der Senat eine Entscheidung über die Zulässigkeit mit der sich aus § 154 VwGO ergebenden Kostenfolge zu treffen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1998 - 3 B 70.97 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 27 m.w.N.). - BVerwG, 19.08.2015 - 5 B 49.15
Prozessunfähigkeit wegen Bestellung eines Betreuers in Rechtsangelegenheiten; …
Auszug aus BVerwG, 09.11.2016 - 1 B 104.16
Beschwerden und sonstige Rechtsmittel gehören regelmäßig nicht zu solchen Willenserklärungen, weil deren Einlegung mit einem Kostenrisiko nach § 154 Abs. 2 VwGO verbunden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 B 49.15 - m.w.N.). - BVerwG, 15.03.2016 - 1 KSt 2.16
Sachliche Gebührenfreiheit bei nicht statthaftem Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.11.2016 - 1 B 104.16
Die Gebührenfreiheit nach dieser Vorschrift gilt nur für nach den vorstehenden Regelungen statthafte Beschwerden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2014 - IV ZB 4.14 - NJW 2014, 1597; BVerwG, Beschluss vom 15. März 2016 - 1 KSt 2.16 (1 B 18.16 ) - juris); um eine solche handelt es sich hier - wie ausgeführt - nicht.
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