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Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 23.09.2021

Rechtsprechung
   OVG Bremen, 26.03.2021 - 1 B 112/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6503
OVG Bremen, 26.03.2021 - 1 B 112/21 (https://dejure.org/2021,6503)
OVG Bremen, Entscheidung vom 26.03.2021 - 1 B 112/21 (https://dejure.org/2021,6503)
OVG Bremen, Entscheidung vom 26. März 2021 - 1 B 112/21 (https://dejure.org/2021,6503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    GG Art 3 Abs 1; IfSG § 28 Abs 1 Satz 1; VwGO § 123 Abs 1; VwGO § 146 Abs 4;
    Coronabedingte Schließung von Solarien - Coronavirus; Covid-19; Gleichheitssatz; Schließung von Solarien; Solarium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Zwei Sonnenstudios in Bremerhaven dürfen unter Beachtung der Hygienevorgaben öffnen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zwei Sonnenstudios in Bremerhaven dürfen unter Beachtung der Hygienevorgaben öffnen ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2021 - 13 B 252/21

    Beschränkungen im Einzelhandel in NRW vorläufig außer Vollzug gesetzt

    Auszug aus OVG Bremen, 26.03.2021 - 1 B 112/21
    Der Verordnungsgeber befindet sich in einer komplexen Entscheidungssituation, in der eine Vielzahl von Belangen infektionsschutzrechtlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Art zu berücksichtigen und abzuwägen ist und in der er zwangsläufig nur mit Prognosen dazu arbeiten kann, welchen Einfluss Infektionsschutzmaßnahmen oder die Lockerung solcher Maßnahmen auf die genannten Bereiche haben werden (vgl. zum Vorstehenden OVG NRW, Beschl. v. 19.03.2021 - 13 B 252/21.NE, juris Rn. 85 ff.;… vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 10.03.2021 - 1 B 104/21, juris Rn. 24 m.w.N. und BVerfG, Urt. v. 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11, juris Rn. 389).

    Auch bei der Pandemiebekämpfung endet der Spielraum des Normgebers jedenfalls dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 19.03.2021 - 13 B 252/21.NE, juris Rn. 98).

    gleichheitswidrigen Differenzierungen vornimmt (vgl. bereits OVG NRW, Beschl. v. 19.03.2021 - 13 B 252/21.NE, juris Rn. 109).

  • OVG Bremen, 10.03.2021 - 1 B 104/21

    Coronabedingte Schließung von Prostitutionsstätten - Covid-19; Schließung von …

    Auszug aus OVG Bremen, 26.03.2021 - 1 B 112/21
    Das Coronavirus konnte sich auch außerhalb von sog. "Hotspots" in beinahe allen Teilen des Bundesgebiets ausbreiten und hat zu einem hohen Niveau an aktiven Infektionsfällen geführt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.03.2021 - 1 B 104/21, juris Rn. 22).

    Der Verordnungsgeber befindet sich in einer komplexen Entscheidungssituation, in der eine Vielzahl von Belangen infektionsschutzrechtlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Art zu berücksichtigen und abzuwägen ist und in der er zwangsläufig nur mit Prognosen dazu arbeiten kann, welchen Einfluss Infektionsschutzmaßnahmen oder die Lockerung solcher Maßnahmen auf die genannten Bereiche haben werden (…vgl. zum Vorstehenden OVG NRW, Beschl. v. 19.03.2021 - 13 B 252/21.NE, juris Rn. 85 ff.; vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 10.03.2021 - 1 B 104/21, juris Rn. 24 m.w.N. und BVerfG, Urt. v. 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11, juris Rn. 389).

  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Bremen, 26.03.2021 - 1 B 112/21
    Der Spielraum des Gesetzgebers endet dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (BVerfG, Beschl. v. 19.11.2019 - 2 BvL 22/14, juris Rn. 96 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …

    Auszug aus OVG Bremen, 26.03.2021 - 1 B 112/21
    Der Verordnungsgeber befindet sich in einer komplexen Entscheidungssituation, in der eine Vielzahl von Belangen infektionsschutzrechtlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Art zu berücksichtigen und abzuwägen ist und in der er zwangsläufig nur mit Prognosen dazu arbeiten kann, welchen Einfluss Infektionsschutzmaßnahmen oder die Lockerung solcher Maßnahmen auf die genannten Bereiche haben werden (…vgl. zum Vorstehenden OVG NRW, Beschl. v. 19.03.2021 - 13 B 252/21.NE, juris Rn. 85 ff.; vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 10.03.2021 - 1 B 104/21, juris Rn. 24 m.w.N. und BVerfG, Urt. v. 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11, juris Rn. 389).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …

    Auszug aus OVG Bremen, 26.03.2021 - 1 B 112/21
    a) Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfG, Beschl. v. 07.02.2012 - 1 BvL 14/07, juris Rn. 40).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

    Auszug aus OVG Bremen, 26.03.2021 - 1 B 112/21
    und materiell verfassungsmäßigen Ermächtigung hinaus eine Korrektur der Entscheidungen des Gesetzgebers bedeuten würden (BVerfG, Beschl. v. 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80, juris Rn. 27;… BVerfG, Beschl. v. 23.07.1963 - 1 BvR 265/62, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvR 265/62

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der unterlassenen Erhöhung von BEG-Renten

    Auszug aus OVG Bremen, 26.03.2021 - 1 B 112/21
    und materiell verfassungsmäßigen Ermächtigung hinaus eine Korrektur der Entscheidungen des Gesetzgebers bedeuten würden (…BVerfG, Beschl. v. 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80, juris Rn. 27; BVerfG, Beschl. v. 23.07.1963 - 1 BvR 265/62, juris Rn. 22).
  • OVG Bremen, 13.11.2020 - 1 B 350/20

    Zwanzigste Coronaverordnung, § 4 Abs. 2 Nr. 5; Schließung von …

    Auszug aus OVG Bremen, 26.03.2021 - 1 B 112/21
    vergleichbare Betriebe, deren Besuch vor allem der Befriedigung ästhetischer Bedürfnisse, aber auch der Steigerung des Wohlbefindens dient (vgl. zur Vergleichbarkeit bereits OVG Bremen, Beschl. v. 13.11.2021 - 1 B 350/20, juris Rn. 50).
  • OVG Sachsen, 05.12.2025 - 3 C 17/21

    Zur Schließung von Sonnenstudios im Frühjahr 2021 zur Bekämpfung des Coronavirus; …

    Der diesbezüglichen Entscheidung des Verordnungsgebers liegt ein sachlicher Differenzierungsgrund zugrunde (…st. Rspr. des Senats, Beschl. v. 26. November 2020 - 3 B 354/20 -, juris Rn. 34, und - 3 B 53/21 -, juris Rn. 56 ff.; ebenso OVG Bremen, Beschl. v. 26. März 2021 - 1 B 112/21 -, juris Rn. 10;… OVG LSA, Beschl. v. 8. Mai 2020 - 3 R 77/20 -, juris Rn. 38;… anders: OVG Saarland, Urt. v. 31. Mai 2022 - 2 C 324/20 -, juris Rn. 23 für Kosmetikstudios).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2022 - 13 B 2002/21

    2Gplus-Regelung für Sonnenstudios in NRW vorläufig außer Vollzug gesetzt

    Rn. 30 So auch OVG Bremen, Beschluss vom 26. März 2021 - 1 B 112/21 -, juris, Rn. 19.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2022 - 13 B 24/22

    2Gplus-Regelung für Sonnenstudios in NRW vorläufig außer Vollzug gesetzt

    Rn. 29 So auch OVG Bremen, Beschluss vom 26. März 2021 - 1 B 112/21 -, juris, Rn. 19.
  • VG Bremen, 27.05.2021 - 5 V 1036/21

    Verbot der Untervermietung von Fitnessstudios - Corona; Fitnessstudio; …

    Auch bei der Pandemiebekämpfung endet der Spielraum der Normgeberin jedenfalls dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt (OVG Bremen, Beschl. v. 26.03.2021 - 1 B 112/21 -, juris Rn. 12 ff. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 23.09.2021 - 1 B 112/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,47069
VG Schleswig, 23.09.2021 - 1 B 112/21 (https://dejure.org/2021,47069)
VG Schleswig, Entscheidung vom 23.09.2021 - 1 B 112/21 (https://dejure.org/2021,47069)
VG Schleswig, Entscheidung vom 23. September 2021 - 1 B 112/21 (https://dejure.org/2021,47069)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2009 - 18 A 2620/08

    Abschiebungsandrohung Ausreisepflicht Vollziehbarkeit Aufenthaltserlaubnis …

    Auszug aus VG Schleswig, 23.09.2021 - 1 B 112/21
    Die Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung würde auch nicht die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht voraussetzen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 18 A 2620/08 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2020 - 2 M 35/20

    Vorläufiger Rechtsschutz zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Rückführung …

    Auszug aus VG Schleswig, 23.09.2021 - 1 B 112/21
    Hat ein Antrag auf Verlängerung oder Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis weder eine gesetzliche noch eine angeordnete Erlaubnis- oder Fiktionswirkung, die durch eine ablehnende Entscheidung der Ausländerbehörde beendet werden könnte, kommt vorläufiger Rechtsschutz nur nach § 123 VwGO in Betracht (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 2 M 35/20 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2006 - 13 S 18/06

    Aufenthaltserlaubnis; vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Schleswig, 23.09.2021 - 1 B 112/21
    Gleichwohl ist ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nur dann statthaft, wenn die kraft Gesetzes sofort vollziehbare Ablehnung dem Antragsteller sein durch die Antragstellung begründetes Aufenthaltsrecht nach § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG (sog. Erlaubnisfiktion) oder die sog. Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG nimmt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 13 S 18/06 - juris, Rn. 9; Nds. OVG…, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 8 ME 162/13 - juris, Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2013 - 8 ME 162/13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Ausweisung eines im …

    Auszug aus VG Schleswig, 23.09.2021 - 1 B 112/21
    Gleichwohl ist ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nur dann statthaft, wenn die kraft Gesetzes sofort vollziehbare Ablehnung dem Antragsteller sein durch die Antragstellung begründetes Aufenthaltsrecht nach § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG (sog. Erlaubnisfiktion) oder die sog. Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG nimmt (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 13 S 18/06 - juris, Rn. 9; Nds. OVG, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 8 ME 162/13 - juris, Rn. 17).
  • VG Schleswig, 29.04.2022 - 11 B 1/22
    Der Antrag der Antragstellerinnen auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die - offensichtlich gemeinte - Abschiebungsandrohung ist zwar grundsätzlich als Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 1. Alt. VwGO statthaft, weil gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 VwGO in Verbindung mit § 248 Abs. 1 Satz 2 LVwG der Widerspruch gegen Maßnahmen, die in der Verwaltungsvollstreckung getroffen werden - dazu gehört auch der Erlass einer Abschiebungsandrohung - keine aufschiebende Wirkung hat (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 23.09.2021 - 1 B 112/21 -, Rn. 6, juris).
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