Rechtsprechung
| OVG Bremen, 18.12.2018 - 1 B 148/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 15a, SGB VIII § 42, SGB VIII § 42a, SGB VIII § 42b
Unbegleitete Minderjährige, Volljährigkeit, Inobhutnahme, Verteilungsverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer bei (vorläufiger) Inobhutnahme durch das Jugendamt; Aufleben der Verteilungsmöglichkeit bei Volljährigkeit des nicht nur vorläufig in Obhut Genommenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 08.05.2018 - 4 V 251/18
- OVG Bremen, 18.12.2018 - 1 B 148/18
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2019, 790
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- OVG Bremen, 07.06.2018 - 1 B 92/18
Verhältnis zwischen dem Verteilungsverfahren nach dem Ausländerrecht einerseits …
Auszug aus OVG Bremen, 18.12.2018 - 1 B 148/18
Allerdings unterliegen unbegleitete minderjährige Ausländer, so lange sie von den Jugendämtern (vorläufig) in Obhut genommen werden, nicht der Verteilung nach § 15a Abs. 1 Satz 1 AufenthG , da für diese im Hinblick auf die Verteilung der Vorrang des Jugendhilferechts und der dort in §§ 42b ff SGB VIII geregelten Verteilungsvorschriften gilt (vgl. OVG Bremen, Beschlüsse vom 27.7.2018 - 1 B 140/18 - und vom 07.06.2018 - 1 B 92/18 -, juris). - VG Schleswig, 11.01.2019 - 1 B 140/18
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
Auszug aus OVG Bremen, 18.12.2018 - 1 B 148/18
Allerdings unterliegen unbegleitete minderjährige Ausländer, so lange sie von den Jugendämtern (vorläufig) in Obhut genommen werden, nicht der Verteilung nach § 15a Abs. 1 Satz 1 AufenthG , da für diese im Hinblick auf die Verteilung der Vorrang des Jugendhilferechts und der dort in §§ 42b ff SGB VIII geregelten Verteilungsvorschriften gilt (vgl. OVG Bremen, Beschlüsse vom 27.7.2018 - 1 B 140/18 - und vom 07.06.2018 - 1 B 92/18 -, juris). - VG Aachen, 15.05.2019 - 4 K 967/17
Auszug aus OVG Bremen, 18.12.2018 - 1 B 148/18
Auf die Klage des Antragstellers ( 4 K 967/17) hob die Antragsgegnerin im Rahmen eines Vergleichs den Bescheid vom 15.2.2017 auf und übernahm die ihr bereits im Wege der einstweiligen Anordnung auferlegte Verpflichtung, über die Verteilung neu zu entscheiden.
- OVG Bremen, 17.09.2020 - 2 B 148/20 Das Jugendamt hat das Recht und die Pflicht, den Aufenthalt des Minderjährigen zu bestimmen (OVG Bremen, Beschl. v. 18.12.2018 - 1 B 148/18, juris Rn. 9).
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.04.2020 - 3 S 124.19
Erforderlichkeit des Verteilungsverfahrens bei Erteilung einer Duldung für einen …
Das Kinder- und Jugendhilferecht enthält mit dem Institut der Inobhutnahme ausländischer Kinder und Jugendlicher, die unbegleitet nach Deutschland kommen und für die sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten (§ 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII), sowie insbesondere den Bestimmungen der §§ 42a ff. SGB VIII über die vorläufige Inobhutnahme und den daran anknüpfenden jugendhilferechtlichen Verteilungsregelungen ein Sondersystem, das den Befugnissen des § 15a AufenthG vorgeht (vgl. OVG Bremen…, Beschluss vom 7. Juni 2018 - 1 B 92/18 - juris Rn. 11; Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 B 148/18 - juris Rn. 9;… Hailbronner, AuslR, Stand: Januar 2020, AufenthG § 15a Rn. 9a;… Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 15a Rn. 8 ff.; s. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 13. Juli 2009 - OVG 3 S 24.09 - juris Rn. 5). - OVG Bremen, 03.02.2021 - 2 B 404/20
Keine Geltendmachung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit bei Aussetzung …
Die Antragstellerinnen sind auch nicht allein deswegen vom Anwendungsbereich der Verteilungsvorschriften des § 15a AufenthG ausgenommen, weil die örtliche Zuständigkeit für ausländerrechtliche Entscheidungen bereits zuvor auf das Migrationsamt der Antragsgegnerin übergegangen wäre (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 18.12.2018 - 1 B 148/18, juris Rn. 9).
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2020 - 11 S 45.19
Unbegleitet eingereister Minderjähriger; Absicht des Verbleibs bei der im …
Dem mit der Verteilung nach § 15a AufenthG verfolgten Interesse, eine gleichmäßige Verteilung der aufgrund von unerlaubt eingereisten Ausländern hervorgerufenen Lasten zu erreichen, ist aber mit dem jugendhilferechtlichen Verteilungsverfahren bereits Genüge getan, weil auch dieses eine am Königsteiner Schlüssel orientierte Verteilung vorsieht (§ 42c Abs. 1 S. 1 SGB VIII) und diejenigen Fälle, in denen eine Verteilung ausgeschlossen ist (d.h. u.a. in einem Fall gem. § 42b Abs. 4 Nr. 3 SGB VIII), gemäß § 42c Abs. 2 SGB VIII auf die Quote angerechnet werden (vgl. OVG Bremen, Beschluss v. 18. Dezember 2018 - 1 B 148/18 -, juris Rn 10). - OVG Bremen, 09.09.2020 - 2 B 243/20 Dem mit der Verteilung nach § 15a AufenthG verfolgten Interesse, eine gleichmäßige Verteilung der durch den Aufenthalt von unerlaubt eingereisten Ausländern hervorgerufenen Lasten zu erreichen, ist damit bereits Genüge getan (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 18.12.2018 - 1 B 148/18, juris Rn. 10 für den Fall, dass ein unerlaubt eingereister minderjähriger Ausländer, der dem jugendhilferechtliche Verteilungsverfahren nach § 42b SGB VIII unterlag, volljährig wird).
- OVG Bremen, 28.11.2023 - 2 B 239/23
Anordnung der aufschiebenden Wirkung trotz Prozessunfähigkeit des Antragstellers; …
- OVG Bremen, 03.02.2021 - 2 B 405/20 Die Antragstellerinnen sind auch nicht allein deswegen vom Anwendungsbereich der Verteilungsvorschriften des § 15a AufenthG ausgenommen, weil die örtliche Zuständigkeit für ausländerrechtliche Entscheidungen bereits zuvor auf die kommunale Ausländerbehörde übergegangen wäre (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 18.12.2018 - 1 B 148/18, juris Rn. 9).
- VG Köln, 25.02.2020 - 5 L 2328/19 Rn. 38 So im Ergebnis auch Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 B 148/18 -, juris.
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Rechtsprechung
| OVG Saarland, 14.06.2018 - 1 B 148/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Bewerberauswahl; Auswirkungen des krankheitsbedingten Fehlens einer nach den Beförderungsrichtlinien des Dienstherrn im Auswahlverfahren nachrangig maßgeblichen Vorbeurteilung
- rechtsportal.de
GG Art. 33 Abs. 2
Auswirkungen des krankheitsbedingten Fehlens einer dienstlichen Vorbeurteilung; Nachrangige Maßgeblichkeit einer Vorbeurteilung nach den Beförderungsrichtlinien des Dienstherrn im Auswahlverfahren - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 29.03.2018 - 2 L 1723/17
- OVG Saarland, 14.06.2018 - 1 B 148/18
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- OVG Saarland, 27.02.2018 - 1 B 809/17
Erfolgreicher Konkurrentenrechtsstreit wegen rechtswidriger Beurteilung und der …
Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2018 - 1 B 148/18
Rn. 10 Zutreffend ist das Verwaltungsgericht des Weiteren vom Bestehen eines Anordnungsanspruchs ausgegangen, weil die von der Antragsgegnerin getroffene Auswahlentscheidung den Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzt und bei einer rechtsfehlerfreien erneuten Auswahlentscheidung eine Beförderung des Antragstellers in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 ernsthaft möglich ist.(siehe hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.2.2018 - 1 B 809/17 -, juris).Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass einstweiliger Rechtsschutz bereits dann gewährt werden muss, wenn die Aussichten des unterlegenen Beamten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl möglich erscheint.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.2.2018 - 1 B 809/17 -, juris, mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00
Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien, …
Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2018 - 1 B 148/18
Ihre wesentliche Aussagekraft erhält eine dienstliche Beurteilung erst aufgrund ihrer Relation zu den Bewertungen in anderen dienstlichen Beurteilungen.(BVerwG, Urteil vom 18.7.2001 - 2 C 41.00 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 22; NVwZ-RR 2002, 201, zitiert nach juris, juris Rdnr. 14). - BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12
Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität; …
Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2018 - 1 B 148/18
Rn. 15 Die maßgeblichen Beförderungsrichtlinien der Antragsgegnerin lassen - bei verfassungskonformer Auslegung und unter der Prämisse, dass die Antragsgegnerin den Anforderungen an eine Ausschärfung(BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5.12 -, BVerwGE 145, 112, zitiert nach juris, Rdnr. 36) der Regelbeurteilungen 2016 gerecht geworden ist und im weiteren von einem Vergleich der Vorvorbeurteilungen (Stichtag 1.10.2012) rechtmäßig hat absehen dürfen - im Übrigen durchaus Raum für einen Rückgriff auf ergänzende, als "leistungs"-bezogen bezeichnete (der Sprachgebrauch dürfte angesichts der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG…, Urteil vom 28.10.2004 - 2 C 23.03 -, BVerwGE 122, 147, zitiert nach juris, Rdnr. 15) überholt sein) Kriterien.
- BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03
Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz; …
Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2018 - 1 B 148/18
Rn. 15 Die maßgeblichen Beförderungsrichtlinien der Antragsgegnerin lassen - bei verfassungskonformer Auslegung und unter der Prämisse, dass die Antragsgegnerin den Anforderungen an eine Ausschärfung(BVerwG…, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5.12 -, BVerwGE 145, 112, zitiert nach juris, Rdnr. 36) der Regelbeurteilungen 2016 gerecht geworden ist und im weiteren von einem Vergleich der Vorvorbeurteilungen (Stichtag 1.10.2012) rechtmäßig hat absehen dürfen - im Übrigen durchaus Raum für einen Rückgriff auf ergänzende, als "leistungs"-bezogen bezeichnete (der Sprachgebrauch dürfte angesichts der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 28.10.2004 - 2 C 23.03 -, BVerwGE 122, 147, zitiert nach juris, Rdnr. 15) überholt sein) Kriterien. - BVerfG, 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 33 Abs 2 GG an die Regelung …
Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2018 - 1 B 148/18
Die auswählende Behörde hat den für die Auswahlentscheidung maßgeblichen Leistungsvergleich der Bewerber regelmäßig anhand aussagekräftiger, also hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17.2.2017 - 2 BvR 1558/16 -, NVwZ 2017, 1133, zitiert nach juris, juris-Rdnr. 8) Eine dienstliche Beurteilung soll den Vergleich mehrerer Bewerber miteinander ermöglichen und zu einer objektiven und gerechten Bewertung des einzelnen Beamten führen. - BVerfG, 24.07.2014 - 2 BvR 816/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - hier: …
Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2018 - 1 B 148/18
Der Bewerber um ein öffentliches Amt kann aber - hierauf hat das Verwaltungsgericht im gegebenen Zusammenhang mit Recht hingewiesen - verlangen, dass seine Bewerbung nur aus Gründen zurückgewiesen wird, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind.(BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 24.7.2014 - 2 BvR 816/14 -, NVwZ 2015, 523, zitiert nach juris). - OVG Saarland, 25.10.2016 - 1 B 313/16
Voraussetzungen einer Zwischenregelung nach Art. 19 Abs. 4 GG im Rahmen eines …
Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2018 - 1 B 148/18
Mit der von der Antragsgegnerin beabsichtigten Aushändigung der Ernennungsurkunden an die Beigeladenen wären wegen des Grundsatzes der Ämterstabilität vollendete Tatsachen geschaffen und damit das Recht des Antragstellers auf Gewährung effektiven Grundrechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4, 33 Abs. 2 GG) unterlaufen worden.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2016 - 1 B 313/16 -, juris). - VG Saarlouis, 29.03.2018 - 2 L 1723/17
Auswahl zur Beförderung; Rückgriff auf ein nachrangiges Auswahlkriterium; …
Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2018 - 1 B 148/18
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29. März 2018 - 2 L 1723/17 - wird zurückgewiesen. - OVG Saarland, 20.03.2018 - 1 B 827/17
Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2018 - 1 B 148/18
Rn. 9 Zunächst hat das Verwaltungsgericht entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin mit zutreffender Begründung, auf die Bezug genommen werden kann und die der ständigen Rechtsprechung des Senats entspricht(siehe zuletzt Beschluss vom 20.3.2018 - 1 B 827/17 -, juris), das Vorliegen eines Anordnungsgrundes im Sinne des § 123 Abs. 1 VwGO mit Recht bejaht.
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2022 - 10 S 43.21
Einstweiliger Rechtsschutz; Beschwerde; Beförderungsgleiche Maßnahme; …
Rn. 11 Dementsprechend darf einem Bewerber das Fehlen einer nach den Beurteilungsrichtlinien hilfsweise maßgeblichen Vorbeurteilung gegenüber den mit ihm um das angestrebte Beförderungsamt konkurrierenden Beigeladenen nicht zum Nachteil gereichen (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 1 B 148/18 -, juris Rn. 12).
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