Rechtsprechung
| BVerwG, 04.05.2020 - 1 B 16.20, 1 PKH 7.20, 1 B 16.20, 1 PKH 7.20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
VwGO § 55a
Elektronischer Rechtsverkehr; Signatur; besonderes Behördenpostfach (beBPo); einfache elektronische Signatur; elektronische Poststelle des Gerichts (EGVP); qualifizierte elektronische Signatur; sicherer Übermittlungsweg; vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis (vHN) - rechtsinformationen.bund.de
Übermittlung eines elektronischen Dokuments zwischen beBPo und EGVP ohne qualifizierte elektronische Signatur
- JurPC
Übermittlung eines elektronischen Dokuments zwischen beBPo und EGVP ohne qualifizierte elektronische Signatur
- doev.de
Übermittlung eines elektronischen Dokuments zwischen beBPo und EGVP ohne qualifizierte elektronische Signatur
- Informationsverbund Asyl und Migration
VwGO § 55a
Elektronischer Rechtsverkehr, Signatur, digitale Signatur, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - milo.bamf.de
VwGO, § 166; VwGO, § 132 Abs 2 Nr 1; VwGO, § 55a
Syrien: Einreichung elektronischer Dokumente über beBPo rechtmäßig - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 55a; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten; Verfahrensfehler eines Verstoßes gegen die Regeln richterlicher Überzeugungsbildung nach § 108 Abs. 1 S. 1 VwGO ; Wirksame Übermittlung eines elektronischen Dokuments zwischen beBPo ... - datenbank.nwb.de
Übermittlung eines elektronischen Dokuments zwischen beBPo und EGVP ohne qualifizierte elektronische Signatur
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Übermittlung eines elektronischen Dokuments zwischen beBPo und EGVP - ohne qualifizierte elektronische Signatur
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 26.06.2017 - 7 A 192/16
- OVG Niedersachsen, 17.01.2020 - 2 LB 435/19
- BVerwG, 04.05.2020 - 1 B 16.20, 1 PKH 7.20, 1 B 16.20, 1 PKH 7.20
Papierfundstellen
- MMR 2020, 720
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14
Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …
Auszug aus BVerwG, 04.05.2020 - 1 B 16.20
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 04.03.2019 - A 3 S 2890/18
Übermittlung von elektronischen Dokumenten zwischen dem besonderen elektronischen …
Auszug aus BVerwG, 04.05.2020 - 1 B 16.20
Im Einklang damit geht im Übrigen auch die obergerichtliche Rechtsprechung nicht davon aus, dass es für die Übermittlung elektronischer Dokumente zwischen einem beBPo und dem EGVP einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person bedarf, sondern sich die Frage einer qualifizierten elektronischen Signatur nur stellt, wenn es an einer formwirksamen Übermittlung auf einem sicheren Übermittlungsweg fehlt, etwa weil beim Versand über beBPo kein vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis (vHN) beigefügt worden ist (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 4. März 2019 - A 3 S 2890/18 - juris Rn. 5; OVG Bautzen…, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 4 A 1158/19.A - juris Rn. 3; OVG Schleswig…, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 1 LA 72/19 - juris Rn. 4; VGH Kassel…, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 4 A 2387/19.Z.A - juris Rn. 2; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 31. März 2020 - 9 LA 440/19 - juris Rn. 5 ff.; in diesem Sinne entgegen der Auffassung der Beschwerde auch OVG Weimar…, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 3 ZKO 796/19 - juris Rn. 6 f. und 13). - BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15
Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen …
Auszug aus BVerwG, 04.05.2020 - 1 B 16.20
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
- BVerwG, 07.02.2017 - 6 B 30.16
Bestandskräftige Anordnung eines Vergabeverfahrens; Sperrwirkung einer …
Auszug aus BVerwG, 04.05.2020 - 1 B 16.20
Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel deshalb grundsätzlich nicht begründen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2017 - 6 B 30.16 - juris Rn. 10). - OVG Thüringen, 28.01.2020 - 3 ZKO 796/19
Fehlender vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis bei Einreichung elektronischer …
Auszug aus BVerwG, 04.05.2020 - 1 B 16.20
Im Einklang damit geht im Übrigen auch die obergerichtliche Rechtsprechung nicht davon aus, dass es für die Übermittlung elektronischer Dokumente zwischen einem beBPo und dem EGVP einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person bedarf, sondern sich die Frage einer qualifizierten elektronischen Signatur nur stellt, wenn es an einer formwirksamen Übermittlung auf einem sicheren Übermittlungsweg fehlt, etwa weil beim Versand über beBPo kein vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis (vHN) beigefügt worden ist (vgl. VGH Mannheim…, Beschluss vom 4. März 2019 - A 3 S 2890/18 - juris Rn. 5; OVG Bautzen…, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 4 A 1158/19.A - juris Rn. 3; OVG Schleswig…, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 1 LA 72/19 - juris Rn. 4; VGH Kassel…, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 4 A 2387/19.Z.A - juris Rn. 2; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 31. März 2020 - 9 LA 440/19 - juris Rn. 5 ff.; in diesem Sinne entgegen der Auffassung der Beschwerde auch OVG Weimar, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 3 ZKO 796/19 - juris Rn. 6 f. und 13). - OVG Sachsen, 16.12.2019 - 4 A 1158/19
Signatur; Behördenpostfach, ; Identifizierungsverfahren; Wiedereinsetzung
Auszug aus BVerwG, 04.05.2020 - 1 B 16.20
Im Einklang damit geht im Übrigen auch die obergerichtliche Rechtsprechung nicht davon aus, dass es für die Übermittlung elektronischer Dokumente zwischen einem beBPo und dem EGVP einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person bedarf, sondern sich die Frage einer qualifizierten elektronischen Signatur nur stellt, wenn es an einer formwirksamen Übermittlung auf einem sicheren Übermittlungsweg fehlt, etwa weil beim Versand über beBPo kein vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis (vHN) beigefügt worden ist (vgl. VGH Mannheim…, Beschluss vom 4. März 2019 - A 3 S 2890/18 - juris Rn. 5; OVG Bautzen, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 4 A 1158/19.A - juris Rn. 3; OVG Schleswig…, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 1 LA 72/19 - juris Rn. 4; VGH Kassel…, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 4 A 2387/19.Z.A - juris Rn. 2; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 31. März 2020 - 9 LA 440/19 - juris Rn. 5 ff.; in diesem Sinne entgegen der Auffassung der Beschwerde auch OVG Weimar…, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 3 ZKO 796/19 - juris Rn. 6 f. und 13). - OVG Niedersachsen, 31.03.2020 - 9 LA 440/19
BeBPo; EGVP; elektronisches Dokument; Organisationsverschulden; prozessuale …
Auszug aus BVerwG, 04.05.2020 - 1 B 16.20
Im Einklang damit geht im Übrigen auch die obergerichtliche Rechtsprechung nicht davon aus, dass es für die Übermittlung elektronischer Dokumente zwischen einem beBPo und dem EGVP einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person bedarf, sondern sich die Frage einer qualifizierten elektronischen Signatur nur stellt, wenn es an einer formwirksamen Übermittlung auf einem sicheren Übermittlungsweg fehlt, etwa weil beim Versand über beBPo kein vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis (vHN) beigefügt worden ist (vgl. VGH Mannheim…, Beschluss vom 4. März 2019 - A 3 S 2890/18 - juris Rn. 5; OVG Bautzen…, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 4 A 1158/19.A - juris Rn. 3; OVG Schleswig…, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 1 LA 72/19 - juris Rn. 4; VGH Kassel…, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 4 A 2387/19.Z.A - juris Rn. 2; OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. März 2020 - 9 LA 440/19 - juris Rn. 5 ff.; in diesem Sinne entgegen der Auffassung der Beschwerde auch OVG Weimar…, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 3 ZKO 796/19 - juris Rn. 6 f. und 13). - OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2019 - 1 LA 72/19
Fehler bei der elektronischen Einreichung von Schriftstücken; Gewährung von …
Auszug aus BVerwG, 04.05.2020 - 1 B 16.20
Im Einklang damit geht im Übrigen auch die obergerichtliche Rechtsprechung nicht davon aus, dass es für die Übermittlung elektronischer Dokumente zwischen einem beBPo und dem EGVP einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person bedarf, sondern sich die Frage einer qualifizierten elektronischen Signatur nur stellt, wenn es an einer formwirksamen Übermittlung auf einem sicheren Übermittlungsweg fehlt, etwa weil beim Versand über beBPo kein vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis (vHN) beigefügt worden ist (vgl. VGH Mannheim…, Beschluss vom 4. März 2019 - A 3 S 2890/18 - juris Rn. 5; OVG Bautzen…, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 4 A 1158/19.A - juris Rn. 3; OVG Schleswig, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 1 LA 72/19 - juris Rn. 4; VGH Kassel…, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 4 A 2387/19.Z.A - juris Rn. 2; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 31. März 2020 - 9 LA 440/19 - juris Rn. 5 ff.; in diesem Sinne entgegen der Auffassung der Beschwerde auch OVG Weimar…, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 3 ZKO 796/19 - juris Rn. 6 f. und 13). - VGH Hessen, 26.02.2020 - 4 A 2387/19
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nutzung des besonderen …
Auszug aus BVerwG, 04.05.2020 - 1 B 16.20
Im Einklang damit geht im Übrigen auch die obergerichtliche Rechtsprechung nicht davon aus, dass es für die Übermittlung elektronischer Dokumente zwischen einem beBPo und dem EGVP einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person bedarf, sondern sich die Frage einer qualifizierten elektronischen Signatur nur stellt, wenn es an einer formwirksamen Übermittlung auf einem sicheren Übermittlungsweg fehlt, etwa weil beim Versand über beBPo kein vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis (vHN) beigefügt worden ist (vgl. VGH Mannheim…, Beschluss vom 4. März 2019 - A 3 S 2890/18 - juris Rn. 5; OVG Bautzen…, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 4 A 1158/19.A - juris Rn. 3; OVG Schleswig…, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 1 LA 72/19 - juris Rn. 4; VGH Kassel, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 4 A 2387/19.Z.A - juris Rn. 2; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 31. März 2020 - 9 LA 440/19 - juris Rn. 5 ff.; in diesem Sinne entgegen der Auffassung der Beschwerde auch OVG Weimar…, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 3 ZKO 796/19 - juris Rn. 6 f. und 13).
- BAG, 05.06.2020 - 10 AZN 53/20
Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer Übermittlungsweg
- BGH, 05.10.2023 - RiZ(R) 1/23
BGH - Dienstgericht des Bundes - bestätigt die Zulässigkeit der Versetzung eines …
Auch den Gesetzesmaterialien ist zu entnehmen, dass zur Wahrung der prozessualen Form die das Dokument verantwortende Person das elektronische Dokument entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen oder einen sicheren Übermittlungsweg nutzen muss; wählt sie einen sicheren Übermittlungsweg, muss sie das Dokument zum Abschluss lediglich durch eine einfache Signatur nach dem Signaturgesetz signieren und damit zu erkennen geben, die inhaltliche Verantwortung für das Dokument übernehmen zu wollen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 1 B 16/20, 1 PKH 7/20, Buchholz 310 § 55a VwGO Nr. 4 Rn. 5 unter Hinweis auf BT-Drucks. 17/12634 S. 25 zur inhaltsgleichen Regelung in § 130a ZPO). - BVerwG, 12.10.2021 - 8 C 4.21
Anforderungen an sichere Übermittlung einfach signierter Dokumente aus dem beA …
Rn. 10 d) Entgegen der Auffassung des Prozessbevollmächtigten des Klägers weicht die dargestellte Auslegung des § 55a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2, Abs. 4 Nr. 2 VwGO nicht vom Beschluss des 1. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 2020 - 1 B 16.20, 1 PKH 7.20 - (…juris Rn. 5) ab.Außerdem weist der Beschluss darauf hin, dass nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV - nur die Behörde als Inhaberin des Postfachs aus dem vHN zu erkennen sein muss und nicht - zusätzlich - der Sachbearbeiter, der das Dokument einfach signiert hat (BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 1 B 16.20, 1 PKH 7.20 - juris Rn. 8).
- BSG, 16.02.2022 - B 5 R 198/21 B
Sozialgerichtliches Verfahren - elektronischer Rechtsverkehr - sicherer …
Im Falle der Übersendung auf einem sicheren Übermittlungsweg bedarf es grundsätzlich keiner qeS (BVerwG Beschluss vom 4.5.2020 - 1 B 16/20 ua - Buchholz 310 § 55a VwGO Nr. 4 = juris RdNr 5). - BSG, 29.06.2023 - B 1 KR 20/22 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Syndikusrechtsanwalt, der für eine Behörde …
Im Falle der Übersendung auf einem sicheren Übermittlungsweg bedarf es grundsätzlich keiner qeS (vgl BSG vom 27.9.2022 - B 7 AS 60/22 B - juris RdNr 8; BVerwG vom 4.5.2020 - 1 B 16.20 ua - Buchholz 310 § 55a VwGO Nr. 4 = juris RdNr 5). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2022 - 19 B 2003/21
Einreichung eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach …
Bei der Einreichung eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach Art. 3 Nr. 12 elDAS-VO versehenen elektronischen Dokuments einerseits und der Einreichung eines mit einer (einfachen) elektronischen Signatur nach Art. 3 Nr. 10 elDAS-VO versehenen elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg andererseits handelt es sich nach § 55a Abs. 3 VwGO um zwei eigenständige Möglichkeiten der elektronischen Dokumentübermittlung, die gleichrangig nebeneinander stehen (wie BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 2020 1 B 16.20, 1 PKH 7.20 , Buchholz 310 § 55a VwGO Nr. 4, juris, Rn. 5).Rn. 6 BVerwG, Beschlüsse vom 12. Oktober 2021 - 8 C 4.21 -, DVBl. 2022, 51, juris, Rn. 10, und vom 4. Mai 2020 - 1 B 16.20, 1 PKH 7.20 -, Buchholz 310 § 55a VwGO Nr. 4, juris, Rn. 5; BSG, Beschluss vom 16. Februar 2022 - B 5 R 198/21 B -, juris, Rn. 5 (zu § 65a Abs. 3 SGG); vgl. auch BAG, Beschluss vom 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 -, BAGE 172, 186, juris, Rn. 9 (zu § 130a Abs. 3 ZPO).
- BSG, 18.11.2020 - B 1 KR 1/20 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Fristwahrung - …
Im Falle der Übersendung auf einem sicheren Übermittlungsweg bedarf es grundsätzlich keiner qeS (BVerwG vom 4.5.2020 - 1 B 16/20, 1 PKH 7/20 - juris RdNr 5). - VGH Bayern, 30.06.2020 - 20 B 19.31187
Zur Flüchtlingseigenschaft syrischer Staatsangehöriger
Rn. 13 Das Bundesamt erwiderte u.a. mit Schriftsatz vom 4. Juni 2020, das Bundesverwaltungsgericht habe mit Beschluss vom 4. Mai 2020 (BVerwG 1 B 16.20) festgestellt, dass es sich bei der Einreichung eines einfach signierten elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg um eine eigenständige Möglichkeit der elektronischen Datenübermittlung handele.Nach dem klaren Gesetzeswortlaut des § 55a Abs. 3 VwGO handelt es sich bei der Einreichung eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen elektronischen Dokuments einerseits und der Einreichung eines (einfach) signierten elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg andererseits um zwei eigenständige Möglichkeiten der elektronischen Dokumentenübermittlung (BVerwG, B.v. 4.5.2020 - 1 B 16/20, 1 PKH 7/20 - juris).
- OVG Sachsen, 29.03.2023 - 6 A 916/20
Berufung; Zulässigkeit; elektronischer Rechtsverkehr; beBPo; einfache Signatur; …
Auch den Gesetzesmaterialien ist zu entnehmen, dass zur Wahrung der prozessualen Form die das Dokument verantwortende Person das elektronische Dokument entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen oder einen sicheren Übermittlungsweg nutzen muss; wählt sie einen sicheren Übermittlungsweg, muss sie das Dokument zum Abschluss lediglich durch eine einfache Signatur nach dem Signaturgesetz signieren und damit zu erkennen geben, die inhaltliche Verantwortung für das Dokument übernehmen zu wollen (BVerwG, Beschl. v. 4. Mai 2020 - 1 B 16.20, 1 PKH 7.20 -, juris Rn. 5; vgl. BT-Drs. 17/12634 S. 25 zur inhaltsgleichen Regelung in § 130a ZPO).Der Nachweis zur Verwendung eines besonderen Behördenpostfachs zur Versendung eines schriftformbedürftigen Schriftsatzes muss nur den Postfachinhaber (d. h. die Behörde), und nicht auch die für diesen handelnde natürliche Person erkennen lassen (§ 6 Abs. 1, §§ 7 ff. ERVV; BVerwG, Beschl. v. 4. Mai 2020 a. a. O. Rn. 5).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2024 - 15 A 77/23
Unzulässigkeit eines Antrags wegen Formunwirksamkeit bei fehlender Signatur des …
Rn. 10 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 1 B 16.20, 1 PKH 7.20 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 14. Juli 2023 - 8 A 813/23 -, juris Rn. 8; OVG Hamburg, Beschluss vom 12. August 2022 - 6 Bs 57/22 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Beschluss vom 31. Januar 2023 - 13 ME 23/23 -, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 7. September 2022 - XII ZB 215/22 -, juris Rn. 10; BAG, Beschluss vom 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 -, juris Rn. 15; Ulrich, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 44. Ergänzungslieferung, Stand: März 2023, § 55a VwGO Rn. 86, jeweils m.w.N.Rn. 20 Vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2023 - 8 B 26.23 -, juris Rn. 5, vom 12. Oktober 2021 - 8 C 4.21 -, juris Rn. 4 ff., und vom 4. Mai 2020 - 1 B 16.20, 1 PKH 7.20 -, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 20. September 2022 - IX ZR 118/22 -, juris Rn. 7 (zum entspr. § 130a Abs. 3 Satz 1 Var. 2 ZPO); Ulrich, in: Schon/Schneider, Verwaltungsrecht, 44. Ergänzungslieferung, Stand: März 2023, § 55a VwGO Rn. 86, jeweils m.w.N.
- OVG Niedersachsen, 07.09.2023 - 1 LB 3/23
Bauaufsichtliches Einschreiten; Bauaufsichtsbehörde; Baugenehmigung; …
- BVerwG, 18.05.2020 - 1 B 23.20
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines …
- LG Düsseldorf, 14.02.2023 - 25 T 311/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2023 - 22 B 984/23
Sicherer; Übermittlungsweg; Qualifizierte elektronische Signatur; EGVP; …
- BSG, 27.09.2022 - B 7 AS 60/22 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
- BVerwG, 18.05.2020 - 1 B 21.20
Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Ablehnung von Prozesskostenhilfe; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2024 - 3 Sa 87/23
Befristung - sonstiger Sachgrund - geplante Besetzung des Arbeitsplatzes mit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2022 - 1 B 1861/21
Ansetzen einer Dokumentenpauschale für die Fertigung von Abschriften in …
- BSG, 18.11.2020 - B 1 KR 1/20 R
- ArbG Düsseldorf, 20.12.2021 - 6 Ca 8002/20
- OVG Sachsen, 28.09.2020 - 4 B 267/20
Signatur; Übermittlungsweg; Baugenehmigung; Verfahrensrecht
- AG Augsburg, 21.03.2024 - 2 M 1128/24
Vollstreckungsauftrag, Elektronisches Dokument, Vermögensauskunft, Elektronischer …
- BVerwG, 18.05.2020 - 1 B 24.20
Anforderungen an die formgerechte Begründung einer Berufung; Übermittlung über …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - 4 AR 18/20
- AG Düsseldorf, 17.05.2022 - 664 M 719/22
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Rechtsprechung
| OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 16/20.NC |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Keine Anwendbarkeit der Ordnung über die Ermäßigung der Lehrverpflichtung für die Wahrnehmung weiterer Aufgaben und Funktionen innerhalb der Universität des Saarlandes auf das Wintersemester 2019/2020
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2005/2006 im …
Auszug aus OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 16/20
So war dort zum Wintersemester 2005/2006 für den Studiengang Humanmedizin eine Ausbildungskapazität von 229 Studienplätzen festgesetzt, die im gerichtlichen Verfahren auf 243 Studienplätze korrigiert wurde(vgl. hierzu: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 -, juris Rdnrn. 2, 4 und 10), während zum streitgegenständlichen Wintersemester 2019/2020 eine Kapazität von 281 Studienplätzen ausgewiesen ist.Die Einbeziehung der Bestandsentwicklung in einer weiteren Kohorte in die Ermittlung des Schwundfaktors bringe daher keine derart höhere Richtigkeitsgewähr des prognostischen Ergebnisses mit sich, dass sie von Rechts wegen zu verlangen wäre.(OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 28.6.2010 2 B 36/10.NC u.a. -, juris Rdnr. 149, und Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 -, juris Rdnr. 172 unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechungspraxis) Dass diese Einschätzung rechtsfehlerhaft sein könnte, lässt sich mit dem Hinweis auf das Gebot, schwundfremde Faktoren weitgehend auszuschließen, nicht begründen.
- OVG Saarland, 28.06.2010 - 2 B 36/10
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester (WS …
Auszug aus OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 16/20
Die Einbeziehung der Bestandsentwicklung in einer weiteren Kohorte in die Ermittlung des Schwundfaktors bringe daher keine derart höhere Richtigkeitsgewähr des prognostischen Ergebnisses mit sich, dass sie von Rechts wegen zu verlangen wäre.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 2 B 36/10.NC u.a. -, juris Rdnr. 149, …und Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 -, juris Rdnr. 172 unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechungspraxis) Dass diese Einschätzung rechtsfehlerhaft sein könnte, lässt sich mit dem Hinweis auf das Gebot, schwundfremde Faktoren weitgehend auszuschließen, nicht begründen. - OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 51/19
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2018/2019 an …
Auszug aus OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 16/20
Auch die Lehrverpflichtungsverordnung sieht, wie der Senat bereits im Vorjahr auf die inhaltsgleiche Rüge des Antragstellers ausgeführt hat(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.7.2019 - 1 B 51/19.NC u.a. -, juris Rdnr. 33), ihrerseits keine Verpflichtung der Hochschule vor, Deputatsermäßigungen in irgendeiner Weise ganz oder zum Teil zu kompensieren.
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.2006 - NC 9 S 3/06
Zulassung zum Studium der Zahnmedizin zum WS 2005/2006 - Kapazitätsermittlung …
Auszug aus OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 16/20
Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus den seitens des Antragstellers - wie bereits im Vorjahr - angeführten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg(OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.10.2007 - 2 NB 269/07 -, juris) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Beschuss vom 31.3.2006 - NC 9 S 3/06 -, juris), die den Studiengang Zahnmedizin betreffen und schon von daher eine längere Regelstudienzeit als der Studiengang Humanmedizin im vorklinischen Studienabschnitt in den Blick zu nehmen hatten. - OVG Saarland, 17.05.2017 - 1 B 338/17
Zulassung zum 1. Fachsemester Humanmedizin (WS 2016/2017); Kapazitätsberechnung; …
Auszug aus OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 16/20
Insbesondere hat der Antragsteller mit Blick darauf, dass über das Bestehen eines Zulassungsanspruchs unter Zuerkennung von prozessualem Bestandsschutz nach der Sach- und Rechtslage des Bewerbungssemesters zu entscheiden ist(vgl. z.B. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.5.2017 - 1 B 338/17.NC u.a. -, juris Rdnr. 4 m.w.N.), ein rechtlich schützenswertes Interesse daran, dass über sein Rechtsmittel entschieden wird, obwohl das Wintersemester 2019/2020, für das er seine vorläufige Zulassung zum Medizinstudium begehrt, inzwischen abgeschlossen ist. - OVG Niedersachsen, 24.10.2007 - 2 NB 269/07
Berechnung der Aufnahmekapazität für den Studiengang Medizin an einer Hochschule; …
Auszug aus OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 16/20
Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus den seitens des Antragstellers - wie bereits im Vorjahr - angeführten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg(OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.10.2007 - 2 NB 269/07 -, juris) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Beschuss vom 31.3.2006 - NC 9 S 3/06 -, juris), die den Studiengang Zahnmedizin betreffen und schon von daher eine längere Regelstudienzeit als der Studiengang Humanmedizin im vorklinischen Studienabschnitt in den Blick zu nehmen hatten. - OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 41/20
Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2019/2020 im 1. …
Auszug aus OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 16/20
Der Senat hat in seinem in mehreren Parallelverfahren ergangenen Beschluss vom heutigen Tag(OVG des Saarlandes, Beschluss in den Verfahren 1 B 41/20.NC u.a.) im Einzelnen dargelegt, dass die vorbezeichnete vom Senat der Antragsgegnerin aufgrund der Ermächtigung in § 10 Abs. 4 Satz 3 LVVO erlassene Ordnung am 28.3.2019 in Kraft getreten ist. - OVG Saarland, 02.08.2005 - 3 Y 12/05
Streitwertfestsetzung im Hochschulzulassungsstreit bei Anträgen auf Zulassung …
Auszug aus OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 16/20
Die Streitwertfestsetzung beruht auf den §§ 63 Abs. 2, 47 Abs. 1, 52 Abs. 1 und 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG und berücksichtigt entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Beteiligung an einem Losverfahren zur Verteilung weiterer Studienplätze(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.8.2005 3 Y 12/05 -, juris (1.000 Euro)) beantragt ist.
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Rechtsprechung
| VG Schleswig, 22.03.2020 - 1 B 16/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 80 Abs 2 S 1 Nr 3 VwGO, § 80 Abs 5 S 1 Alt 1 VwGO, § 16 Abs 6 IfSG, § 16 Abs 8 IfSG, § 28 Abs 1 S 1 IfSG
Infektionsschutz: Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Allgemeinverfügung über das Verbot der Nutzung von Nebenwohnungen aufgrund der Corona-Pandemie; Interessenabwägung - juris (Volltext/Leitsatz)
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- VG Bayreuth, 11.03.2020 - B 7 S 20.223
Erfolgloser Eilantrag gegen coronabedingte Beschränkungen im schulischen Bereich …
Auszug aus VG Schleswig, 22.03.2020 - 1 B 16/20
Es erscheint sachgerecht, einen am Gefährdungsgrad der jeweiligen Erkrankung orientierten, "flexiblen" Maßstab für die hinreichende (einfache) Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, Rn. 44 - 45, juris).Wenn für bestimmte Krankheiten wie Masern oder Lungenpest spezielle Vorschriften in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen wurden, so bedeutet das keineswegs, dass eine neuartige bzw. neuerdings auf den Menschen übergegangene Infektionskrankheit von dem bereits im Wortlaut notwendigerweise weit weitgefassten Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen wäre (VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, Rn. 48, juris).
- OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91
Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung; …
Auszug aus VG Schleswig, 22.03.2020 - 1 B 16/20
Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht…, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 -, Rn. 28 - 29, juris). - VG Schleswig, 11.09.2017 - 1 B 128/17
Naturschutzrecht; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Auszug aus VG Schleswig, 22.03.2020 - 1 B 16/20
Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig…, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 -, Rn. 28 - 29, juris).
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