Rechtsprechung
| BVerwG, 01.03.2011 - 1 B 2.11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit eines erhöhten Ausweisungsschutzes für Ausländer der zweiten Generation i.S.d. § 56 Abs. 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) mit Art. 3 GG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3; AufenthG § 56 Abs. 1 Nr. 2; EMRK Art. 8
Vereinbarkeit eines erhöhten Ausweisungsschutzes für Ausländer der zweiten Generation i.S.d. § 56 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG mit Art. 3 GG - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 23.11.2010 - 10 B 09.731
- BVerwG, 01.03.2011 - 1 B 2.11
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2011 - 1 B 2.11
Rn. 2 1. Wird die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) begehrt, setzt die hinreichende Darlegung dieses Zulassungsgrundes gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und sowohl für das Berufungsurteil als auch die angefochtene Revisionsentscheidung entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus und verlangt außerdem die Angabe, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr, vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 m.w.N.).Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. m.w.N.).
- BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02
Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland
Auszug aus BVerwG, 01.03.2011 - 1 B 2.11
Rn. 6 b) Die behauptete Abweichung von dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2003 - 2 BvR 397/02 - (NVwZ 2003, 1250) ist nicht ordnungsgemäß dargelegt. - BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08
Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts; …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2011 - 1 B 2.11
Schließlich entspricht es auch der Rechtsprechung des beschließenden Senats, dass ein Privatleben im Sinne des Art. 8 Abs. 1 EMRK, das den Schutzbereich der Vorschrift eröffnet und eine Verwurzelung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begründet, grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht kommt (Urteile vom 30. April 2009 - BVerwG 1 C 3.08 - Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 5 Rn. 20 …und vom 26. Oktober 2010 - BVerwG 1 C 18.09 - juris Rn. 14). - BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09
Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2011 - 1 B 2.11
Schließlich entspricht es auch der Rechtsprechung des beschließenden Senats, dass ein Privatleben im Sinne des Art. 8 Abs. 1 EMRK, das den Schutzbereich der Vorschrift eröffnet und eine Verwurzelung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begründet, grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht kommt (…Urteile vom 30. April 2009 - BVerwG 1 C 3.08 - Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 5 Rn. 20 und vom 26. Oktober 2010 - BVerwG 1 C 18.09 - juris Rn. 14).
- OVG Niedersachsen, 06.03.2024 - 13 LC 116/23
Antrag gegen die Ausweisung aus dem Bundesgebiet sowie ein damit verbundenes …
Der Senat geht allerdings - trotz seines nur zeitweise und schon vor langer Zeit beendeten rechtmäßigen Aufenthalts im Bundesgebiet - davon aus, dass der Kläger sich jedenfalls auf das Recht auf Achtung des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK berufen kann (…vgl. zum Meinungsstand hinsichtlich der Eröffnung des Schutzbereichs: Hofmann, in: BeckOK, Ausländerrecht, EMRK, Art. 8 Rn. 20 ff. (Stand: 1.7.2022);… s. dazu auch BVerwG, Urt. v. 9.5.2019 - BVerwG 1 C 21.18 -, juris Rn. 28;… Beschl. v. 30.6.2011 - BVerwG 1 B 32.10 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 1.3.2011 - BVerwG 1 B 2.11 -, juris Rn. 5). - VGH Bayern, 05.08.2021 - 19 ZB 21.1143
Zweckwechsel von familienbezogenem Aufenthalt zu Aufenthalt zu Erwerbszwecken
Das Bundesverwaltungsgericht führt aus, eine nach Art. 8 Abs. 1 EMRK schützenswerte Verwurzelung eines Ausländers komme grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 3.08, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09, B.v. 1.3.2011 - 1 B 2.11 - jeweils juris, ebenso BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 - U.v. 21.12.2011 - 10 B 11.182 - jeweils juris). - VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.1976
Rücknahme eines Aufenthaltstitels wegen Doppelehe
Das Bundesverwaltungsgericht führt aus, eine nach Art. 8 Abs. 1 EMRK schützenswerte Verwurzelung eines Ausländers komme grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 3.08, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09, B.v. 1.3.2011 - 1 B 2.11 - jeweils juris, ebenso BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 - U.v. 21.12.2011 - 10 B 11.182 - jeweils juris).
- VGH Bayern, 29.06.2015 - 19 ZB 15.558
Aufenthaltserlaubnis zum Nachzug der Mutter zur erwachsenen Tochter
Hinzu kommt, dass der Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 EMRK grundsätzlich nur dann eröffnet ist, wenn eine schützenswerte Verwurzelung eines Ausländers auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines berechtigten Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht kommt (BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 3.08, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09, B.v. 1.3.2011 - 1 B 2.11 - jeweils juris). - VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.870
Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sicherung des …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt eine nach Art. 8 Abs. 1 EMRK schützenswerte Verwurzelung eines Ausländers grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 3.08 - juris; U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09 - juris; B.v. 1.3.2011 - 1 B 2.11 - juris; ebenso BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 - juris; U.v. 21.12.2011 - 10 B 11.182 - juris; anderer Ansicht VGH BW, U.v. 13.12.2010 - 11 S 2359.10 - juris m.w.N. zum Streitstand). - OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2025 - 6 MB 3/25
Ausweisung eines Ausländers; langjährige Verschleierung der Identität durch die …
Demgegenüber bringt das Verwaltungsgericht mit dem Verweis auf seinen Beschluss vom 29. März 2023 (…- 11 B 43/23 -, juris Rn. 23 m.w.N.) zum Ausdruck, dass es im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und einiger Obergerichte ein den Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 EMRK eröffnendes Privatleben grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht zieht (so BVerwG, Beschl. v. 01.03.2011 - 1 B 2.11 -, juris Rn. 5, Urt. v. 26.10.2010 - 1 C 18.09 -, juris Rn. 14;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.08.2020 - 8 ME 60/20 -, juris Rn. 65, Beschl. v. 10.11.2017 - 13 ME 190/17 -, juris Rn. 27 …und Beschl. v. 14.06.2011 - 8 ME 325/10 -, juris Rn. 30;… VGH München, Beschl. v. 11.08.2015 - 10 C 15.1446 -, juris Rn. 7). - VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.875
Versagung einer Aufenthaltsrlaubnis wegen fehlender Sicherung des …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt eine nach Art. 8 Abs. 1 EMRK schützenswerte Verwurzelung eines Ausländers grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 3.08 - juris; U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09 - juris; B.v. 1.3.2011 - 1 B 2.11 - juris; ebenso BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 - juris; U.v. 21.12.2011 - 10 B 11.182 - juris; anderer Ansicht VGH BW, U.v. 13.12.2010 - 11 S 2359.10 - juris m.w.N. zum Streitstand). - VG Köln, 22.02.2024 - 5 L 280/24 Rn. 36 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2011 - 1 B 2.11 - juris, Rn. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 9. April 2021 - 19 CE 20.599 - juris, Rn. 12.
- OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2025 - 6 MB 5/25
Aufenthaltsrecht; Beschwerde; Beschwerdeausschluss; Widerspruchsbescheid; …
Demgegenüber bringt das Verwaltungsgericht mit dem Verweis auf seinen Beschluss vom 29. März 2023 (…- 11 B 43/23 -, juris Rn. 23 m.w.N.) zum Ausdruck, dass es im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und einiger Obergerichte ein den Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 EMRK eröffnendes Privatleben grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht zieht (so BVerwG, Beschl. v. 01.03.2011 - 1 B 2.11 -, juris Rn. 5, Urt. v. 26.10.2010 - 1 C 18.09 -, juris Rn. 14;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.08.2020 - 8 ME 60/20 -, juris Rn. 65, Beschl. v. 10.11.2017 - 13 ME 190/17 -, juris Rn. 27 …und Beschl. v. 14.06.2011 - 8 ME 325/10 -, juris Rn. 30;… VGH München, Beschl. v. 11.08.2015 - 10 C 15.1446 -, juris Rn. 7). - VGH Bayern, 31.01.2023 - 19 ZB 22.1404
Versagung der Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels für einen …
Rn. 24 Auch das Bundesverwaltungsgericht führt aus, eine nach Art. 8 Abs. 1 EMRK schützenswerte Verwurzelung eines Ausländers komme grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 3.08, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09, B.v. 1.3.2011 - 1 B 2.11 - jeweils juris, ebenso BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 10 B 09.731, U.v. 21.12.2011 - 10 B 11.182 - jeweils juris, a. A. VGH Baden-Württemberg, U.v. 13.12.2010 - 11 S 2359.10 m.w.N. zum Streitstand - juris). - OVG Bremen, 02.03.2021 - 2 B 328/20
- VGH Bayern, 07.10.2021 - 19 CE 21.2020
Kein Anspruch auf "Bewährungsduldung" aus einer Vereinbarung der Beteiligten
- VGH Bayern, 03.07.2017 - 19 CS 17.551
Kein faktischer Inländer bei geringen Integrationserfolgen
- VG Schleswig, 27.02.2026 - 11 B 240/25
Rücknahme einer Niederlassungserlaubnis nach Täuschung über das Fortbestehen der …
- VGH Bayern, 24.09.2019 - 10 C 19.1849
Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens für Familienangehörige
- VGH Bayern, 12.12.2023 - 19 CE 23.1720
Keine Aussetzung der Abschiebung aufgrund einer Bewährungsduldungsvereinbarung
- OVG Bremen, 06.09.2021 - 2 B 358/20
Antragsrücknahme; Bekanntgabewille; Duldung - Privatleben; Entwurzelung; …
- VG Köln, 08.04.2026 - 11 L 497/26
- VGH Bayern, 05.11.2014 - 19 C 13.1473
Zum Anspruch auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels (hier: verneint)
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