Rechtsprechung
| BVerwG, 22.03.2005 - 1 B 25.05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Beschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2005 - 8 A 583/05
- BVerwG, 22.03.2005 - 1 B 25.05
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Rechtsprechung
| VG Halle, 26.05.2005 - 1 B 25/05 HAL |
Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 61; AufenthG § 72 Abs. 3 S. 1; GG Art. 6 Abs. 1; VwGO § 123
D (A), Ausländer, Duldung, Räumliche Beschränkung, Schutz von Ehe und Familie, Deutschverheiratung, Eheliche Lebensgemeinschaft, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Einstweilige Anordnung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OVG Hamburg, 26.11.2003 - 1 Bs 566/03
D (A), Duldung, Gewöhnlicher Aufenthalt, Räumliche Beschränkung, …
Auszug aus VG Halle, 26.05.2005 - 1 B 25/05
2003 - 1 Bs 566/03 -, NVwZ-RR 2004, 799). - OVG Sachsen, 19.05.2004 - 3 BS 380/03
D (A), Duldung, Räumliche Beschränkung, Familieneinheit, Zuständigkeit, Örtliche …
Auszug aus VG Halle, 26.05.2005 - 1 B 25/05
Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass einem Ausländer, der - wie hier - im Besitz einer Duldung eines Bundeslandes ist, eine weitere Duldung für einen Aufenthaltsort in einem anderen Bundesland nur von der Ausländerbehörde dieses Bundeslandes erteilt werden kann (OVG Bautzen, Beschl. v. 19. Mai 2004 - 3 BS 380/03 -, InfAuslR 2004, 341; OVG Hamburg, Beschl. v. 26. Nov.
- VG Braunschweig, 06.04.2005 - 6 B 113/05
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Änderung oder …
Wäre der Antragsgegner tatsächlich an einer "Herabstufung" oder Umdeutung seines Bescheides interessiert, hätte er die ihm durch das Gericht eingeräumte Möglichkeit nutzen können, den Bescheid ausdrücklich aufzuheben; indem er dies unter (telefonischem) Hinweis auf den Beschluss der 1. Kammer des VG Braunschweig vom 10.03.2005 (1 B 25/05) nicht getan hat, hat er im Übrigen zu erkennen gegeben, dass er an dem Bescheid festhält, zumal er viele weitere Bescheide in zumindest ähnlicher Form und mit ähnlichem Inhalt erlassen hat.Der Antragsgegner hat (anders als in dem Verfahren, das der Entscheidung des VG Braunschweig vom 10.03.2005 - 1 B 25/05 - zu Grunde lag) die sofortige Vollziehung seines Bescheides bewusst (und im Ergebnis zu Recht) nicht nach § 80 Abs. 2 Satz 2 VwGO angeordnet, sondern angenommen, dass die aufschiebende Wirkung der Klage gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 84 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG bereits von Gesetzes wegen ausgeschlossen sei.
Diesen entscheidenden Unterschied des geltenden zum früheren Recht hat der Antragsgegner bei Erlass des Bescheides übersehen (so auch VG Braunschweig, Beschluss vom 10.03.2005 - 1 B 25/05 - den Beteiligten bekannt).
- VG Sigmaringen, 20.04.2005 - 6 K 2362/04 Für einen solchen Antrag würde es im Übrigen auch am Rechtsschutzbedürfnis fehlen, da der Antragsteller, der nicht mehr im Besitz einer weiter geltenden Arbeitserlaubnis ist, -selbst im Falle aufschiebender Wirkung - noch nicht im Besitz einer nunmehr erforderlichen Beschäftigungserlaubnis wäre und eine Beschäftigung somit nicht ausüben dürfte (angesichts dessen unverständlich: VG Braunschweig, Beschluss vom 10.03.2005 - 1 B 25/05 - und Beschluss vom 06.04.2005 - 6 B 113/05 -, letzterer abrufbar unter http://www.dbovg.niedersachsen.de).
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