Rechtsprechung
| BVerwG, 08.06.2017 - 1 B 25.17, 1 B 25.17 (1 C 12.17) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Revisionszulassung; nachträgliche Divergenz; Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsanordnung bzw. -androhung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 31 Abs 3 S 1 AsylVfG 1992, § 34a AsylVfG 1992, § 35 AsylVfG 1992, § 60 Abs 7 AufenthG, § 60 Abs 5 AufenthG
Revisionszulassung; nachträgliche Divergenz; Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsanordnung bzw. -androhung - Wolters Kluwer
Zulassung der Revision wegen nachträglicher Divergenz; Feststellung der Voraussetzungen von Abschiebungsverboten in Fällen unzulässiger Asylanträge; Bezug der Feststellung auf den Zielstaat der Überstellung bzw. Abschiebung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulassung der Revision wegen nachträglicher Divergenz; Feststellung der Voraussetzungen von Abschiebungsverboten in Fällen unzulässiger Asylanträge; Bezug der Feststellung auf den Zielstaat der Überstellung bzw. Abschiebung
- datenbank.nwb.de
Revisionszulassung; nachträgliche Divergenz; Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsanordnung bzw. -androhung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 09.06.2016 - 3 K 558/16
- VG Saarlouis, 01.09.2016 - 3 K 1141/16
- OVG Saarland, 13.12.2016 - 2 A 277/16
- OVG Saarland, 25.01.2017 - 2 A 339/16
- BVerwG, 06.06.2017 - 1 B 29.17
- BVerwG, 08.06.2017 - 1 B 25.17, 1 B 25.17 (1 C 12.17)
- BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 10.17
- BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 12.17
- OVG Saarland, 19.01.2018 - 2 A 723/17
- OVG Saarland, 19.04.2018 - 2 A 723/17
- BVerwG, 23.08.2018 - 1 B 42.18
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 03.04.2017 - 1 C 9.16
Asylantrag; Bundesamt; Dublin-Verfahren; Herkunftsstaat; Unzulässigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 08.06.2017 - 1 B 25.17
Rn. 2 Mit Beschluss vom 3. April 2017 - 1 C 9.16 - hat der Senat entschieden, dass die nach § 31 Abs. 3 Satz 1 AsylG zu treffende Feststellung, ob die Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG vorliegen, sich in Fällen unzulässiger Asylanträge nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 AsylG nicht auf den Herkunftsstaat des Asylbewerbers, sondern auf den Zielstaat der Überstellung bzw. Abschiebung bezieht und eine Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylG bzw. eine Abschiebungsandrohung nach § 35 AsylG nicht allein deswegen rechtswidrig ist, weil in dem Bescheid die gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1 AsylG vorgesehene Feststellung zu nationalen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG fehlt. - BVerwG, 06.04.2009 - 10 B 62.08
Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Gewährung subsidiären Schutzes nach § 60 …
Auszug aus BVerwG, 08.06.2017 - 1 B 25.17
In Bezug auf diese Frage hatte die Beschwerde der Beklagten die erhobene Grundsatzrüge auch in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise begründet; die Voraussetzungen einer Revisionszulassung unter dem Gesichtspunkt nachträglicher Divergenz (s. BVerwG, Beschluss vom 6. April 2009 - 10 B 62.08 ) liegen mithin vor.
- OVG Hamburg, 18.12.2019 - 1 Bf 132/17
Rückkehr eines gesunden, arbeitsfähigen, alleinstehenden Mannes nach Bulgarien, …
Rn. 32 2. Die Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung folgt nicht bereits daraus, dass in dem angefochtenen Bescheid vom 17. Juni 2015 die gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1 AsylG vorgesehene Feststellung zu nationalen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG fehlt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.6.2017, 1 B 25.17, juris;… vgl. zur Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylG: Beschl. v. 3.4.2017, 1 C 9.16, NVwZ 2017, 1207, juris Rn. 10). - OVG Niedersachsen, 08.09.2017 - 2 LA 295/17
Rückschluss der syrischen Behörden auf regimefeindlicher Gesinnung aufgrund der …
Rn. 6 Ein Antrag auf Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in einen Antrag auf Zulassung wegen Divergenz umzudeuten, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage in einem nachträglich ergangenen oder erst nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist mit Gründen veröffentlichten Urteil grundsätzlich geklärt worden ist, die angefochtene Entscheidung hiervon abweicht und das angegriffene Urteil auf der Abweichung beruht (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschl. v. 21.2.2000 - 9 B 57.00 -, juris; Beschl. v. 6.4.2009 - 10 B 62.08 -, juris; Beschl. v. 8.6.2017 - 1 B 25.17 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.2.2011 - 11 LA 491/10 -, NVwZ 2011, 572; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.3.2012 - 10 N 45.08 -, juris). - OVG Niedersachsen, 29.09.2017 - 2 LA 238/17
Beruhen; Divergenz; Druse; Risikoprofil; UNHCR
Rn. 6 Ein Antrag auf Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in einen Antrag auf Zulassung wegen Divergenz umzudeuten, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage in einem nachträglich ergangenen oder erst nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist mit Gründen veröffentlichten Urteil grundsätzlich geklärt worden ist, die angefochtene Entscheidung hiervon abweicht und das angegriffene Urteil auf der Abweichung beruht (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschl. v. 21.2.2000 - 9 B 57.00 -, juris; Beschl. v. 6.4.2009 - 10 B 62.08 -, juris; Beschl. v. 8.6.2017 - 1 B 25.17 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.2.2011 - 11 LA 491/10 -, NVwZ 2011, 572; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.3.2012 - 10 N 45.08 -, juris).
- OVG Niedersachsen, 18.09.2017 - 2 LA 1467/17
Divergenzrüge; Referenzfall
Anerkannt ist aber, dass ein Antrag auf Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache in einen Antrag auf Zulassung wegen Divergenz umgedeutet werden kann, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage in einem nachträglich ergangenen oder erst nach Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist mit Gründen veröffentlichten Urteil grundsätzlich geklärt worden ist, die angefochtene Entscheidung hiervon abweicht und das angegriffene Urteil auf der Abweichung beruht (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschl. v. 21.2.2000 - 9 B 57.00 -, juris; Beschl. v. 6.4.2009 - 10 B 62.08 -, juris; Beschl. v. 8.6.2017 - 1 B 25.17 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.2.2011 - 11 LA 491/10 -, NVwZ 2011, 572; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.3.2012 - 10 N 45.08 -, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2024 - 4 N 14.22
Somalia - Antrag auf Zulassung der Berufung - grundsätzliche Bedeutung - spätere …
Rn. 4 Es ist kein Fall nachträglicher Divergenz gegeben, der Grund zur Zulassung der Berufung gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG gäbe (entsprechend BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 1 B 25.17 - juris Rn. 2). - VG Trier, 08.02.2022 - 6 K 1683/21
Burkina Faso: Einreise auf dem Landweg; Keine Gefahr durch Zauberei und Hexerei; …
2017 - 1 B 25/17 - ) . - VG Trier, 26.06.2018 - 5 K 2404/17
Äquatorialguinea: Klageabweisung; kein Abschiebungsverbot wegen Diabetes Mellitus …
Weiterhin kann die Kammer nicht erkennen, dass der Klägerin ein Anspruch auf Zuerkennung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG in Bezug auf den Zielstaat der Überstellung bzw. Abschiebung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 1 B 25/17 - ) zur Seite steht. - VG Trier, 08.02.2022 - 6 K 1072/21
Burkina Faso: keine Lebensgefahr infolge eines innerstaatlichen bewaffneten …
Weiterhin hat der Kläger auch keinen Anspruch auf Zuerkennung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG in Bezug auf den Zielstaat der Überstellung bzw. Abschiebung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 1 B 25/17 - ) . - VG Trier, 08.02.2022 - 6 K 1876/21
Burkina Faso: Unzulässiger Zweitantrag; unglaubhafter, widersprüchlicher, …
Die Kammer kann nicht erkennen, dass dem Kläger ein Anspruch auf Zuerkennung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG in Bezug auf den Zielstaat der Überstellung bzw. Abschiebung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 1 B 25/17 -) zur Seite steht. - OVG Niedersachsen, 04.08.2017 - 2 LA 137/17 Ein Antrag auf Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in einen Antrag auf Zulassung wegen Divergenz umzudeuten, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage in einem nachträglich ergangenen oder erst nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist mit Gründen veröffentlichten Urteil grundsätzlich geklärt worden ist, die angefochtene Entscheidung hiervon abweicht und das angegriffene Urteil auf der Abweichung beruht (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschl, v. 21.2.2000 - 9 B 57.00 -, juris; Beschl. v. 6.4.2009 - 10 B 62.08 -, juris; Beschl. v. 8.6.2017 - 1 B 25.17 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.2.2011 -11 LA 491/10 -, NVwZ 2011, 572; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.3.2012 - 10 N 45.08 -, juris).
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