Rechtsprechung
| OVG Bremen, 13.02.2018 - 1 B 268/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Oberverwaltungsgericht Bremen
AufenthG § 22 S 1; AufenthG § 22 S 2; AufenthG § 23 Abs 2; AufenthG § 5 Abs 4; AufenthG § 73 Abs 2; AufenthG § 81 Abs 3; AufenthG § 81 Abs 4; GG Art 3 Abs 1
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Afghanistan; Aufnahme aus dem Ausland; gerichtliche Kontrolle; Ortskraft; Übernahmeerklärung; Wahrung politischer Interessen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch gegen die Ausländerbehörde auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Erklärung der Aufnahme eines Ausländers aus dem Ausland durch das Bundesinnenministerium
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 21.11.2017 - 2 V 2598/17
- OVG Bremen, 13.02.2018 - 1 B 268/17
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11
Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus OVG Bremen, 13.02.2018 - 1 B 268/17
politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland nach § 23 Abs. 2 Satz 1 AufenthG ist anerkannt, dass die erteilte Aufnahmezusage einen Verwaltungsakt darstellen kann (BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 1 C 3.11, BVerwGE 142, 179 juris Rn. 24). - BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 21.10
Aufnahme aus dem Ausland; Aufnahmezusage; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen …
Auszug aus OVG Bremen, 13.02.2018 - 1 B 268/17
Es liegt auf der Hand, dass der Begriff des politischen Interesses Ausdruck eines erheblichen Beurteilungsspielraums der Exekutive ist, der einer gerichtlichen Überprüfung grundsätzlich nicht zugänglich ist (vgl. nur Göbel-Zimmermann in Huber, AufenthG, 2. Aufl. 2016, § 22 AufenthG Rn. 6 sowie BVerwG, Urt. v. 15.11.2011 - 1 C 21.10, BVerw- GE 141, 151 juris Rn. 12 zu § 23 Abs. 2 AufenthG).
- BVerfG, 22.07.2026 - 2 BvR 319/26
Aufnahmeprogramm Afghanistan - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen pauschale …
Rn. 57 Auch die herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum nimmt an, dass § 22 Satz 2 AufenthG - jedenfalls vor der Einreise - dem begünstigten Ausländer kein subjektives Recht auf die Erklärung der Aufnahme zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland vermittelt (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 1 B 268/17 -, juris, Rn. 13; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 13 ME 208/18 -, juris, Rn. 13;… Kluth/Bohley, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, § 22 AufenthG Rn. 15 ;… Welte, AufenthG Onlinekommentar, § 22 Rn. 22 ;… Hailbronner, in: Hailbronner, AuslR-Kommentar, § 22 AufenthG Rn. 9 f., 18 ;… Schulz, in: GK-AufenthG, § 22 Rn. 14 ;… Zimmerer, in: Decker/Bader/Kothe, BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, § 22 AufenthG Rn. 13, 17 ;… aA Röcker, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 15. Aufl. 2025, § 22 AufenthG Rn. 6;… wohl auch Keßler, in: Hofmann, Ausländerrecht, 3. Aufl. 2023, § 22 AufenthG Rn. 7). - OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2025 - 6 B 4.24
Kein Visum für ehemalige afghanische Ortskraft und ihre Familie
Die Durchführung des OKV selbst in möglicherweise zahlreichen Einzelfällen führt nicht zu einer Vergleichbarkeit zwischen den Einzelfällen, die eine auf abstrakten Kriterien beruhende und gerichtlich überprüfbare Verwaltungspraxis begründen würde (a.A. wohl OVG Bremen, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 1 B 268/17 -, juris Rn. 23, in einem Fall, in dem das BMI die Aufnahme bereits erklärt hatte). - OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 LB 269/19
Streit um die nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer eines …
§ 22 Satz 2 AufenthG dient insoweit insbesondere der Wahrung des außenpolitischen Handlungsspielraums des Bundes (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 13.2.2018 - 1 B 268/17 -, juris Rn. 13).
- OVG Niedersachsen, 14.06.2018 - 13 ME 208/18
Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Aufhebung; Beschwerde; Einreise- und …
§ 22 Satz 2 AufenthG dient insoweit insbesondere der Wahrung des außenpolitischen Handlungsspielraums des Bundes (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 13.2.2018 - 1 B 268/17 -, juris Rn. 13). - OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2026 - 6 S 59.26
Afghanische Ortskräfte; Aufnahmeerklärung des BMI zur Wahrung politischer …
Rn. 67 Hieran ändert der Hinweis der Antragsteller auf eine "Zäsurwirkung" der Aufnahmeerklärung nichts, zumal das OVG Bremen eine solche Wirkung in dem anders gelagerten Fall eines Ausländers annahm, der bereits in das Bundesgebiet eingereist war (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 13. Februar 2018 - OVG 1 B 268/17 -, juris Rn. 14). - VGH Bayern, 27.06.2025 - 19 CE 25.966
Aufnahmeprogramm Afghanistan, Aufnahmezusage, Widerruf, Sofortvollzug, …
Der Widerruf gemäß § 49 VwVfG ist ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt, der die Rechtslage mit dem Eintritt seiner inneren Wirksamkeit dahingehend umgestaltet, dass der widerrufene Verwaltungsakt zukünftig keine Rechtswirkungen mehr entfaltet und gem. § 43 Abs. 2 VwVfG durch Aufhebung erledigt ist (…vgl. zum Verwaltungsaktcharakter der Aufnahmezusage: BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 1 C 3.11 - juris Rn. 24; OVG Bremen, B.v. 13.2.2018 - 1 B 268/17 - juris Rn. 20;… Hailbronner, Ausländerrecht, Stand 1.7.2022, § 23 AufenthG Rn. 20).Denn es handelt sich bei dem Widerruf - anders als bei der Aufnahmezusage selbst - um einen rechtlich gebundenen Akt, mit welchem eine bereits eingeräumte Rechtsstellung verschlechtert wird (…vgl. zum Widerruf einer Gnadenentscheidung: BVerfG, B.v. 20.3.2013 - 2 BvR 2595/12 - juris Rn. 21;… B.v. 12.1.1971 - 2 BvR 520/70 - juris Rn. 8; zum Widerruf einer Aufnahmeerklärung gem. § 22 Satz 2 AufenthG: OVG Bremen, B.v. 13.2.2018 - 1 B 268/17 - juris Rn. 20).
- VGH Bayern, 27.06.2025 - 19 CE 25.965
Aufnahmeprogramm Afghanistan, Aufnahmezusage, Widerruf, Sofortvollzug, …
Der Widerruf gemäß § 49 VwVfG ist ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt, der die Rechtslage mit dem Eintritt seiner inneren Wirksamkeit dahingehend umgestaltet, dass der widerrufene Verwaltungsakt zukünftig keine Rechtswirkungen mehr entfaltet und gem. § 43 Abs. 2 VwVfG durch Aufhebung erledigt ist (…vgl. zum Verwaltungsaktcharakter der Aufnahmezusage: BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 1 C 3.11 - juris Rn. 24; OVG Bremen, B.v. 13.2.2018 - 1 B 268/17 - juris Rn. 20;… Hailbronner, Ausländerrecht, Stand 1.7.2022, § 23 AufenthG Rn. 20).Denn es handelt sich bei dem Widerruf - anders als bei der Aufnahmezusage selbst - um einen rechtlich gebundenen Akt, mit welchem eine bereits eingeräumte Rechtsstellung verschlechtert wird (…vgl. zum Widerruf einer Gnadenentscheidung: BVerfG, B.v. 20.3.2013 - 2 BvR 2595/12 - juris Rn. 21;… B.v. 12.1.1971 - 2 BvR 520/70 - juris Rn. 8; zum Widerruf einer Aufnahmeerklärung gem. § 22 Satz 2 AufenthG: OVG Bremen, B.v. 13.2.2018 - 1 B 268/17 - juris Rn. 20).
- VG Berlin, 06.01.2026 - 41 L 763.25
Abrücken von Aufnahmeerklärung nach § 22 Satz 2 AufenthG 2004; Fehlen der …
Gleiches gilt für das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 13. Februar 2018 - 1 B 268/17 - (…juris Rn. 13 ff.), in dem der dortige Kläger bereits in das Bundesgebiet eingereist war, so dass die Aufnahmeerklärung jedenfalls in der Visumserteilung bereits Gestalt gefunden hatte (siehe jeweils OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Dezember 2025 - OVG 6 S 137/25 - S. 4 d. amtl. Abdr.). - VG Berlin, 14.07.2025 - 24 K 98.24
Aufhebung einer Aufnahmeerklärung des BMI für einen Afghanen aufgrund von …
Dieser Beurteilungsspielraum der Exekutive ist einer gerichtlichen Überprüfung grundsätzlich nicht zugänglich (OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 4. Juni 2024 - OVG 6 B 4/24 - juris, Rn. 32; OVG Bremen, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 1 B 268/17 - juris, Rn. 17 m. w. N.).Vielmehr hat die Schaffung eines Vertrauenstatbestands durch die Abgabe einer Aufnahmeerklärung mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) zur Folge, dass eine verwaltungsgerichtliche Willkürkontrolle in Hinblick auf die Begründung und die Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns eröffnet ist (so auch etwa VG Berlin, Urteil vom 20. Mai 2025 - VG 20 K 179/24 V - EA, S. 11; VG Berlin, Beschluss vom 2. März 2023 - VG 30 L 635/22 V; OVG Bremen, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 1 B 268/17 - juris, Rn. 20 f.).
- VG Berlin, 19.09.2022 - 13 L 169.22 Rn. 21 Die Vorschrift des § 22 Satz 2 AufenthG vermittelt dem BMI einen Beurteilungsspielraum (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 1 B 268/17 -, juris Rn. 13).
Erteilt das BMI die einzelnen Aufnahmezusagen hingegen - wie beim Ortskräfteverfahren - auf der Grundlage einer abgestimmten und abstrakten Kriterien folgenden Verwaltungspraxis, folgt aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG jedenfalls das Recht, den Grund der Ablehnung zu erfahren und - unter Beachtung der herabgesetzten gerichtlichen Kontrolldichte im Rahmen einer Willkürkontrolle - einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 1 B 268/17 -, juris Rn. 23).
- VG Berlin, 28.01.2022 - 37 L 4.22
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2026 - 6 S 169.26
Afghanistan: Überbrückungsliste; Afghanistan: Menschenrechtsliste; …
- VG Berlin, 27.02.2026 - 37 L 455.25
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2025 - 6 S 88.25
Visum, Afghanistan, Menschenrechtsliste, Aufnahmeerklärung, Außenwirkung, …
- VG Berlin, 29.04.2026 - 19 L 114.26
Aufenthaltsrecht: Einstweilige Anordnung gerichtet auf die Erteilung eines …
- VG Berlin, 13.02.2026 - 38 L 153.26
Erteilung von Visa für afghanische Staatsangehörige; Überbrückungsliste; Abkehr
- VG Berlin, 29.01.2026 - 38 L 163.26
Visaerteilung für afghanische Staatsangehörige; Abkehr von der sog. …
- VG Berlin, 02.03.2023 - 30 L 635.22
- VG Berlin, 29.01.2026 - 38 L 422.25
Afghanistan; vorläufige Erteilung eines Visums; Aufnahmeerklärung; Abkehr; …
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