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| BVerwG, 07.11.2023 - 1 B 29.23 |
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Rechtliche Grenzen für Überstellungen nach der Verordnung Nr. 604/2013/EU; Systemische Schwachstellen des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen im zuständigen Mitgliedstaat
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Rechtliche Grenzen für Überstellungen nach der Verordnung Nr. 604/2013/EU; Systemische Schwachstellen des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen im zuständigen Mitgliedstaat
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- EuGH, 19.03.2019 - C-163/17
Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2023 - 1 B 29.23
Rn. 9 Das vom Oberverwaltungsgericht angenommene Vorliegen systemischer Schwachstellen des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen im zuständigen Mitgliedstaat, die für Antragsteller die Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 GRC mit sich bringen (Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 VO (EU) Nr. 604/2013), schließt sowohl eine Unzulässigkeitsentscheidung nach Art. 33 RL 2013/32/EU (EuGH…, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim - Rn. 101) als auch eine Überstellung in diesen Mitgliedstaat (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218], Jawo - Rn. 87) aus.Diese Schwelle ist daher selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen nicht erreicht, sofern diese nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund deren die betreffende Person sich in einer solch schwerwiegenden Situation befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. - Rn. 89 bis 91 und - C-163/17 - Rn. 93;… Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a. [ECLI:EU:C:2019:964], Omar u. a. - Rn. 39).
Rn. 14 b. Vor der Bejahung einer Gefahr im Sinne des Art. 4 GRC ist das Gericht verpflichtet, auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass der Antragsteller tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne dieser Bestimmung ausgesetzt zu werden (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 85, 90 ff.;… Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a. - Rn. 38 f. m. w. N.).
- EuGH, 19.03.2019 - C-297/17
Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2023 - 1 B 29.23
Rn. 9 Das vom Oberverwaltungsgericht angenommene Vorliegen systemischer Schwachstellen des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen im zuständigen Mitgliedstaat, die für Antragsteller die Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 GRC mit sich bringen (Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 VO (EU) Nr. 604/2013), schließt sowohl eine Unzulässigkeitsentscheidung nach Art. 33 RL 2013/32/EU (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim - Rn. 101) als auch eine Überstellung in diesen Mitgliedstaat (EuGH…, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218], Jawo - Rn. 87) aus.Diese Schwelle ist daher selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen nicht erreicht, sofern diese nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund deren die betreffende Person sich in einer solch schwerwiegenden Situation befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. - Rn. 89 bis 91 und - C-163/17 - Rn. 93;… Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a. [ECLI:EU:C:2019:964], Omar u. a. - Rn. 39).
- EuGH, 13.11.2019 - C-540/17
Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2023 - 1 B 29.23
Diese Schwelle ist daher selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen nicht erreicht, sofern diese nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund deren die betreffende Person sich in einer solch schwerwiegenden Situation befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (…EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. - Rn. 89 bis 91 und - C-163/17 - Rn. 93; Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a. [ECLI:EU:C:2019:964], Omar u. a. - Rn. 39).Rn. 14 b. Vor der Bejahung einer Gefahr im Sinne des Art. 4 GRC ist das Gericht verpflichtet, auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass der Antragsteller tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne dieser Bestimmung ausgesetzt zu werden (EuGH…, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 85, 90 ff.; Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a. - Rn. 38 f. m. w. N.).
- EuGH, 07.06.2016 - C-63/15
Ghezelbash - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2023 - 1 B 29.23
In Art. 27 Abs. 1 VO (EU) Nr. 604/2013 wird zudem keine Beschränkung des Vorbringens genannt, auf das sich der Asylbewerber im Rahmen seines Rechtsmittels stützen kann (vgl. EuGH, Urteile vom 7. Juni 2016 - C-63/15 [ECLI:EU:C:2016:409], Ghezelbash - Rn. 36 und - C-155/15 [ECLI:EU:C:2016:410], Karim - Rn. 22). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2023 - 1 B 29.23
Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14). - EuGH, 07.06.2016 - C-155/15
Karim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2023 - 1 B 29.23
In Art. 27 Abs. 1 VO (EU) Nr. 604/2013 wird zudem keine Beschränkung des Vorbringens genannt, auf das sich der Asylbewerber im Rahmen seines Rechtsmittels stützen kann (vgl. EuGH, Urteile vom 7. Juni 2016 - C-63/15 [ECLI:EU:C:2016:409], Ghezelbash - Rn. 36 und - C-155/15 [ECLI:EU:C:2016:410], Karim - Rn. 22). - BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2023 - 1 B 29.23
Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16;… Beschluss vom 3. September 2018 - 1 B 41.18 - juris Rn. 3, jeweils m. w. N.). - BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06
Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen" …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2023 - 1 B 29.23
Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. …und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m. w. N.). - BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde zur Existenzsicherung für anerkannte …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2023 - 1 B 29.23
Wollte man der Beschwerde die Rüge entnehmen, das Oberverwaltungsgericht habe sich zwar in seinen Obersätzen der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union angeschlossen, zeige aber durch deren Anwendung auf den Einzelfall, dass es tatsächlich einen anderen Rechtssatz oder Maßstab zugrunde gelegt habe, vermag auch dies nicht zur Zulassung der Grundsatzrevision - etwa in Anlehnung an die im Rahmen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO anerkannte verdeckte Divergenz (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 2022 - 1 B 83.21 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 36 Rn. 29 m. w. N.) - zu führen. - BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15
Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2023 - 1 B 29.23
Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m. w. N.). - BVerwG, 14.06.2011 - 8 B 74.10
Dürftigkeit; Dürftigkeitseinrede; Erbe; Erbanteil; Erbauseinandersetzung; …
- BVerwG, 03.09.2018 - 1 B 41.18
Darlegen der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes bzw. des Grundsatzes der …
- BVerwG, 09.11.2009 - 3 B 21.09
Anspruch auf Rehabilitierung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz ( …
- BVerwG, 07.09.2021 - 1 B 50.21
Unzulässigkeit der Divergenzbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2024 - 11 A 1255/22
Aussetzung eines asylrechtlichen Verfahrens und Vorlage von Fragen an den EuGH …
Rn. 48 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. November 2023 - 1 B 29.23 -, juris, Rn. 10, 15. - VG Magdeburg, 09.04.2024 - 7 A 26/24
Rücküberstellung von Asylbewerbern nach Italien
Rn. 41 Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen in Italien derzeit systemische Schwachstellen aufweisen (vgl. einerseits BVerwG, Beschl. v. 07.11.2023 - 1 B 29.23 - : Die Voraussetzungen für die Annahme systemischer Schwachstellen, die (ausschließlich) auf die Situation im zuständigen Mitgliedstaat abstellen, sind nicht schon ohne weiteres dadurch erfüllt, dass dieser Mitgliedstaat die Aufnahme der betreffenden Personen von vorneherein ablehnt, dem Beschluss nunmehr nachgehend: OVG Nordrhein-Westfalen, Vorlage an den EuGH vom 14.02.2024 - 11 A 1255/22.A -, juris;… andererseits VG Gelsenkirchen, Urt. v. 22.02.2024 - 1a K 3331/23.A - VG Braunschweig, Urt. v. 08.02.2024 - 2 A 106/24 -, alle zitiert nach juris).
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