Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 11.06.2025 | OVG Bremen, 28.06.2024

Rechtsprechung
   OVG Bremen, 27.06.2024 - 1 B 37/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,15240
OVG Bremen, 27.06.2024 - 1 B 37/24 (https://dejure.org/2024,15240)
OVG Bremen, Entscheidung vom 27.06.2024 - 1 B 37/24 (https://dejure.org/2024,15240)
OVG Bremen, Entscheidung vom 27. Juni 2024 - 1 B 37/24 (https://dejure.org/2024,15240)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,15240) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BremSpielhG § 2 Abs 2 Nr 5
    Spielhallenrechtliches Beschwerdeverfahren (erfolglos); Mindestabstandsgebot zu Schulen - Mindestabstand zu Schulen

  • vdai.de PDF

    Der in § 2 Abs. 2 Nr. 5 BremSpielhG geregelte Mindestabstand zu Schulen ist eine verfassungskonforme Maßnahme. Das Sperrsystem OASIS verfolgt eine andere Ziel- und Wirkrichtung, so dass das es nicht als milderes, gleich geeignetes Mittel angesehen werden kann. Die ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (24)

  • OVG Bremen, 14.11.2023 - 1 B 229/23

    Beschwerde (erfolglos) - spielhallenrechtliche Erlaubnis bzw. Duldung im …

    Auszug aus OVG Bremen, 27.06.2024 - 1 B 37/24
    Das in § 2 Abs. 2 Nr. 5 BremSpielhG geregelte Mindestabstandsgebot zu Schulen ist auch unter Berücksichtigung der Einführung des zentralen, spielformübergreifenden Sperrsystems OASIS verfassungskonform (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 14.11.2023 - 1 B 229/23).

    Diese Einschätzung wurde in dem von dem Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Senatsbeschluss umfassend bestätigt (OVG Bremen, Beschl. v. 14.11.2023 - 1 B 229/23, juris Rn. 15 ff.).

    Vor diesem Hintergrund sieht der Senat keinen Anlass, von seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. nur OVG Bremen, Beschl. v. 14.11.2023 - 1 B 229/23, juris Rn. 14 ff.) abzuweichen.

    aa) In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass das in § 2 Abs. 2 Nr. 5 BremSpielhG geregelte Mindestabstandsgebot zu Schulen verfassungskonform ist (OVG Bremen, Beschl. v. 14.11.2023 - 1 B 229/23, juris Rn. 14 ff.).

    Vor dem Hintergrund dieser unterschiedlichen Ziel- und Wirkrichtungen spricht nichts dafür, dass das Sperrsystem ein gegenüber dem Mindestabstandsgebot zu Schulen milderes, gleich wirksames Mittel zum Schutz vor der Entwicklung einer Spielsucht darstellen könnte (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 14.11.2023 - 1 B 229/23, juris Rn. 18 und zum Abstandsgebot zu anderen Spielhallen Beschl. v. 02.08.2023 - 1 LA 80/22, juris Rn. 12).

    Es ist nicht erkennbar, dass die verbundenen Belastungen außer Verhältnis zum Nutzen der Regelungen stehen würden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 14.11.2023 - 1 B 229/23, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Der Senat hat sich in dem von dem Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Beschluss ebenfalls mit dem "additiven" Grundrechtseingriff befasst und entschieden, dass allein das Bestehen weiterer Belastungen der Spielhallenbetreiber oder bloße Vermutungen zur Annahme eines durch Kumulation verschiedener Maßnahmen unverhältnismäßigen "additiven" Grundrechtseingriffs nicht ausreichen (OVG Bremen, Beschl. v. 14.11.2023 - 1 B 229/23, juris Rn. 22).

  • EuGH, 16.10.2025 - C-718/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 AEUV - …

    Auszug aus OVG Bremen, 27.06.2024 - 1 B 37/24
    Ein Abwarten der Entscheidungen des EuGH über die Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de la Comunidad Valenciana (Spanien) vom 23.11.2023 und 26.01.2024 zur Vereinbarkeit von Mindestabstandsregelungen von Spielhallen zu anderen Spielhallen und Bildungseinrichtungen mit Art. 26 AEUV, Art. 49 AEUV und Art. 56 AEUV (Rs. C-718/23, C-719/23, C-721/23 und C-60/24) oder eine eigene Vorlage an den EuGH ist daher nicht erforderlich.

    Die Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de la Comunidad Valenciana (Spanien) vom 23.11.2023 und 26.01.2024 zur Vereinbarkeit von Mindestabstandsregelungen von Spielhallen zu anderen Spielhallen und Bildungseinrichtungen mit Art. 26 AEUV, Art. 49 AEUV und Art. 56 AEUV (Rs. C-718/23, C-719/23, C-721/23 und C- 60/24) haben nicht zur Folge, dass die Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union abzuwarten oder ebenfalls ein Vorabentscheidungsersuchen an ihn zu richten wäre.

    im dort maßgeblichen nationalen Recht bestehenden Regelungen zum Glücksspielrecht (Zutritts- und Teilnahmeverbote u.a. für Minderjährige; Werbe-, Förderungs- und Sponsoringverbote) als mildere, ebenso wirksame Mittel zu Mindestabstandsgeboten erachtet (Rn. 27 ff. der Zusammenfassung des Vorabentscheidungsersuchens in der Rs. C-719/23).

    c) Aus den vorgenannten Gründen ist das Verfahren auch nicht in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO auszusetzen (…vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 10.11.2000 - 3 C 3.00, juris Rn. 6 ff. und v. 15.03.2007 - 6 C 20.06, juris Rn. 1 ff.), um die Entscheidung des EuGH über die Vorabentscheidungsersuchen in den Rechtssachen C-718/23, C-719/23, C- 721/23 und C-60/24 abzuwarten.

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …

    Auszug aus OVG Bremen, 27.06.2024 - 1 B 37/24
    Da mit dem drohenden völligen oder teilweisen Verlust der beruflichen Betätigungsmöglichkeit der Antragstellerin grundrechtliche Belastungen von erheblichem Gewicht in Rede stehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1874/13 u.a., juris Rn. 183), bedarf es in dem vorliegenden Eilverfahren grundsätzlich einer über eine nur summarische Prüfung hinausgehenden eingehenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des im Hauptverfahren geltend gemachten Anspruchs (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88, juris Rn. 18, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93, juris Rn. 160 …und Beschl. v. 22.11.2016 - 1 BvL 6/14 u.a., juris Rn. 37;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 123 Rn. 48).

    Das wegen der schweren Folgen der Spielsucht und des erheblichen Suchtpotenzials hohe Gewicht der Spielsuchtprävention und des Spielerschutzes überwiegt gegenüber dem wirtschaftlichen Interesse der Spielhallenbetreiber, von der Verpflichtung zur Einhaltung der Erlaubnisanforderungen verschont zu bleiben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1694/13 u.a., juris Rn. 159).

    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits geklärt, dass ein Art. 3 Abs. 1 GG genügender hinreichender Sachgrund für die unterschiedliche Behandlung von Spielhallen und Spielbanken in dem unterschiedlichen Gefährdungspotential beider Arten von Spielstätten und insbesondere in der sehr unterschiedlichen Verfügbarkeit der Spielmöglichkeiten liegt (BVerwG, Beschl. v. 17.11.2023 - 8 B 28.23, juris Rn. 11 mit Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a., juris Rn. 173 ff.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2023 - 2 LB 609/20

    Verbot von Mehrfachspielhallen; Abstandsgebote zu anderen Spielhallen

    Auszug aus OVG Bremen, 27.06.2024 - 1 B 37/24
    Es ist lediglich als ein weiterer Baustein zur Bekämpfung der Spielsucht anzusehen, der die Erforderlichkeit anderer landesrechtlicher Regulierungen nicht entfallen lässt (…VGH BW, Urt. v. 10.02.2022 - 6 S 1922/20, juris Rn. 46; OVG MV, Beschl. v. 22.02.2023 - 2 LB 609/20, juris Rn. 26).

    Spielbanken stellen ein quantitativ sehr begrenztes und zudem intensiv behördlich kontrolliertes Angebot an Spielmöglichkeiten zur Verfügung (vgl. OVG MV, Beschl. v. 22.02.2023 - 2 LB 609/20, juris Rn. 48, 49).

  • VG Bremen, 07.08.2023 - 5 V 1322/23

    Eilantrag auf Gestattung des Betriebs von Spielhallen - Mindestabstand zu …

    Auszug aus OVG Bremen, 27.06.2024 - 1 B 37/24
    Die Kammer hat in der von ihr in Bezug genommenen Entscheidung ausführlich dargelegt, dass das Mindestabstandsgebot zu Schulen aus § 2 Abs. 2 Nr. 5 BremSpielhG mit Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 14 GG und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist (Beschl. v. 07.08.2023 - 5 V 1322/23, juris Rn. 23 ff.).

    Beeinträchtigung führen, die das Maß der rechtsstaatlich hinnehmbaren Eingriffsintensität überschreiten können, eingehend erörtert und ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Schluss gekommen, dass das Mindestabstandsgebot zu Schulen auch in Anbetracht der jüngsten Verschärfungen des Spielhallenrechts verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (Beschl. v. 07.08.2023 - 5 V 1322/23, juris Rn. 37 f.).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus OVG Bremen, 27.06.2024 - 1 B 37/24
    Da dies offensichtlich der Fall ist, ist ein Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art. 267 Abs. 2 AEUV aus Sicht des Senats nicht erforderlich ("acte clair", vgl. EuGH, Urt. v. 06.10.1982 - 283/81, juris Rn. 16).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …

    Auszug aus OVG Bremen, 27.06.2024 - 1 B 37/24
    Dies zu beurteilen ist nach der Rechtsprechung des EuGH Aufgabe der nationalen Gerichte (vgl. nur EuGH, Urt. v. 11.06.2015 - C-98/14, juris Rn. 56 - 58, 64 f. und v. 06.11.2003 - C- 243/01, juris Rn. 65 - 67, 72).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …

    Auszug aus OVG Bremen, 27.06.2024 - 1 B 37/24
    Die Antragstellerin, bei der es sich um eine nach deutschem Recht gegründete juristische Person mit Sitz in Deutschland handelt, müsste hinsichtlich eines Verstoßes gegen die unionsrechtliche Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit nach Art. 56 AEUV und Art. 49 AEUV einen grenzüberschreitenden Sachverhalt darlegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6.15, juris Rn. 83;… so auch OVG Bremen, Beschl. v. 16.03.2016 - 2 B 237/15, juris Rn. 20 zu Wettvermittlungsstellen).
  • EuGH, 11.06.2015 - C-98/14

    Die ungarischen Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten …

    Auszug aus OVG Bremen, 27.06.2024 - 1 B 37/24
    Dies zu beurteilen ist nach der Rechtsprechung des EuGH Aufgabe der nationalen Gerichte (vgl. nur EuGH, Urt. v. 11.06.2015 - C-98/14, juris Rn. 56 - 58, 64 f. und v. 06.11.2003 - C- 243/01, juris Rn. 65 - 67, 72).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung effektiven verwaltungsgerichtlichen …

    Auszug aus OVG Bremen, 27.06.2024 - 1 B 37/24
    Zum einen besteht im Eilverfahren nach der Rechtsprechung des EuGH grundsätzlich keine Vorlagepflicht (vgl. zur Reichweite der Vorlagepflicht im Eilverfahren BVerfG, Beschl. v. 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16, juris Rn. 14 ff.).
  • BVerwG, 10.11.2000 - 3 C 3.00

    Aussetzung, - des (Revisions-) Verfahrens wegen bei EuGH anhängigen …

  • BVerwG, 17.11.2023 - 8 B 28.23

    Mindestabstand bei Spielhallen

  • BVerwG, 15.03.2007 - 6 C 20.06

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Beschlusses der …

  • EuGH, 04.06.2019 - C-665/18

    Pólus Vegas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 und Art. 99 der …

  • OVG Bremen, 31.01.2024 - 1 LA 307/20

    Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer weiteren Spielhalle; …

  • OVG Bremen, 16.03.2016 - 2 B 237/15
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BVerfG, 22.11.2016 - 1 BvL 6/14

    Beschränkung des Rechtsschutzes im Telekommunikationsgesetz bedarf aufgrund …

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 6 S 1922/20

    Glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb dieser Spielhalle; Abstandsgebot; …

  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 232/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle; Voraussetzungen einer Befreiung vom …

  • BVerwG, 09.06.1981 - 7 B 121.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Entscheidungsgründe

  • OVG Bremen, 06.11.2023 - 1 B 209/23

    Beschwerde (erfolglos) - spielhallenrechtliche Erlaubnis bzw. Duldung im …

  • OVG Bremen, 02.08.2023 - 1 LA 80/22

    Versagung der Spielhallenerlaubnis wegen Nichteinhaltung des Abstandsgebots - …

  • OVG Bremen, 03.04.2025 - 1 LA 125/24

    Anhörungsmangel; ernstliche Zweifel; Mindesabstand zu Schulen; Spielhalle; Antrag …

    Das weitere Zulassungsvorbringen der Klägerin bietet für den Senat keinen Anlass, von seiner gefestigten Rechtsprechung, wonach das in § 2 Abs. 2 Nr. 5 BremSpielhG geregelte Mindestabstandsgebot zu Schulen mit höherrangigem Recht vereinbar ist (OVG Bremen, Beschl. v. 27.06.2024 - 1 B 37/24, juris Rn. 14 ff.;… Beschl. v. 19.11.2024 - 1 B 203/24, juris Rn. 11;… grundlegend Beschl. v. 14.11.2023 - 1 B 229/23, juris Rn. 14 ff.), abzuweichen.

    Es ist lediglich als ein weiterer Baustein zur Bekämpfung der Spielsucht anzusehen, der die Erforderlichkeit anderer landesrechtlicher Regulierungen nicht entfallen lässt (OVG Bremen, Beschl. v. 27.06.2024 - 1 B 37/24, juris Rn. 14;… VGH BW, Urt. v. 10.02.2022 - 6 S 1922/20, juris Rn. 46;… OVG MV , Beschl. v. 22.02.2023 - 2 LB 609/20, juris Rn. 26).

    Soweit die Klägerin rügt, bei der Erhöhung des Zutrittsalters zu Spielhallen auf 21 Jahre (§ 3 BremSpielhG) handele es sich nicht mehr um Jugendschutz und der Schutzzweck einer Suchtprävention von Kindern und Jugendlichen werde durch die Ausdehnung auf volljährige Personen überschritten, bleibt unklar, inwiefern dies der Erforderlichkeit der Mindestabstandsregelung zu Schulen entgegenstehen könnte (OVG Bremen, Beschl. v. 27.06.2024 - 1 B 37/24, juris Rn. 16).

    Denn die Regelungen zur Ausgestaltung und Werbung (§ 5 BremSpielhG) schränken zwar die Werbemöglichkeiten von Spielhallen ein, haben aber nicht zur Folge, dass Spielhallen als solche von Kindern und Jugendlichen gar nicht mehr wahrzunehmen wären (OVG Bremen, Beschl. v. 27.06.2024 - 1 B 37/24, juris Rn. 17).

  • OVG Bremen, 03.04.2025 - 1 LA 215/24

    Anhörungsmangel; ernstliche Zweifel; Mehrfachbegründung; Mindesabstand zu …

    Das weitere Zulassungsvorbringen der Klägerin bietet für den Senat keinen Anlass, von seiner gefestigten Rechtsprechung, wonach das in § 2 Abs. 2 Nr. 5 BremSpielhG geregelte Mindestabstandsgebot zu Schulen mit höherrangigem Recht vereinbar ist (OVG Bremen, Beschl. v. 27.06.2024 - 1 B 37/24, juris Rn. 14 ff.;… Beschl. v. 19.11.2024 - 1 B 203/24, juris Rn. 11;… grundlegend Beschl. v. 14.11.2023 - 1 B 229/23, juris Rn. 14 ff.), abzuweichen.

    Es ist lediglich als ein weiterer Baustein zur Bekämpfung der Spielsucht anzusehen, der die Erforderlichkeit anderer landesrechtlicher Regulierungen nicht entfallen lässt (OVG Bremen, Beschl. v. 27.06.2024 - 1 B 37/24, juris Rn. 14;… VGH BW, Urt. v. 10.02.2022 - 6 S 1922/20, juris Rn. 46;… OVG MV , Beschl. v. 22.02.2023 - 2 LB 609/20, juris Rn. 26).

    Soweit die Klägerin rügt, bei der Erhöhung des Zutrittsalters zu Spielhallen auf 21 Jahre (§ 3 BremSpielhG) handele es sich nicht mehr um Jugendschutz und der Schutzzweck einer Suchtprävention von Kindern und Jugendlichen werde durch die Ausdehnung auf volljährige Personen überschritten, bleibt unklar, inwiefern dies der Erforderlichkeit der Mindestabstandsregelung zu Schulen entgegenstehen könnte (OVG Bremen, Beschl. v. 27.06.2024 - 1 B 37/24, juris Rn. 16).

    Denn die Regelungen zur Ausgestaltung und Werbung (§ 5 BremSpielhG) schränken zwar die Werbemöglichkeiten von Spielhallen ein, haben aber nicht zur Folge, dass Spielhallen als solche von Kindern und Jugendlichen gar nicht mehr wahrzunehmen wären (OVG Bremen, Beschl. v. 27.06.2024 - 1 B 37/24, juris Rn. 17).

  • VG Düsseldorf, 15.04.2025 - 16 K 10703/24
    Rn. 102 vgl. zur Anwendbarkeit des § 94 VwGO in Bezug auf ein beim Europäischen Gerichtshof bereits anhängiges Vorabentscheidungsverfahren: BVerwG, Beschluss vom 15. März 2007 - 6 C 20.06 -, juris Rn. 4; OVG Bremen, Beschluss vom 27. Juni 2024 - 1 B 37/24 -, juris Rn. 35,.

    Rn. 106 vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 83; OVG Bremen, Beschluss vom 27. Juni 2024 - 1 B 37/24 -, juris Rn. 32; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 5. April 2023 - 4 LA 9/22 -, juris Rn. 13 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. November 2021 - 6 S 2339/21 -, juris Rn. 17 f. m.w.N.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Januar 2024 - 3 L 3133/23 -, juris Rn. 37.

    Rn. 108 vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - C-98/14 -, juris Rn. 56 bis 58, 64 f.; EuGH, Urteil vom 6. November 2003 - C-243/01 -, juris Rn. 65 bis 67, 72; OVG Bremen, Beschluss vom 27. Juni 2024 - 1 B 37/24 -, juris Rn. 33; OVG Bremen, Beschluss vom 15. Juli 2024 - 1 B 143/24 -, juris Rn. 29, 31.

  • VG Düsseldorf, 15.04.2025 - 16 K 10750/24
    Rn. 101 vgl. zur Anwendbarkeit des § 94 VwGO in Bezug auf ein beim Europäischen Gerichtshof bereits anhängiges Vorabentscheidungsverfahren: BVerwG, Beschluss vom 15. März 2007 - 6 C 20.06 -, juris Rn. 4; OVG Bremen, Beschluss vom 27. Juni 2024 - 1 B 37/24 -, juris Rn. 35,.

    Rn. 105 vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 83; OVG Bremen, Beschluss vom 27. Juni 2024 - 1 B 37/24 -, juris Rn. 32; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 5. April 2023 - 4 LA 9/22 -, juris Rn. 13 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. November 2021 - 6 S 2339/21 -, juris Rn. 17 f. m.w.N.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Januar 2024 - 3 L 3133/23 -, juris Rn. 37.

    Rn. 107 vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - C-98/14 -, juris Rn. 56 bis 58, 64 f.; EuGH, Urteil vom 6. November 2003 - C-243/01 -, juris Rn. 65 bis 67, 72; OVG Bremen, Beschluss vom 27. Juni 2024 - 1 B 37/24 -, juris Rn. 33; OVG Bremen, Beschluss vom 15. Juli 2024 - 1 B 143/24 -, juris Rn. 29, 31.

  • VG Berlin, 10.12.2024 - 4 K 372.22

    Glückspielrechtliches Mindestabstandsgebot für Wettvermittlungsstellen

    Ein Abwarten der Entscheidung des Vorlageverfahrens bedarf es bereits aus diesen Gründen nicht (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 27. Juni 2024 - 1 B 37/24 - juris, Rn. 31).

    Von dieser Prämisse geht die Kammer im Einklang mit der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung indes gerade nicht aus, zumal das Tribunal Superior de Justicia de la Comunidad Valenciana wohl die besondere Zielsetzung der Verhinderung eines Gewöhnungseffekts in ihre Erwägungen nicht einbezogen hat (vgl. auch OVG Bremen, Beschluss vom 27. Juni 2024 - 1 B 37/24 - juris, Rn. 34; VG Bremen…, Urteil vom 19. September 2024 - 5 K 1949/23 - juris, Rn. 16).

  • OVG Bremen, 19.11.2024 - 1 B 203/24

    Vereinbarkeit des § 2 Abs. 2 Nr. 5 BremSpielhG mit dem unionsrechtlichen …

    Auch insoweit verweist der Senat zunächst auf seine ständige Rechtsprechung (OVG Bremen, Beschl. v. 27.06.2024 - 1 B 37/24, juris Rn. 34 i.V.m. Rn. 14 ff.).

    Wenn die Antragstellerin die Ausführungen des Senats zu den nach dem neuen Spielhallengesetz verbleibenden 25 Spielhallen in der Stadtgemeinde Bremen zitiert, sei darauf hingewiesen, dass diese Feststellung in einem anderen Zusammenhang getroffen wurde (vgl. u.a. OVG Bremen, Beschl. v. 27.06.2024 - 1 B 37/24, juris Rn. 18).

  • OVG Bremen, 23.04.2025 - 1 LA 283/24

    Mindesabstand zu Schulen; Antrag auf Zulassung der Berufung (erfolglos)

    Auch der Senat geht in gefestigter Rechtsprechung von der Vereinbarkeit des in § 2 Abs. 2 Nr. 5 BremSpielhG geregelten Mindestabstandsgebotes mit Verfassungs- und Unionsrecht aus (vgl. zuletzt OVG Bremen, Beschl. v. 03.04.2025 - 1 LA 125/24, juris Rn. 17 ff. und - 1 LA 215/24, juris Rn. 14 ff., Beschl. v. 19.11.2024 - 1 B 203/24, juris Rn. 11 ff., Beschl. v. 27.06.2024 - 1 B 37/24, juris Rn. 14 ff.;… grundlegend Beschl. v. 14.11.2023 - 1 B 229/23, juris Rn. 14 ff.).

    Es ist lediglich als ein weiterer Baustein zur Bekämpfung der Spielsucht anzusehen, der die Erforderlichkeit anderer landesrechtlicher Regulierungen nicht entfallen lässt (OVG Bremen, Beschl. v. 27.06.2024 - 1 B 37/24, juris Rn. 14;… VGH BW, Urt. v. 10.02.2022 - 6 S 1922/20, juris Rn. 46;… OVG MV , Beschl. v. 22.02.2023 - 2 LB 609/20, juris Rn. 26).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2026 - 1 B 17.23

    Bestandsschutz; Erlaubnis für eine Wettvermittlungsstelle; faktische Duldung; …

    Die Einführung des Sperrsystems ergänzt daher die Regelungen zum Mindestabstand um einen spielerzentrierten Schutzansatz (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 17. November 2023 - 8 B 28/23 - juris, Rn. 6 ff.; so auch OVG Bremen…, Beschluss vom 23. April 2025 - 1 LA 177/24 - juris Rn. 11; OVG Bremen, Entscheidung vom 27. Juni 2024 - 1 B 37/24 - juris, Rn. 14).
  • OVG Bremen, 29.04.2025 - 1 LA 124/24

    Mindestabstand zu Schulen; Werkschule; Werkstattschule; Erfolgloser Antrag auf …

    Der Senat geht in gefestigter Rechtsprechung von der Vereinbarkeit des in § 2 Abs. 2 Nr. 5 BremSpielhG geregelten Mindestabstandsgebotes mit Verfassungs- und Unionsrecht aus (Beschl. v. 03.04.2025 - 1 LA 125/24, juris Rn. 17 ff. und - 1 LA 215/24, juris Rn. 14 ff., Beschl. v. 19.11.2024 - 1 B 203/24, juris Rn. 11 ff., Beschl. v. 27.06.2024 - 1 B 37/24, juris Rn. 14 ff.;… grundlegend Beschl. v. 14.11.2023 - 1 B 229/23, juris Rn. 14 ff.).
  • OVG Bremen, 23.04.2025 - 1 LA 231/24

    Mindesabstand zu Schulen; Spielhalle; Spielhallenerlaubnis; Antrag auf Zulassung …

    Der Senat geht in gefestigter Rechtsprechung von der Vereinbarkeit des in § 2 Abs. 2 Nr. 5 BremSpielhG geregelten Mindestabstandsgebotes mit Verfassungs- und Unionsrecht aus (Beschl. v. 03.04.2025 - 1 LA 125/24, juris Rn. 17 ff. und - 1 LA 215/24, juris Rn. 14 ff., Beschl. v. 19.11.2024 - 1 B 203/24, juris Rn. 11 ff., Beschl. v. 27.06.2024 - 1 B 37/24, juris Rn. 14 ff.;… grundlegend Beschl. v. 14.11.2023 - 1 B 229/23, juris Rn. 14 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Bremen

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.06.2025 - 1 B 37.24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,19642
BVerwG, 11.06.2025 - 1 B 37.24 (https://dejure.org/2025,19642)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.2025 - 1 B 37.24 (https://dejure.org/2025,19642)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 2025 - 1 B 37.24 (https://dejure.org/2025,19642)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,19642) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.06.1997 - 9 C 10.96

    Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheids bzw. auf Einbeziehung in einen …

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2025 - 1 B 37.24
    Dies gilt sowohl für das in der Beschwerdebegründung ausdrücklich bezeichnete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 1997 - 9 C 10.96 - (a) als auch für das - bei rechtsschutzfreundlicher Auslegung - von der Beschwerde wohl inhaltlich in Bezug genommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1989 - 9 C 18.89 - (b).

    Rn. 5 a) Soweit die Beschwerde geltend macht, das Berufungsgericht weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 1997 - 9 C 10.96 - ab, ist festzustellen, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts den hier nicht einschlägigen Fall von Bemühungen betrifft, die auf eigenem Antrag beruhende Eintragung einer nichtdeutschen Nationalität im sowjetischen Inlandspass nachträglich in "deutsch" ändern zu lassen (sog. Gegenbekenntnis).

    Rn. 7 c) Im Übrigen ist schließlich - unabhängig von dem Vorstehenden - auch nicht erkennbar, dass das Berufungsgericht von entscheidungstragenden Rechtssätzen in den von der Beschwerde zitierten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 1997 - 9 C 10.96 - und vom 17. Oktober 1989 - 9 C 18.89 - abgewichen ist.

  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 18.89

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Zugehörigkeit zum deutschen Volk

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2025 - 1 B 37.24
    Dies gilt sowohl für das in der Beschwerdebegründung ausdrücklich bezeichnete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 1997 - 9 C 10.96 - (a) als auch für das - bei rechtsschutzfreundlicher Auslegung - von der Beschwerde wohl inhaltlich in Bezug genommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1989 - 9 C 18.89 - (b).

    Rn. 6 b) Auch soweit die Beschwerde der Sache nach vorträgt, das angefochtene Berufungsurteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1989 - 9 C 18.89 - ab, bezeichnet sie weder einen rechtlichen Obersatz aus der Rechtsprechung des Divergenzgerichts noch stellt sie ihm einen rechtlichen Obersatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aus der angefochtenen Entscheidung gegenüber.

    Rn. 7 c) Im Übrigen ist schließlich - unabhängig von dem Vorstehenden - auch nicht erkennbar, dass das Berufungsgericht von entscheidungstragenden Rechtssätzen in den von der Beschwerde zitierten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 1997 - 9 C 10.96 - und vom 17. Oktober 1989 - 9 C 18.89 - abgewichen ist.

  • BVerwG, 02.03.2022 - 6 C 7.20

    Anspruch auf Berichtigung des Geburtsdatums im Melderegister (verneint)

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2025 - 1 B 37.24
    Eine Überschreitung des Wertungsrahmens kann etwa in einer Nichtbeachtung der Denkgesetze (Logik), gesetzlicher Beweisregeln oder allgemeiner Erfahrungssätze oder auch in einer objektiv willkürlichen oder aktenwidrigen Sachverhaltswürdigung bestehen (…BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2020 - 6 C 11.18 - BVerwGE 171, 59 Rn. 40 und vom 2. März 2022 - 6 C 7.20 - BVerwGE 175, 76 Rn. 40, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 14.12.2020 - 6 C 11.18

    Beobachtung einer Einzelperson durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2025 - 1 B 37.24
    Eine Überschreitung des Wertungsrahmens kann etwa in einer Nichtbeachtung der Denkgesetze (Logik), gesetzlicher Beweisregeln oder allgemeiner Erfahrungssätze oder auch in einer objektiv willkürlichen oder aktenwidrigen Sachverhaltswürdigung bestehen (BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2020 - 6 C 11.18 - BVerwGE 171, 59 Rn. 40 …und vom 2. März 2022 - 6 C 7.20 - BVerwGE 175, 76 Rn. 40, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2025 - 1 B 37.24
    Die nach Auffassung des Beschwerdeführers divergierenden Rechtssätze müssen einander präzise gegenübergestellt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 - ZOV 2011, 45, vom 17. Februar 2015 - 1 B 3.15 - juris Rn. 7 …und vom 9. Mai 2017 - 1 B 95.17 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 17.02.2015 - 1 B 3.15

    Erteilung eines einheitlichen Visums bei verheirateten Antragstellern

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2025 - 1 B 37.24
    Die nach Auffassung des Beschwerdeführers divergierenden Rechtssätze müssen einander präzise gegenübergestellt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 - ZOV 2011, 45, vom 17. Februar 2015 - 1 B 3.15 - juris Rn. 7 …und vom 9. Mai 2017 - 1 B 95.17 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 11.06.2024 - 6 B 1.24

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde in einem Prüfungsrechtsstreit (Zahnärztliche …

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2025 - 1 B 37.24
    Sie wird dementsprechend nicht schon dadurch infrage gestellt, dass ein Beteiligter aus dem vorliegenden Tatsachenmaterial andere Schlüsse ziehen will als das Tatsachengericht (BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 2024 - 6 B 1.24 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 05.01.2001 - 4 B 57.00

    Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung des Revisionsgrundes der Divergenz …

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2025 - 1 B 37.24
    Allein das Aufzeigen einer - tatsächlich oder vermeintlich - fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen eines der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2001 - 4 B 57.00 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 100.21

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde Wehrdienstentziehung Syrien ("starke …

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2025 - 1 B 37.24
    Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO substantiiert dargetan wird (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 4. Januar 2022 - 1 B 100.21 - juris Rn. 13 m. w. N.).
  • BVerwG, 09.05.2017 - 1 B 95.17

    Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge; Aufzeigen einer fehlerhaften oder …

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2025 - 1 B 37.24
    Die nach Auffassung des Beschwerdeführers divergierenden Rechtssätze müssen einander präzise gegenübergestellt werden (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 - ZOV 2011, 45, vom 17. Februar 2015 - 1 B 3.15 - juris Rn. 7 und vom 9. Mai 2017 - 1 B 95.17 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 24.02.2026 - 2 ZB 23.717

    Rücksichtnahmegebot, Doppelhaus

    Allein das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (vgl. BVerwG, B.v. 11.6.2025 - 1 B 37.24 - juris Rn. 3;… B.v. 24.4.2017 - 1 B 22.17 - juris Rn. 19;… B.v. 22.11.1999 - 4 B 91.99 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 24.02.2026 - 2 ZB 23.972

    Doppelhaus, Rücksichtnahmegebot

    Allein das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (vgl. BVerwG, B.v. 11.6.2025 - 1 B 37.24 - juris Rn. 3;… B.v. 24.4.2017 - 1 B 22.17 - juris Rn. 19;… B.v. 22.11.1999 - 4 B 91.99 - juris Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   OVG Bremen, 28.06.2024 - 1 B 37/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,35255
OVG Bremen, 28.06.2024 - 1 B 37/24 (https://dejure.org/2024,35255)
OVG Bremen, Entscheidung vom 28.06.2024 - 1 B 37/24 (https://dejure.org/2024,35255)
OVG Bremen, Entscheidung vom 28. Juni 2024 - 1 B 37/24 (https://dejure.org/2024,35255)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,35255) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    BremSpielhG § 2 Abs. 2 Nr. 5
    Vorläufige Duldung einer Spielhalle sowie die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die auf diese Spielhalle bezogene Schließungsverfügung; Nichteinhaltung des Mindestabstands zu Schulen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (27)

  • OVG Bremen, 14.11.2023 - 1 B 229/23

    Beschwerde (erfolglos) - spielhallenrechtliche Erlaubnis bzw. Duldung im …

    Auszug aus OVG Bremen, 28.06.2024 - 1 B 37/24
    Das in § 2 Abs. 2 Nr. 5 BremSpielhG geregelte Mindestabstandsgebot zu Schulen ist auch unter Berücksichtigung der Einführung des zentralen, spielformübergreifenden Sperrsystems OASIS verfassungskonform (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 14.11.2023 - 1 B 229/23).

    Diese Einschätzung wurde in dem von dem Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Senatsbeschluss umfassend bestätigt (OVG Bremen, Beschl. v. 14.11.2023 - 1 B 229/23, juris Rn. 15 ff.).

    Vor diesem Hintergrund sieht der Senat keinen Anlass, von seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. nur OVG Bremen, Beschl. v. 14.11.2023 - 1 B 229/23, juris Rn. 14 ff.) abzuweichen.

    aa) In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass das in § 2 Abs. 2 Nr. 5 BremSpielhG geregelte Mindestabstandsgebot zu Schulen verfassungskonform ist (OVG Bremen, Beschl. v. 14.11.2023 - 1 B 229/23, juris Rn. 14 ff.).

    Vor dem Hintergrund dieser unterschiedlichen Ziel- und Wirkrichtungen spricht nichts dafür, dass das Sperrsystem ein gegenüber dem Mindestabstandsgebot zu Schulen milderes, gleich wirksames Mittel zum Schutz vor der Entwicklung einer Spielsucht darstellen könnte (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 14.11.2023 - 1 B 229/23, juris Rn. 18 und zum Abstandsgebot zu anderen Spielhallen Beschl. v. 02.08.2023 - 1 LA 80/22, juris Rn. 12).

    Es ist nicht erkennbar, dass die verbundenen Belastungen außer Verhältnis zum Nutzen der Regelungen stehen würden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 14.11.2023 - 1 B 229/23, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Der Senat hat sich in dem von dem Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Beschluss ebenfalls mit dem "additiven" Grundrechtseingriff befasst und entschieden, dass allein das Bestehen weiterer Belastungen der Spielhallenbetreiber oder bloße Vermutungen zur Annahme eines durch Kumulation verschiedener Maßnahmen unverhältnismäßigen "additiven" Grundrechtseingriffs nicht ausreichen (OVG Bremen, Beschl. v. 14.11.2023 - 1 B 229/23, juris Rn. 22).

  • EuGH - C-719/23 (anhängig)

    Salones Comatel u. a.

    Auszug aus OVG Bremen, 28.06.2024 - 1 B 37/24
    Ein Abwarten der Entscheidungen des EuGH über die Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de la Comunidad Valenciana (Spanien) vom 23.11.2023 und 26.01.2024 zur Vereinbarkeit von Mindestabstandsregelungen von Spielhallen zu anderen Spielhallen und Bildungseinrichtungen mit Art. 26 AEUV , Art. 49 AEUV und Art. 56 AEUV (Rs. C-718/23, C-719/23, C-721/23 und C-60/24) oder eine eigene Vorlage an den EuGH ist daher nicht erforderlich.

    Die Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de la Comunidad Valenciana (Spanien) vom 23.11.2023 und 26.01.2024 zur Vereinbarkeit von Mindestabstandsregelungen von Spielhallen zu anderen Spielhallen und Bildungseinrichtungen mit Art. 26 AEUV , Art. 49 AEUV und Art. 56 AEUV (Rs. C-718/23, C-719/23, C-721/23 und C-60/24) haben nicht zur Folge, dass die Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union abzuwarten oder ebenfalls ein Vorabentscheidungsersuchen an ihn zu richten wäre.

    Das Tribunal Superior de Justicia de la Comunidad Valenciana (Spanien) gibt in seinen Vorabentscheidungsersuchen vom 23.11.2023 und 26.01.2024 zu erkennen, dass es die im dort maßgeblichen nationalen Recht bestehenden Regelungen zum Glücksspielrecht (Zutritts- und Teilnahmeverbote u.a. für Minderjährige; Werbe-, Förderungs- und Sponsoringverbote) als mildere, ebenso wirksame Mittel zu Mindestabstandsgeboten erachtet (Rn. 27 ff. der Zusammenfassung des Vorabentscheidungsersuchens in der Rs. C-719/23).

    c) Aus den vorgenannten Gründen ist das Verfahren auch nicht in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO auszusetzen (…vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 10.11.2000 - 3 C 3.00, juris Rn. 6 ff. und v. 15.03.2007 - 6 C 20.06, juris Rn. 1 ff.), um die Entscheidung des EuGH über die Vorabentscheidungsersuchen in den Rechtssachen C-718/23, C-719/23, C-721/23 und C-60/24 abzuwarten.

  • EuGH, 16.10.2025 - C-718/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 AEUV - …

    Auszug aus OVG Bremen, 28.06.2024 - 1 B 37/24
    Ein Abwarten der Entscheidungen des EuGH über die Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de la Comunidad Valenciana (Spanien) vom 23.11.2023 und 26.01.2024 zur Vereinbarkeit von Mindestabstandsregelungen von Spielhallen zu anderen Spielhallen und Bildungseinrichtungen mit Art. 26 AEUV , Art. 49 AEUV und Art. 56 AEUV (Rs. C-718/23, C-719/23, C-721/23 und C-60/24) oder eine eigene Vorlage an den EuGH ist daher nicht erforderlich.

    Die Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de la Comunidad Valenciana (Spanien) vom 23.11.2023 und 26.01.2024 zur Vereinbarkeit von Mindestabstandsregelungen von Spielhallen zu anderen Spielhallen und Bildungseinrichtungen mit Art. 26 AEUV , Art. 49 AEUV und Art. 56 AEUV (Rs. C-718/23, C-719/23, C-721/23 und C-60/24) haben nicht zur Folge, dass die Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union abzuwarten oder ebenfalls ein Vorabentscheidungsersuchen an ihn zu richten wäre.

    c) Aus den vorgenannten Gründen ist das Verfahren auch nicht in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO auszusetzen (…vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 10.11.2000 - 3 C 3.00, juris Rn. 6 ff. und v. 15.03.2007 - 6 C 20.06, juris Rn. 1 ff.), um die Entscheidung des EuGH über die Vorabentscheidungsersuchen in den Rechtssachen C-718/23, C-719/23, C-721/23 und C-60/24 abzuwarten.

  • EuGH, 16.10.2025 - C-60/24

    Recreativos Giner Molto u. a.

    Auszug aus OVG Bremen, 28.06.2024 - 1 B 37/24
    Ein Abwarten der Entscheidungen des EuGH über die Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de la Comunidad Valenciana (Spanien) vom 23.11.2023 und 26.01.2024 zur Vereinbarkeit von Mindestabstandsregelungen von Spielhallen zu anderen Spielhallen und Bildungseinrichtungen mit Art. 26 AEUV , Art. 49 AEUV und Art. 56 AEUV (Rs. C-718/23, C-719/23, C-721/23 und C-60/24) oder eine eigene Vorlage an den EuGH ist daher nicht erforderlich.

    Die Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de la Comunidad Valenciana (Spanien) vom 23.11.2023 und 26.01.2024 zur Vereinbarkeit von Mindestabstandsregelungen von Spielhallen zu anderen Spielhallen und Bildungseinrichtungen mit Art. 26 AEUV , Art. 49 AEUV und Art. 56 AEUV (Rs. C-718/23, C-719/23, C-721/23 und C-60/24) haben nicht zur Folge, dass die Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union abzuwarten oder ebenfalls ein Vorabentscheidungsersuchen an ihn zu richten wäre.

    c) Aus den vorgenannten Gründen ist das Verfahren auch nicht in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO auszusetzen (…vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 10.11.2000 - 3 C 3.00, juris Rn. 6 ff. und v. 15.03.2007 - 6 C 20.06, juris Rn. 1 ff.), um die Entscheidung des EuGH über die Vorabentscheidungsersuchen in den Rechtssachen C-718/23, C-719/23, C-721/23 und C-60/24 abzuwarten.

  • EuGH - C-721/23 (anhängig)

    Apuestas Deportivas Valencianas u. a.

    Auszug aus OVG Bremen, 28.06.2024 - 1 B 37/24
    Ein Abwarten der Entscheidungen des EuGH über die Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de la Comunidad Valenciana (Spanien) vom 23.11.2023 und 26.01.2024 zur Vereinbarkeit von Mindestabstandsregelungen von Spielhallen zu anderen Spielhallen und Bildungseinrichtungen mit Art. 26 AEUV , Art. 49 AEUV und Art. 56 AEUV (Rs. C-718/23, C-719/23, C-721/23 und C-60/24) oder eine eigene Vorlage an den EuGH ist daher nicht erforderlich.

    Die Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de la Comunidad Valenciana (Spanien) vom 23.11.2023 und 26.01.2024 zur Vereinbarkeit von Mindestabstandsregelungen von Spielhallen zu anderen Spielhallen und Bildungseinrichtungen mit Art. 26 AEUV , Art. 49 AEUV und Art. 56 AEUV (Rs. C-718/23, C-719/23, C-721/23 und C-60/24) haben nicht zur Folge, dass die Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union abzuwarten oder ebenfalls ein Vorabentscheidungsersuchen an ihn zu richten wäre.

    c) Aus den vorgenannten Gründen ist das Verfahren auch nicht in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO auszusetzen (…vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 10.11.2000 - 3 C 3.00, juris Rn. 6 ff. und v. 15.03.2007 - 6 C 20.06, juris Rn. 1 ff.), um die Entscheidung des EuGH über die Vorabentscheidungsersuchen in den Rechtssachen C-718/23, C-719/23, C-721/23 und C-60/24 abzuwarten.

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …

    Auszug aus OVG Bremen, 28.06.2024 - 1 B 37/24
    Da mit dem drohenden völligen oder teilweisen Verlust der beruflichen Betätigungsmöglichkeit der Antragstellerin grundrechtliche Belastungen von erheblichem Gewicht in Rede stehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1874/13 u.a., juris Rn. 183), bedarf es in dem vorliegenden Eilverfahren grundsätzlich einer über eine nur summarische Prüfung hinausgehenden eingehenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des im Hauptverfahren geltend gemachten Anspruchs (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88, juris Rn. 18, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93, juris Rn. 160 …und Beschl. v. 22.11.2016 - 1 BvL 6/14 u.a., juris Rn. 37;… Happ, in: Eyermann, VwGO , 16. Aufl. 2022, § 123 Rn. 48).

    Das wegen der schweren Folgen der Spielsucht und des erheblichen Suchtpotenzials hohe Gewicht der Spielsuchtprävention und des Spielerschutzes überwiegt gegenüber dem wirtschaftlichen Interesse der Spielhallenbetreiber, von der Verpflichtung zur Einhaltung der Erlaubnisanforderungen verschont zu bleiben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1694/13 u.a., juris Rn. 159).

    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits geklärt, dass ein Art. 3 Abs. 1 GG genügender hinreichender Sachgrund für die unterschiedliche Behandlung von Spielhallen und Spielbanken in dem unterschiedlichen Gefährdungspotential beider Arten von Spielstätten und insbesondere in der sehr unterschiedlichen Verfügbarkeit der Spielmöglichkeiten liegt (BVerwG, Beschl. v. 17.11.2023 - 8 B 28.23, juris Rn. 11 mit Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a., juris Rn. 173 ff.).

  • VG Bremen, 07.08.2023 - 5 V 1322/23

    Eilantrag auf Gestattung des Betriebs von Spielhallen - Mindestabstand zu …

    Auszug aus OVG Bremen, 28.06.2024 - 1 B 37/24
    Die Kammer hat in der von ihr in Bezug genommenen Entscheidung ausführlich dargelegt, dass das Mindestabstandsgebot zu Schulen aus § 2 Abs. 2 Nr. 5 BremSpielhG mit Art. 12 Abs. 1 GG , Art. 14 GG und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist (Beschl. v. 07.08.2023 - 5 V 1322/23, juris Rn. 23 ff.).

    So hat die Kammer in der von ihr in Bezug genommenen Entscheidung die Voraussetzungen, unter denen für sich betrachtet angemessene oder zumutbare Eingriffe in grundrechtlich geschützte Bereiche in ihrer Gesamtwirkung zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung führen, die das Maß der rechtsstaatlich hinnehmbaren Eingriffsintensität überschreiten können, eingehend erörtert und ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Schluss gekommen, dass das Mindestabstandsgebot zu Schulen auch in Anbetracht der jüngsten Verschärfungen des Spielhallenrechts verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (Beschl. v. 07.08.2023 - 5 V 1322/23, juris Rn. 37 f.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2023 - 2 LB 609/20

    Verbot von Mehrfachspielhallen; Abstandsgebote zu anderen Spielhallen

    Auszug aus OVG Bremen, 28.06.2024 - 1 B 37/24
    Es ist lediglich als ein weiterer Baustein zur Bekämpfung der Spielsucht anzusehen, der die Erforderlichkeit anderer landesrechtlicher Regulierungen nicht entfallen lässt (… VGH BW, Urt. v. 10.02.2022 - 6 S 1922/20, juris Rn. 46; OVG MV , Beschl. v. 22.02.2023 - 2 LB 609/20, juris Rn. 26).

    Spielbanken stellen ein quantitativ sehr begrenztes und zudem intensiv behördlich kontrolliertes Angebot an Spielmöglichkeiten zur Verfügung (vgl. OVG MV , Beschl. v. 22.02.2023 - 2 LB 609/20, juris Rn. 48, 49).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus OVG Bremen, 28.06.2024 - 1 B 37/24
    Da dies offensichtlich der Fall ist, ist ein Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art. 267 Abs. 2 AEUV aus Sicht des Senats nicht erforderlich ("acte clair", vgl. EuGH, Urt. v. 06.10.1982 - 283/81, juris Rn. 16).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …

    Auszug aus OVG Bremen, 28.06.2024 - 1 B 37/24
    Dies zu beurteilen ist nach der Rechtsprechung des EuGH Aufgabe der nationalen Gerichte (vgl. nur EuGH, Urt. v. 11.06.2015 - C-98/14, juris Rn. 56 - 58, 64 f. und v. 06.11.2003 - C-243/01, juris Rn. 65 - 67, 72).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …

  • EuGH, 11.06.2015 - C-98/14

    Die ungarischen Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten …

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung effektiven verwaltungsgerichtlichen …

  • BVerwG, 10.11.2000 - 3 C 3.00

    Aussetzung, - des (Revisions-) Verfahrens wegen bei EuGH anhängigen …

  • BVerwG, 15.03.2007 - 6 C 20.06

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Beschlusses der …

  • EuGH, 04.06.2019 - C-665/18

    Pólus Vegas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 und Art. 99 der …

  • OVG Bremen, 31.01.2024 - 1 LA 307/20

    Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer weiteren Spielhalle; …

  • OVG Bremen, 16.03.2016 - 2 B 237/15
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BVerfG, 22.11.2016 - 1 BvL 6/14

    Beschränkung des Rechtsschutzes im Telekommunikationsgesetz bedarf aufgrund …

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 6 S 1922/20

    Glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb dieser Spielhalle; Abstandsgebot; …

  • BVerwG, 17.11.2023 - 8 B 28.23

    Mindestabstand bei Spielhallen

  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 232/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle; Voraussetzungen einer Befreiung vom …

  • BVerwG, 09.06.1981 - 7 B 121.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Entscheidungsgründe

  • OVG Bremen, 06.11.2023 - 1 B 209/23

    Beschwerde (erfolglos) - spielhallenrechtliche Erlaubnis bzw. Duldung im …

  • OVG Bremen, 02.08.2023 - 1 LA 80/22

    Versagung der Spielhallenerlaubnis wegen Nichteinhaltung des Abstandsgebots - …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Bremen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht